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Autohaus löst Fahrzeug bei Bank nicht aus

Themenstarteram 2. Januar 2019 um 16:40

Hallo,

wir haben ein Problem mit der Ablöse unseres (ehemaligen) Fahrzeuges.

Das Auto wurde über eine 3-Wege-Finanzierung über 4 Jahre finanziert.

Am 15.12. musste das Fahrzeug an das AH zurückgegeben oder von uns bei der Herstellerbank ausgelöst werden.

Wir entschieden uns für die Rückgabe an den Händler zum bei Vertragsbeginn festgelegten Restwert. Das FZ wurde vorher von einem TÜV-Prüfer und vom AH bewertet. Über den Restwert gab es keine Diskrepanz, so gaben wir das FZ am 15.12. beim Händler ab, unterschrieben das Rückgabeprotokoll und den Ankaufvertrag.

So weit so gut.... dachten wir! Solche Finanzierungsgeschäfte sind ja nichts besonderes, haben wir auch schon öfters gemacht, bisher immer ohne Probleme.

Heute kam ein Schreiben der Herstellerbank, dass wir den fälligen Restbetrag dringend begleichen sollen, der nun seid über zwei Wochen fällig ist.

D.h., das AH hat nichts gemacht. Nicht die Bank über den Ankauf informiert und erst recht nicht das FZ ausgelöst.

Ein Anruf beim Händler ergab, dass man die Sache möglichst schnell erledigen wolle und es ihnen leid tut, die Feiertage, neuer Chef usw... Man würde uns heute noch Bescheid geben. Nichts bis jetzt.....

Ein Anruf bei der Bank: Denen egal, die wollen Kohle sehen!

Uns droht nun Ärger mit der Bank, negativer Schufaeintrag....

Was nun? Ich vermute, dass der Händler Zahlungsunfähig ist. Ein Insolvenzantrag wurde noch nicht gestellt, das haben wir beim Amtsgericht und bei der IHK nachgefragt.

Muss der Händler, wenn er nicht in der Lage ist das FZ auszulösen, das FZ an uns zurückgeben?

Klar, wenn ein Insolvenzantrag gestellt wird, haben wir die A-Karte gezogen. Geld weg, Auto weg. Wir sind dann nur Gläubiger. Einer von vielen.

Aber wenn noch kein Insolvenzantrag gestellt wurde, was tun?

Ich wollte mich erst mal mit dem Händler einigen, ohne Anwalt wenn möglich. Aber es sollte jetzt schnell gehen, wenn es so ist wie ich vermute.

Das AH gehört zu einer regionalen Händlerkette. Es ist klar, das ich diese im Moment hier nicht nenne, auch die Marke nicht.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 4. Januar 2019 um 7:43

Die Sache ist seit gestern Abend geklärt. Das AH hat die Ablöse bezahlt, der Beleg liegt mir vor. Nachher rufen wir bei der Bank an um sicher zu gehen, dass tatsächlich Geld geflossen ist.

Danke für die vielen Hinweise und Hilfestellungen, es waren sehr brauchbare Hinweise dabei.

Gestern Nachmittag hatte sich alles zugespitzt.

Meine Frau und ich haben viele Kontakte in der Region, insbesondere in die regionale Wirtschaft. Die haben wir etwas spielen lassen um zu erfahren was mit dem AH los.

Tatsächlich bekamen wir einige Hinweise, dass das AH vor der Zahlungsunfähigkeit steht. Einige Mitarbeiter haben die Händlerkette zum Jahresende fluchtartig verlassen und es gibt weitere Hinweise.

Wir haben gestern noch einen Anwalt eingeschaltet, der sich umgehend mit dem AH in Verbindung gesetzt hat. Es stand tatsächlich zur Debatte, dass wir das FZ noch am Abend rausholen. Anscheinend ist die AH-Kette in Verhandlungen mit einem neuen Investor und den Banken, auch mit der Herstellerbank. Nun konnte erreicht werden, dass unser Fahrzeug und die weiterer Kunden ausgelöst werden. Noch zur Debatte steht, was mit einigen Neuwagen passiert, die bei Händlern der Kette auf dem Hof stehen aber der Brief dazu fehlt, den der Hersteller nicht rausrückt weil die FZge noch nicht bezahlt sind. Es bleibt also spannend.

