Autohausgleiche Betreuung

Audi A6 C6/4F

Hallo Gemeinde

Ich lese etwa seit ca. 3 Monaten in diesem Forum und habe dadurch viel über A6, 4f Avant (Kundenbetreuung usw.) erfahren. ich finde dieses Forum einfach super.

Ich selbst sollte meinen A6 nächste Woche in einem Audi Autohaus abholen. Da ich aber bis Heute den Abholtag nicht
hatte, habe ich an den Händler Heute folgende Email geschrieben:

Sehr geehrter Herr ...,

ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir den Abholtag für meinen Audi A6 nächste Woche, in Ihrem Autohaus nennen könnte. Ich muss den Tag bei mir einplanen, mir einen freien Arbeitstag nehmen. Bitte haben Sie Verständnis dafür. Außerdem möchte ich den Wagen rechtszeitig versichern und die Kennzeichen holen.

Mich wundert es etwas, dass Sie mich immer noch nicht über dem Abholtag informieren.
Seit ca. 3 Monaten lese ich auf: http://www.motor-talk.de/f309/s/ - Audi A6, 4F Forum
- über dem Audi A6, Kundenbetreuung, über Erfahrungen anderer Fahrer von Audi.
Viele Kunden wissen bereits 2, 3 Wochen schon vor dem Abholtag, wann Sie den Wagen, am welchem Tag abholen können. Ich weiß es von Ihnen leider noch nicht, wobei mein Auto schon hergestellt worden ist.

Auf Ihre Antwort (diesmal mit positive Resonaze) würde ich mich freuen und ich hoffe, Sie fühlen sich nicht belästig von mir.

Bei Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zu Verfügung. ...

Seine Antwort:

Sehr geehrter Herr ...,

Brief und Rechnung sind am heutigen Tage an Sie versendet worden.

Bitte bedenken Sie, dass aufgrund Ihres gewählten Vertriebsweges übers Internet und die damit verbundenen Preisvorteile keine Autohausgleiche Betreuung möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen ...

Was für eine Antwort ist das denn? Das ist doch unglaublich, der Kunde wird für dumm verkauft.

Ich habe dann zurück geschrieben und hoffe, dass der Typ etwas auf die Bremse tritt:

Sehr geehrter Herr ...,

danke für Ihre Information (es freut mich).

Ich verkaufe meine Waren auch nur über das Internet (Email), Telefon und Fax.
Dabei wird bei mir (und vielen anderen B2B Geschäftspartner) der Kunde nicht benachteiligt.
Im Gegenteil. Ich reagiere schnell und konkret. Nur so kann ich Heute erfolgreich sein. Sonst frist mich die Konkurrenz. Ihren Satz bezüglich der Betreuung (Verkauf übers Internet) stimme ich nicht zu. Ich bin fest überzeugt (eigene Erfahrung), dass Sie viel mehr übers Internet Heutzutage verkaufen als je.

Bei Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zu Verfügung und wünsche noch einen schönen Tag...

So eine Frechheit. Das fängt bei mir ja gut an.

Ich habe den Wagen tatsächlich über einen Zwischenhändler im Internet bestellt, der mich dann an dieses Autohaus weiter vermittelt hat. Was soll das. Selbst über www.audi.de kann man den Wagen kaufen. Langsam, nachdem was ich in dem Forum alles über Audi lese, denke ich, dass ich doch mich für den falschen Wagen entschieden habe.

Sorry für Rechtschreibung. Deutsch ist nicht meine Muttersprache.

34 Antworten

Das was du schreibst hört sich wirklich nicht nach einem seriösen Händler an. Schau dir dein Fahrzeug bei der Übergabe auf jeden Fall gut an. Wenn er sich schon jetzt beim Service anstellt kannst du leider nicht viel von denen erwarten. Daher alle Mängel die dir auffallen irgendwie schriftlich festhalten, bevor du das Auto abnimmst. Hoffe aber mal, dass dein Fahrzeug mängelfrei sein wird.

Gruß
thorstenclouds

Niemand zwingt den Händler, bei Internet-Vertriebswegen teilzunehmen. Wenn er aber bereit ist, sollte er es auch ordentlich abwickeln.

