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Autokauf mit Teilbetrag im Kaufvertrag

Kurze Frage:

Ein Privatmann will mir einen Transporter verkaufen.

Er möchte einen Teilbetrag per Überweisung und den größeren Anteil bar.

Allerdings ist dann nur der Überweisungsbetrag im Kaufvertrag.

Sollte ich da direkt einen 90°-Bogen drum machen?

Kann das so eine Masche sein von wegen Kaufvertrag machen, bezahlen, Vertrag ungültig, Rückabwicklung und dann nur den Überweisungsbetrag zurück bekommen?

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80 Antworten

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 30. Dezember 2020 um 22:00:21 Uhr:

Wenn der Kaufvertrag sauber ist

Kann ein Vertrag, welcher weniger als 50% des tatsächlichen Kaufpreises als Kaufpreis ausweist, sauber sein?

Als privater Käufer eines Autos ohne Gewährleistung habe ich nur nichts davon, ob im Kaufvertrag 3800€, 5800€ oder irgend ein anderer Preis steht...

 

Solange die Daten des Verkäufers und des Autos geprüft wurden und stimmen - was genau soll dann passieren?

Der Themenstarter hatte ja Sorge, dass es irgend eine Betrugsmasche sein könnte, bei der er am Ende ohne Geld und Auto dastehen könnte. Und genau darauf bezogen sehe ich keine Gefahr.

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 31. Dezember 2020 um 11:01:06 Uhr:

 

Solange die Daten des Verkäufers und des Autos geprüft wurden und stimmen - was genau soll dann passieren?

Das wurde auf der ersten Seite doch erklärt.

Fahrzeug wird als Unfallfrei verkauft, weist aber einen reparierten Unfallschaden auf. Versuch mal vor Gericht zu beweisen, dass Du 9600 und nicht 3800EUR bezahlt hast.

Ja also danke für die ganzen Antworten.

Die Meinungen sind gespalten, was dafür spricht, dass ich die Frage überhaupt gestellt hab.

Für mich ist es halt das einzig zur Verfügung stehende Budget, damit will ich nicht pokern.

Das können vielleicht Leute machen, die nicht unbedingt auf das Geld angewiesen sind.

Es war halt verlockend, denn das Fahrzeug war um einiges günstiger als vergleichbare Gebrauchte (ich suche schon ein halbes Jahr).

Und ja, das Fahrzeug hat auch einen Unfallschaden und einige Defizite, welche ich im Stande bin zu beheben.

Und ja, der Verkäufer ist vom aussehen her ein junger Bürger polnischer Abstammung, der einen verunfallten weißen Transporter mit Alkoholmessgerät am Steuer für ein wenig Kohle halbwegs inoffiziell veräußern möchte. Das könnte einige Leute nervös werden lassen, so wie mich letzten Endes :D

War aber trotzdem ein super Angebot.

Man fährt langfristig gut mit "Bei leisesten Zweifeln: Finger weg".

Mit anderen Worten: Er ist ein verkappter Händler.

Eine Privatperson, die ein Fahrzeug verkauft, hat keinen Grund, es so laufen zu lassen.

Ich kenne „einen“, der hat für seinen perfekt restaurierten 911er aus ´73, dank „Motorschaden“ und diverser weiterer „Mängel“ deutlich unter 30.000 Euro „bezahlt“. Wenn es für beide Seiten passt, ist es doch egal, was im Kaufvertrag steht. Wenn der TE das Spiel mitspielt, sollte er natürlich einen Vorteil daraus ziehen.

... ein 73er Porsche wird sich in der Regel auch nicht mehr in einem Betriebsvermögen befinden.

Ich für meinen Teil, lege beim Verkauf, wie auch beim Kauf Wert darauf, dass alle relevanten Fakten, wie Schäden, Preis usw. im Kaufvertrag korrekt erfaßt sind.

XF-Coupe

Meine Meinung:

Wenn du wirklich in der Lage bist, alle Mängel an dem Fahrzeug zu erkennen und zu beheben, dass Auto ein KRASSES Schnäppchen darstellt und du den Verkäufer grundsätzlich trauen kannst, dann kauf dir den Wagen.

Solltest du jedoch ein Laie sein, dann lass die Finger davon, denn im Nachhinein mit juristischen Mitteln beim Verkäufer antanzen ist nicht. Hier gilt dann tatsächlich "gekauft wie gesehen".

Und ob der Verkäufer diese Masche nutzt, um Steuern zu hinterziehen oder was auch immer ist nicht dein Bier. Wenn später irgendwer nachfragt weißt du von nichts und gut ist.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Sicher schonmal gehört.

Zitat:

@F10ler schrieb am 31. Dezember 2020 um 22:16:44 Uhr:

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Sicher schonmal gehört.

Dafür müsste der TE ja erstmal eine Rechtswidrige Tat begehen...

Wenn es aufgrund einer Rückabwicklung aufgrund von Mängeln gehen würde, ging es dann nur um beweisbare 3800 Euro, die Barzahlung wäre außen vor und könnte nicht beweisen wäre. Also Vorsicht.

Aber du weißt schon um welche Art Fahrzeug und Verkäufer es hier geht? (Transporter, Unfallwagen, unterste Preisklasse, Verkäufer...)

Auf die Möglichkeit einer halbwegs einfach durchlaufenden Rückabwicklung würde ich auch bei der gesamten Summe im Kaufvertrag nicht bauen.

So ein Auto prüft man und kauft es mit all seinen Risiken oder lässt es stehen bis der nächste es kauft.

Ich bin erstaunt, wie entspannt das manche hier sehen. Der Erwerber begeht mAn eindeutig Beihilfe zum offensichtlichen Steuerbetrug wenn er sich darauf einlässt. Wenn der Verkäufer uU unter Beobachtung steht weil er in Verdacht ist - würde ich als Erwerber da nicht so gern mit drin hängen. Ich bin mir auch nicht sicher, ob das nicht sogar anzeigepflichtig wäre.

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