Autohaus vs. Käufer

Audi S5 8T & 8F

Hallo zusammen,

ich habe das folgende Problem und würde mich über ähnliche Erfahrungen, Rat und oder Ideen sehr freuen.

Ich habe beim örtlichen Audi-Händler einen A5 Sportback 3.0 TDI geordert. Vor Unterzeichnung des Kaufvertrages
wurde auch thematisiert, dass es bei der Abnahme des Fahrzeuges zum erwarteten Liefertermin Ende März diesen
Jahres zu der Problematik kommen kann, dass aus meiner selbstständigen Unternehmung noch nicht ausreichend Zahlen-
material zur Verfügung steht, um die Genehmigung für ein Leasing zu erhalten. Daher wurde vor Abschluss des KV mit dem
Verkäufer mehrfach besprochen und letztlich vereinbart, dass das Fahrzeug in diesem Fall als Vorführwagen für drei Monate im
Autohaus verbleiben wird. Nun stellt es sich aber so dar, dass mein Verkäufer ein falsches Spiel getrieben hat. Gegenüber der
Geschäftsleitung gab er bei Bestellung wohl an, dass beim Scheitern der Leasing-Variante das Fahrzeug unmittelbar bar abgenommen
werden würde. Seit gestern bin ich in Kenntnis gesetzt, dass das Autohaus mittlerweile einen Anwalt damit betraut hat.
Für die o.g. mündliche Vereinbarung gibt es drei voneinander unabhängige Zeugen - Ehefrau, persönlicher Freund und mein Vorgesetzter.
Jeder dieser Drei hat mindestens einem Gespräch, wo dieser Sachverhalt thematisiert wurde beigewohnt. Weiterhin habe ich dem Autohaus
schon vor Lieferung des Fahrzeuges mitgeteilt, dass das Fahrzeug erst nach besagten drei Monaten übernommen werden kann. Hierfür
wurden nun plötzlich Sicherungszahlungen i.H.v. TE 10 - TE15 verlangt, was im Vorfeld nie abgesprochen war. Erbetene Gespräche zur Klärung und zur Findung einer gemeinsamen Lösung wurden vom Geschäftsführer kategorisch abgelehnt,( gem. Aussage meines Verkäufers).

Wie verhalte ich mich am sinnvollsten? Welche Chancen habe ich mich zu wehren?

Danke und schönen Feiertag,

Thomas

Beste Antwort im Thema

es ist extrem schwer hier eine Aussage zutreffen. Du hast nichts schriftlich vereinbart?? Entschuldigung, aber bist du so naiv und glaubst nur an das Gute im Menschen?? Hier geht es um viel Geld. Wer sich da auf mündliche Aussagen verlässt, der ist nicht wirklich Geschäftsfähig und sollte seine Selbstständigkeit überdenken. Der Händler wird auch einen Rechtsstreit gewinnen. Denn der macht nur dass, was momentan schriftlich vereinbart ist. Und wieso lässt man sich auf einen Deal ein "Verkäufer kommt mit zur Abholung, und wir machen uns ein schönen Tag" ??? Das riecht schon nach schmutzigen Geschäften. Irgendwie klingt das alles komisch und nicht schlüssig. Desweiteren frage ich mich, wie kann man als frisch selbsständig gleich los gehen und sich einen fetten Audi kaufen/leasen?? Normalerweise wartet man solange bis alles Wasserdicht ist. Kein Wunder, dass Audi Zahlen sehen möchte. Klingt alles höchst riskant.

Ich finde es auch eine sauerei das Audi hier nicht zu den Vereinbarungen steht, aber ganz unschuldig bist du aus meiner Sicht mal ganz und gar nicht !! Trotzdem hoffe ich für Dich, dass sich alles zum Guten wendet und du einen verlässlichen Finanzpartner findest. Aber denk dran: das Risiko bezahlt der Kunde !!!

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Zitat:

Original geschrieben von BMW320ie46


es ist extrem schwer hier eine Aussage zutreffen. Du hast nichts schriftlich vereinbart?? Entschuldigung, aber bist du so naiv und glaubst nur an das Gute im Menschen?? Hier geht es um viel Geld. Wer sich da auf mündliche Aussagen verlässt, der ist nicht wirklich Geschäftsfähig und sollte seine Selbstständigkeit überdenken.

