Autokauf mit Teilbetrag im Kaufvertrag
Kurze Frage:
Ein Privatmann will mir einen Transporter verkaufen.
Er möchte einen Teilbetrag per Überweisung und den größeren Anteil bar.
Allerdings ist dann nur der Überweisungsbetrag im Kaufvertrag.
Sollte ich da direkt einen 90°-Bogen drum machen?
Kann das so eine Masche sein von wegen Kaufvertrag machen, bezahlen, Vertrag ungültig, Rückabwicklung und dann nur den Überweisungsbetrag zurück bekommen?
80 Antworten
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 8. Januar 2021 um 20:25:41 Uhr:
Zitat:
@frncsc schrieb am 7. Januar 2021 um 21:26:35 Uhr:
Die hier berührten Straftatbestände wurden auf den letzten 4 Seiten dieses Threads detailiert erfunden.
😕https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/
Ich empfehle den § 1 erstmal zu lesen
Zitat:
@frncsc schrieb am 9. Januar 2021 um 11:30:36 Uhr:
Privatverkauf: Verluste nicht mehr absetzbarAktualisiert: 24.01.19 - 01:22
Verluste aus dem Verkauf von privaten Gegenständen sind künftig nicht mehr steuerlich absetzbar. Darauf weist der Neue ...
Berlin. Verluste aus dem Verkauf von privaten Gegenständen sind künftig nicht mehr steuerlich absetzbar. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin hin.
Der Bundesrat hat das Jahressteuergesetz 2010 entsprechend geändert und damit auch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) in München aufgehoben. Der BFH hatte 2008 entschieden, dass auch Verluste aus dem Verkauf von Gegenständen des privaten Gebrauchs steuerlich absetzbar sind (Aktenzeichen: IX R 29/06).
Ein Beispiel: Kauften sich Verbraucher regelmäßig verbilligt einen Jahreswagen und verkauften diesen innerhalb eines Jahres mit Verlust weiter, so konnten sie diesen Verlust mit späteren Spekulationsgewinnen verrechnen. Dies hat der Gesetzgeber jetzt mit dem Jahressteuergesetz 2010 geändert: Verluste, aber auch Gewinne aus dem Verkauf von Gegenständen des täglichen Gebrauchs sollen unabhängig von der Haltezeit nicht mehr steuerpflichtig sein.
Ein Unternehmer der gewerblich handelt, sich aber als Privatverkäufer ausgibt handelt immer noch gewerblich. Dieser kann nicht einfach die Sachmangelhaftung umgehen und ist verpflichtet Steuern an das Finanzamt abzuführen.
Dazu gibt es ein wunderbares BGH Urteil.
Was Du da herausgekramt hast, hat nicht einmal ansatzweise etwas damit zu tun. Da Du ignoranterweise immer noch von einem Privatverkauf ausgehst.
Lass es doch einfach gut sein.
Ich spekuliere nicht, sondern habe nur mögliche Probleme aufgezeigt und dabei auf alle Perspektiven hingewiesen. Auch vertrete ich auch keinen Standpunkt; die angedachte Vorgehensweise macht aber nur bei einem Unternehmer Sinn, alles andere ist sinnfrei, einen privaten Kaufvertrag zu schließen, in der nur die halbe Wahrheit steht (Vertragsfreiheit in D. besteht, kein Schriftformzwang). Andernfalls wäre schon die Eingangsfrage überflüssig; Wahrscheinlichkeiten sind daher unbedeutend, sondern Logik).
Ihr könnt doch machen, was Ihr für richtig haltet; auch dann wäre diese gesamte Diskussion überflüssig. Man stellt doch keine Frage und macht dann sowieso, was man vorher schon wollte.... .
Edit: Natürlich habe ich ich gemerkt, dass der Fragesteller nicht mehr aktiv ist und zu einer Entscheidung kam (...).
Ich bin dann raus.
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Falls es noch nicht aufgefallen sein sollte, hier noch einmal der Hinweis, daß der TE die Problematik dieser Konstellation inzwischen erkannt und deshalb von dem skizzierten Kauf Abstand genommen hat.
Zitat:
@frncsc schrieb am 9. Januar 2021 um 12:01:42 Uhr:
@StBMW
@F10lerBitte poste hier oder besser Quote wo festgestellt ist dass der Verkäufer nicht ein privat ist, aber nicht eure Spekulationen.
Beantworte erstmal eine Frage ohne drum herum zu schwafeln:
Zitat:
@F10ler schrieb am 8. Januar 2021 um 00:42:00 Uhr:
Erkläre den Grund warum im Vertrag der Kaufpreis in Höhe von 3800 EUR festgehalten werden soll und der Verkäufer 9600 EUR verlangt.