Einige Dinge noch:

Wir waren Besitzer des FZ bis zu dem Moment, wo die Ablösesumme bezahlt wurde. Auch der Ankaufvertrag mit dem AH war korrekt, der wurde halt nur nicht vollzogen. Die Forderung der Bank an uns war ebenfalls korrekt.

Es gab eine Sicherungsübereignung von uns an die Bank (seit Vertragsschluss vor vier Jahren). Wir mussten für das FZ gerade stehen. Der Rückkauf des FZ durch den Händler war ein separates Geschäft, zu dem der Händler auf unseren Wunsch aber verpflichtet war.

Ansonsten waren die Verträge völlig einwandfrei lt. Anwalt und ganz normal für einen solchen Geschäftsvorgang.

Soweit so gut, wenn allerdings keine Kohle da ist ändert sich vieles.

Eine Fristsetzung hätte nicht viel bewirkt wenn keine Kohle da ist. Im Gegenteil, es hätte alles verzögert und wenn die Kette inzwischen insolvent gewesen wäre hätte das im schlimmsten Fall bedeutet: Auto und Geld weg. Auf jeden Fall aber viel Zeit, viel Ärger und Geld.

Was im Falle einer Insolvenz tatsächlich passiert wäre, Stichwort Eigentumsvorbehalt usw. haben wir mit dem Anwalt in der Kürze und Hektik der Zeit nicht besprochen. Es galt erst mal ohne größeren Schaden aus der Sache raus zu kommen und wir hatten die Möglichkeit von Plan B, mit einer Zwischenfinanzierung und dem anschliessenden Verkauf des FZ durch uns selbst.

Inzwischen hatten wir schon mit unserer Hausbank gesprochen, die hätten die 14.000 zwischenfinanziert.

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34 Antworten
am 2. Januar 2019 um 18:34

Was steht denn im Finanzierungsvertrag? Seid ihr verpflichtet die Ablöse zu bezahlen oder ist dort die Rückgabe an den Händler eine Option? Wenn die Abwicklung über den Händler dort als Möglichkeit der „Schlusszahlung“ steht, habt ihr eure Pflicht erfüllt. Legt der Bank die dazugehörigen Unterlagen vor und Verweise auf die eigenen Bedingungen.

Sollte der Händer wirklich insolvent sein, dürfte das Auto aber nicht weg sein. Den Brief hat die Bank und rückt diesen auch erst raus wenn Geld fließt. Ich wurde hier aber dringend nach einer Überbrückungslösung mit der Bank suchen, nicht dass das wirklich einen Schufaeintrag gibt... sowas lässt sich zwar wieder löschen, ist aber mehr als nervig.

Wichtig: Dem Autohaus schriftlich eine Frist setzen die Schlussrate zu begleichen und die Bank darüber informieren.

Der Finanzierungsvertrag besteht mit der Bank, der Rückgabevertrag mit dem Autohaus. Autohaus pleite, Finanzierungsvertrag besteht immer noch. Der TE wäre nicht der erste, der sich mit der Rückgabevereinbarung den Allerwertesten putzen kann.

Sollte die Pleite im Raum stehen, geht das Geschäftsvermögen in die Insolvenzmasse, inkl. der noch nicht bezahlten Rückgabe.

Man kann abwarten oder aktiv werden.

Themenstarteram 2. Januar 2019 um 20:13

Zitat:

@obermuh schrieb am 2. Januar 2019 um 19:34:21 Uhr:

Was steht denn im Finanzierungsvertrag? Seid ihr verpflichtet die Ablöse zu bezahlen oder ist dort die Rückgabe an den Händler eine Option? Wenn die Abwicklung über den Händler dort als Möglichkeit der „Schlusszahlung“ steht, habt ihr eure Pflicht erfüllt. Legt der Bank die dazugehörigen Unterlagen vor und Verweise auf die eigenen Bedingungen.

