Autohändler - keine Zierde seiner Branche
Hallo Freunde und guten morgen sowie ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr. Hatte mir einen Mazda 262 GLX 2.0 L. 115 PS , als aber in einem mehr als Top Zustand bei einem Händler in Berlin gekauft . Zum Wagen erhielt ich vom Vorbesitzer eine quasi lückenlose Dokumentation über das Auto. Er wurde minuziös gepflegt und gehegt im Wahrsten Sinn des Wortes. Bei der erfolgten , ersten Besichtigung und folgender Anzahlung stand der Wagen hinten auf dem Firmengelände in einer Reihe mit anderen Fahrzeugen. Ich erhielt nach der Anzahlung gleich alle Papiere um den Wagen zuzulassen.
Am 23.12. wurde das Auto gegen Restzahlung beim Händler abgeholt . Ich erhielt erst am Abholtag den dicken Hefter mit der Dokumentation , es wurde dort wahrhaft ALLES aufgehoben. Natürlich wurde ein Kaufvertrag gemacht mit einem Zusatz - der natürlich nur den "Weg ebnen sollte" , das EU - Gewährleistungsrecht zu unterlaufen. 😠 Bei der Durchsicht des Aktenordners sah ich , das das Fahrzeug in einen gewaltigen Auffahrunfall verwickelt war - Schaden :. 3411,00 € , wahrhaft keine Bagatelle. Daraufhin richtete ich ein Schreiben an den Händler per Fax , und meldete Sachmängel nach , die erst im Nachhinein festgestellt wurden , und natürlich den Unfallschaden , der mir vorsätzlich nicht mitgeteilt wurde - juristischer Passus :. pflichtwidrige Unterlassung der Mitteilung eines Unfallschadens an den Käufer. Hinzu kommt noch das der Schaden laut Gutachten ein TOTALSCHADEN war. Er wurde natürlich von einer MAZDA Vertragswerkstatt fachgerecht repariert .
Mir fiel ferner ein Schaden an der Stoßfängerverkleidung rechts hinten auf. Er wurde ganz klar auf dem Firmengelände bei Rangierarbeiten durch Mitarbeiter der Firma verursacht . Ich fuhr zu einem Vertragshändler hier in Berlin und ließ ihn dort durch den Karosseriemeister begutachten . Es wurde Bilder gemacht und eine Kalkulation erstellt - 2123 , 00 € . Natürlich wurde auch dieses Ergebnis dem Händler mitgeteilt. Er wurde mit Schreiben zur Nachbesserung aufgefordert , die Frist läuft am 18.1. aus. Gestern erhielt ich ein Fax vom Händler worin ich als " psychopathischer, unzurechnungsfähiger , nicht geschäftsfähiger Vollidiot bezeichnet wurde der einen Vormund braucht ". Man muß sich das wirklich auf der Zunge zergehen lassen ! Und das Alles nur , weil ich meine Rechte aus dem EU - Gewährleistungsrecht wahrnehme !
Mich würde Euer Kommentar dazu wirklich interessieren ! Das ist wirklich die größte Unverschämtheit die mir je durch einen Händler passiert ist . Gut , er will eine Lektion , er wird sie bekommen ! Heute wird Strafanzeige wegen Beleidigung , übler Nachrede, Verleumdung und Betrug erstattet. bin gespannt was sein Anwalt noch "auf Lager hat " .
Also ...... , n traumhaftes Wochenende und herzliche Grüße von Detlev !
Beste Antwort im Thema
Die Story gehört unbedingt ins Fernsehen. Am besten in die SOAP von VOX "Verklag mich doch".
Da ist alles drin, was man so beim Autoverkauf wissen sollte oder schon immer wissen wollte. Unfallschaden, Vertrag ohne Unterschrift, Kauf ohne Prüfung, tolles Autoschnäppchen, Gewährleistungsansprüche, Beleidigung, Cousin, Rückabwicklung die keiner will, Opa der alles aufbewahrt, Detlev, ...
