Autohaus verweigert Auslieferung von Neufahrzeug

VW Tiguan 2 (AD)

Folgendes möchte ich dem Forum mitteilen, in der Hoffnung, dass jemand evtl. einen ähnlichen Fall kennt und einen Tipp hat.

Ich habe im Mai 2017 einen neuen Tiguan bei einem VW-Autohaus bestellt.
Dieser wurde in der 33.KW an dieses Autohaus geliefert. Zuerst vertröstete der Händler mich in Bezug auf die Übergabe auf etwa 35.KW, da er den Fz-Brief noch nicht hat. Da die Auslieferung in der Woche nicht klappte forderte ich einen schriftlich bestätigten VERBINDLICHEN Übergabetermin, den ich dann auch bekam.
Dieser verbindliche Termin, der in der 36. KW war, lies der Händler platzen, weil er es versäumte den Fz-Brief zu besorgen. Somit ist er jetzt schon seit ca. 4 Wochen in Verzug.
Die vertraglich vereinbarte Zuzahlung, die ich neben der Inzahlungnahme meines Gebrauchten vereinbart habe, habe ich dem Händler bereits überwiesen; ohne dass ich eine Quittung darüber erhielt.

Ettliche Schreiben meines dann eingeschalteten Anwalts und weitere Terminsetzungen führten nicht zur Übergabe des Fahrzeugs. Der Händler verspricht von Woche zu Woche, dass es dann in ein paar Tagen wirklich klappt und wenn der Termin kommt, hört man nichts mehr davon.
Mittlerweile kommt man weder telefonisch noch schriftlich zu ihm durch. Absolute Funkstille im VW-Autohaus!

Von seiten VW hat sich schon der Vertriebsleiter eingeschaltet. Dem wird von Händler auch nur versprochen, dass er das Fahrzeug bald ausliefert, was dann doch nicht geschieht.
Der Händler tanzt also sowohl VW als auch dem Kunden auf dem Kopf rum und ist absolut untätig.

Ich stehe also seit Wochen mit der VW-Kundenbetreuung in Kontakt, die mir versprechen, dass sie sich "bemühen"... bisher absolut erfolglos.
Und auch mein Rechtsanwalt kommt nicht mehr durch.
Das Auto steht seit mittlerweile 7 (!) Wochen beim Händler auf dem Hof und er verweigert die Übergabe.
Ich bin wohl jetzt gezwungen, die Herausgabe gerichtlich zu erzwingen, da ich es nicht einsehe vom Vertrag zurück zu treten.

Hat jemand einen solchen Fall schon mal erlebt?
Wenn ja, wäre ich für Infos dankbar, wie die Lösung aussah oder wie die Geschichte ausging!

Danke.

Beste Antwort im Thema

Ich habe hier nicht alles gelesen. Das war mir zu mühsam. Erstaunlicherweise meint fast jeder, sich zu Rechtsfragen äußern zu können. Ich frage mich nur, wozu man dann Jura studieren muss.
Der Erwerb einer Sache besteht nach deutschem Recht ( ist nicht überall so ) aus 2 Rechtsgeschäften, dem schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäft, wonach der Verkäufer verpflichtet ist, dem Käufer die Sache zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen und der Käufer sich verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die Sache abzunehmen, u n d dem dinglichen Erfüllungsgeschäft mit der Übergabe der Sache mit dem beiderseitigen zum Ausdruck gekommenen Willen der Eigentumsverschaffung.
Mit der Haltereigenschaft und dem Status des Versicherungsnehmers hat das alles nichts zu tun. Der Eigentümer eines Fahrzeugs muss weder der Halter noch der Versicherungsnehmer sein.
Wenn hier das Autohaus bei gültigem Kaufvertrag den Wagen nicht ausliefert und übereignet, kommt es seiner Verpflichtung nicht nach, weil es zwar könnte aber nicht will oder eben nicht kann, weil möglicherweise Rechte Dritter an dem Fahrzeug bestehen.
Was dann seitens des Käufers zu tun ist, weiß jeder Anwalt. Den sollte man dann auch einschalten und nicht im Nebel nach Lösungen suchen.