Sollte der Händer wirklich insolvent sein, dürfte das Auto aber nicht weg sein. Den Brief hat die Bank und rückt diesen auch erst raus wenn Geld fließt. Ich wurde hier aber dringend nach einer Überbrückungslösung mit der Bank suchen, nicht dass das wirklich einen Schufaeintrag gibt... sowas lässt sich zwar wieder löschen, ist aber mehr als nervig.

Wichtig: Dem Autohaus schriftlich eine Frist setzen die Schlussrate zu begleichen und die Bank darüber informieren.

Die Rückgabe "war" eine Option.

Wie "juri.gagarin" schon schrieb, besteht der Finanzierungsvertrag zwischen der Bank und uns. Der Händler ist hier nur der Vermittler. Vertraglich ist festgehalten, dass der Händler das FZ in Zahlung nehmen muss, wenn wir das wünschen. Das interessiert die Bank aber nicht.

Im Rückgabevertrag mit dem Händler steht, dass er den fälligen Betrag an die Bank bezahlt und das FZ in seinen Besitz geht. Jetzt bezahlt er aber nicht und die Forderung der Bank besteht weiter.

Morgen gehen wir zum AH, mit einem schriftlichen Fristsetzung und wir versuchen, Näheres zu erfahren. Notfalls versuchen wir das FZ aus dem AH zu bekommen, solange bis es der Händler den Rückgabevertrag erfüllt und den fälligen Betrag an die Bank überweist.

@Cooperle

zut Not oder auch Sicherheit: u.U. das Auto zurück nehmen, selber verkaufen. Kommt natürlich darauf an, wie hoch Eure Restschuld ist und das Auto bei Verkauf bringen würde. Händler zahlt ist natürlich die beste Variante. Vielleicht lag es ja doch am Weihnachtsfest.

Viel Erfolg.

am 2. Januar 2019 um 21:31

Zitat:

@juri.gagarin schrieb am 2. Januar 2019 um 20:51:29 Uhr:

Der Finanzierungsvertrag besteht mit der Bank, der Rückgabevertrag mit dem Autohaus. Autohaus pleite, Finanzierungsvertrag besteht immer noch. Der TE wäre nicht der erste, der sich mit der Rückgabevereinbarung den Allerwertesten putzen kann.

i.d.R. stimmt das so, kommt aber auf die genaue Formulierung im Vertrag an.

Zitat:

Sollte die Pleite im Raum stehen, geht das Geschäftsvermögen in die Insolvenzmasse, inkl. der noch nicht bezahlten Rückgabe.

Sofern ein Eigentumsvorbehalt der Bank vertraglich vereinbart wurde, wovon auszugehen ist, kann hier kein wirksamer Übergang in das Geschäftsvermögen stattgefunden haben.

Ich wäre vorsichtig den Ankauf voreilig rückgängig zu machen (=Auto wieder mitnehmen). Sollte es wirklich nur ein Fehler sein und keine Insolvenz im Raum stehen, könnte der Händler die Auflösung durch den TE nutzen um sich aus der Verpflichtung zu winden. Dann muss der TE der Bank das Geld auf den Tisch legen. Hat er es nicht griffbereit bekommt er auch keinen Brief um das Auto selbst zu verkaufen.

Ist eine verzwickte Situation, das beste ist das persönliche Gespräch zu suchen und eine NACHWEISBARE Fristsetzung (Einschreiben, Fax, schriftliche Empfangsbestätigung des persönlich übergebenen Briefes).

Du vergisst, dass der Eigentumsvorbehalt gegenüber dem TE besteht, die Rückgabe aber das AH und TE betrifft. Diese hat bereits stattgefunden, das Auto wurde dem AH übergeben, nur floss bis dato kein Geld. Natürlich hat der TE Anspruch auf die Bezahlung. Im Falle einer Insolvenz aus der Insolvenzmasse. Morgen weiß der TE mehr und hoffentlich wir auch.

am 3. Januar 2019 um 7:21

Zitat:

@juri.gagarin schrieb am 3. Januar 2019 um 00:04:00 Uhr:

dass der Eigentumsvorbehalt gegenüber dem TE besteht

Und genau deswegen ist er überhaupt nicht in der Position das Auto an das Authohaus zu „verkaufen“. Durch den Ankauf des Autohaus würde das Eigentum von TE an das AH übergehen. Da der TE aber nicht Eigentümer ist sondern die Bank, kann es keinen wirksamen Übergang gegeben haben.