😁

ein wenig blauäugig war das schon, keine frage....
was ich aber nicht verstehe, dass die entscheidung ob leasing möglich oder nicht so spät fällt 😕
ich hielte es für sinnvoll und richtig, dass das unmittelbar nach bestellung entschieden wird und man dann nochmal die möglichkeit hat vom kauf zurückzutreten

Ich denke den Rechtsanwalt für deinen Fall kannst du dir beruhigt sparen. Rechtsverbindlich ist das das was im Kaufvertrag schriftlich vereinbart wurde. Das ist wasserdicht und daran ändern auch keine von dir aufgebotenen Zeugen etwas.
Dein Problem ist, dass offensichtlich die Bonitätsprüfung der Audi-Bank (wird über Bürgel durchgeführt) negativ ausgefallen ist.
Dass dein Audi-Händler ob dieser Auskünfte kalte Füsse bekommen hat und eine Sicherheitsleistung dafür, dass du in 3 Monaten das Fahrzeug abnimmst, in Höhe von 10-15 TE verlangt ist für mich auch nachvollziehbar. Wer will schon Geld in den Sand setzen.
Das gilt für dich aber auch für deinen Audi-Händler.

Wenn du deine Firma mit dem angegebenen Jahresumsatz gekauft hast, sollten auch die 10-15 TE kein Poblem sein.
Wenn doch, dann hätte ich mit dem ersten Fahrzeug zu Beginn meiner Selbstständikeit erst mal kleinere Brötchen gebacken.

Zitat:

Original geschrieben von audifan24


... Man bestand dann trotzdem auf die Werksabholung, wo mein Verkäufer mitfahren wollte.
Am Tag der Abholung ( mit roten Kennzeichen geplant ) kam 2,5 Stunden vor dem Termin der Anruf, man könne doch nicht fahren, ich
solle selbst schauen, wie ich nach Neckarsulm käme. Dies klappte so kurzfristig nicht, nun habe ich zusätzlich eine Re über knapp
500,00 Euro wg. des Transportes zum Autohaus erhalten.

Sorry, aber in der Tat bist Du entweder sehr naiv oder irgendwas stimmt an dem Fall nicht: Wenn Du mit dem Händler tatsächlich vereinbart hast, dass Du das Auto erst in 3 Monaten übernimmst, dann solltest Du in jedem Fall zu Deiner Rechtsauffassung stehen.

Deine Einwilligung, trotzdem selbst eine Werksabholung durchzuführen wird so ziemlich jedes Gericht als Einverständnis sehen, den Wagen doch jetzt schon zu übernehmen. Und das war nach den eventuellen mündlichen Absprachen bei Unterzeichnung des Kaufvertrages (nebenbei Bemerkt: Wenn Du Existenzgründer bist, wer soll dann bitte Dein "Vorgesetzter" sein?). Der Händler wird im Zweifellsfall behaupten, dass es möglicherweise sogar so eine Absprache gegeben habe, ihr diese später aber wieder geändert habt. Und für diese Änderung gibt es ja einen sehr deutlichen Beweis...

Gruss,
Chip

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Genau der Punkt: "mein Vorgesetzter" hat mich auch etwas stutzig gemacht 😕

Wenn Du die Firma übernommen hast, dann bist Du wohl Dein eigener Chef und hast keinen "Vorgesetzten".

Auf jeden Fall ist es möglich, als "Bürge" einen Leasingvertrag abzusichern - wir haben zB. selbst bei einer sehr "jungen Tocherfirma" als "Mutter" das PKW-Leasinggeschäft abgesichert. Könnte ja dann ev. Dein "Vorgestzter" oder auch "Vorgänger" tun.

Weiters frage ich mich, wenn Du das Auto in 3 Monaten finanzieren kannst, dann muß ja auch jetzt schon ein wenig Kapital da sein, ein Unternehmen mit diesem Umsatz (Branche ?) sollte doch ein wenig Eigenkapital haben ...

Also - lass uns ein wenig mehr über Deine Firma wissen und das Problem kann - auch ohne Anwalt - gelöst werden (oder Du bekommst sehr bald sowieso viel größere Probleme, was ich nicht hoffe 🙁)

Gruß,
Christian

Ich habe meinen Audi am 23.12.09 bestellt und mündlich war abgemacht, daß ich ihn erst in KW 12, also in der Woche vor Ostern haben möchte. In KW 7 rief der Verkäufer an und sagte mir, daß das Auto bereits fertig ist. Er konnte sich aber an die " mündliche Vereinbarung " erinnern und so blieb das Auto in Ingolstadt bis zur Überführung nach NSU stehen.

