Autogas
Hallo zusammen,
ich hab mir vor nun fast 3 jahren einen vw t2 bus im eu ausland gekauft. er wurde damals mit autogasanlage verkauft und ich dachte dass ich diese auch problemlos in deutschland zugelassen bekomme wegen eu und so weiter. pustekuche tüv hat gesagt ginge nicht. ich musste den vergaser abmachen so dass die anlage nicht benutzt werden könnte. ich hab jetzt neulich den vergaser draufgeschraubt und es läuft alles weiterhin einwandfrei. sogar die teile sind me E zulassung etc.
der tüv meinte damals irgendetwas dass die anlage für wassergekühlte autos sei nur bei meinem funktioniert sie super. 🙂
ich habe von den teilen keine ahnung weiß nur dass sie geht und ich irgendwie dem tüv da nicht ganz glaube wenn er sagt sie sei nicht eintragungsfähig.
ich habe jetzt seit auch seit 2 monaten das h kennzeichen. die anlage war im ausländischen schein eingetragen.
hat irgendjemand eine idee wie ich die eingetragen bekomme ohne das h zu verlieren oder an wen ich mich wenden könnte. ich will die auch nicht einfach drin lassen und nicht eintragen.
der tüv meinte damals auch dass sie von den teilen her qualitativ gut sei nur halt zu alt und deswegen weil ich den wagen im ausland gekauft habe hier so nicht mehr zuzulassen.
ich danke euch sehr für eure hilfe
18 Antworten
Wenn die Gasanlage zB. in den Niederlanden, Belgien, Frankreich oder sonstwo ordnungsgemäss montiert wurde, und dortige Zulassungsbestimmungen per Zertifikat erfüllt, hat das blaue Männchen vom TÜV diese Anlage für die deutschen Papiere zu übernehmen.
Auch der TÜV ist an EU Normen und EU-Zulassungsbestimmungen gebunden.
Im Ernstfall mit Anwalt, der sich mit EU-Zulassungsrecht auskennt, beim TÜV erscheinen.
die autogas anlage wurde in polen verbaut wo das auto auch her kommt.
ich müsste mal beim vorbestizer erfahren wann die gasanlage eingebaut wurde. ich will halt auch nicht mein h-kennzeichen verlieren.- aber du bist dir sicher, dass eintragungen aus dem eu ausland übernommen werden müssen.
na dann muss ich mich mal drum kümmern.
danke
simon
Auch Polen ist mitlerweile EU-Land, somit muss auch dort verbautes, wenn es EU-Bestimmungen erfüllt, in Deutschland anerkannt werden.
ja war mir schon klar dass die in der eu sind.
was heißt denn eu bestimmungen. hast du irgendwo eine idee wo ich das alles nachlesen könnte.
ich rufe auch mal morgen bei der europäischen verbraucherzentrale oder einem rechtsanwalt an für eu recht an.
herzlichen dank
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Zu der Gasanlage muss eine Genehmigung bzw Einbauanleitung vorliegen, bzw eine Bauartgenehmigung, diese enthält eine EU-Schlüsselnummer, anhand dessen die Betriebsgenehmigung erteilt wurde.
Oder es ist eine Aussage zu finden, erfüllt die Bedingungen nach ....
Mit Glück hat es der "alte" Prüfer in Polen in die dort gültigen Zulassungs- Papiere zum Fahrzeug übertragen.
Muss ich damit zum TÜV oder zur Zulassungsstelle. Ich kenne mich damit leider gar nicht aus würd die aber gerne eingetragen bekommen. Ich habe die polnischen Zulassungspapiere vor 3 Jahren der Zulassungsstelle in Deutschlang geben müssen mir aber bestätigte Kopien geben lassen wo das mit dem Autogas vermerkt ist. Unterlagen von dem Verkäufer in Polen kann ich leider nicht mehr besorgen. Müssten die das dort in der polnischen Zulassungsstelle auch habe? Immerhin haben die das ja in die Papiere schlussendlich eingetragen.
Ich danke dir für deine Hilfe
Zusammen mit der Zollunbedenklichkeitserklärung, die bei der Einfuhr erstellt wurde, wurden die alten Papiere mit der polnischen Zulassung und ggf den Kennzeichen beim Strassenverkehrsamt abgegeben, die alten Daten müssen dort zu erfragen sein.
