Autokauf mit Teilbetrag im Kaufvertrag
Kurze Frage:
Ein Privatmann will mir einen Transporter verkaufen.
Er möchte einen Teilbetrag per Überweisung und den größeren Anteil bar.
Allerdings ist dann nur der Überweisungsbetrag im Kaufvertrag.
Sollte ich da direkt einen 90°-Bogen drum machen?
Kann das so eine Masche sein von wegen Kaufvertrag machen, bezahlen, Vertrag ungültig, Rückabwicklung und dann nur den Überweisungsbetrag zurück bekommen?
80 Antworten
Zitat:
@F10ler schrieb am 6. Januar 2021 um 19:25:41 Uhr:
Zitat:
@frncsc schrieb am 6. Januar 2021 um 01:20:42 Uhr:
Wenn der Verkauf eines Fahrzeugs privat erfolgt können die beide wie und was sie wollen machen und schrieben: mit Steuern und Steuerhinterziehungen hat nicht zu tun.
Sie brauchen keine schriftlichen Vertrag und sie haben keine Meldepflicht.
Du solltest lieber den gesamten Thread noch einmal durchlesen.
Die Angaben stehen im ersten Post.
Zitat:
@-Pitt schrieb am 6. Januar 2021 um 18:50:50 Uhr:
Mit falscher Preisangabe im Kaufvertrag!
Ich habe 5 Kaufverträge in meinem Schrank: wer sollt sie lesen? Sie sind meine private Sachen.
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 6. Januar 2021 um 19:52:14 Uhr:
Zitat:
@frncsc schrieb am 6. Januar 2021 um 01:20:42 Uhr:
Wenn der Verkauf eines Fahrzeugs privat erfolgt können die beide wie und was sie wollen machen und schrieben: mit Steuern und Steuerhinterziehungen hat nicht zu tun.Sie brauchen keine schriftlichen Vertrag und sie haben keine Meldepflicht.
Da man das nicht so pauschal formulieren kann, noch ein ergänzender Hinweis:Auch beim Privatkauf dürfen keine Straftatbestände erfüllt werden, denn dieses Metier ist kein rechtsfreier Raum.
Welche Straftatbestände? Privat können sie auch per Händeschütteln den Verkauf erledigen, was sie in Kaufvertrag schreiben bleibt eine private Sache und was in Bar zahlen auch.
Es macht einfachen keinen Sinn wenn der Verkäufer damit nicht irgendjemanden, evt auch dich bei ggf notwendigen Rückabwicklung, übers Ohr hauen will. Sei es Steuer- oder Sozialbetrug, die ex-Frau linken oder was weiss ich - ist konkret ja a egal.
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Zitat:
@Tall1969 schrieb am 7. Januar 2021 um 04:17:32 Uhr:
Es macht einfachen keinen Sinn wenn der Verkäufer damit nicht irgendjemanden, evt auch dich bei ggf notwendigen Rückabwicklung, übers Ohr hauen will. Sei es Steuer- oder Sozialbetrug, die ex-Frau linken oder was weiss ich - ist konkret ja a egal.
Einverstanden, insbesondere wenn man der Typ nicht kennt, aber darüber habe ich mich nicht geäußert, ich habe nur betont dass es keine strafrechtliche Handlung für einen privaten Verkauf dargestellt.
Zitat:
@frncsc schrieb am 6. Januar 2021 um 23:56:37 Uhr:
Welche Straftatbestände?
Die hier berührten Straftatbestände wurden auf den letzten 4 Seiten dieses Threads detailiert erörtert.
Natürlich ist ein Privatkauf auch kein Freibrief für alle nicht genannten Straftatbestände, weil hier eben kein rechtsfreier Raum existiert.
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 7. Januar 2021 um 17:47:07 Uhr:
Zitat:
@frncsc schrieb am 6. Januar 2021 um 23:56:37 Uhr:
Welche Straftatbestände?
Die hier berührten Straftatbestände wurden auf den letzten 4 Seiten dieses Threads detailiert erörtert.
