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Autokauf, Mängel verschwiegen

Themenstarteram 18. November 2012 um 10:00

Hallo,

ich habe am 16.Januar diesen Jahres einen Gebrauchten Seat im VW Zentrum gekauft. Da ich mir jetzt einen neuen Audi bestellt habe wollte ich den Leon im Audi Zentrum wieder in Zahlung geben (die beiden Zentren gehören zusammen, selbe Gruppe). Dort sagte mir dann ein Gutachter nach Besichtigung des Autos das es einen Hagelschaden hätte und einen Unfallschaden an der Fahrertür.

Der Hagelschaden ist minimal (mein Auto hat eine etwas ausgerwöhnliche Farbe, da sieht Kratzer und Dellen kaum zu sehen) aber das ganze Dach hat leichte Dellen die ich aber auch erst gesehen hab als der Gutachter die mir vor die Nase gehalten hat, man musste da wirklich flach übers Dach gucken. Die Fahrertür ist lackiert, der Gutachter sagte selbst es sei sehr gut gemacht und absolut nicht zu sehen aber der Lack ist nunmal 80mm dicker als an der Hintertür oder am Kotflügel.

Hab ich beim Kauf damals beides nicht gesehen. Die Tür hätte ich auch nicht sehen können, wer misst schon die Lackdicke. Den Hagelschaden, naja, wenn ich sehr viel genauer hingeschaut hätte vlt, ja.

Tatsache ist das mir das VW-Zentrum beide Schäden verschwiegen hat. Im Vertrag steht sogar das Fahrzeug sei unfallfrei. Da die beiden Zentren zusammengehören haben die Audi Leute dann bei den VW Leuten angerufen und die haben beteuert sie hätten an diesem Auto niemals etwas lackiert. Wenn sie nicht dann ja die Vorbesitzerin und da wollen sie behaupten sie hätten davon nix gewusst ? Wenn die Audi Leute nen Gutachter haben der sichs anguckt dann haben das die VW Leute doch auch, vorallem weils derselbe Laden ist und da wollen sie das nicht gemerkt haben ?

Ich hab noch bis Januar Gewäheleistung und werde da am Montag einfach mal hinfahren. Aber auf irgendwas ein Recht habe ich jetzt nicht oder ? Ist ja lange her, sie könnten ja behaupten das ichs auch selbst gewesen bin. Ich will eigtl auch gar nix bezahlt haben, ich will eigtl nur wissen was mit dem Auto jetzt eigentlich ist. Weil ich würde gerne versuchen den privat zu verkaufen und dafür wüsste ich schon gerne sicher ob das ein Unfallwagen ist oder nicht. Klar, ich hab ihn unfallfrei gekauft, hatte selber keinen und könnte ihn so einfach wieder verkaufen aber das mach ich eigentlich ungerne.

Meine Lehre ist, man kann nichtmal mehr den offiziellen Autohäusern trauen, selbst da muss man jeden Zentimeter genau unter die Lupe nehmen. Dabei dachte ich die sind nicht ganz so dreist wie private Verkäufer weil die ja einen Ruf haben den sie vlt wahren möchten...

Lässt sich da irgendwas machen ?

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema
am 28. Juli 2016 um 13:54

Zitat:

@solareclipse schrieb am 28. Juli 2016 um 12:23:58 Uhr:

Jetzt haben wir den Salat. Die Klimaanlage funktionierte seit dem Kauf nicht. Das ist eindeutig ein Mangel der verschwiegen wurde...

Woher willst du das wissen und wie willst du das im Fall der Fälle beweisen?

Sorry, aber in dem Punkt sehe ich ganz schlechte Karten für dich.

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am 4. Juni 2016 um 17:58

Vorweg: Auch beim Anwalt muss man den Kopf einschalten, sonst hat man den nächsten, der nur sein Bestes will, sprich das Geld. Denn der verdient auch, wenn man verliert.

Ich sehe hier die Chancen eher als schlecht ein.

Die Nummer mit dem Verkauf im Namen des Bruders könnte man sicher, auch mit guten Erfolgsaussichten anfechten, nur bringt es einem nichts.

Denn es geht hier um einen beim Kauf bekannten Umstand. Da dieser bekannt war, ist er auch kein Mangel. So hätte auch der Händler ein Fahrzeug verkaufen können als Händler und es wäre in Ordnung gewesen.

Das Bittere ist, dass deine Eltern eben etwas unterschrieben haben, was so nicht der Fall war (das mit dem Unfallschaden). Damit ist es unglaubwürdig, dass sie nicht informiert wurden. Das werden diese wohl als Lehrgeld schlucken müssen.

P.S.:

Das ist keine Rechtsberatung, sondern nur die Meinung eines Nichtjuristen ;).

am 4. Juni 2016 um 20:03

Sehe ich anders, der Händler muss nachweisen das er über den Vorschaden informiert hat, das kann er nicht.

 

Dazu könnte ich mir vorstellen das der ganze Vertrag nichtig ist, da es den anderen Vertragspartner ja offensichtlich gar nicht gibt.