Der Thread ist wirklich köstlich. Auch diese permanenten Situationswiederholungen sind sehr amüsant, kommen im TV aber sicher noch viel besser zur Geltung. Wenn Detleeeev zum gefühlten 100 ten mal die Geschichte erzählt, aber diese immer wieder neu klingt .... dass ist echt höchster Unterhaltungswert. Auch die neutralen Autoren (Toshy, Gotsche, ...) machen einen Spitzenjob, und garantieren erstklassige Spannung bei diesem Wirtschaftskrimi.
Keiner weiss so recht wie das Ding ausgeht. Wird der böse Autohändler für 9 Monate ins Gefängnis wandern, und muss Detlev 1700,- Euro zusätzlich zahlen, sein Gewerbe für immer aufgeben und später im Kloster landen? Oder wird Detlev seinen geliebten Mazda, einfach zurückgeben müssen, weil er ihn irrtümlich vom Hofe des Händlers gefahren hat? Und was passiert mit dem lieben Opa? ... Verkraftet er den psychischen Druck vor Gericht als hilfloser Zeuge des Dramas. ... Auch das Schicksal des Cousin, kann je nach Gefechtslage, Ruhm und Ehre bringen oder Trübsal in der Verwandschaft. Wird er diese Bürde alleine tragen können oder am Erwartungsdruck zerbrechen?
Fragen, über Fragen.
Weiter so ! Beste SOAP im Mazda-Forum
244 Antworten
Hi,
@LittlePelican
Du magst in vielen,vielleicht sogar in den meisten Punkten RECHT haben,was hier auch nicht unbedingt bestritten wurde.
Es ist jedoch ein großer Unterschied RECHT zu haben und vor Gericht RECHT zu bekommen.
Da es diverse Ansatzpunkte gibt mag es durchaus sein das ein Gerichtsurteil am Ende zu deinen Gunsten ausfällt.
Wobei selbst dann noch nicht klar ist ob du wirklich Geld siehst oder den Wagen zurück geben kannst. Wer weiß ob die Firma bis dahin noch existiert.
Solche Rechtsstreitigkeiten ziehen sich in Deutschland leider oft über viele Monate und Jahre hin.
Das bedeutet über Jahre Stress und Nervige Termine.
In der zwischenzeit muß der Wagen gelagert werden und sollte nicht genutzt werden.
Manchmal ist es besser eine Sache einfach auf sich beruhen zu lassen,weil der Aufwand in keinem verhältnis zu möglichen Ergebnis steht.
Wenn sowas aber ewig an die frißt und du sowas nicht auch mal abhaken kannst ist der komplizierte Weg für dich vielleicht wirklich der einzig mögliche.
Vielleicht besteht sogar die Chance das dadurch einen windigen Gebrauchtwagenverkäufer das Leben mal etwas erschwert wird. Ich glaube aber nicht so recht dran. Sollte es für den Händler wirklich zu hart kommen macht der einfach Pleite und einen Tag später offnet der laden wieder und hat nen neuen Geschäftsführer.
Gruß Tobias
Ein solcher Rechtsprozess wird aber auch an Deinen Nerven zehren und Dir einige graue Haare mehr bescheren, sowie einen nervösen Magen und am Ende noch private Beziehungsprobleme...
Ist es das Wert wg. ein paar Hundert Euro Streitwert?
Recht unbedingt bekommen wollen, "auf gedeih und verderb" - so könnte man das auch bezeichnen! Denk mal drüber nach!
