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Autokauf Rücktritt brauche dringend hilfe ,, danke

Themenstarteram 16. April 2011 um 10:20

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe vor 3 wochen ein Auto gekauft.

Beim Kauf habe ich den Verkäufer gefragt wann der Zahnriemen gewechselt worden ist?

Er konnte mir keine Antwort darauf geben und meinte das sie den Zahnriemen für 400€ wechseln würden.

Das Auto hatte 94.000km drauf und ich meinte das ich dann damit noch warte bis 120000km wie das eigentlich üblich ist.

Vor der Übergabe des Autos hat der Werkstattmeister nochmal nachgeschaut ob der Zahnriemen noch in Ordnung ist.

Sie konnten keine genaueren angaben machen.

Ich bin jetzt fast 1000km gefahren und der Zahnriemen ist gerissen und sie meinten ich muss die kosten tragen..

Was kann ich da machen.

Bitte um Hilfe danke.

LG:

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Vielleicht ist es Dir noch nicht aufgefallen, aber der Sinn von einem Forum besteht nicht darin einigen Klugscheissern eine Arena für ihre geistige Onanie zu bereiten,

Für Dich gilt das nicht?

 

Zitat:

sondern anderen Usern in Sachfragen zu helfen.

und dieser Beitrag erfüllt Deinen gestellten Ansprüchen?

 

Zitat:

Dein Hinweis auf die 50%-Regel ist ja richtig - aber was hindert Dich eigentlich daran diese Information mit dem TE zu teilen, ohne vorher Deine infantilen Albereien abzuziehen?

Welche Hilfe besteht denn in diesem Beitrag für den Fragesteller und ist nicht nur mal wieder eine Onanie von Dir?

 

Fragen über Fragen

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64 Antworten
am 16. April 2011 um 10:29

ich nehme mal an du hast bei einem haendler gekauft ? zeige den mangel an der kaufsache (= motor defekt) schriftlich beim verkaeufer an und bitte um kostenfreie behebung des problems. das stichtwort heisst hierbei - wie ueblich - sachmangelhaftung. sollte der haendler keine aktivitaeten entwickeln, wiederholst du das ganze nach zehn werktagen. stellt er sich weiter stur, beauftragst du einen anwalt mit der rueckabwicklung des kauvertrages.

achtung:

nicht auf eigene faust in irgendwelchen fremdwerkstaetten auftraege ausloesen, auch dann nicht, wenn der verkaeufer 1.000km entfernt ist. die moeglichkeit den schaden zu beheben *muss* primaer dem verkaeufer in eigener regie eingeraeumt werden. sofern es sich um einen groesseren haendler handelt, kann er dir allerdings (am besten schriftlich) eine freigabe erteilen, dass du zum vertragshaendler deines vertrauens um die ecke schlappen kannst. erneut obacht geben: im einfachsten fall den werkstattauftrag auf die adresse des verkaeufers annehmen lassen und eine unterschrift per fax anfordern.

 

gruesse vom doc

 

Zitat:

Original geschrieben von docfraggler

ich nehme mal an du hast bei einem haendler gekauft ? zeige den mangel an der kaufsache (= motor defekt) schriftlich beim verkaeufer an und bitte um kostenfreie behebung des problems. das stichtwort heisst hierbei - wie ueblich - sachmangelhaftung. sollte der haendler keine aktivitaeten entwickeln, wiederholst du das ganze nach zehn werktagen. stellt er sich weiter stur, beauftragst du einen anwalt mit der rueckabwicklung des kauvertrages.

Wenn im Kaufvertrag nichts über den Zahnriemen drin steht (Alter, wann er laut Hersteller wieder gewechselt werden muss etc.), kann es schwer werden. Normale Abnutzung fällt nämlich nicht unter die Sachmangel-Haftung. Der Händler könnte sich rausreden, dass der Käufer die Wartungsintervalle nicht eingehalten hat (der Händler ist nicht verpflichtet, ein frisch gewartetes Fahrzeug zu verkaufen - entscheidend ist, was im Kaufvertrag steht). Außerdem sind eher xMm/y Jahre üblich, d.h. laut Hersteller muss man auch dann den Zahnriemen wechseln, wenn das Auto nur y Jahre rumgestanden ist.

