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Autohaus will Überweisung bevor Brief und Fahrzeug ausghändigt werden

Themenstarteram 25. Februar 2020 um 8:41

Hallo,

 

ich habe einen Neuwagen der Kompaktklasse gekauft. Dieser ist gekauft ohne Finanzierung, das Geld liegt auf dem Konto zur Überweisung. Was mich etwas stutzig macht, das Autohaus will die Zahlung, bevor ich den Brief bzw. das Auto bekomme. Abholtet min ist für nächsten Dienstag gemacht, das Auto ist da, ich habe es schon kurz angeschaut. Bargeld möchte das Autohaus nicht.

 

Ich vermute, dass alles Glatt geht, es ist ein größeres Autohaus, das nicht den Eindruck macht in den nächsten Tagen pleite zu gehen. Allerdings möchte ich den Betrag auch nicht riskieren. Für Vermutungen ist er etwas hoch. Wie läuft sowas normalerweise ab?

 

Viele Grüße,

 

s40t5

Beste Antwort im Thema

Moin,

Also wenn ich sagen wir 100t€ auf dem Konto liegen habe und die Bank will mir untersagen, mein Geld auf einen Schlag auszugeben - dann wäre ich wohl die längste Zeit Kunde dieser Bank. Das man Sicherheitslevel für den Alltag einbaut - logisch und nicht verwerflich. Aber bei Deckung, Ankündigung usw. Können die sich auch Mal etwas anstrengen. Dafür werden sie schließlich bezahlt.

LG Kester

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Auch das.

Aber wenn er unbedingt eine Bankanweisung haben will dann nur mit Bankbürgschaft.

Ansonsten wäre mir das so zu heikel.

Die Frage ist warum das AH das so machen will, sind die schon pleite oder wie?

Dieses Prozedere kenne ich so nicht.

Ich habe sowohl beim Neuwagen, beim Jahreswagen als auch beim jungen Gebrauchten immer die Papiere zur Zulassung vor der Bezahlung und vor Abholung bekommen.

Einzig beim Neuwagen musste ich wegen Abholschein für Werksabholung zwischen Zulassung und Abholung bezahlen.

Die anderen waren auch bereits auf mich zugelassen und wurden bei Abholung bezahlt.

Waren alle Vertragshändler, es war keine Anzahlung fällig und ich war dort jeweils nicht bekannt.

Zitat:

@der.bazi schrieb am 25. Februar 2020 um 11:29:48 Uhr:

Hallo,

sowas kann passieren wenn Händler pleite geht....

https://www.mopo.de/.../...ueckt-unseren-wagen-nicht-heraus---36308284

Gruß, der.bazi

...meiner Meinung sind die Leute einfach zu leichtfertig / leichtgläubig. Niemandem würde ich 18.500,-€ vorab ohne entsprechenden Sicherheiten überweisen / übergeben.

Würde mich ein Autohändler -egal wie groß der Glaspalast ist- auffordern den Kaufpreis vorab zu überweisen, dann würde ich den knallhart ins Gesicht fragen, wie es denn mit seiner Bonität aussieht und welche Sicherheiten er mir den bietet... z.B. wie @KapitaenLueck schon sschrieb die Bürgschaft einer vertrauenswürdigen Organisation / Bank.

Notfalls kann er mir auch seinen (mindestens gleichwertigen) Privatwagen sicherheitsübereignen... PKW bei mir auf den Hof, Schlüssel zu mir und einen Zettel unterschreiben, dass sich der Wagen vollständig in seinem Eigentum befindet und in mein Eigentum übergeht, wenn mir der gekaufte Wagen nicht binnen 8 Tagen ausgehändigt wird (Auto + 2x (?) Schlüssel + Zulassungsbescheinigung).

Ggf. kann er mir auch das Autos auf den Hof stellen und den Brief bis zur Bezahlung behalten... so vollkommen einseitig nur mit einem windigen Zettel ala Kaufvertrag... keine Chance - dafür sind schon zu viele Firmen mit toller Fassade über Nacht im Schlund der Insolvenz verschwunden.

Guckt doch in den Kaufvertrag bzw. die Rechnung. In der Regel ist darin geregelt, dass der Eigentumsübergang mit Eingang des Geldes auf dem Konto des Autohauses erfolgt.

Zitat:

@seahawk schrieb am 25. Februar 2020 um 16:11:19 Uhr:

Guckt doch in den Kaufvertrag bzw. die Rechnung. In der Regel ist darin geregelt, dass der Eigentumsübergang mit Eingang des Geldes auf dem Konto des Autohauses erfolgt.

das hilft aber nur, wenn das gekaufte Auto bereits Eigentum des Autohauses ist ;)

(und nicht vom Importeur "unter Eigentumsvorbehalt" NUR die Blechdose geliefert wurde unter Zurückhaltung der Papiere)

...und du glaubst wirklich davon kannste dir im Falle einer Insolvenz was kaufen.