Wir haben vor einigen Monaten einen Streitfall gehabt, auf welchen wir gerne verzichtet hätten. Es ging aber nicht um lapidare 500€, sondern um Arbeitsrecht & gleichzeitig 'andere Umstände'. Das Recht ist zwar in diesem Fall zu 150% auf unserer Seite, aber Recht haben und Recht bekommen (und vor allem "Wann bekommen"😉 und die psychologischen Auswirkungen in dieser Ungewissheit - das ist es am Ende evtl. nicht Wert dafür bis zum Letzten zu gehen... Ich war jedenfalls jederzeit bereit auch für einen Abbruch des Rechtsstreits zu plädieren und es so zu akzeptieren! Es ist zwar letztendlich gut ausgegangen aber die 2-3Monate waren die Hölle!
Aber bitte: mach nur weiter und berichte von Neuigkeiten...
Zitat:
Original geschrieben von LittlePelican
Du gibst aber ne Wertung ab , Abgesehen davon das Du wahrscheinlich nicht darüber im Bilde bist was RECHT bedeutet . Ich möchte Dich mal sehen , wenn das Dir passiert wäre. Übrigens - NICHTS ist normal , und schon Garnicht Betrug , Beleidigung , üble Nachrede , Verleumdung und Sachbeschädigung ? - denn der Wagen gehörte ja dem Händler Garnicht mehr , d e n n er war ja bereits angezahlt .
Hallo LittlePelican,
Ich kann mir vorstellen, dass Du nicht mich angesprochen hast, mit dem obigen Beitrag. Aber wenn Du direkt jemanden ansprichst oder auf jemanden antwortest, dann solltest Du das durch Zitate oder @blabla kenntlich machen.
Das obige Zitat habe ich aus folgendem Grund ausgewählt:
Wirtschaft und Recht, Schulniveau: Wenn du einen Kaufvertrag abschließt, besteht das Folgende aus mehreren Rechts-Vorgängen, die für sich getrennt und quasi im Kaufvertrag festgehalten sind. Es ergeben sich im Allgemeinen (wie bei Dir) folgende Pflichten!
- Du zahlst den Preis
- der Verkäufer nimmt das Geld an
- der Verkäufer gibt das Auto raus
- Du nimmst das Auto an
Da Dir laut Deiner Schilderungen das Auto zum Zeitpunkt der Anzahlung noch nicht übergeben wurde (Schlüssel und Papiere), war das Auto zu dem Zeitpunkt auch noch nicht DIR! - sondern gehörte immernoch dem Verkäufer. Selbst wenn du das Auto voll bezahlt hättest, wäre es dem Händler sein Eigentum, bis er es Dir übergibt. Soviel zu Deinem Rechtsverständnis 😉 Frag dazu aber auch gerne mal Deinen Cousin. Wenn jetzt Deiner Meinung nach kein Vertrag zustande gekommen ist, dann hast du das Fahrzeug durch Schenkung bekommen? Allerdings glaube ich, dass auch ohne Unterschrift ein Kaufvertrag gilt - zumindest solange, bis ich alle Dokument kenne. Die kenne ich natürlich zu Recht nicht, weil es mich nichts angeht. 🙂
Mit einem gültigen Kaufvertrag wärst du rein theoretisch sogar ohne Bezahlung zur Annahme des Autos verpflichtet (und der Verkäufer zur Herausgabe), wenn nicht im Kaufvertrag das eine durch das andere bedingt ist 🙂 . Und solltest du trotz Annahme des Fahrzeugs nicht bezahlen, ergibt das die Chance auf Einklagen des Geldes und Schadenersatz, .... 🙂 Aber das ist nur theoretisch. Darum gehts bei Dir ja nicht.
Und zu den Beleidigungen brauchst Du nichts mehr sagen. Die kennen wir schon. Wir sind hier aber in MotorTalk. Du kannst gerne berichten, wenn es da Neuigkeiten gibt.
Hi und guten Morgen ,
Das Eine ist mal klar , ich b i n im Recht , und eben Dieses Recht wird wahrgenommen , beruflich hab ich schon ne Portion Stress , mache mir aber keinen mehr , schon lange ! Du hast natürlich recht , eben recht habeb und bekommen ist zweierlei . Aber h i e r liegt der Fall mehr als klar .