Moin,

ich will auch mal meine 5 Cent dazugeben.

(1) Ja, es ist eine Sauerei, wenn die Verkäufer sich nicht mehr an einmal gebene Zusagen halten. Du bist anscheinend an einen besonders böswilligen Verkäufer geraten, der mehr seine Provision im Blick hat(te) als die langfristige Bindung eines (treuen?) Kunden.

(2) An einem Vertrag sind rechtlich aber nun mal mindestens 2 Personen (natürliche und/oder juristische) beteiligt. Damit will ich sagen: Solange DU den Vertrag unterschreibst, bist DU rechtlich auch dran gebunden. Solange Du den Vertrag nicht anfechten kannst (arglistige Täuschung, Wucher, ...), bist Du dran gebunden. Hier gab es schon den Einwand, dass ein einmal unterschriebener Vertrag nicht geändert werden kann. Das ist so nicht richtig. Ein Vertrag kann nachträglich angepasst werden, es wird nur sehr schwierig, diese neuen Abreden zu BEWEISEN. Rein mündliche Absprachen sind rechtlich erst einmal exakt genauso wirksam wie schriftliche. Es ist nur wesentlich SCHWIERIGER, diese zu BEWEISEN. 3 Zeugen sind soweit schon gut, aber es ist immer noch die Entscheidung des Streitgerichts, ob diesen Zeugen Glauben geschenkt wird oder nicht.

(3) Ich finde es hier in den Antworten schon recht komisch, dass einige meinen, ein Existenzgründer solle sich keinen A5 SB zulegen. Dem will ich so nicht zustimmen; wenn man ein sehr gut gehendes Unternehmen übernimmt/aufkauft, warum soll man sich dann nicht ein so tolles Auto zulegen? Wenn die Finanzen stimmen, ist doch ok.

(4) Deine Äußerungen sind so nicht ganz nachvollziehbar (ich stimme hier also einigen Antworten hier zu): Du schreibst: Das Unternehmen wurde übernommen/aufgekauft. Du schreibst, DU bist Existenzgründer. Also musst DU doch das Unternehmen übernommen/aufgekauft haben, oder? Bei einem Finanzvolumen von > TEUR 500 werden da doch Unterlagen existieren, wie dieses Volumen entstanden ist, oder? Bilanzen? Finanzierungsunterlagen? ...

(5) Wer Existenzgründer ist, ist selbst Chef. Und damit eventuell auch "Vorgesetzter". Warum hast Du also einen Vorgesetzten? In Deinem Fall könnte höchstens die IHK oder eine Berufsgenossenschaft oder eine Gewerkschaft der Vorgesetzte sein. Aber das soll nur ein wenig Polemik am Rande sein. Jetzt wieder ernsthaft.

(6) Mein Rat an Dich: Der Vorschlag mit der Übernahme durch eine externe Leasing-Firma ist ein sehr guter Vorschlag. Den Weg über den Rechtsbeistand würde ich als ultima ratio nur empfehlen: Diese Prozesse dauern erstens sehr lange, bringen zweitens meist nur böses Blut mehr hinein und lassen drittens am Ende meist nur 2 Verlierer zurück: Du schmeisst nämlich dem schlechten Geld das gute hinterher.

Hast Du es mal versucht, mit dem Verkäufer UND dem Geschäftsführer des Autohauses das gemeinsame 6-Augen-Gespräch zu suchen? Dieses Treffen solltest Du aber GENAUESTENS vorbereiten: SCHRIFTLICHE Auflistung ALLER Daten (WANN wurde mit WEM WAS besprochen, WER hat WANN gegenüber WEM WELCHE Zusagen gemacht?). Und wichtig: Dabei immer freundlich bleiben, auch wenn es schwer fällt.

Und noch ein Rat von Selbständigem zu Selbständigem: Wenn Du ein Unternehmen führst, das ein Volumen von > TEUR 500 hat, dann solltest Du Deinen Geschäftssinn deutlich festigen, denn ansonsten wird die Existenz nicht lange halten. Soll heissen: Wer schreibt, der bleibt. ICH lasse mir ALLES schriftlich bestätigen, lasse mir alles in Kopie mitgeben mit der handschriftlichen Gegenzeichnung des Vertragspartners/Autohändlers/Geschäftspartners. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Ich weiss, dass es Überwindung kostet und auch immer wieder einen Hauch Misstrauen aufkommen lässt, aber am Ende ist immer nur EINER der DUMME. Und DAS will nicht ICH sein.

