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Autogeklaut versicherung weigert sich zur zahlen

BMW 7er F01

Guten Abend,

Mein BMW 750i wurde mir vor einen Halben Jahr geklaut ( Wiederbeschaffungwert 40.000 ).
Habe vor einen Monat die Einstellung von dem Verfahren erhalten, habe es sofort der Versicherung weitergegeben, die haben dann die Akte eingefordert und haben mir dann ein Ablehnung Schreiben geschickt mit der Begründung :

Ihren Schadenfall haben wir abschließend geprüft
Sie sind verpflichtet, alles zu tun, was der Aufklarung des Schadenereignisses und reststellung unserer Leistunasoflicht dienen kann. Hierzu aehört insbesondere. dass Sie unsere Fragen zu den Um standen des Schadenereignisses wahrheitsgemals und vollstandig beantworten mussen.
Nach unseren Unterlagen haben Sie diese Verpflichtung nicht eingehalten.
Es besteht deshalb kein Versicherungsschutz
Wir hoffen auf Ihr Verstandnis für unsere Entscheidung

Zum Glück hatte ich Fotos von den Sachen gemacht die ich eingereicht hatte, habe tatsächlich ein zwei Unstimmigkeiten mit den Briefen der Versicherung und der Polizei gesehen, was ich geschrieben hatte, aber sowas wie :

Fahrzeug erworben von ( bei Polizei hingeschrieben, bei der Versicherung nicht )

Frühere unfallschäden ( bei Polizei ja, bei versicherung nicht. )

Frühere Instandsetzung ( bei Polizei ja, bei versicherung nein angekreuzt.

War komplett wohl verpeilt bei den Fragen.
Kann das der Grund sein für die Ablehnung ?

Hab jetzt morgen ein Termin beim Anwalt.

Danke schonmal im Voraus

41 Antworten

Zitat:

@Lexmaul23 schrieb am 09. Feb. 2023 um 21:13:23 Uhr:


aber dadurch lässt er sich nicht wirklich einfacher stehlen.

Wie

@x555

schon schrieb, wird durch die Signal Verlängerung der Wagen auch gestartet. Läuft er einmal, kann die Verbindung unterbrochen werden, nur halt dann nicht neu gestartet werden.

Zum wegfahren ist das aber ausreichend.

Bezogen auf G30/31.

Zitat:

@Lexmaul23 schrieb am 9. Februar 2023 um 20:03:54 Uhr:



Zitat:

@sorgon56 schrieb am 9. Februar 2023 um 16:48:13 Uhr:


Ja ist ein f01, aber die verlängern doch nur das Dignal vom Schlüssel und öffnen damit das auto.
Ist das doch das gleiche als würde ich das öffnen, dann wäre der Code ja auch da.

Ich spreche von der Versicherung- was wollen die auslesen, wenn es da nix auszulesen ist.

Die versicherung ist da schon soweit, die brauchen keine Steuergeräte oder sonst irgendwas, sie lesen alles aus deinem Schlüssel mit einem Programm aus, was du das letzte halbe Jahr gemacht hast

Zitat:

@Flo007 schrieb am 9. Februar 2023 um 21:17:38 Uhr:



Zitat:

@Lexmaul23 schrieb am 09. Feb. 2023 um 21:13:23 Uhr:


aber dadurch lässt er sich nicht wirklich einfacher stehlen.

Wie @x555 schon schrieb, wird durch die Signal Verlängerung der Wagen auch gestartet. Läuft er einmal, kann die Verbindung unterbrochen werden, nur halt dann nicht neu gestartet werden.
Zum wegfahren ist das aber ausreichend.
Bezogen auf G30/31.

Genau und so ist es wohl bei mir passiert

Zitat:

@Ycon1 schrieb am 9. Februar 2023 um 20:55:13 Uhr:


Der Passus "schuldhaft ermöglichte Entwendung" ist natürlich sehr vage formuliert, deckt aber meines Erachtens das Szenario des nicht abgesperrten Fahrzeugs NICHT ab.
Ein schuldhaftes Ermöglichen läge dann vor (eines von unzähligen Beispielen), wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug im Rahmen eines Privatverkaufs an einen Interessenten zur Probefahrt übergibt und jener dann einfach davonfährt.
Nach der gegenteiligen Logik dürfte man ein Auto auch nicht unter freiem Himmel parken, da jede beliebige Person physischen Zugang zum Auto hätte und eine Seitenscheibe einschlagen und das Fahrzeug entwenden könnte.

Das denke ich auch, aber wie wird wohl reagiert wenn man das auto tatsächlich nicht aufgesperrt hat sonder es durch Cyber Hack attack geknackt wurde und man dazu dann unschuldig verurteilt wird. Schwere Rechtslage auch schwer zur beweisen für beide Parteien, bin man gespannt wie es ausgeht

Ähnliche Themen

Zitat:

@sorgon56 schrieb am 9. Februar 2023 um 21:24:08 Uhr:



Zitat:

@Lexmaul23 schrieb am 9. Februar 2023 um 20:03:54 Uhr:


Ich spreche von der Versicherung- was wollen die auslesen, wenn es da nix auszulesen ist.

Die versicherung ist da schon soweit, die brauchen keine Steuergeräte oder sonst irgendwas, sie lesen alles aus deinem Schlüssel mit einem Programm aus, was du das letzte halbe Jahr gemacht hast

Nein, das können sie eben nicht beim F01…

Und lesen hier einige auch mal richtig (@flo007)?

Wie kommst du den darauf das sie es beim f01 nicht können ?

Weil da gar nix auf dem Schlüssel bzgl. der Daten gespeichert wird.

So zumindest mein Wissensstand - hatte ich ja schon gesagt, dass ich mir da nicht 100 Prozent sicher bin. Im CAS ist das alles sicher abgelegt…

Zitat:

@Lexmaul23 schrieb am 09. Feb. 2023 um 21:47:31 Uhr:


Und lesen hier einige auch mal richtig (@flo007)?

Hat der Wagen nun keyless go, oder nicht?

Wenn ja funktioniert es genauso wie ich es beschrieben habe--->Signalverlängerung-->öffnen und wegfahren, dann aber nicht mehr startbar. Der Disclaimer auf den G30 kam nur, da es dort zu 100% so ist, beim F01 nur 99% sicher. Und bei diesen alten keyless-go'Funkschlüsseln ist es sogar so, das die sich nichtmal abschalten wenn sie eine Weile liegen, wie bei den neueren nach ein paar Minuten.

Was auf dem Schlüssel gespeichert wird, habe ich NULL kommentiert.

Und ich habe nie gefragt oder infrage gestellt, wie Keynapping funktioniert...lies mal genau den Text, den Du nur im Ausschnitt zitiert hast 😉.

Das bezig sich allgemein auf Diebstahl, nicht auf diesen oder den spezielleren Fall mit dem Funkdiebstahl...

Irgendwie stehe ich auf dem Schlauch, der TE hat doch vorher genau mit der Signalverlängerung angefangen: "Ja ist ein f01, aber die verlängern doch nur das Dignal vom Schlüssel und öffnen damit das auto. "
Dann antwortest du, das öffnen eine Sache ist, stehlen aber eine andere.
Und genau da habe ich eingehakt. Signalverlängerung bei Keyless-Go = öffnen und starten.
Mehr nicht, ist auch wurscht ehrlich gesagt...

Gibt es dazu schon was Neues?

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