Nerven wie "Drahtseile " muß man in meinem Job sowieso haben , auch ein Auto lagern geht bei mir ganz und Garnicht , da ich beruflich darauf quasi angewiesen bin . ( Informatiker im Außendienst ) . Nichts "frißt" an mir , solchen Typen gehört das Handwerk gelegt , ein für Allemal. Auch sein "Rechtsverdreher " , Anwalt kann der von mir nicht genannt werden ,ist "keine Zierde seines Standes " .
Also , ganz herzliche Grüße von Detlev !
Wäre nett wenn Du mir die Daumen drückst , denke natürlich auch das das meine Anwältin souverän meistern wird.
Hallo und guten Morgen ,
es geht hier nicht um bla bla sondern um die Realität.
Nochmal es g i b t keinen Kaufvertrag , denn das " Formular " , was einen darstellen sollte , ist nicht rechtsgültig , da es keine beidseitige Willenserklärung gibt - Unterschrift Käufer u n d Verkäufer. Es stimmt weder das Datum , noch war und bin ich je Vollkaufmann gewesen , und selbständig schon mal Garnicht . Ferner geht es um eine pflichtwidrige schuldhafte Unterlassung er Mitteilung eines Unfalls . Dies allein ist schon ein Grund einen Kaufvertrag , wenn einer da wäre , zu widerrufen .
Nach meiner Anzahlung wurden mir durch den " Händler " alle Papiere die zur Zulassung des Fahrzuges notwendig sind , übergeben , - natürlich auch der KFZ - Brief . Dies ist nichts Anderes als der Eigentumsnachweis , ergo gehörte das Auto mir und nicht mehr ihm . !!
Nochmals es gibt keinen gültigen Kaufvertrag , nur ein "Formular " , da man als Kaufvertrag nicht bezeichnen kann und konnte. Mir geht es um die Beseitigung - selbstverständlich kostenfrei für mich , der pflichtgemäß gemeldeten Sachmängel , und um einen Schadensausgleich , um weiter Garnichts .
Also einen schönen Tag und Gruß von Detlev !
Hallo und guten Morgen ,
Ein Rechtsprozeß zehrt nie man meinen Nerven , ich habe schon Einige hinter mir incl. einem sehr dreckigen Scheidungsverfahren , aber das steht auf nem anderen Blatt. Was meine Exfrau angeht so hätte ich es Bubi Scholz im Prinzip gleich tun sollen .
Es geht keineswegs um ein paar Hundert , sondern eher um ein paar Tausend € . Bei Eurem Verfahren gings mit Sicherheit um eine ungerechtfertigte Kündigung . Ist klar das das Auswirkungen auch auf die Psyche hat . Gut das es am Ende gut ausgegangen ist , und mit hoffentlich ner satten Abfindung , die allerdings leider versteuert werden muß , sofern die Zahlung nicht brutto gleich netto vereinbart wurde .
Also en schönen Tag und Gruß von Detlev !
Detlev, ich bin weder Anwalt noch Richter, aber ich denke das ganze Ding geht in die Hose.
Möglich wäre eventuell eine Wandlung, aber die willst du ja scheinbar nicht. Eine Entschädigung für den alten Schaden wirst du wohl nicht bekommen. Selbst bei einem relativ neuen Auto fällt die Wertminderung wegen einem Unfallschaden recht gering aus. Für den Seitenschaden an meinem damaligen Golf(gut 1 Jahr alt) habe ich nur 600€ Entschädigung bekommen. Rechter Kotflügel, vordere Tür neu, hintere Tür und Seitenteil wurden repariert und neu lackiert. Mit steigendem Fahrzeugalter wird das noch weniger, bzw geht man davon aus das ja neue Teile eingebaut werden, neu für alt. Das der ehemalige Besitzer noch in die eigene Tasche gegriffen hat, kann ich nur zum Teil verstehen, aber das muß ja jeder selbst entscheiden. Ich hätte das nicht gemacht!