Die hier berührten Straftatbestände wurden auf den letzten 4 Seiten dieses Threads detailiert erfunden.
Erkläre den Grund warum im Vertrag der Kaufpreis in Höhe von 3800 EUR festgehalten werden soll und der Verkäufer 9600 EUR verlangt.
Du erweckst Den Eindruck, als ob sich die 5 Kaufverträge in Deinem Schrank diesem Fall doch ziemlich ähneln.
Der Grund ist in dieser Diskussion nicht relevant: es geht um ob rechtswidrig ist oder nicht.
Ich habe gerade meinen Schrank geöffnet und ich habe alle Beträge in der 5 Kaufverträge verändert, schau mal ob jemand in der nächste Monate das bemerkt und sich meldet.
Ihr erweckt die Eindruck dass nie einen gebrauchte Fahrzeug privat gekauft oder verkauft haben,
wenn meine Eindruck falsch ist sagt mir einfach was habt ihr mit den Kaufvertrag gemacht?
Habt ihr hin zu der Zulassungsstelle gebracht oder gebraucht? Habt ihr hin für der Zoll gebraucht?
Finanzamt?
Versicherung?
Autohändlern zum Service?
Zur Bank?
Also gut. Du bist mit deinem bearbeiteten Beitrag immer noch felsenfest der Meinung bist, dass es sich um einen Privatverkauf handelt. Du lieferst keine plausible Erklärung für die unterschiedlichen Beträge und flüchtest in absurde Ausreden, indem Du um dieses herum schwafelst.
Du kennst Dich mit solchen Machenschaften aus und versuchst es hier herunterzuspielen.
Im Thread wurden die Gründe ausreichend genannt und beschrieben. Solche Tricks sind bekannt und waren auch schon vor dem BGH. So eine überflüssige Diskussion.
Zitat:
@frncsc schrieb am 7. Januar 2021 um 21:26:35 Uhr:
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 7. Januar 2021 um 17:47:07 Uhr:
Die hier berührten Straftatbestände wurden auf den letzten 4 Seiten dieses Threads detailiert erörtert.
Die hier berührten Straftatbestände wurden auf den letzten 4 Seiten dieses Threads detailiert erfunden.
😕
Privatverkauf: Verluste nicht mehr absetzbar
Aktualisiert: 24.01.19 - 01:22
Verluste aus dem Verkauf von privaten Gegenständen sind künftig nicht mehr steuerlich absetzbar. Darauf weist der Neue ...
Berlin. Verluste aus dem Verkauf von privaten Gegenständen sind künftig nicht mehr steuerlich absetzbar. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin hin.
Der Bundesrat hat das Jahressteuergesetz 2010 entsprechend geändert und damit auch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) in München aufgehoben. Der BFH hatte 2008 entschieden, dass auch Verluste aus dem Verkauf von Gegenständen des privaten Gebrauchs steuerlich absetzbar sind (Aktenzeichen: IX R 29/06).
Ein Beispiel: Kauften sich Verbraucher regelmäßig verbilligt einen Jahreswagen und verkauften diesen innerhalb eines Jahres mit Verlust weiter, so konnten sie diesen Verlust mit späteren Spekulationsgewinnen verrechnen. Dies hat der Gesetzgeber jetzt mit dem Jahressteuergesetz 2010 geändert: Verluste, aber auch Gewinne aus dem Verkauf von Gegenständen des täglichen Gebrauchs sollen unabhängig von der Haltezeit nicht mehr steuerpflichtig sein.
@frncsc, ohne oberlehrerhaft aufzutreten zu wollen: Dein Argumentationsstrang klammert stets die eingangs skizzierte Perspektive des beteiligten Unternehmers aus. Insbesondere die Autoren der letzten Äußerungen versuchten dies Dir deutlich zu machen.
Das von Dir zitierte Urteil hat mit der Eingangsfrage respektive mit dem kolportierten Problem nichts zu tun: Es behandelt die Verlustverrechnung von Gebrauchsgütern des steuerlichen Privatvermögen.