Autofahrt ohne Begleitung erlaubt?

Ich will hier mal ein Thema aus einem anderen Forum reinposten, weil mich auch der technische Aspekt interessiert.
Hier erstmal der Text

Zitat:

Angenommen, man besitzt ein Auto (kein E-Auto), das mindestens alle drei Wochen bewegt werden muss, damit die Batterie nicht leer läuft (heutzutage ist halt leider recht viel Elektronik eingebaut),
weil aufgrund örtlicher Gegebenheiten keine anderweitige Lademöglichkeit verfügbar ist und man fährt nun z.B. eine Stunde spazieren, um die Batterie nachzuladen.
Diese Fahrt findet vollständig alleine bzw. ohne Begleitung, ohne zwischenzeitliches Aussteigen und unter Vermeidung jedweder Kontakte statt,
ist dieses zulässig oder würde ein derartiges Handeln den aktuellen "Corona-Gesetzen" zuwider laufen?

Ist es wirklich so, sorry bin da vollkommener Laie, dass die Batterie eines stehenden Autos nach 3 Wochen leer ist? Oder ist das reine Panik des Besitzers?

Natürlich dürft und sollt ihr auch die eigentliche Frage diskutieren.😉

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Zitat:

@audijazzer schrieb am 08. Apr. 2020 um 18:10:00 Uhr:


aber ich fahre im Moment fast nur zum Einkaufen (wenige hundert Meter)

Wieso machst du das, wenn du doch vermutlich um die Problematik weißt?

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Beim Batterieausbau kann es natürlich sein dass einige Einstellungen verlorengehen, die hinterher wieder angelernt werden müssen. Auch ein evtl. Radiocode muss wieder eingegeben werden.

In der Regel schalten die modernen Autos alle Verbraucher nach höchstens 20 Minuten ab, so dass eine gesunde Batterie auch noch nach Monaten startklar ist.

@SUV-Fahrer
Allein die Beweisführung ist dabei außerordentlich schwierig...

Zitat:

@SUV-Fahrer schrieb am 9. April 2020 um 18:27:57 Uhr:



Zitat:

@diezge schrieb am 9. April 2020 um 17:19:15 Uhr:



Wenn Du nicht in Bayern oder Sachsen wohnst darfst Du mit dem Auto so lange grundlos spazierenfahren, bis es auseinanderfällt.

Grundlos durfte man noch nie ein Fahrzeug im Bereich der StVO bewegen, denn unnützes Hin- und Herfahren stellt gem. § 30 Abs. 1 StVO eine Ordnungswidrigkeit dar.

Nachdem das Fahren jedoch einen Zweck erfüllt, nämlich das Aufladen der Starterbatterie, ist es nicht mehr unnütz 😉 .

Gruß,
SUV-Fahrer

Hallo,

um unter den §30 zu fallen, müsste man aber schon ein Autoposer sein und mehrfach hin und her oder um den Block fahren.

Es wird Dir aber niemand verbieten, wenn Du sonntagmittag eine Spritztour machst. Auch wenn es nur um des Fahrens willens geht, also nur einfach so, weil man Lust dazu hat. Das fällt NICHT unter den §30. Auch nicht in Corona-Zeiten.

Außer eben, man wohnt in Bayern oder Sachsen. Da darf man das Haus nur aus triftigen Gründen verlassen. Und eine Batterieladefahrt, das kann ich abschätzen, zählt sicher nicht dazu.

Grüße,

diezge

Zitat:

@SUV-Fahrer schrieb am 9. April 2020 um 19:23:04 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 9. April 2020 um 19:10:54 Uhr:


Man beachte die Voraussetzungen - geschlossene Ortschaft und Belästigung anderer.

Nach geltender Rechtssprechung auch außerorts (Az. 2 ObOWi 410/00).

Man sollte daran denken, dass es durchaus auch vorübergehend den Führerschein kosten kann, wenn man sinnlos auf öffentlichen Straßen hin- und her fährt.

Gruß,
SUV-Fahrer

Da wurde aber nicht nach § 30, sondern nach § 1 Abs. 2 StVO das Bußgeld verhängt und bestätigt. Wegen der Lärmbelästigung des ital. V2.

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Sooooo.
Nach 3 Seiten kann man glaube ich das Resümee ziehen, dass bei einer guten Batterie, eine regelmäßige Fahrt alle 3 Wochen nicht notwendig sein sollte und wenn dies erforderlich ist, entweder die Batterie defekt oder an der Bordelektronik grundsätzlich was nicht in Ordnung ist.

Weiterhin seht ihr wohl einer solchen Fahrt gelassen entgegen, da, selbst in Bayern, man sicherlich innerhalb von 3 Wochen notwendige Fahrten anstehen.😉

Zitat:

@ktown schrieb am 10. April 2020 um 15:11:05 Uhr:


Weiterhin seht ihr wohl einer solchen Fahrt gelassen entgegen, da, selbst in Bayern, man sicherlich innerhalb von 3 Wochen notwendige Fahrten anstehen.😉

Das liegt aber daran, dass du von den ganzen Maulhelden im Internet keine Rückendeckung erwarten kannst, wenn die Polizei dich dann tatsächlich kontrolliert.

Auf der Strafe bleibst du dann selber sitzen und die Motor-Talk-Maulhelden die hier immer von Selbstbestimmung und Freiheit reden, lachen sich noch kaputt über dich.

Daß jeder das Risiko für sich allein trägt, ist aber hier auch nie bestritten worden.

Er kann ja während der Kontrolle das Smartphone zücken und mit den Gesetzeshütern live der Diskussion folgen.

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