Nimm zur Abnahme des Wagens am besten eine 2. Person mit. Vier Augen sehen mehr als zwei, außerdem hättest du einen Zeugen, wenn es nicht gut läuft, was ich aber nicht für Dich hoffe.

Bezüglich Service würde ich mir genau überlegen, ob es nicht auch noch andere Audi-Servicebetriebe in Deiner Nähe gibt. Dieser scheint Dich nicht wirklich als Kunden haben zu wollen.

der Laden würde mich nie wieder sehen. Entsprechende Meldung an Audi über dieses Vorgehen würde auch nicht schaden.

Gruß Wolfgang

Re: Autohausgleiche Betreuung

...................Langsam, nachdem was ich in dem Forum alles über Audi lese, denke ich, dass ich doch mich für den falschen Wagen entschieden habe.

NEIN, Du hast dich nicht für den falschen Wagen entschieden !

Du hast leider wohl nur den falschen Händler erwischt.

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Danke für alle Hinweise von euch und gute Fahrt.

hoch16

Re: Autohausgleiche Betreuung

Zitat:

Original geschrieben von hoch16


Ich verkaufe meine Waren auch nur über das Internet (Email), Telefon und Fax.
Dabei wird bei mir (und vielen anderen B2B Geschäftspartner) der Kunde nicht benachteiligt.

Nun ja, der Audi-Händler hat zwar auch die "Vertriebsform Internet" als Grund genannt.... aber eigentlich ist ihm das wohl egal. Das einzige, was den daran stört, ist der Preis//Rabatt bzw. seine geringere Marge.

Wenn du zum "normalen" Preis bei ihm über Internet gekauft hättest, hätte er sich wahrscheinlich eher gefreut....

Ich weiß nicht, was du übers Internet verkaufst... aber man kann z.B. Autos nicht mit allen anderen Dingen vergleichen, was die Vertriebswege angeht. bei CD's, Büromaterial oder z.B. DVD-Playern ist ein reiner Internethandel (bei dem dann jeder den gleichen günstigen Preis zahlt und den gleichen Service bekommt) machbar.... bei Autos ist das schon schwieriger. Sobald du auch stationären Handel und Werkstatt hast, hast du halt ganz andere Kosten wie jemand, der nur 'Kisten' im internet verscheibt (oder sogar per Strecke sein Lager spart).

Ist zwar schön für den verbraucher, wenn er bei Jütten & Kohlen Maximalrabatt bekommt... aber wenn das alle machen, müssen die Preise wahrscheinlich zwangsläufig wieder allgemein steigen. Weil im Moment die Ladenkunden sowas wohl 'quersubventionieren'.

6502

Geiz ist Geil?

Oder warum bestellt man bei einem Inernet-Händler?

Gruß
Ralf

Solange keiner bereit ist für Dienstleistung Geld auszugeben (und das war über diese Internet-Sparbestellung wohl so!!!) darf man sie auch nicht verlangen.

Meine Meinung. (auch ich verkaufe Dienstleistungen. Wer sie nicht bezahlen will, soll es halt selbst machen, basta.)

Zitat:

Original geschrieben von Dennie


Solange keiner bereit ist für Dienstleistung Geld auszugeben (und das war über diese Internet-Sparbestellung wohl so!!!) darf man sie auch nicht verlangen.

Der Meinung bin ich auch. Wenn ich weiß, was ich will, keine Beratung brauche - dann kann ich im internet kaufen und darf auch keine erwarten.

Jedoch gehört die rechtzeitige Vereinbarung eines Auslieferungstermins für mich zur grundlegenden Vertragsabwicklung und hat nichts mit Dienstleistung oder besonderem Service zu tun. Eine Hauptpflicht, keine Nebenpflicht. Und Freundlichkeit, guter Umgangston gehört auf jeden Fall immer dazu.

Ein Blumenstrauß bei der Auslieferung oder ein gewaschenes Auto nach der Inspektion - das ist Service, Entgegenkommen, ein 'Geschenk'. Da darf ich dann nix erwarten, wenn ich bilig einkaufe.