Was willst du nun genau erreichen?
Reparatur des neuen Schadens?
Wenn ja, wie willst du das beweisen?
Die Aussage: bei der Besichtigung war der Schaden nicht da, reicht kaum aus. In den 4 Tagen kann viel passiert sein und du stehst wohl kaum 24 Stunden an deinem Auto um ausschließen zu können, das dir jemand in das Auto fährt.
Zitat:
Original geschrieben von LittlePelican
Nach meiner Anzahlung wurden mir durch den " Händler " alle Papiere die zur Zulassung des Fahrzuges notwendig sind , übergeben , - natürlich auch der KFZ - Brief . Dies ist nichts Anderes als der Eigentumsnachweis , ergo gehörte das Auto mir und nicht mehr ihm . !!
Wurden Dir auch die Schlüssel übergeben? Wenn nicht, dann wurde der Wagen nicht übergeben... 🙂 Wenn doch: Das ändert dann aber wiederum die Lage, weil er dann ja Dein Auto nach Übergabe beschädigt haben
KÖNNTE!. Dann handelt es sich wieder nicht um einen Gewährleistungsschaden! Gewährleistung betrifft das Fahrzeug
BEI Übergabe. Immerhin war der Schaden bei Übergabe dann nicht vorhanden: Du hast ja das Auto angeschaut, es wurde extra Schnee abgefegt, die Story ist hinlänglich bekannt. Dann musst Du auch nachweisen, dass der Schaden vom Verkäufer verursacht wurde. Überleg Dir lieber genau, was du aussagst und wie Du es aussagst. 😉
Mehrere TausendZitat:
Original geschrieben von LittlePelican
Es geht keineswegs um ein paar Hundert , sondern eher um ein paar Tausend € . Bei Eurem Verfahren gings mit Sicherheit um eine ungerechtfertigte Kündigung . Ist klar das das Auswirkungen auch auf die Psyche hat . Gut das es am Ende gut ausgegangen ist , und mit hoffentlich ner satten Abfindung , die allerdings leider versteuert werden muß , sofern die Zahlung nicht brutto gleich netto vereinbart wurde.
Euro bei einem Kaufpreis von
1600,00 Euro?! Hiermit hast Du mich davon überzeugt, was Deine Absicht ist. Ich wünsche Dir viel Glück, denn Du wirst es brauchen. Meine Vermutung, wie das ausgeht, steht irgendwo auf den vorangegangenen Seiten 🙂 Wobei ich so langsam auch noch Schenkung ins Spiel bringen würde, wenn Du meinst, keinen Kaufvertrag zu haben. :-D
Irgendwie erinnert mich dieser Thread an diesen hier
Der erlangte damals Kultstatus.
Zitat:
Original geschrieben von Toshy
..Hiermit hast Du mich davon überzeugt, was Deine Absicht ist. Ich wünsche Dir viel Glück, denn Du wirst es brauchen. Meine Vermutung, wie das ausgeht, steht irgendwo auf den vorangegangenen Seiten 🙂 Wobei ich so langsam auch noch Schenkung ins Spiel bringen würde, wenn Du meinst, keinen Kaufvertrag zu haben. :-D
Hallo Toshy, gebe Dir voll recht. Na ja, es soll ja auch Streithansel geben. Dem Mann ist nicht zu helfen, der hat sich in was verbohrt.
Mit Deiner Vermutung einer satten Abfindung, liegst Du komplett daneben! Aber es zeigt mir Deine Denkweise! (Abkasieren, wo es nur geht!?)