 

Meiner Meinung nach lohnt der Weg zum Anwalt.

am 4. Juni 2016 um 20:32

Zitat:

@Tand0r schrieb am 4. Juni 2016 um 22:03:15 Uhr:

Sehe ich anders, der Händler muss nachweisen das er über den Vorschaden informiert hat, das kann er nicht.

Sorry, aber das steht doch wohl ganz offensichtlich eindeutig im unterschiebenen Vertrag!

Wie willst du das wegdiskutieren?

am 5. Juni 2016 um 4:09

Da steht das er über einen Vorschaden informiert hat, das es der Vorschaden war ist damit nicht bewiesen.

Würde ein Gericht das so akzeptieren würde das einem Gewährleistungsausschluß gleich kommen. Denn dann kann der Händler sich bei jedem Mangel darauf berufen.

Zitat:

@Tand0r schrieb am 5. Juni 2016 um 06:09:19 Uhr:

Da steht das er über einen Vorschaden informiert hat, das es der Vorschaden war ist damit nicht bewiesen.

Würde ein Gericht das so akzeptieren würde das einem Gewährleistungsausschluß gleich kommen. Denn dann kann der Händler sich bei jedem Mangel darauf berufen.

So einfach ist das nicht. Der Unfallschaden ist erwähnt, allerdings war klar, dass er repariert wurde.

War dies nicht fachmännisch (oder sogar mit groben Mängeln), hat man dennoch Anspruch auf Nachbesserung. Und wenn etwas anderes Defekt geht, Getriebe z.B., ist der Unfallschaden ohne Belang.

Hier sehe ich aber auch, dass nur ein Anwalt vor Ort helfen kann. Nur er kennt dann alle Details und die Verkäufer-Firma, die sich ja auch in der Region sicher einen 'Ruf' gemacht hat, positiv oder negativ.

Der verstorbene Bruder müsste nachgewiesen werden, was möglicherweise doch gelingt. Insgesamt schätze ich die Erfolgschancen (also dass der Händler tatsächlich zahlt) eher schlecht ein.

 

am 5. Juni 2016 um 6:44

Es steht ja nicht mal drin das es ein Unfallschaden war.

So kann der Händler bei jedem Mangel behaupten das es vorher besprochen wurde.

Ohne den Nachweiß was konkret besprochen wurde hat erst mal der Händler ein Problem, den er ist beweispflichtig über den Mangel informiert zu haben.

am 5. Juni 2016 um 17:04

Zitat:

@Tand0r schrieb am 5. Juni 2016 um 08:44:15 Uhr:

Es steht ja nicht mal drin das es ein Unfallschaden war.

Da wäre ich jetzt vorsichtig, so lange man nicht den Vertrag genau gesehen hat.

Dass der Vorschaden bzgl. eines Unfalls unklar ist, das ist sehr fraglich.

Wenn der Satz im Vertrag unter Unfall/Unfallfrei steht, dann wäre der Bezug z.B. eindeutig gegeben.

am 6. Juni 2016 um 16:01

Sehr schwieriger Fall, da der Unfallschaden dem Käufer bekannt war, wird es sehr eng. Im Zweifel hätte der Käufer, nach dem Hinweis auf den Unfallschaden entweder vom Kauf absehen sollen oder sich Unterlagen zeigen lassen zu dem Unfall oder zu einer unabhängigen Pruforganisation fahren sollen zur Begutachtung.

Ich würde auf jeden Fall zum Anwalt gehen, ein Beratungsgespräch als solches ist nicht so teuer, evtl. sieht der Anwalt da einen versuchten Betrug, wenn der Verkäufer wusste es ist ein Totalschaden und er verkauft es dann ohne den Hinweis runtergespielt als harmlosen Unfallschaden, wer weiss, vor allzu billigen Angeboten und den dubiosen Händlern kann man nicht oft genug warnen :-(

am 28. Juli 2016 um 10:23

Danke für alle eure Antworten schonmal. Es ist gut, das Problem aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten. Soviel dazu. Der Stand heute ist folgender:

Die letzte Rechnung der Werkstatt belief sich auf 1240,00 €.

Ausgetauscht wurden die beiden Radlager vorne, ein Anbaugerät wurde ausgetauscht, inkl. Silikondichtmasse (dieses Anbaugerät hat das Öl verloren, weiß nicht genau was es war), der Ölfilter wurde getauscht, Ölwechsel gemacht.

Die Geräusche sind weg, das Fahrzeug verliert jetzt auch kein Öl mehr. Also eigentlich alles top, bis ich vor zwei Wochen folgendes feststellen musste: Die Klimaanlage funktioniert nicht. Erst in den heißen Tagen der letzten Wochen fiel auf, dass diese gar nicht funktionsfähig ist. Gestern wurde in der Werkstatt festgestellt, dass der Kühlkreislauf der Klima ein Leck hat. Man weiß nicht wo, es kann überall sein. Der Mechaniker meinte, es kann 500 €, es kann aber auch 2000 € kosten. Je nachdem, was alles abgebaut und ersetzt werden muss.