@OP: Was steht in deinem Kaufvertrag überhaupt bzgl. Gewährleistung/Sachmangel-Haftung?

notting

PS: Ich würde einen Gang zu einem Anwalt empfehlen.

am 16. April 2011 um 11:10

@notting

ja. die sache ist diffizil, deswegen ebenfalls mein rat in sachen anwalt, wozu ich im regelfall eher nicht tendiere...

letzlich wird es wohl auf ein gutachten hinauslaufen (sofern der verkaeufer keine kalten fuesse bekommt bei anwaltlicher post) das die ursache und den hergang des schadens klarstellen muss: ein zahnriemen reisst im regelfall nicht grundlos weit vor dem angegebenen wartungsintervall. man kann fast davon ausgehen, dass anderweitige probleme ursaechlich fuer diese folgeerscheinung waren. womit wir wieder beim thema sachmangelhaftung waeren, denn dieser mangel war bereits zum zeitpunkt des kaufs vorhanden.

hier nochmal ein urteil in sachen gerissener zahnriemen, wenngleich auch etwas anders gelagert.

 

gruesse vom doc

am 16. April 2011 um 11:50

Zitat:

Original geschrieben von notting

 

 

PS: Ich würde einen Gang zu einem Anwalt empfehlen.

Ich würde eine Beratung bei einem Anwalt empfehlen nicht das später der Zahnriemen und Anwalt bezahlt werden müssen.

 

Was für ein Auto ist es eigentlich und wie alt ist der Wagen?

Der Wechsel des Zahnriemens ist nach einer gewissen Zahl an Kilometern oder Jahren vorzunehmen. So gesehen war die Empfehlung des Händlers, den Wechsel noch vor Übernahme des Fahrzeugs für € 400 vorzunehmen völlig in Ordnung und korrekt. Du hast dies abgelehnt und kannst ihn deshalb nicht in Regress nehmen.

Themenstarteram 16. April 2011 um 12:03

Ja aber der Händer hat mir nicht das Empholen, sondern ich habe ihn gefragt wann der Zahnriemen gewechselt worden ist und darauf konnte man mir keine Antwort geben. Und mir wurde auf meine frage nur ein Angebot gemacht dass das Autohaus für 400€ den Zahnriemengewechsel forniemt.

hätte ich nicht mal gefragt hätte ich nicht mal Info darüber bekommen was mit dem Zahmriemen ist.

Werde wohl am Montag einen Anwalt aufsuchen so wie die Rechtslage ist. Freunde haben mir das jetzt auch vorgeschlagen und ich werde dem wohl nach gehen.

Danke nochmals euch allen.

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010

Der Wechsel des Zahnriemens ist nach einer gewissen Zahl an Kilometern oder Jahren vorzunehmen. So gesehen war die Empfehlung des Händlers, den Wechsel noch vor Übernahme des Fahrzeugs für € 400 vorzunehmen völlig in Ordnung und korrekt. Du hast dies abgelehnt und kannst ihn deshalb nicht in Regress nehmen.

Zitat:

Original geschrieben von finnypoh

Beim Kauf habe ich den Verkäufer gefragt wann der Zahnriemen gewechselt worden ist?

Er konnte mir keine Antwort darauf geben

Dir wurde mitgeteilt, dass keine Aussage gemacht werden kann, ob der ZR gewechselt wurde,

 

Zitat:

Vor der Übergabe des Autos hat der Werkstattmeister nochmal nachgeschaut ob der Zahnriemen noch in Ordnung ist.

Sie konnten keine genaueren angaben machen.

Dir wurde mitgeteilt, dass keine Aussage gemacht werden kann, ob der ZR noch in Ordnung ist,

 

Zitat:

... und meinte das sie den Zahnriemen für 400€ wechseln würden ...

Dir wurde angeboten, den ZR aufgrund des unklaren Zustands zu wechseln

 

Zitat:

... und ich meinte das ich dann damit noch warte ...

und Du hast dies abgelehnt.

 

Zitat:

... der Zahnriemen ist gerissen und sie meinten ich muss die kosten tragen...

So überraschend ist diese Ablehnung nun nicht.

am 16. April 2011 um 12:30

@roadwin

seltsame these. der threadersteller faehrt vermutlich einen 2.0tdi. da stehen 120TKM im wartungsplan. da dieser nicht aus jux und dallerei existiert, gab es ueberhaupt keine intention die wartung vorzuziehen.

nach deinen vorstellungen haette der verkaeufer ihm auch den preis eines neuen motors nennen koennen - dankend abgelehnt - selbst schuld. das ist ganz offensichtlicher unsinn.