Ok?

Viel Erfolg!

Danke

Mein Freund Santuzzi hat ja bereits die wesentlichen Dinge genannt.

Eine Sache irritiert mich jetzt aber immer noch. War von Anfang an Leasing geplant, oder war Kauf geplant. Denn wenn es ein Leasingvertrag ist, der offensichtlich bislang nicht zustande kam, dann hätte das Auto vom Händler auch nicht bestellt werden dürfen.

Denn die Finanzierung war bis dahin nicht gesichert. Ich kenne das so, dass erst bei Bestätigung der Leasinggesellschaft das Auto in die Bestellung geht. Und die Leasing antwortet schnell, Kollegen.

Und Santuzzi, in der Tat gilt der TE als Existenzgründer. Das Unternehmen selbst mag seit Jahren existieren, aber der Neueigentümer ist eben Existenzgründer. Sowas erkennt man dann daran, wenn der Kauf über Kfw-Existenzgründerdarlehen finanziert wird, oder gar die Agentur für Arbeit ein wenig Geld für die Sozialversicherung und Unterhalt des "Gründers" zuschießt.
Denn der darf sowas abrufen. Denn er selbst ist ja Neuling in dem Geschäft. Und genau so sehen es auch die Prüfer und Banker. Denen hätte man aber die Übernahme des Unternehmens und die somit vorhandene Kapitaldienstfähigkeit belegen können.

Nichts desto trotz, die Regelung für Existenzgründer gab es schon vor 15 Jahren und ist heute ebenso gültig. Nur haben wir früher in der Regel mit kleinen Brötchen und dem Privatwagen angefangen. Den ersten Firmenwagen gab es erst, als der Verein bereits ein paar Tage alt war.

Am Rande möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass sich nicht Audi so verhält, sondern der Händler. Das ist NICHT ein und dasselbe. 😉

Guten Morgen,

auch für mich klingt der vom TE beschriebene Vorgang nicht schlüßig. Es scheinen wichtige Informationen zu fehlen.

Meine Erfahrung zu dem Thema Leasing und neue Firma: als wir eine GmbH auf der grünen Wiese gegründet hatten, musste für den Geschäftsführer ein Fahrzeug beschafft werden (wg. Kundenacquise und so). Ausgewählt wurde ein Fahrzeug von VW, die VAG Leasing meinte nur, dass Sie eine Bankbürgschaft über ca. 12 Monatsraten (Leasingraten) haben will. Bankbürgschaft besorgt, an VAG Leasing geschickt und das ganze Thema war innerhalb von ein paar Tagen gelöst.

Übrigens, erst nach Einreichung der Bankbürgschaft kam der Leasingvertrag zustande. Auch ganz korrekt.

Vielleicht sollte der TE mal mit seiner Bank (die ja wohl die Firmenübernahme finanziert haben dürfte) wg. einer Bankbürgschaft für die Audi Leasing reden und dann das Thema mit seinem Autohaus gerade ziehen. Dann kann er das Auto auch gleich übernehmen und sich daran freuen.

VG

Zitat:

Original geschrieben von Santuzzi



(3) Ich finde es hier in den Antworten schon recht komisch, dass einige meinen, ein Existenzgründer solle sich keinen A5 SB zulegen. Dem will ich so nicht zustimmen; wenn man ein sehr gut gehendes Unternehmen übernimmt/aufkauft, warum soll man sich dann nicht ein so tolles Auto zulegen? Wenn die Finanzen stimmen, ist doch ok.
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Hast Du es mal versucht, mit dem Verkäufer UND dem Geschäftsführer des Autohauses das gemeinsame 6-Augen-Gespräch zu suchen? Dieses Treffen solltest Du aber GENAUESTENS vorbereiten: SCHRIFTLICHE Auflistung ALLER Daten (WANN wurde mit WEM WAS besprochen, WER hat WANN gegenüber WEM WELCHE Zusagen gemacht?). Und wichtig: Dabei immer freundlich bleiben, auch wenn es schwer fällt.

Es hier nicht darum einem Existenzgründer das Recht abzusprechen sich einen etwas teureren PKW zu kaufen. Wer ein gut florierendes Unternehmen führt kann sich das Fahrzeug nach seinem Gusto wählen.

Die vom TE selbst geschilderten Fakten sprechen aber eine andere Sprache:
- Bonitätsprüfen durch die Audi-Bank negativ
- Aufbringung eines relativ geringen Betrages von 10-15TE als Sicherheitsleistung nicht möglich.

