Autokauf mit Teilbetrag im Kaufvertrag

Kurze Frage:
Ein Privatmann will mir einen Transporter verkaufen.
Er möchte einen Teilbetrag per Überweisung und den größeren Anteil bar.
Allerdings ist dann nur der Überweisungsbetrag im Kaufvertrag.
Sollte ich da direkt einen 90°-Bogen drum machen?
Kann das so eine Masche sein von wegen Kaufvertrag machen, bezahlen, Vertrag ungültig, Rückabwicklung und dann nur den Überweisungsbetrag zurück bekommen?

80 Antworten

Für den Kaufinteressenten stellt sich doch, egal worin der Grund für eine solche Konstruktion besteht, immer die Frage, aus welchem Grund er sich den Risiken, die eine eigene Beteiligung daran mit sich bringt, aussetzen soll. Er hat dabei 0% Vorteil, aber 100% Risiko. Da müßte er ja schon mit dem Klammerbeutel gepudert sein, um so einen Deal unter den genannten Voraussetzung einzugehen.

Der Vorteil hier kann nur darin bestehen, dass der Wagen deutlich günstiger angeboten wird, als vergleichbare Fahrzeuge. Kostet er vergleichbar viel, hat der Käufer hier keinen Vorteil, aber vielleicht später einen Nachteil.

Ist wie mit einem Schwarzarbeiter: Den beauftragt man ja, damit man weniger bezahlt. Wenn man das gleiche wie bei einem regulären handwerker bezahlt, aber der Schwarzarbeiter die Kohle steuerfrei einsackt, würde es ja auch niemand machen.

Wobei auch bei Schwarzarbeit beide Seiten ihre Vorteile daraus ziehen, der Bezahlende "spart" Geld, der Ausführende hat mehr in der Tasche. Wobei natürlich die indirekten Kosten zum Nachteil der Gesellschaft da nicht mit einberechnet sind.

Wenn der Verkäufer massiv unter Wert verkauft, ist er entweder ziemlich blöd oder hat einen guten Grund. Üblich ist meist letzteres. Und die meisten dieser Gründe sind zum Nachteil des Käufers.... und bei wildfremden Leuten kann man gleich davon abraten.

Das meine ich ja, niemand würde einen Schwarzarbeiter beauftragen, wenn man dabei nichts spart, sich der Schwarzarbeiter aber die Tasche vollstopft.

So wird es beim Autokauf auch sein. Man geht nur darauf ein, wenn es einen finanziellen Vorteil bringt, das Auto also deutlich günstiger angeboten wird.

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Der TE schreibt doch, dass er bereits ein halbes Jahr sucht und dieses Fahrzeug deutlich günstiger ist, als vergleichbare. Der finanzielle Vorteil ist also da. Jetzt muss er nur noch zuschlagen. Wenn er es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann....muss er halt woanders mehr bezahlen.

Zitat:

@latexallergie schrieb am 3. Januar 2021 um 20:07:43 Uhr:


Wenn er es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann....muss er halt woanders mehr bezahlen.

Das Gewissen kann man hier eigentlich komplett außen vor lassen. Wie bereits erwähnt, ist das eine reine Risiko-Abschätzung, die der TE für sich treffen muß (und allem Anschein auch bereits getroffen hat).

Ein Auto dass deutlich günstiger ist als alle vergleichbaren, dazu diese krumme Tour des Verkäufers. Also wenn da die Alarmglocken nicht klingeln und „Geiz ist geil“ gewinnt, ja dann später bitte nicht rumheulen...

Ich sehe schon den nächsten Thread kommen: Auto hat verschwiegene Mängel und/ oder Unfallschaden, Verkäufer will nur rückabwickeln und ebenso nur die Summe aus dem Kaufvertrag zurück zahlen, bitte um Hilfe...