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Zitat:

@harwin66 schrieb am 6. Oktober 2017 um 12:38:18 Uhr:


Ich habe ja nicht bei irgendeinem dubiosen Hinterhof-Gebrauchtwagenhändler ein Auto gekauft, sondern bei einem Autohaus, der die Buchstaben VW auf dem Dach hat.

Das Problem ist eben dabei nur das diese VW Händler eigenständige Firmen sind denen zwar von VW einiges diktiert wird die aber trotzdem immer noch auf eigene Rechnung (und Verantwortung) arbeiten

Hast du wirklich schon eine Anzahlung ohne Gegenleistung geleistet. So etwas darf man nie machen.
Das sieht alles nach einer Händler Insolvenz aus. VW weigert sich dann den Brief an den Händler zu schicken da dieser ihn bei VW nicht auslösen kann.

Häufig werden dann von Kunden Anzahlungen eingesammelt um wieder einige Kundenfahrzeuge auslösen zu können.

Es gab im letzten Jahr einen ähnlichen Fall mit einem großen Skoda Autohaus. Die dummen waren die Kunden die eine Anzahlung geleistet haben, diese ging in die Insolvenzmasse über. Erst nachdem eine andere Kette die Verträge (von VW organisiert) übernommen hatte konnten die Kunden die Fahrzeuge ausgeliefert bekommen. Wartezeit waren 8-10 Wochen und die Anzahlung wurde nochmals fällig.

Du hast vermutlich (bis auf die Anzahlung) alles richtig gemacht. Anwalt und Gericht einschalten und zusätzlich massiven Druck auf VW ausüben.

Viel Glück

Gruß Scoty81

Wann muss man denn eine Anzahlung leisten? Bei allen Autos die ich bis jetzt gekauft habe musste ich nie eine Anzahlung leisten.

Bei einer Finanzierung z.B. Dann aber auch erst bei Auslieferung

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Zitat:

@scoty81 schrieb am 6. Oktober 2017 um 13:59:26 Uhr:


Bei einer Finanzierung z.B. Dann aber auch erst bei Auslieferung

Ich möchte halt nicht am Übergabetag mit so viel Bargeld in der Tasche rumlaufen. Wenn man das nicht will, muss man halt vorher das Geld überweisen, damit der Händler am Übergabetag das Geld auf dem Konto hat.

Beim nächsten Mal laufe ich wohl doch lieber mit dem Bargeld rum und zahle so :-(

Ganz ehrlich: Storniere den Kauf uns lass Dir Deine Anzahlung zurückgeben. Das von Scoty skizzierte Szenario klingt sehr überzeugend. Die verdächtig guten Preise und der Wunsch auf Anzahlung tuen ihr Übriges. Hier scheint jemand auf letzter Rille um seine Existenz zu kämpfen.

Du kannst natürlich der Anzahlung noch das Geld für Anwalt & Co. hinterherschmeissen, nur um zum Schluss 25 Jahre lang einem nackten Mann in die Tasche greifen zu dürfen.

Bitte bestätige nicht wieder den alten Spruch: Gier frisst Hirn.

Zitat:

@Orlet0815 schrieb am 6. Oktober 2017 um 14:15:54 Uhr:


Ganz ehrlich: Storniere den Kauf uns lass Dir Deine Anzahlung zurückgeben. Das von Scoty skizzierte Szenario klingt sehr überzeugend. Die verdächtig guten Preise und der Wunsch auf Anzahlung tuen ihr Übriges. Hier scheint jemand auf letzter Rille um seine Existenz zu kämpfen.

Kann ich natürlich machen.
Aber... dann muss ich anstatt die Übergabe des Fahrzeugs die Rückgabe des Geldes verlangen. Das wird er genauso wenig machen, da er ja schon auf absolute Ignoranz geschaltet hat und weder auf Schreiben meines Anwalts noch auf Anrufe reagiert.
Hieße, dass ich die Rückgabe des Geldes anstatt der Übergabe des Fahrzeugs vor Gericht einklagen müsste.