Darüber hat aber nicht nur ein Autohaus schon gestritten, die argumentieren dass die Bank dem Verkauf vorab zugestimmt hat als das AH verpflichtet wurde am Ende der Laufzeit das Auto zurück zu kaufen. Kann man sich lang drüber streiten daher

Zitat:

Morgen weiß der TE mehr und hoffentlich wir auch.

Bleibt abzuwarten was heute raus kommt. Ich drücke die Daumen dass es nur ein Fehler war der schnell bereinigt werden kann.

Man kann alles verkaufen und kaufen auch wenn man den Gegenstand gar nicht besitzt das es dann am Ende eventuell zu einer Leistungsstörung kommt ist separat zu sehen.

Interessant wäre es zu wissen wie genau diese 3 Wege Finanzierung aufgebaut ist. Ich kenne nur das Mercedes Modell, dort ist der Auto Käufer den Kredit der Bank schuldig, der Händler schließt einen separaten Vertrag mit der Absicht den Wagen nach x Jahren und y KM unter Umständen z für Preis A zu kaufen.

Zitat:

@Cooperle schrieb am 2. Januar 2019 um 21:13:28 Uhr:

Zitat:

@obermuh schrieb am 2. Januar 2019 um 19:34:21 Uhr:

Was steht denn im Finanzierungsvertrag? ...

..., besteht der Finanzierungsvertrag zwischen der Bank und uns. ... Vertraglich ist festgehalten, dass der Händler das FZ in Zahlung nehmen muss, wenn wir das wünschen. ...

In dem Finanzierungsvertrag???????????????????

Oder in einem anderen (hiervon unabhängigen) Vertrag?

 

Zitat:

@Cooperle schrieb am 2. Januar 2019 um 21:13:28 Uhr:

Im Rückgabevertrag mit dem Händler steht, dass er den fälligen Betrag an die Bank bezahlt und das FZ in seinen Besitz geht. ...

und was steht da sonst noch so alles drin?

beruhigend wäre z.B. eine Klausel in Sachen Eigentumsvorbehalt ;)

Themenstarteram 3. Januar 2019 um 12:42

Alle 3-Wege-Finanzierungen dien ich kenne und auch schon einige davon problemlos abgewickelt habe, sind so aufgebaut wie von MattR beschrieben. Die, um die es hier geht, ebenso.

Also Kreditvertrag mit der Bank über eine bestimmte Laufzeit, mit höherer Schlussrate. Separat gab es eine Vereinbarung mit dem Händler, dass dieser am Ende der Laufzeit das Fahrzeug zu einem garantierten Preis, welcher der Höhe der Schlussrate entspricht, von uns aufkauft, sofern wir das wollen.

Wir waren heute morgen beim Händler und wie erwartet war es sehr schwer etwas zu erreichen. Man wollte uns abwimmeln, bzw zwei Stunden warten lassen, bis der Verkäufer Zeit hat.

Wir konnten, nach etwas Wirbel, mit dem Standortleider sprechen. Dieser hat uns zugesichert sich bis heute Abend um die Sache zu kümmern. Die Möglichkeit der Herausgabe des FZ hat er nicht verneint. Das ist ja aber nicht unser primäres Ziel.

Wir haben erst mal keine Frist gesetzt. Denn eine Fristsetzung kann nur bedeuten, dass der Händler erst mal aus der Sache raus ist. Klar können wir ihm sagen "Du musst das FZ bis xxx ablösen". Wenn er es aber nicht tut, was dann?

Würden wir dann das Fahrzeug rausholen (es steht beim Händler auf dem Hof), wäre er es auch los. Wir könnten zwar auf Vertragserfüllung (es gibt einen Ankaufvertrag) klagen aber wenn nichts mehr zu holen ist, wonach es im Moment aussieht?