In einer solchen Situation liegt man mit der Empfehlung den Ball etwas flach zuhalten und sich eher das zu leisten was man sich leisten kann, sicherlich nicht falsch. Auch ich weiß wovon ich spreche, führe seit Jahren ein Unternehmen und habe auch mal als Existengründer angefangen.

Den Versuch mit dem GF des Autohauses ein Gespräch zu führen hat der TE bereits versucht. Dies wurde abgelehnt, was sehr ungewöhnlich ist und die Vermutung naheliegt, dass vielleicht mehr im Vorfeld abgelaufen ist als uns hier zur Kenntniss gegeben wurde.

Hallo mara_toni & TE,

sehe ich genau so. Ich habe beruflich viele solcher Gespräche mit Banken, Finanzierungsvermittlern und entsprechenden Eigentümern. ÄUßERST selten erlebe ich dass die Geldgeber nicht zu Gesprächen bereit sind. Speziell in der heutigen Zeit versuchen die Autohäuser echt alles möglich zu machen um den Verkauf zu realisieren, wobei diese sich natürlich auch den Rücken freihalten wollen.

Bei meinem Autohaus war ich lediglich eine GmbH in Gründung und habe meinen AUDI A 4 mit starkem Motor & Ausstattung innerhalb von 10 Tagen genehmigt bekommen. Aber keine SCHUFA oder CREDITREFORM Einträge und die Einzahlung der Gründungssumme war ebenfalls geleistet. Bürgschaft war in meinem Fall nicht notwendig.

Es ist natürlich immer schwierig aus der Ferne gute Ratschläge zu geben, wenn nur ein Teil der Info´s vorhanden sind.
Also mein Tip. Gut vorbereiten und die BWA´s mitnehmen welche man hat, oder eine andere Finanzierungsform suchen.

Viel Glück
Mr.NoLimit

es kann in meinen augen ja auch unmöglich gängige praxis sein, dass ich ein auto als leasing bestelle, das leasing platzt und ich den wagen dann trotzdem nehmen muss und zusehen kann wie ich das finanziere....irgendwas ist da doch seltsam dran.

Ich vermute, der Wagen wurde gar nicht als Leasingwagen bestellt wegen der muendlichen Sondervereinbarung, dass er bei Bedarf noch 3 Monate im Showroom steht.

Wie soll soetwas denn auch gehen beim Leasing? Zahlt der Haendler dann die Leasingraten oder wie? 🙂

Also ich bestelle die Fahrzeuge auch als Leasingfahrzeuge. Und da kommt es mal vor, dass das Fahrzeug schneller geliefert wird, als man befürchtet hat. Wir A5-Kunden der "ersten Stunde" wissen ja, wie lange man warten musste... ein halbes Jahr ist da mal nix gewesen 😁

Die Händler haben die Möglichkeit, entweder das Auto sofort auszuliefern und somit auch zu bezahlen. Oder aber sie stellen die Zahlungsart um und haben den Wagen bis zu 3 Monate zinsfrei auf dem Hof stehen. Dann verursacht das Auto erst Zinsen, muss aber immer noch nicht gelöhnt werden.

Unsere Fahrzeuge werden IMMER als Kundenfahrzeuge bestellt, damit sie in der Produktion entsprechend behandelt werden. Wenn sie dann im Vorlauf drin stehen und zu früh dran wären (weil sie zumeist ein altes Leasingfahrzeug ersetzen), baut der Händler um in Zahlungsart 3 und gut ists.

Passiert bei uns 1-2 mal im Jahr. Und wir sind nur EIN Kunde. Ist also kein besonderes Ding.

Vielleicht hängt das auch mit dem Rating des Händlers und seines im Allgemeinen vielleicht günstigen Finanzierungsaufwands bei der Auto-Bank zusammen. Aber das sind nur Spekulationen meinerseits.

Irgendwie stört mich etwas an der Geschichte. Entweder wird das Forum auf den Arm genommen, oder aber der Kunde wird vom Verkäufer bzw. Autohaus veräppelt. Aber wenn das von Anfang an Leasing war, kann die ganze Geschichte nicht richtig sein.

Wenn doch und der TE erzählt hier die ganze Wahrheit, hat er auch kein Problem. Denn der Vertrag kam bislang nicht zustande. Dazu gehört auch nicht viel, man müsste nur den Vertrag komplett lesen. Wie gesagt, man müsste nur... 😉

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