Autogas
Hallo zusammen,
ich hab mir vor nun fast 3 jahren einen vw t2 bus im eu ausland gekauft. er wurde damals mit autogasanlage verkauft und ich dachte dass ich diese auch problemlos in deutschland zugelassen bekomme wegen eu und so weiter. pustekuche tüv hat gesagt ginge nicht. ich musste den vergaser abmachen so dass die anlage nicht benutzt werden könnte. ich hab jetzt neulich den vergaser draufgeschraubt und es läuft alles weiterhin einwandfrei. sogar die teile sind me E zulassung etc.
der tüv meinte damals irgendetwas dass die anlage für wassergekühlte autos sei nur bei meinem funktioniert sie super. 🙂
ich habe von den teilen keine ahnung weiß nur dass sie geht und ich irgendwie dem tüv da nicht ganz glaube wenn er sagt sie sei nicht eintragungsfähig.
ich habe jetzt seit auch seit 2 monaten das h kennzeichen. die anlage war im ausländischen schein eingetragen.
hat irgendjemand eine idee wie ich die eingetragen bekomme ohne das h zu verlieren oder an wen ich mich wenden könnte. ich will die auch nicht einfach drin lassen und nicht eintragen.
der tüv meinte damals auch dass sie von den teilen her qualitativ gut sei nur halt zu alt und deswegen weil ich den wagen im ausland gekauft habe hier so nicht mehr zuzulassen.
ich danke euch sehr für eure hilfe
18 Antworten
So einfach ist das nicht mit Autogasanlagen die in einem anderen EU Land schon in die Papiere eingetragen sind. Deutschland kocht da noch ein eigenes Bürokratiesüppchen .
Ich habe 2008 einen Logan gekauft ,der in Rumänien ab Werk mit einer Gasanlage ausgestattet ist .
Hier in Deutschland war es nur möglich diese Anlage ,mit Hilfe eines vom Importeur in Auftrag gegebenen Abgasgutachten, in die Papiere einzutragen .
So ein Gutachten kostet richtig Kohle und rechnet sich nur wenn man Händler ist und den Betrag auf viele verkaufte Fahrzeuge umlegen kann.
Wer ist der Hersteller der Gasanlage und ist das eine Einzelumrüstung in Polen oder lief das damals als Kleinserie über VW-Händler ?
Wenn die Gasanlage die EU Abgasbestimmungen erfüllt, hat der TÜV sie ohne wenn und aber einzutragen, auch wenn sie aus dem Ausland stammt.
Das spielt keine Rolle, der allmächtige TÜV versucht sich immer wieder über EU-Recht hinweg zu setzen, daher riet ich schon, das nicht ohne Anwalt zu machen. Der TÜV versucht nach wie vor, für Wettbewerbsverzerrungen zu sorgen, sodass man dann lieber auf Anlagen deutscher Zulassungen zugreift.
Ich kann euch bestimmt bald mehr dazu sagen. Habe mit der Zulassungsstelle geredet und das Problem erklärt. Der Herr am Telefon wusste es nicht genau und hat mit dem Vorsitzenden der Zulassungsstelle gesprochen und dieser meinte ich soll mal mit allen Papieren zu dem Chef kommen und dann sähe man mal weiter. Ein Abgasgutachten wäre ja egal wegen Emissionsklasse 00 - schlechter gehts ja eh nicht mehr 🙂
Wenn die Zulassungsstelle das nicht richten kann hat mir die Europäische Verbraucherzentrale gesagt an wen ich mich noch wenden kann oder halt ein Anwalt.
Ich lasse euch falls es selbstverständlich Interessiert auf dem laufenden.
VG
Simon
KFZ- steuerlich mag das keinen Unterschied machen, beim Preis, ob man fast 100% teureres Benzin, oder etwa halb so teures Gas vertankt schon. Eben an der Tanke geguckt, Benzin, 95Oktan, ~1,33Euro/L Gas, 0,69 Euro/kg
Beim H- Kennzeichen spielt die KFZ-Steuer eh nur eine einheitliche Rolle.
Ich wünsch Dir natürlich auch weiterhin erfolgreiches Weiterkommen 😉