Der Händler meldet Insolvenz an, damit werden schlagartig sämliche Zahlungen an den Hersteller eingestellt bzw. meistens werden die Zahlungen schon Tage eher Wochen vorher zurückgehalten und dein Auto bleibt im Eigentum des Herstellers... und der gibt es an dich nicht raus, außer du zahlst den Kaufpreis nochmal und zwar direkt an den Hersteller.

Dabei kann das Auto während du deinen Überweisungsträger ausfüllst sogar aufm Hof des Händlers stehen... und über Nacht war ein Autotransporter da, der im Auftrag des Herstellers / Lieferanten alle noch nicht bezahlten Autos vom Hof holt.

Deinen Zettel ähm Vertrag mit dem Eigentumsübergang kannste gerne dem Insolvenzverwalter zeigen, aber was nicht da ist kann er dir auch nicht geben / rausgeben... der gibt dir dann im Gegenzug ein Formular, da steht "Anmeldung offener Forderungen" drauf... da kannste dann reinschreiben, dass du noch ein Auto zu kriegen hättest... vielleicht kriegste nach mehreren Jahren ein paar Cent zurück, wenn die paar Kröten, die der Insolvenzverwalter vielleicht noch irgendwo gefunden oder beim Versteigern von ein paar Ladenhütern ausm Ersatzeillager erlöst hat verteilt werden.

Solche Glaspaläste -i.d.Regel mindesten GmbHs bzw. GmbH & Co.KGs- haben in der Regel nur eine tolle aufpolierte Fassade, Substanz ist da selten, das finanzielle Polster reicht grad mal fürs Tagesgeschäft und bei einem Zwischenfall wie einer Insolvenz ist da ganz schnell nur noch ein großes schwarzes Loch und jede Menge gutgläubiger Leute mit langen Gesichtern drumrum... weil andere / Fachleute / regelrechte Spezialisten auf ihrem Gebiet diese Firma quasi ein Geschäftskonstrukt so zusammengebastelt haben, dass sie permanent möglichst viel Kohle rausziehen können aber keinesfalls für irgendetwas haften.

PS: ...wenn sichs um eine GmbH & Co.KG handelt einfach mal den Händler / Verkäufer offen drauf anreden, dass so ein Firmenkonstrukt ohne persönlich (mit dem Privatvermögen) haftenden Gesellschafter nicht sehr vertrauenswürdig ist.

So ähnlich sieht das aus.

Ich wäre auf jeden Fall mehr als vorsichtig und einen KV würde mir nicht reichen.

Themenstarteram 25. Februar 2020 um 17:02

Danke für die Hinweise und Darlegung Eurer Sichtweise. Mir kommt das alles etwas komisch vor. Das Auto steht auf dem Hof beim Händler, wir bräuchten es dringend. Aber angeblich braucht es bis nächste Woche bis der Brief beim Autohaus ist. Ich werde hin gehen, dem Verkäufer persönlich sagen, entweder Auto gegen bares, oder eben kein Geschäft. Ich kann problemlos belegen woher das Geld stammt. Von daher sehe ich nicht ein warum Bargeld nicht akzeptabel sein soll. Geld würde ich am Tag der Abholung von der Bank holen, auf den Tisch legen, gegen Schlüssel und Papiere. Zulassen wollte ich selber, das war so ausgemacht, spart ein paar Euro und der Aufwand ist gering für mich.

 

Beim KFZ was ich letztes Jahr gekauft habe bei einem anderen Marken Händler lief das anders, da habe ich das Auto abgeholt, es gab eine Rechnung die ich innerhalb von zwei Tagen beglichen sollte. Lief ohne Probleme. Den habe ich allerdings teilweise finanziert um einen Zeitraum zu überbrücken. Dabei ging es also “nur” um die Anzahlung, was aber auch kein ganz kleiner Betrag war.

... wenn es absolut kein Bargeld sein soll... das Auto gegen einen Scheck oder notfalls bankbestätigter Scheck wäre auch eine Option.

Oder man gibt Dir evtl. gegen eine kleine Anzahlung von -was weiß ich- 500,-€ die Zulassungsbescheinigung und einen Schlüssel damit du das Auto anmelden kannst - das Auto bleibt beim Händler.

Nach der Zulassung überweist du den noch fehlenden Rest... für den Ernstfall hättest Du als Eigentumsnachweis einen Kaufvertrag, eine Zulassungsbescheinigung und Zulassung auf deinen Namen... außerdem hast du einen Schlüssel um dein Eigentum in Besitz nehmen und vom Hof des Händlers fahren zu können.

Zitat:

@camper0711 schrieb am 25. Februar 2020 um 13:31:47 Uhr:

Zitat:

@Moers75 schrieb am 25. Februar 2020 um 12:50:09 Uhr:

"Der Inhaber dieser Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer ausgewiesen".

richtig ...

theoretisch wäre ja sogar denkbar, dass das Autohaus zwar schon die Blechdose dastehen hat, der Brief aber noch beim Lieferanten liegt ...

