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Autogeklaut versicherung weigert sich zur zahlen

BMW 7er F01

Guten Abend,

Mein BMW 750i wurde mir vor einen Halben Jahr geklaut ( Wiederbeschaffungwert 40.000 ).
Habe vor einen Monat die Einstellung von dem Verfahren erhalten, habe es sofort der Versicherung weitergegeben, die haben dann die Akte eingefordert und haben mir dann ein Ablehnung Schreiben geschickt mit der Begründung :

Ihren Schadenfall haben wir abschließend geprüft
Sie sind verpflichtet, alles zu tun, was der Aufklarung des Schadenereignisses und reststellung unserer Leistunasoflicht dienen kann. Hierzu aehört insbesondere. dass Sie unsere Fragen zu den Um standen des Schadenereignisses wahrheitsgemals und vollstandig beantworten mussen.
Nach unseren Unterlagen haben Sie diese Verpflichtung nicht eingehalten.
Es besteht deshalb kein Versicherungsschutz
Wir hoffen auf Ihr Verstandnis für unsere Entscheidung

Zum Glück hatte ich Fotos von den Sachen gemacht die ich eingereicht hatte, habe tatsächlich ein zwei Unstimmigkeiten mit den Briefen der Versicherung und der Polizei gesehen, was ich geschrieben hatte, aber sowas wie :

Fahrzeug erworben von ( bei Polizei hingeschrieben, bei der Versicherung nicht )

Frühere unfallschäden ( bei Polizei ja, bei versicherung nicht. )

Frühere Instandsetzung ( bei Polizei ja, bei versicherung nein angekreuzt.

War komplett wohl verpeilt bei den Fragen.
Kann das der Grund sein für die Ablehnung ?

Hab jetzt morgen ein Termin beim Anwalt.

Danke schonmal im Voraus

41 Antworten

*Kopfschüttel*

…bin ich der einzige hier dem es so geht????

Jetzt wird es erst interessant

So habe jetzt erfahren, was der Ablehnungsgrund ist,
die schließ zeit des Autos passt nicht mit der Uhrzeit überein die ich reingeschrieben habe.
Sie haben die Schlüssel bei dem Hersteller auslesen lassen und da stand das dass auto geöffnet wurde und nicht mehr geschlossen wurde und das alles ca 30min nach dem ich zuhause war. Nun wollen die mir vorwerfen das ich das auto nicht abgeschlossen hatte, obwohl ich mir zu 100% sicher bin das ich es abgeschlossen hatte.
Habe jetzt sowas gelesen wie Cyber Key less go Attacken, ich bin bin fasziniert was es für Methoden gibt und wie unsicher das System ist.
Was ich vermute das mein Signal abgefangen wurde und damit mein auto geöffnet sowie gestartet wurde.
Zum Glück steht in der Police das ich in meiner Vollkasko gegen Cyber Hack Attacken Geschütz wäre, ich hoffe es hat stand vor Gericht.

Enthält deine Police den Verzicht auf Einrede wegen Fahrlässigkeit (Wortlaut so ähnlich)?
Wenn ja, kann die Versicherung nicht argumentieren, dass das Fahrzeug nicht abgeschlossen gewesen sei.

Ungeachtet dessen würde ich mir in diesem Moment noch keine zu großen Gedanken machen. Leistung abzulehnen ist das grundsätzliche Geschäftsmodell von Versicherungen. Das ist aber noch keinesfalls das Ende der Geschichte; ein auf Versicherungsrecht spezialisierter Anwalt wird wissen was nun genau zu tun ist.

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Sogar grobe Fahrlässigkeit steht drinne, das sie die Haftung übernehmen, siehe selbst :

79d9463d-b815-4afd-acc2-e07e61fc808e
52a9cb74-15b7-4919-ada4-aba5b45fdd75

Naja, dann solltest du aber schon auch zu Ende lesen.
Da steht: Grobe Fahrlässigkeit ausgenommen Schäden bei Alkoholfahrten und schuldhaft verursachter Entwendungsschäden.
Wenn du dein Auto nicht absperrst und es deswegen geklaut wird, würde ich das als Versicherung als schuldhaft verursachten Entwendungsschaden einordnen.

Die letzte Entscheidung fällt vermutlich bei Gericht.

Ich verstehe, aber dann wäre es ja Versicherungsbetrug schon, weil ich hätte das auto sozusagen an jemanden übergeben weil ich das auto aufgesperrt hätte und sogar noch den motorgestartet haben soll und das so wohl bis zum Ende geblieben ist.
Bin mal gespannt, bin um 16 Uhr bei meinen Anwalt

Ich weiß gar nicht, ob der Schließvorgang überhaupt im Schlüssel gespeichert wird - das müsste normal im CAS liegen und das wird ja nicht verfügbar sein...

Ist ja ein F01, oder?

Ja ist ein f01, aber die verlängern doch nur das Dignal vom Schlüssel und öffnen damit das auto.
Ist das doch das gleiche als würde ich das öffnen, dann wäre der Code ja auch da.

Und Starten des Wagen!

Zitat:

@X555 schrieb am 9. Februar 2023 um 19:45:08 Uhr:


Und Starten des Wagen!

?

Zitat:

@sorgon56 schrieb am 9. Februar 2023 um 16:48:13 Uhr:


Ja ist ein f01, aber die verlängern doch nur das Dignal vom Schlüssel und öffnen damit das auto.
Ist das doch das gleiche als würde ich das öffnen, dann wäre der Code ja auch da.

Ich spreche von der Versicherung- was wollen die auslesen, wenn es da nix auszulesen ist.

Zitat:

@sorgon56 schrieb am 9. Februar 2023 um 19:53:19 Uhr:



Zitat:

@X555 schrieb am 9. Februar 2023 um 19:45:08 Uhr:


Und Starten des Wagen!

?

Das Signal wird nicht nur zum öffnen benutzt, sondern der Wagen wird dann gleich auch gestartet und weggefahren!

Der Passus "schuldhaft ermöglichte Entwendung" ist natürlich sehr vage formuliert, deckt aber meines Erachtens das Szenario des nicht abgesperrten Fahrzeugs NICHT ab.
Ein schuldhaftes Ermöglichen läge dann vor (eines von unzähligen Beispielen), wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug im Rahmen eines Privatverkaufs an einen Interessenten zur Probefahrt übergibt und jener dann einfach davonfährt.
Nach der gegenteiligen Logik dürfte man ein Auto auch nicht unter freiem Himmel parken, da jede beliebige Person physischen Zugang zum Auto hätte und eine Seitenscheibe einschlagen und das Fahrzeug entwenden könnte.

Da liegst Du aber etwas daneben - erstmal ist der Wagen nicht geöffnet und selbst wenn, kann man ihn ohne Schlüssel nicht einfach wegfahren.

Und da sehe ich den Knackpunkt hier: Geöffnetes Fahrzeug schön und gut, aber dadurch lässt er sich nicht wirklich einfacher stehlen. Wäre er ausgeschlachtet worden, dann wäre es etwas anderes…

Aber die Geschichte klingt eh etwas seltsam…

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