Am Gericht geht so oder so wohl nichts vorbei.

Zitat:

@harwin66 schrieb am 6. Oktober 2017 um 14:04:32 Uhr:



Zitat:

@scoty81 schrieb am 6. Oktober 2017 um 13:59:26 Uhr:


Bei einer Finanzierung z.B. Dann aber auch erst bei Auslieferung

Ich möchte halt nicht am Übergabetag mit so viel Bargeld in der Tasche rumlaufen. Wenn man das nicht will, muss man halt vorher das Geld überweisen, damit der Händler am Übergabetag das Geld auf dem Konto hat.

Beim nächsten Mal laufe ich wohl doch lieber mit dem Bargeld rum und zahle so :-(

Dafür bieten anständige Banken auch "Blitzüberweisungen" an. Dort ist nach einem Anruf innerhalb von Minuten das Geld beim Empfänger. Kosten manchmal 10-20€ oder ist auch komplett kostenlos.
Risiko gleich null.

Von einem richtigen VW-Marken-Autohaus kann ich mir sowas eigentlich gar nicht vorstellen
Wo ist das? Wie heißt das?
Kann man das nicht persönlich vor Ort klären? Kannst ja ein paar Leute mitnehmen.
Laufen da überhaupt noch Kunden/Leute rum, in den Verkaufsräumen? Müssen dann gewarnt werden,(Andeutungsweise).

Zitat:

@manvo schrieb am 6. Oktober 2017 um 14:59:56 Uhr:


Von einem richtigen VW-Marken-Autohaus kann ich mir sowas eigentlich gar nicht vorstellen
Wo ist das? Wie heißt das?
Kann man das nicht persönlich vor Ort klären? Kannst ja ein paar Leute mitnehmen.
Laufen da überhaupt noch Kunden/Leute rum, in den Verkaufsräumen? Müssen dann gewarnt werden,(Andeutungsweise).

Doch, das kann in einem richtigen VW-Autohaus passieren. Ich hätte es auch nie geglaubt und jeder, dem ich es erzähle, schüttelt nur mit dem Kopf.

Ich möchte hier aber keine Namen nennen... auch wenn ich meine, dass man ein solches Autohaus keinem Kunden zumuten darf. Ich weiß mittlerweile, dass ich nicht der Einzige bin, der dort so oder ähnlich behandelt wird 🙁

Ich habe das Fahrzeug komplett übergeben bekommen mit einer Rechnung. Den Betrag möchte ich bitte innerhalb von einer Woche überweisen.
So geht fair.
Habe noch während der Heimfahrt an der Bank gehalten und überwiesen.

Das kann sogar (und ist auch schon) bei ganz großen Autohäusern passiert.
Also Kunde sieht man es den Palästen teilweise gar nicht an 😉

Verbraucherzentrale und die BLÖD—Zeitung einschalten wäre vieleicht auch eine gute Idee.
Ich drück dir ganz fest die Daumen, dass alles gut wird.

Grüße

Und im Fernsehen gibt es doch auch Sendungen die sich für so was einsetzen.

Zu verlieren hast du doch nichts, ich würde es versuchen.

Zitat:

@harwin66 schrieb am 6. Oktober 2017 um 11:49:58 Uhr:


"Eigentum" ist es erst dann, wenn ich im Brief eingetragen bin.

Nö!

Weder dass dein Name im "Brief" steht, noch dass du diesen in den Händen hälst macht dich zum Eigentümer...

Dass dein Name im Brief im steht, macht dich lediglich zum Halter und damit zum Rechnungsempfänger für Post aus Flensburg...und wenn du den Brief mal in den Händen hälst - lies dir mal die Zeile C4c durch, da steht dann nämlich was es heißt diesen in den Händen zu halten!

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