Vermutlich hast Du Dich schon längst in was verrannt bei dem aktuellen Fall. Einerseits erklärst Du uns, dass der Kaufvertrag nicht korrekt formuliert ist und nicht ordnungsgemäß (Entfall aller notwendigen Informationen zu Vorschäden) zu Stande gekommen ist, andererseit möchtest Du bei dem Händler anscheinend irgendwie abkassieren. Aber beides geht nach meinem Verständnis nach nicht. (Kaufvertrag nichtig = Rückabwicklung). Welches Geld stände Dir bei Rückabwicklung denn zu? Ich hatte aber schon mal geschrieben, dass der hinzugekommene Heckschaden dann beweisbar vom Händler gemacht sein muß - wenn Du das aber nicht beweisen kannst, dass es der Händler war, liegt der Schwarze Peter dann evtl. bei Dir und Du bezahlst am Ende für den Heckschaden. Viel Spaß!
Das einzige Verwertbare liegt in den schriftl. vorliegenden Beleidigungen... Wenn Deine Anwältin da mehrere Tausend Euro sehen will, dann ist das halt so. War halt ne Dummheit vom Händler das auch noch schriftlich zu machen, hat bereits unseren letzten Präsidenten den Kopf gekostet - ein nachweisbarer, aufgezeichneter Anruf...
Aber Bitte, mach nur weiter.... Wenn Du die Fakten und Warnungen von nun bestimmt 4-5 unterschiedlichen Forenmitgliedern nicht Wahr haben willst oder zu Herzen nehmen willst, dann mach weiter so.
@littlePelikan... Also Du bist auch in der IT? (Hallo Kollege!)
Eines versteh ich nicht, denn ich war selber einige Jahre IT-Projektleiter im Aussendienst.
Du bist im Aussendienst, nicht selbständig und hast keinen Firmenwagen?
Und holst dir ne Karre für 1600€ für den Aussendienst?
Kollege da läuft aber echt was falsch!
Wenn Du bei so ner tollen (US-)Firma bist, wie du behauptet hast, müßte doch ein Firmenwagen drinnen sein. (Also bei Micros*** in Stuttgart/München ist dir zumindest ein gut ausgestatteter 3er BMW sicher, eher ein 5er.) ...Das kann es also nicht sein, bleiben noch HP, Cisco, Apple... Zahlen die denn so schlecht, daß da für den Aussendienstler nur ein privat angeschaffter, alter Mazda 626 drinnen ist, mit dem du zum Kunden mußt???
Falls es Geldmangel wegen zu hohen Alimenten ist, hättest Du doch wohl lieber den Bubi Scholz machen sollen ^^
Wie auch immer...ich sehe nur ne Chance wegen der Beleidigungssache Kohle raus zu schlagen....auf dem Rest der Forderungen wirst Du wohl sitzen bleiben.
Denk aber daran, daß die Möglichkeit besteht, das die Verfahrenskosten halb/halb auf beide Streitparteien umgelegt werden, dann gehst du finanziell doch nicht so gut da raus ;-)
Grüße L
Hallo und guten Morgen ,
Fakt ist , das keine Wandlung angestrebt wird , wenn , dann hätte ich die Wandlung des Kaufvertrages , der ungültig ist , erklärt , schriftlich . Alles was ich möchte ist , das ALLE Sachmängel , die dem Verkäufer pflichtgemäß gemeldet wurden , samt und sonders beseitigt werden .
Wie hoch der Heckschaden war muß hier nicht wiederholt werden , es ist bekannt . Ein gewisser Prozentsatz davon steht mir als Schadensausgleich zu , und das sind definitiv über 1000 € .
Was ich will ist :.
Reparatur Aller gemeldeten Sachmängel incl. des neuen Schadens .
Schadensausgleichszahlung für den nicht mitgeteilten Heckschaden der inclusive des neuen Schadens sage und schreibe 5524,00 € beträgt .
Übrigens nochmal , - i c h muß Garnichts beweisen. E r muß das . Bei allen Sachmängeln die innerhalb einer 6 monatigen Frist ab Übernahme des Fahrzeuges dem Händler mitgeteilt werden, wird laut EU - Gewährleistungsrecht von GESETZES WEGEN angenommen , das sie bereits bei Übergabe des Fahrzeuges vorhanden waren .