 

@finnypoh

welches fahrzeug mit welcher motorisierung ist es ? welche erstzulassung hat der wagen ?

gruesse vom doc

Themenstarteram 16. April 2011 um 12:31

Dies wurde mir nicht angeboten...

ich habe gefragt und daraufhin wurde mir nur ein Angebot gemacht.

meine Lebenspartnerin war auch dabei und kann dies auch bezeugen.

naja danke für die Ineteresse meines Problems aber der Anwalt kann mich besser beraten.

DAnke ;-)

 

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Zitat:

Original geschrieben von finnypoh

Beim Kauf habe ich den Verkäufer gefragt wann der Zahnriemen gewechselt worden ist?

Er konnte mir keine Antwort darauf geben

Dir wurde mitgeteilt, dass keine Aussage gemacht werden kann, ob der ZR gewechselt wurde,

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Zitat:

Vor der Übergabe des Autos hat der Werkstattmeister nochmal nachgeschaut ob der Zahnriemen noch in Ordnung ist.

Sie konnten keine genaueren angaben machen.

Dir wurde mitgeteilt, dass keine Aussage gemacht werden kann, ob der ZR noch in Ordnung ist,

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Zitat:

... und meinte das sie den Zahnriemen für 400€ wechseln würden ...

Dir wurde angeboten, den ZR aufgrund des unklaren Zustands zu wechseln

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Zitat:

... und ich meinte das ich dann damit noch warte ...

und Du hast dies abgelehnt.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Zitat:

... der Zahnriemen ist gerissen und sie meinten ich muss die kosten tragen...

So überraschend ist diese Ablehnung nun nicht.

Themenstarteram 16. April 2011 um 12:34

Danke

das ist ein 1.6 baujahr 2000 mit 94t Km und ich habe dem Verkaufer auch gesagt das ich so bei 120t Km den ZR wechseln muss also dies auch dann bei ca110t km machen werde.

 

mal schauen was auf mich zukommt.

LG

 

Zitat:

Original geschrieben von docfraggler

@roadwin

seltsame these. der threadersteller faehrt vermutlich einen 2.0tdi. da stehen 120TKM im wartungsplan. da dieser nicht aus jux und dallerei existiert, gab es ueberhaupt keine intention die wartung vorzuziehen.

nach deinen vorstellungen haette der verkaeufer ihm auch den preis eines neuen motors nennen koennen - dankend abgelehnt - selbst schuld. das ist ganz offensichtlicher unsinn.

 

@finnypoh

welches fahrzeug mit welcher motorisierung ist es ? welche erstzulassung hat der wagen ?

gruesse vom doc

Zitat:

Dies wurde mir nicht angeboten...

ich habe gefragt und daraufhin wurde mir nur ein Angebot gemacht.

Nichts aufgefallen?

 

Es geht um Haftung und wer haftet, wenn der ZR "vor der Frist" reißt?

Für Sachmangelhaftung muss auch ein Sachmangel vorliegen. Alterung oder Abnutzung ("Verschleiß"), auch erhöhter (50%-Regel), ist keiner.

Bei einem Regelintervall von 120k ist ab 60k der Verkäufer aus der Sachmangelhaftung / Gewährleistung.

am 16. April 2011 um 13:00

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Nichts aufgefallen?

Vielleicht ist es Dir noch nicht aufgefallen, aber der Sinn von einem Forum besteht nicht darin einigen Klugscheissern eine Arena für ihre geistige Onanie zu bereiten, sondern anderen Usern in Sachfragen zu helfen. Dein Hinweis auf die 50%-Regel ist ja richtig - aber was hindert Dich eigentlich daran diese Information mit dem TE zu teilen, ohne vorher Deine infantilen Albereien abzuziehen?

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

 

Bei einem Regelintervall von 120k ist ab 60k der Verkäufer aus der Sachmangelhaftung / Gewährleistung.

Quelle?

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Vielleicht ist es Dir noch nicht aufgefallen, aber der Sinn von einem Forum besteht nicht darin einigen Klugscheissern eine Arena für ihre geistige Onanie zu bereiten,

Für Dich gilt das nicht?

 

Zitat:

sondern anderen Usern in Sachfragen zu helfen.

und dieser Beitrag erfüllt Deinen gestellten Ansprüchen?

 

Zitat:

Dein Hinweis auf die 50%-Regel ist ja richtig - aber was hindert Dich eigentlich daran diese Information mit dem TE zu teilen, ohne vorher Deine infantilen Albereien abzuziehen?

Welche Hilfe besteht denn in diesem Beitrag für den Fragesteller und ist nicht nur mal wieder eine Onanie von Dir?

 

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