... und die Kohle des Kunden benötigt wird, um - nach Bezahlung des Autos beim Importeur/Großhändler/... - überhaupt erst die Papiere zu bekommen ;)

Und genau das ist vor 20 Jahren meinem vater passiert. das Auto stand auf dem Hof, mein vater war dort, hat die Vollmacht usw. für die Anmeldung dagelassen und mußte am Ende ein halbes jahr warten bis er das Auto hatte! Der gerichtstermin war schon anberaumt. Ein paar Monate nachdem das Auto augeliefert war, war der Händler Pleite!

Mach es doch auf die vermeindlich sichere Art: Laß Dir die paiere aushändigen und Melde das Auto selbst an. Die Schlüssel hat der Händler noch.

zur Not: Biete ihm eine angemessene Anzahlung an.

Was ist den im kaufvertrag vereinbart worden? Wenn das Auto bestellt wurde, ist ja schon ein kaufvertrag unterschrieben.

P.S. Barzahlung wird übrigens bei Neuwagen fast nie akzeptiert. Stell Dir das mal bei einem Händler vor, der mal eben 3-4 Oberklasselimousinen am Tag verkauft...

Zitat:

@gast356 schrieb am 25. Februar 2020 um 18:15:20 Uhr:

... wenn es absolut kein Bargeld sein soll... das Auto gegen einen Scheck oder notfalls bankbestätigter Scheck wäre auch eine Option.

Oder wie schon gesagt wenn man das Bargeld nicht durch die Gegend schleppen möchte mit Bankkarte und PIN. Wie schon gesagt: Mein Auto habe ich so bezahlt.

Man muß dafür nur das Kartenlimit bei der Bank entsprechend anheben lassen. Bei meiner Bank (Sparkasse) gibt es dafür Abstufungen bis 50.000 €. Das sollte bei einem Kompaktwagen reichen.

Themenstarteram 25. Februar 2020 um 17:48

Ich verstehe ja voll und ganz, dass Barzahlung unpraktisch ist für den Händler, dann muss er aber den Vertrauensvorschuss leisten und nicht ich. Zumindest ist das meine Meinung. Ich biete im Bares, er will das nicht. Ok, dann gibt er mir das Auto und eine Rechnung und die begleiche ich. Nur weil er Bargeld unpraktisch findet, sehe ich nicht ein gut 25000€ meines Geldes riskieren zu müssen.

Ja, ich würde Vorkasse auch nicht mitmachen.

Ware (Auto und Schlüssel und Papiere) gegen Geld, fertig.

Wenn der Händler nicht so viel Bargeld möchte, kann ich das durchaus verstehen. Bei mir war es zwar so, daß der Händler das akzeptiert hätte, aber ich wollte nicht mit einem fünfstelligen Bargeldbetrag durch die Gegend ziehen. Da ist meine Frau auf die Kartenzahlung gekommen.

Es war schon etwas merkwürdig, ein Auto so zu bezahlen wie sonst eine Werkstattrechnung oder eine Betankung oder einen Einkauf im Supermarkt, aber im Endeffekt war es kein Problem.

Zitat:

@gast356 schrieb am 25. Februar 2020 um 18:15:20 Uhr:

Oder man gibt Dir evtl. gegen eine kleine Anzahlung von -was weiß ich- 500,-€ die Zulassungsbescheinigung und einen Schlüssel damit du das Auto anmelden kannst - das Auto bleibt beim Händler.

Nach der Zulassung überweist du den noch fehlenden Rest...

und wie soll die Herausgabe der ZLB funktionieren, wenn der Händler diese nicht hat:

Zitat:

@S40T5 schrieb am 25. Februar 2020 um 18:02:02 Uhr:

... Das Auto steht auf dem Hof beim Händler, wir bräuchten es dringend. Aber angeblich braucht es bis nächste Woche bis der Brief beim Autohaus ist. ...

und im bad case der Händler "den noch fehlenden Rest" braucht, um das "unter Eigentumvorbehalt" auf den Hof gestellte Auto erst mal einzukaufen ;)

PS:

"bis nächste Woche" KANN natürlich auch heißen, dass der Händler das Geld des TE braucht, um ein letzte Woche verkauftes/vom vorletzten Kunden bezahltes Auto dem Hersteller zu bezahlen ... und der TE erst auf Auslieferung hoffen darf, wenn der übernächste Kunde mit einer Liquiditätsspritze aushilft ...

Zitat:

@S40T5 schrieb am 25. Februar 2020 um 18:48:10 Uhr:

Nur weil er Bargeld unpraktisch findet, sehe ich nicht ein gut 25000€ meines Geldes riskieren zu müssen.

Lass dir nichts einreden!

Seriöse große Autohäuser haben extra eine Geldzählmaschine und einen guten Tresor für die Barzahlungen.

Habe selber einen V221 350 CDI für 38.890€ Bar bezahlt. Gut, damals gab es noch genug 500€ Scheine. Jetzt würde es etwas mehr Platz wegnehmen in der Geldbörse.

Eine andere (gute) Möglichkeit ist es, am PC des Verkäufers eine Echtzeit-Überweisung durchzuführen.

Das Geld ist dann nach einer viertel Sekunde auf dem Geschäftskonto und kann per Online Banking kontrolliert werden.

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