Also ..... es ist klar wer hier was beweisen muß .
Nen schönen Tag und Gruß von Detlev !
Hallo und guten Morgen
ich habe mir keine "Karre " , sondern einen Wagen gekauft , der zwar alt , aber blendend gepflegt ist , er erfüllt sogar die Euronorm D3 . Unser Team - 136 Kollegen / ginnen haben alle keinen Dienstwagen , wir haben nicht einmal Diensthandys . Die Dienstfahrten aber setzen wir sehr wohl von der Steuer ab , abgesehen davon das wir in USD bezahlt werden und für jede Meile 0,60 US Cent bekommen .
Wir haben alle keinen Geldmangel , auch Alimente muß ich keine zahlen . N u r hier in old Germany ist ein Auto ein Statussymbol , in den USA nicht , wo ich fast 25 Jahre gelebt habe , und wo Verbrecher bestraft und nicht belohnt werden , wie hier . Dort muß man keinen Porsche haben bloß weil der Nachbar auch einen hat . Wie bescheuert muß man eigentlich sein , um sich 35 und mehr Tausend € vor die Tür zu stellen , die nicht die geringste Rendite bringen , außer das man "mobil" ist . Mobil bin ich mit meinem Wagen , der zwar alt , aber eben bezahlt ist , auch ! Viele finanzieren diesen Irrsin Neuwagen auch noch . Morgen fährt , und das kann jederzeit passieren , irgend ein volltrunkener Indiot in den neuen Wagen , verwandelt ihn in Schrott , den Banken ist das aber egal , die wollen jeden Monat ihre Kohle sehen , oder ?
Was die Verfahrenskosten angeht so sind die für mich das Geringste Risiko , und sogenannte "willkürliche Rechtsverfolgung " zahlt keine Rechtschutzversicherung !
Also nen schönen Tag und Gruß von Detlev !
Übrigens - bei Microschrott arbeite ich nicht !
Hallo und guten Morgen !
nur zur Info , mir gehts nicht um "abkassieren " , mir geht es darum , das jemand zu seiner Verantwortung steht , und seinen gesetzlichen Pflichten nachkommt , das muß jeder , Du auch . Auch ist eine Wandlung nicht beabsichtigt , alle Sachmängel sollen ausnahmslos repariert werden , das ist Alles. Was die "Verantwortung " des Händlers angeht , so ist es mit der ja nicht weit her . Der Käufer braucht bloß seine Rechte wahrzunehmen , sofort wird verbal um sich geschlagen , nicht genug damit er wird auch noch massiv und auf das perfideste beleidigt , gedemütigt und als " pathologischer , dämlicher Idiot bezeichnet , der nicht mehr alle Tassen im Schrank hat , dessen Geschäftsfähigkeit ihm abgesprochen wird und bei dem überprüft werden sollte ob er nen Vormund braucht " . Was ist denn bitte das für ne Ausdrucksweise . Wenn so was Schule macht ??
Bei mir bleibt Garnichts hängen , beweisen muß übrigens e r was nicht ich , die Gründe habe ich oft genug dargelegt . Mir ist der neue Schaden am Stoßfänger hinten nicht passiert , denn den hätte ich gemerkt u n d gehört !!!
Die Fakten und Warnungen nehme ich schon wahr , denn Kritik ist für mich ok . Die Fakten liegen in meinem Fall aber mehr als klar . Abgesehen davon das die 1 . Frist zur Nachbesserung immer noch läuft , bis 18.1. Das wäre die Möglichkeit gewesen eine gütliche Einigung zu erzielen , zumindest anzustreben . Was e r aber will ist ne Lektion , er wird sie bekommen. Vielleicht setzt das in seinem "freischwebenden Hohlraum " , den man landläufig auch Kopf nennt mal was in Gang.
Also .... nen schönen Tag und Gruß von Detlev !