Autokauf Rücktritt brauche dringend hilfe ,, danke
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe vor 3 wochen ein Auto gekauft.
Beim Kauf habe ich den Verkäufer gefragt wann der Zahnriemen gewechselt worden ist?
Er konnte mir keine Antwort darauf geben und meinte das sie den Zahnriemen für 400€ wechseln würden.
Das Auto hatte 94.000km drauf und ich meinte das ich dann damit noch warte bis 120000km wie das eigentlich üblich ist.
Vor der Übergabe des Autos hat der Werkstattmeister nochmal nachgeschaut ob der Zahnriemen noch in Ordnung ist.
Sie konnten keine genaueren angaben machen.
Ich bin jetzt fast 1000km gefahren und der Zahnriemen ist gerissen und sie meinten ich muss die kosten tragen..
Was kann ich da machen.
Bitte um Hilfe danke.
LG:
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Vielleicht ist es Dir noch nicht aufgefallen, aber der Sinn von einem Forum besteht nicht darin einigen Klugscheissern eine Arena für ihre geistige Onanie zu bereiten,
Für Dich gilt das nicht?
Zitat:
sondern anderen Usern in Sachfragen zu helfen.
und dieser Beitrag erfüllt Deinen gestellten Ansprüchen?
Zitat:
Dein Hinweis auf die 50%-Regel ist ja richtig - aber was hindert Dich eigentlich daran diese Information mit dem TE zu teilen, ohne vorher Deine infantilen Albereien abzuziehen?
Welche Hilfe besteht denn in diesem Beitrag für den Fragesteller und ist nicht nur mal wieder eine Onanie von Dir?
Fragen über Fragen
64 Antworten
Ganz toll Pepperduster, auf die Idee bin ich schon vor deinem Post gekommen. Und sie führte, wie dein Link, auch zu keinem Ergebnis.
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Ganz toll Pepperduster, auf die Idee bin ich schon vor deinem Post gekommen. Und sie führte, wie dein Link, auch zu keinem Ergebnis.
Haste doch Zeit zum suchen bei Ungefähr 18.700.000 Ergebnissen 😁
Ich habe von dieser Regel mal in einem Urteil im Zusammenhang mit einer Kupplung gelesen, da ging es um eine defekte Kupplung bei einem Wagen mit ~300 tkm. Käufer hatte auf Sachmängelhaftung geklagt und die wurde abgewiesen, da die Kupplung nicht mehr als doppelt so stark verschlissen war, wie aufgrund der Fahrleistung anzunehmen war.
D.h. die Richter bewerteten die Kupplung als Verschleißteil und das kein übermässiger Verschleiß festzustellen warm demnach die Kupplung keinen Mangel hatte.
Ob die Sache 1 zu 1 auf einen Zahnriemen anzuwenden ist, der ja mindestens 120 tkm halten sollte und nicht im Mittel (MTBF) 120 TKM (sonst würde statistisch jeder 2te Wagen mit gerissenem Zahnriemen liegen bleiben), bezweifel ich stark. Denn wenn der Zahnriemen vor dem Wechselintervall reisst, dann ist von schadhaften Verschleiß auszugehen.
Allerdings war der ZR auch schon 12 Jahre alt ... idR sollten die auch alle 7-8 Jahre getauscht werden.
Ein Zahnriemen kann auch 200 tkm halten oder älter als 25 Jahre ohne zu reissen, dafür sind die eigentl. ausgelegt. Man wechselt die halt so früh, damit die auf keinen Fall reissen (also weniger als eine vertretbare Grösse ... k.a. wo die liegt, sicher unterhalb von 0,005%)
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Ich warte immer noch auf einen Link der 50%-Regel.
Vor 1,5 Jahren hatte ich von Roadwin auch schon einmal sowas gelesen, damals auch ohne Beleg.
Derartige Nachweise spare ich mir seit langem, da hier - siehe diesen Thread - immer ein Urteil-Monopoly losgetreten wird, was denn nun richtig ist und hier anzuwenden ist.