Im Winter fiel das nie auf, da ja immer nur geheizt werden musste und nicht gekühlt. April, Mai und Juni waren auch noch so kühl, dass ich nie die AC anschalten musste. Jetzt haben wir den Salat. Die Klimaanlage funktionierte seit dem Kauf nicht. Das ist eindeutig ein Mangel der verschwiegen wurde...

Der Stand bezüglich dem Händler ist folgender:

Der Händler weigert sich Schadenersatz zu leisten, weil er 1. behauptet über den Vorschaden informiert zu haben und uns beim Kauf alles gesagt zu haben, was er wusste. 2. Er ohne Garantie verkauft hat und wir uns nicht beschweren "dürften". 3. Seine Schwägerin, die Witwe des verstorbenen Bruders (ja, dieser ist tatsächlich gestorben, der Händler schickte Bilder von seinem Grabstein) kein Geld hat.

Wenn bei der Reparatur der Klimaanlage eine hohe Summe veranschlagt wird, dann lohnt es sich so langsam wirklich den juristischen Weg einzuschlagen glaube ich. Mein Vater hat sich noch immer nicht mit einem Anwalt unterhalten. Das muss nun wirklich mal geschehen...(Das Problem ist auch, mein Vater mag Anwälte allgemein nicht, deswegen wollte er die ganze Zeit nichts davon wissen)

am 28. Juli 2016 um 13:54

Zitat:

@solareclipse schrieb am 28. Juli 2016 um 12:23:58 Uhr:

Jetzt haben wir den Salat. Die Klimaanlage funktionierte seit dem Kauf nicht. Das ist eindeutig ein Mangel der verschwiegen wurde...

Woher willst du das wissen und wie willst du das im Fall der Fälle beweisen?

Sorry, aber in dem Punkt sehe ich ganz schlechte Karten für dich.

Zitat:

@solareclipse schrieb am 28. Juli 2016 um 12:23:58 Uhr:

 

Der Stand bezüglich dem Händler ist folgender:

Der Händler weigert sich Schadenersatz zu leisten, weil er 1. behauptet über den Vorschaden informiert zu haben und uns beim Kauf alles gesagt zu haben, was er wusste. 2. Er ohne Garantie verkauft hat und wir uns nicht beschweren "dürften". 3. Seine Schwägerin, die Witwe des verstorbenen Bruders (ja, dieser ist tatsächlich gestorben, der Händler schickte Bilder von seinem Grabstein) kein Geld hat.

Die Begründung ist doch widersprüchlich.

Wenn 1. und 2. zutreffen, ist es unerheblich, ob die Witwe Geld hat. Denn sie muss keine Haftung übernehmen.

Wenn 3. entscheidend ist, bedeutet es, dass Haftung der Witwe besteht. Kein Geld ist aber kein Grund nicht haften zu müssen.

O.

am 29. Juli 2016 um 0:17

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 28. Juli 2016 um 22:35:41 Uhr:

Kein Geld ist aber kein Grund nicht haften zu müssen.

Ja, aber 3. Punkt zielt eher auf Durchsetzbarkeit von Forderungen.

Recht zu haben, heißt noch lange nicht, Recht zu bekommen.

Greif mal nem nachten Mensch in die Tasche um was zu holen. Man sollte bei Gebrauchtwagen - habe selber wieder einen - doch beim seriösen Markenhändler kaufen. Ist zwar teurer - aber den Ärger und Streß, wie ich hier oft lese, den brauche ich nicht.500 Euro gespart - dafür 1000 Euro Reparatur, 900 Euro Anwalt und das nur, um sich einen vollstreckbaren Titel an die Wand zu hängen - Nein - Danke.

Sorry, aber nur wegen der defekten Klimaanlage würde ich nicht mehr zum Anwalt gehen.

Die kann jederzeit kaputt gehen, Schläuche und Dichtungen halten nicht ewig, es ist daher nicht bewiesen, dass sie auch beim Kauf nicht funktionierte.

Zudem war der Kauf im September letzten Jahres, nächste Woche haben wir Anfang August. Also schon 10 Monate vergangen. Und in der Zeit wurde die Anlage nicht ein einziges Mal benutzt?

Fachleute empfehlen, die Anlage mindestens 1x im Monat einzuschalten, um das Kältemittel umzuwälzen und den Kompressor zu benutzen. Wartungsfrei sind die Anlagen ohnehin nicht, Kältemittel muss man schon mal nachfüllen. Und einen Schlauch oder eine Dichtung tauschen lassen, kostet auch nicht die Welt.

Ist hingegen der Kompressor fest, würde ich das ganz klar auf Nicht-Benutzung schieben, daran seid ihr selbst schuld.

Den Unfallschaden kann man natürlich nicht wegdiskutieren, da hättet ihr aber längst beim Anwalt fragen sollen. Ob es sich jetzt noch lohnt, kann man aus der Ferne natürlich nicht beurteilen.

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