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 3. Januar 2021 um 14:59:15 Uhr:



Zitat:

@-Pitt schrieb am 3. Januar 2021 um 14:33:53 Uhr:



Dieser Staat greift nur ab und liefert nichts...............

Das ist ja nun doch arg polemisch - im Sinne von: „die eigene Meinung auch dann durchzusetzen, wenn sie sachlich nicht oder nur teilweise mit der Realität übereinstimmt“

Erstaunlich was andere immer so alles herauslesen wollen, im Prinzip lesen die nur ihre eigene Einstellung heraus.

Dieser Satz sagt aus: Das ich verstehen kann wenn andere die Schnauze voll haben und den Saat bescheißen wollen.

Über meine Einstellung den Staat bescheißen zu wollen sagt dieser Satz nichts aus........

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 3. Januar 2021 um 18:13:26 Uhr:


Der Vorteil hier kann nur darin bestehen, dass der Wagen deutlich günstiger angeboten wird, als vergleichbare Fahrzeuge. Kostet er vergleichbar viel, hat der Käufer hier keinen Vorteil, aber vielleicht später einen Nachteil.

Ist wie mit einem Schwarzarbeiter: Den beauftragt man ja, damit man weniger bezahlt. Wenn man das gleiche wie bei einem regulären handwerker bezahlt, aber der Schwarzarbeiter die Kohle steuerfrei einsackt, würde es ja auch niemand machen.

Wenn der Verkauf eines Fahrzeugs privat erfolgt können die beide wie und was sie wollen machen und schrieben: mit Steuern und Steuerhinterziehungen hat nicht zu tun.

Sie brauchen keine schriftlichen Vertrag und sie haben keine Meldepflicht.

Auch bei einen Firmenwagen?

Zitat:

@-Pitt schrieb am 6. Januar 2021 um 16:00:39 Uhr:


Auch bei einen Firmenwagen?

Zitat:

@Toyora schrieb am 30. Dezember 2020 um 16:04:34 Uhr:


Kurze Frage:
Ein Privatmann will mir einen Transporter verkaufen.
Er möchte einen Teilbetrag per Überweisung und den größeren Anteil bar.

Mit falscher Preisangabe im Kaufvertrag!

Zitat:

@frncsc schrieb am 6. Januar 2021 um 01:20:42 Uhr:



Zitat:

@fehlzündung schrieb am 3. Januar 2021 um 18:13:26 Uhr:


Der Vorteil hier kann nur darin bestehen, dass der Wagen deutlich günstiger angeboten wird, als vergleichbare Fahrzeuge. Kostet er vergleichbar viel, hat der Käufer hier keinen Vorteil, aber vielleicht später einen Nachteil.

Ist wie mit einem Schwarzarbeiter: Den beauftragt man ja, damit man weniger bezahlt. Wenn man das gleiche wie bei einem regulären handwerker bezahlt, aber der Schwarzarbeiter die Kohle steuerfrei einsackt, würde es ja auch niemand machen.

Wenn der Verkauf eines Fahrzeugs privat erfolgt können die beide wie und was sie wollen machen und schrieben: mit Steuern und Steuerhinterziehungen hat nicht zu tun.

Sie brauchen keine schriftlichen Vertrag und sie haben keine Meldepflicht.

Du solltest lieber den gesamten Thread noch einmal durchlesen.

Zitat:

@frncsc schrieb am 6. Januar 2021 um 01:20:42 Uhr:


Wenn der Verkauf eines Fahrzeugs privat erfolgt können die beide wie und was sie wollen machen und schrieben: mit Steuern und Steuerhinterziehungen hat nicht zu tun.

Sie brauchen keine schriftlichen Vertrag und sie haben keine Meldepflicht.

Da man das

nicht

so pauschal formulieren kann, noch ein ergänzender Hinweis:

Auch beim Privatkauf dürfen keine Straftatbestände erfüllt werden, denn dieses Metier ist kein rechtsfreier Raum.

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