Beispiel:
Zitat:
in diesem zusammenhang koennte auch die rechtsprechung des olg sachsen-anhalt, 2 U 77/09, sein.
Sucht man nach, dann findet man:
Zitat:
Verursacht ein vorgeschädigter Zahnriemen einen schweren Motorschaden, so kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Auch wenn der Käufer das Auto trotz auffälliger Geräusche „leicht fahrlässig“ weiterbenutzt, ...behält der Verkäufer die Verantwortung für den Mangel.
Quelle:
http://www.kfz-betrieb.vogel.de/recht/articles/285839/Hier wird ein Urteil aufgeführt, was von der Ausgangssituation völlig abweichend ist, aber berücksichtigt werden sollte, weil der "Leitsatz" mit
Zitat:
...behält der Verkäufer die Verantwortung für den Mangel.
so schön in den Kram passt.
Auf den Hinweis mal genauer zu lesen und darüber nochmals nach zu denken, kommt dann
Zitat:
bist du ehrenamtlicher pfoertner beim bgh oder haste frueher beim autoquartett auch schon immer den anderen kindern an den haaren gezogen ?.
Google-Juristen, denen es um Selbstdarstellung geht, wie toll sie doch sind, brauche ich nicht.
Ihr habt gewonnen, sowas von Recht und gut ist. 😁
Ähnliche Themen
Ich danke euch für die Hilfe.
werde wohl morgen den Verkäufer darauf nochmal ansprechen und wenn er nicht für den Schaden aufkommen will werde ich wohl einen Anwalt aufsuchen.
Habe schon Info von Freunden eingeholt und die raten mir auch das ich zum Anwalt soll.
Danke euch
Zitat:
Original geschrieben von finnypoh
Ich danke euch für die Hilfe.
werde wohl morgen den Verkäufer darauf nochmal ansprechen und wenn er nicht für den Schaden aufkommen will werde ich wohl einen Anwalt aufsuchen.Habe schon Info von Freunden eingeholt und die raten mir auch das ich zum Anwalt soll.
Danke euch
Rechstschutzversicherung vorhanden?
Wenn keine RSV verhanden ist, läuft man in diesem Fall Gefahr, dem schlechten Geld noch gutes Geld hinterherzuwerfen...
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wenn keine RSV verhanden ist, läuft man in diesem Fall Gefahr, dem schlechten Geld noch gutes Geld hinterherzuwerfen...
Genau das war meine Frage, denn zusätzlich zu den Anwaltskosten muss man noch im Zweifelsfalle den Motor reparieren lassen.
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Der Wechsel des Zahnriemens ist nach einer gewissen Zahl an Kilometern oder Jahren vorzunehmen. So gesehen war die Empfehlung des Händlers, den Wechsel noch vor Übernahme des Fahrzeugs für € 400 vorzunehmen völlig in Ordnung und korrekt. Du hast dies abgelehnt und kannst ihn deshalb nicht in Regress nehmen.
Der Händler hat es nicht empfolen !!!!!!!!!!!
Erst als ich gefragt habe wann der ZR gewechselt worden ist hat er mir keine Antwort geben können Und mir ein Angebot gemacht das sie dies für 400€ machen würden.
Nicht mehr und nicht weniger!!!!!!!!!!!!
Ich will wircklich nur wissen was ich da machen kann.
Ich habe das Auto nicht mal ganze 3 Wochen.
Der Händler hat mir nicht empfolen den Zahnriemen zu wechseln sondern wircklich sondern nur ein Angebot gemacht das sie dies für 400€ tun würden.
Hätte ich nicht mal gefragt wie alt der Riemen ist hätten sie mich weg fahren lassen,#
nur durch meine frage wann der Riemen gewechselt worden ist und durch das Angebot die für 400€ zu machen habe ich doch eigentlich nichts abgelehnt und es war auch keine Empfehlung wie das ein paar leute hier reinschreiben,
so muss ich doch eigentlich nur Recht bekommen.
Ich hatte auch einen Zeugen dabei.