6502

Dazu noch eine andere Frage an hoch16:
Fahrzeugbrief und Rechnung wurden per Post versandt? Hoffentlich nicht wegen der nicht autohausgleichen Betreuung per normaler Post, oder?

Letztes Jahr hat ein neuer Mitarbeiter beim Autohaus unseres Vertrauens einen Fahrzeugbrief für einen Neuwagen per Post an uns übersandt. Ging glücklicherweise gut, ist aber eigentlich fahrlässig bei der Bedeutung dieses Dokuments und der leider etwas zurückgegangenen Zuverlässigkeit der Post.

Ich bin auch der Meinung, dass es einen Unterschied geben muss im Service zwischen Autohaus-Kauf und Internet-Kauf. Aber ein paar Grundregeln, wie sie 6502 beschrieben hat, stehen einfach nicht zur Disposition.

Ich habe übrigens lange überlegt, bei J&K zu bestellen, bin aber dann doch zum Autohaus gegangen. Selbst lebe ich auch von Dienstleistungen.

Zitat:

Original geschrieben von M1972


Letztes Jahr hat ein neuer Mitarbeiter beim Autohaus unseres Vertrauens einen Fahrzeugbrief für einen Neuwagen per Post an uns übersandt. Ging glücklicherweise gut, ist aber eigentlich fahrlässig bei der Bedeutung dieses Dokuments und der leider etwas zurückgegangenen Zuverlässigkeit der Post.

Hallo,

der Fahrzeugbrief hat tatsächlich bei weitem nicht die Bedeutung, die ihm allgemein beigemessen wird...
Es ist ein allgemeiner Trugschluss, dass der Inhaber des Briefes sich damit als Eigentümer des Kfz legitimieren kann...

Grüße

Hallo Gemeinde

Um es noch mal klar zu stellen. Ich habe den Wagen bei einem stationären Händler (ein Audi/VW Händler, mit 3 Filialen in Nord-Deutschland) gekauft, nicht bei einem Internethändler. Dort hole ich den Wagen nächste Woche auch ab (den genauen Abholtag weiß ich immer noch nicht vom Händler). Es handelt sich also um einen seriösen Audihändler. Der
Internethändler (mein erster Ansprechpartner so zu sagen) war nur ein Vermittler, der mich weiter an diesen Audihändler vermittelt hat, den ich zufällig im Internet gefunden habe. Diese beide arbeiten also zusammen, sind auf dem Jagt nach Kunden auch übers Internet. Ich habe ein Rabat von gesamt 15,5% erhalten (zu Listenpreis von Audi, bei gleicher Ausstattung für einen nagelneuen A6, Avant), was auch nicht der Hammer ist. Ich würde sagen, normal für einen Bahrzahler bzw. Leasingvertrag.

Ich könnte den Wagen genauso übers Telefon kaufen. Also warum soll ich bei Internet Bestellung
benachteiligt werden!? Es lief alles über Email und nicht über Fax oder Telefon.

Fahrzeugbrief und Rechnung sollte ich Heute erhalten. Werde berichten, ob diese per Post gekommen sind.

Gute Fahrt
hoch16

Naja ich weiss ja nicht was ihr so für Prozente raus holt, aber bei mir in der Region haben die Händler sich schwer getan mir überhaupt mehr als 8% zu geben. Also für 15.5% Rabatt hätte mir keiner den Dicken verkauft. Mein bestes Angbot waren dann 13% in meiner alten Heimatstadt.

A6_hase

Zitat:

Original geschrieben von A6_hase


Naja ich weiss ja nicht was ihr so für Prozente raus holt, aber bei mir in der Region haben die Händler sich schwer getan mir überhaupt mehr als 8% zu geben. Also für 15.5% Rabatt hätte mir keiner den Dicken verkauft. Mein bestes Angbot waren dann 13% in meiner alten Heimatstadt.

A6_hase

Falsche Region 12- 15% z.B. in MG und Umgebung sind meiner Erfahrung nach normal( kein Mengenrabatt oder Rahmenvertrag)

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