Wenn sich bis heute Abend nichts tut, schalten wir morgen einen Anwalt ein.

Es geht um 14.000,-. Leider ist es ein EU5 Diesel (deshalb haben wir das FZ auch zurückgegeben). Geplant war, und so war auch die Schlussrate kalkuliert, dass wir das Auto selbst ablösen und es Privat verkaufen oder woanders in Zahlung geben können, mit kleinem Handlungsspielraum. Ähnliche FZge stehen beim Händler und im Netz für 17.000 - 18.000,. FZ ist in sehr gutem Zustand und technisch einwandfrei.

Mit etwas Glück und Geduld könnte ich es für 14.000k privat verkaufen.

Die 14.000,- zu organisieren um es abzulösen wäre machbar, kurzfristig aber durchaus eine anstrengende Aufgabe, die nicht sein müsste.

Danke für Eure Antworten. Ich Schreibe wie es weiter oder ausgeht.

Zitat:

@Cooperle schrieb am 3. Januar 2019 um 13:42:58 Uhr:

 

Würden wir dann das Fahrzeug rausholen (es steht beim Händler auf dem Hof), wäre er es auch los. Wir könnten zwar auf Vertragserfüllung (es gibt einen Ankaufvertrag) klagen aber wenn nichts mehr zu holen ist, wonach es im Moment aussieht?

Wie kommst Du zu dem Schluss oder habe ich irgendetwas überlesen?

Themenstarteram 3. Januar 2019 um 13:04

Zitat:

@camper0711 schrieb am 3. Januar 2019 um 13:39:25 Uhr:

Zitat:

@Cooperle schrieb am 2. Januar 2019 um 21:13:28 Uhr:

Im Rückgabevertrag mit dem Händler steht, dass er den fälligen Betrag an die Bank bezahlt und das FZ in seinen Besitz geht. ...

und was steht da sonst noch so alles drin?

beruhigend wäre z.B. eine Klausel in Sachen Eigentumsvorbehalt ;)

In Sachen Eigentumsvorbehalt habe ich nichts gefunden. Ich denke, das ergibt sich aus allen anderen üblichen Klauseln.

Themenstarteram 3. Januar 2019 um 13:08

Zitat:

@MattR schrieb am 3. Januar 2019 um 13:52:47 Uhr:

Zitat:

@Cooperle schrieb am 3. Januar 2019 um 13:42:58 Uhr:

 

Würden wir dann das Fahrzeug rausholen (es steht beim Händler auf dem Hof), wäre er es auch los. Wir könnten zwar auf Vertragserfüllung (es gibt einen Ankaufvertrag) klagen aber wenn nichts mehr zu holen ist, wonach es im Moment aussieht?

Wie kommst Du zu dem Schluss oder habe ich irgendetwas überlesen?

Na ja, was wäre die Alternative? Mit was soll ich Ihm denn "drohen"? Der Händler wird froh sein, dass er das FZ los ist wenn er das Kapital nicht hat um es abzulösen.

Wie ich zufällig mitbekommen habe, ist aktuell noch ein weitere Kunde betroffen. Die Dame an der Rezeption hat sich verplappert :eek:

Zitat:

@Cooperle schrieb am 3. Januar 2019 um 14:08:13 Uhr:

Zitat:

@MattR schrieb am 3. Januar 2019 um 13:52:47 Uhr:

 

Wie kommst Du zu dem Schluss oder habe ich irgendetwas überlesen?

Na ja, was wäre die Alternative? Mit was soll ich Ihm denn "drohen"? Der Händler wird froh sein, dass er das FZ los ist wenn er das Kapital nicht hat um es abzulösen.

Wie ich zufällig mitbekommen habe, ist aktuell noch ein weitere Kunde betroffen. Die Dame an der Rezeption hat sich verplappert :eek:

Ich meinte es wurde zwar spekuliert das der Händler kein Geld mehr hat aber vor dem Posting gab es darauf keine Hinweise

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