Um die Gasanlage in D betreiben zu dürfen, muss sie hier TÜV mit der Betriebsgenehmigung der Anlage in den Fahrzeugbrief eintragen.
Sollte bereits eine EWG oder ähnliche Anerkennung im alten Brief zu finden sein, kann das Strassenverkehrsamt den TÜV anweisen, dass er das zu ohne zu murren zu erledigen hat.
wie geschrieben habe ich ja die kopie vom polnischen fahrzeugschein wo drauf steht autogas.
ok ich habe leider keine unterlagen mehr zu der anlage außer die anlage an sich und die papiere. ich bin wohl in 2 wochen wieder in polen dann guck ich mal bei der dortigen zulassungsstelle vorbei vlt. haben die noch irgendwelche dolumente für mich.
wie gesagt ich habe alles was das verkehrsamt auch hat halt nur in kopie.
wenn ich zum verkehrsamt gehe und die mir recht geben und sagen der tüv muss das eintragen brauch ich dann trotzdem die betriebsgenehmigung oder ist die dann unnötig.
wenn ich dem tüv doch aber quer komme dann werden die mir auf der anderen seite bestimmt das h kennzeichen aberkennen?!
Wegen einer Gasanlage oder einer Katnachrüstung kann man Dir keinen Strick drehen
Versuch erstmal den Hersteller der Anlage zu kontaktieren, vielleicht hat er alle Unterlagen bereits in deutsch oder englisch verfügbar.
Der H - Zulassung steht eigendlich keine Aberkenunnung zu, wenn der Motor, so wie er ist, Gas und oder Benzin verträgt.
also gasanlage und h kennzeichen sind nicht zusammen zu bringen.
eine gasanlage egal welcher art ist nicht h kennzeichenfähig.
das thema haben wir schon durch. und das obwohl es schon vor mehr als 30 jahren gasanlagen gab.
verstehen tue ich das auch nicht, aber es ist leider so.
vg vom steini
Autogasanlagen scheinen die Herren Sachenzuordner nicht zu interessieren, denn sie nicht mit einem Wort zur Sache H- konform erwähnt.
Benzin/Autogasanlagen sind in NL und Schweden bereits seit den 60ern werkseitig in einigen Volvos verbaut worden
Na gut, keine Edith mehr da, dann halt so:
Zitat:
Autogas & H-Kennzeichen
Nach der im Jahr 2007 in Kraft getretenen Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) muss eine Autogas-Anlage spätestens zehn Jahre nach Erstzulassung eingebaut worden sein, damit das Fahrzeug „H-fähig“ ist. Laut des TÜV Nord steht aber eine nachträgliche Umrüstung auf bivalenten Flüssiggasantrieb (LPG) nicht im Widerspruch zur Anerkennung eines Fahrzeuges als Oldtimer-Fahrzeug (positive Begutachtung gem. §21c StVZO. Das heißt, ein H-Kennzeichen ist möglich, wenn übrige Randbedingungen wie z.B. Erhaltungswürdigkeit, Originaliät, äußeres Erscheinungsbild, technischer Zustand usw. gegeben sind. Die Flüssiggasanlage selbst muss natürlich geltenen Regelungen entsprechen.
Hallo,
hab mal nachgeguckt. Ich habe folgendes noch. Auf der ersten Seite ist unter Punkt P3 P und LPG eingetragen.
Auf Bild 2 sieht man den Eintrag von Gaz-Lpg und Hak (Anhängerkupplung) hat der TÜV auch nicht eingetragen weil aus DDR Produktion.
Reicht das aus. Habe mich schon mit der EVZ in verbindung gesetzt nur die müssen erstmal die Unterlagen durchsehen.
Zur not rufe ich mal in Polen bei der Zulassungstelle an wenn das nicht reichen sollte
Danke an alle
Simon
Irrelevant, durch den Vereinungsvertrag zwischen der DDR und der BRD muss der TÜV die Genehmigung der AHK anerkennen und sie auch gemäss der Zulassungsbescheinung eintragen.
So wie es aussieht, ist die Gasanlage bereits amtlicherseits zugelassen.
Aber das würde ich vor dem Gang zum TÜV, mit der Übersetzung des Schreibens des Herstellers beim Anwalt klären.