PS: jetzt sagt der Verküäufer ohne Rüppel und Gewissen das er mich doch doch über den zustand infomiert hat und mir doch empfolen hat den ZR zu wechseln.
LG: und DAnke für jede Hilfe.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Genau das war meine Frage, denn zusätzlich zu den Anwaltskosten muss man noch im Zweifelsfalle den Motor reparieren lassen.Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wenn keine RSV verhanden ist, läuft man in diesem Fall Gefahr, dem schlechten Geld noch gutes Geld hinterherzuwerfen...
Den Wechselintervall für den Zahnriemen schreibt der Hersteller vor. Beispiel: Renault Grand Scenic 120.000 km o d e r spätestens nach
5 Jahren. Der Zahnriemen unterliegt genau wie das Motorenöl einer Alterung, wo der Ölwechsel über die Service-Anzeige nach Erreichen von 30.000 km oder nach 2 Jahren der Service durchgeführt werden muss. Gesetzt den Fall, jemand fährt nur 3000 km im Jahr - da würde der erste Ölwechsel erst nach 10 Jahren fällig.
Da ein Wechsel des Zahnriemens so in der Größenordnung von € 600 - 800 anzusetzen ist, geht man das Thema bei Gebrauchtwägen nicht so offen an.
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Den Wechselintervall für den Zahnriemen schreibt der Hersteller vor. Beispiel: Renault Grand Scenic 120.000 km o d e r spätestens nach
5 Jahren. Der Zahnriemen unterliegt genau wie das Motorenöl einer Alterung, wo der Ölwechsel über die Service-Anzeige nach Erreichen von 30.000 km oder nach 2 Jahren der Service durchgeführt werden muss. Gesetzt den Fall, jemand fährt nur 3000 km im Jahr - da würde der erste Ölwechsel erst nach 10 Jahren fällig.
Da ein Wechsel des Zahnriemens so in der Größenordnung von € 600 - 800 anzusetzen ist, geht man das Thema bei Gebrauchtwägen nicht so offen an.
Im Int. habe ich gefunden wann bei einem Megane der ZR gewechselt werden muss. Bei 100000 km.
das Auto hat nur 94500km drauf was kann ich jatzt machen.. Kann ich vom Verkäufer über diesen weg auch noch verlangen das er die Kosten tragen muss. Oder reicht schon der Verlauf meiner Situation Recht zu bekommen.
DAnke
Also wenn ich mir das Ganze so durchgelesen habe, hat das alles einen faden Beigeschmack.
Die Händler sollten ja eigentlich die Intervalle für Zahnriemenwechsel kennen. Dass dann das Fahrzeug mit knapp 95 Tkm ohne neuen Zahnriemen den Händler verlässt stinkt ja schon gewaltig (abgesehen davon hätte der Riemen evtl nach der abgelaufenen Zeit (spätestens nach 5 Jahren) wenn der Wagen älter als 5 Jahre sein sollte sowieso gewechselt gehört)
Für mich hört sich das Ganze nach einem verschwiegenen Mangel an.
Ich würde da auf jeden Fall einen Anwalt hinzuziehen.
Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
Dass dann das Fahrzeug mit knapp 95 Tkm ohne neuen Zahnriemen den Händler verlässt stinkt ja schon gewaltig...
...war aber der Wunsch des TE, der den angebotenen Zahnriemenwechsel für 400 € abgelehnt hat.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
...war aber der Wunsch des TE, der den angebotenen Zahnriemenwechsel für 400 € abgelehnt hat.Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
Dass dann das Fahrzeug mit knapp 95 Tkm ohne neuen Zahnriemen den Händler verlässt stinkt ja schon gewaltig...
Da dieser zusätzlich noch wusste, dass der Wechsel zwischen 100 und 120 tkm vorgenommen werden muss, kann man auch davon ausgehen, dass er die Bedingungen für den Wechsel kannte (und ignoriert hat). VW empfiehlt für dieses Fahrzeug (und das wird gerne ignoriert!) den Zahnriemenwechsel nach 120 tkm
oder 5 Jahren!