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Autokauf mit Teilbetrag im Kaufvertrag

Kurze Frage:

Ein Privatmann will mir einen Transporter verkaufen.

Er möchte einen Teilbetrag per Überweisung und den größeren Anteil bar.

Allerdings ist dann nur der Überweisungsbetrag im Kaufvertrag.

Sollte ich da direkt einen 90°-Bogen drum machen?

Kann das so eine Masche sein von wegen Kaufvertrag machen, bezahlen, Vertrag ungültig, Rückabwicklung und dann nur den Überweisungsbetrag zurück bekommen?

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80 Antworten

Um welche Summen geht es denn?

3800€ per Überweisung und 5800€ in bar.

Kaufvertrag über 3800€.

Absolutes No-go! Auf keinen Fall darauf eingehen!

Also im Kaufvertrag sollte der Kaufpreis aufgeführt werden der auch bezahlt wird. Egal ob per Überweisung oder bar. Über die Barzahlung muss dann natürlich auch eine Quittung ausgestellt werden. Ansonsten würde ich es lassen.

Im Kaufvertrag steht doch der Kaufpreis.

Als Ergänzung kann man hinzufügen das der Betrag x per Überweisung und Betrag Y in Bar gezahlt wird.

Bei Barzahlung auf dem Kaufvertrag Empfang quittieren lassen.

EDIT: Im Kaufvertrag muss der komplette Kaufpreis stehen

Wäre mir auch nicht sicher das der Wagen von privat verkauft wird...

Zitat:

@Tappi 64 schrieb am 30. Dezember 2020 um 16:24:16 Uhr:

Im Kaufvertrag steht doch der Kaufpreis.

Als Ergänzung kann man hinzufügen das der Betrag x per Überweisung und Betrag Y in Bar gezahlt wird.

Bei Barzahlung auf dem Kaufvertrag Empfang quittieren lassen.

Nein, dort steht lt. TE nur der per Überweisung bezahlte Teilbetrag.

Ja, hatte ich mir schon so gedacht.

Danke :D

Hat der "private" Verkäufer den Transporter womöglich für 3800€ aus (s)einer Firma entnommen um ihn nun ohne Gewährleistung weiterzuverkaufen?

 

Für den Fall, dass das Finanzamt das genauer prüft kann er mit dem Kaufvertrag über 3800€ an dich nachweisen, dass er keinerlei Gewinn gemacht hat (und keine Steuern nachzahlen muss).

 

Ich hätte da als Käufer grundsätzlich kein Problem... würde das jedoch als weiteres Argument den Preis zu drücken nutzen :D

Er will verkaufen und alles über 3800€ geht womöglich in seine private Tasche... Da ansetzen ;)

Genau so sieht es aus. Es geht hier um Steuerhinterziehung.

Ja, sollte ich sowas unterstützen?

Ich will eigentlich alles korrekt abwickeln und nichts mit Betrügern zu tun haben.

Und wer weiß, was mit "meinem" Transporter dann passieren würde, wenn er auffliegen würde...

Die angedachte Vorgehensweise eignet sich dazu, sowohl Einkommen-, ggfs. Gewerbesteuer als auch Umsatzsteuer zu hinterziehen. Sofern es in dieser Form umgesetzt würde, könnte das Finanzamt beim Käufer auch über eine Beteiligung an dieser Hinterziehung nachdenken und strafrechtliche Konsequenzen umsetzen.

 

Bei so einem Vorschlag wüchse mein Vertrauen zum Verkäufer (Vorsicht: Ironie). Er möchte den Staat hinters Licht führen, was hielte ihn davon ab, nicht auch dies mit dem Käufer zu machen.

 

Bei mir lägen die Unterlagen schon in der Rundablage; andere Verkäufer haben auch schöne Autos.

 

Edit: Mich überrascht der Applaus zu einem Statement hier und das damit fehlende Unrechtsbewusstsein, solche Gedanken noch zu unterstützen.

 

Michael

 

Ich denke auch, hier geht es um einen Selbständigen, der Steuern sparen will.

Wenn du dir über den barbetrag eine Quittung geben läßt, ist für dich alles in Ordnung. Ist ja nicht verboten, den Kaufpreis anteilig bar und anteilig per Überweisung zu zahlen.

Läßt du dir keine geben, kann dir auch nichts passieren. Denn offiziell ist der Barbetrag ja nie geflossen. Du hast nur die 3800 EUR überwiesen.

Einzig, wenn der Vertrag rückabgewickelt wird, weil z.B. arglistige verschwiegener Mangel oder dergleichen, dann wird die Rückrechnung auf Basis der 3800 EUR durchgeführt. Mehr wurde ja nicht bezahlt....

Ob man es machen sollte oder nicht? Weiß nicht, läßt du dir denn vom Handwerker immer eine Rechnung geben? Wie sangen schon Truck Stop vor vielen Jahren: Steuern hin und Steuern her, ohne Quittung bringt es mehr.

Die Entscheidung liegt halt bei dir.

Finger weg.

Solange die Überweisung erst nach Fahrzeugübergabe durchgeführt wird sehe ich für den Käufer kein Risiko.

Wenn der Kaufvertrag sauber ist (korrekte Daten der beteiligten Personen), Fahrgestellnummer passt und das Fahrzeug nicht gestohlen wurde - was soll dann noch schiefgehen? Alles Dinge, die man bei jedem Kauf prüfen muss.

Der Käufer hat nichts mit dem Unternehmen (sofern die Vermutung überhaupt zutrifft) zu tun.

Solange du als Käufer nicht rückabwickeln willst kann dir doch egal sein wie das Geld gezahlt wurde. Bargeld ist nicht verboten und die Zahlung kannst du dir ja auch noch separat quittieren lassen.

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