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Autofahrt ohne Begleitung erlaubt?

Themenstarteram 8. April 2020 um 15:49

Ich will hier mal ein Thema aus einem anderen Forum reinposten, weil mich auch der technische Aspekt interessiert.

Hier erstmal der Text

Zitat:

Angenommen, man besitzt ein Auto (kein E-Auto), das mindestens alle drei Wochen bewegt werden muss, damit die Batterie nicht leer läuft (heutzutage ist halt leider recht viel Elektronik eingebaut),

weil aufgrund örtlicher Gegebenheiten keine anderweitige Lademöglichkeit verfügbar ist und man fährt nun z.B. eine Stunde spazieren, um die Batterie nachzuladen.

Diese Fahrt findet vollständig alleine bzw. ohne Begleitung, ohne zwischenzeitliches Aussteigen und unter Vermeidung jedweder Kontakte statt,

ist dieses zulässig oder würde ein derartiges Handeln den aktuellen "Corona-Gesetzen" zuwider laufen?

Ist es wirklich so, sorry bin da vollkommener Laie, dass die Batterie eines stehenden Autos nach 3 Wochen leer ist? Oder ist das reine Panik des Besitzers?

Natürlich dürft und sollt ihr auch die eigentliche Frage diskutieren.;)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@audijazzer schrieb am 08. Apr. 2020 um 18:10:00 Uhr:

aber ich fahre im Moment fast nur zum Einkaufen (wenige hundert Meter)

Wieso machst du das, wenn du doch vermutlich um die Problematik weißt?

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am 8. April 2020 um 18:27

Zitat:

@PeterBH schrieb am 8. April 2020 um 19:49:22 Uhr:

Echt guter Tipp, aber ich zitiere mal den TE:

"weil aufgrund örtlicher Gegebenheiten keine anderweitige Lademöglichkeit"

Der Vorteil an Autobatterien ist, dass man diese Ausbauen kann und somit nicht an die örtlichen Ladegegebenheiten gebunden ist ;)

@ TE, wir hatten mal einen Wagen in der Firma der stand über ein halbes Jahr, inzwischen eingestaubt, in der Tiefgarage, weil der Kollege längerfristig erkrankt war. Irgendwann musste die Kiste aber zum TÜV, ich war auch skeptisch ob der Motor startet....keine Probleme, er ist sofort angesprungen.

Gepflegte Baratterien halten das durch.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 8. April 2020 um 20:27:05 Uhr:

Zitat:

@PeterBH schrieb am 8. April 2020 um 19:49:22 Uhr:

Echt guter Tipp, aber ich zitiere mal den TE:

"weil aufgrund örtlicher Gegebenheiten keine anderweitige Lademöglichkeit"

Der Vorteil an Autobatterien ist, dass man diese Ausbauen kann und somit nicht an die örtlichen Ladegegebenheiten gebunden ist ;)

Ich lade dich gerne ein, mal die Batterie meines Touareg auszubauen - steckt unter dem Fahrersitz. Oder beim EOS, der hat gleich zwei davon, irgendwo hinter der Verkleidung im Kofferraum versteckt.

Je nach Entfernung zur Wohnung und Kondition des Trägers macht es sicher auch Spaß, das Ding zu tragen.

am 8. April 2020 um 18:53

Zitat:

@PeterBH schrieb am 8. April 2020 um 20:38:09 Uhr:

Zitat:

@zille1976 schrieb am 8. April 2020 um 20:27:05 Uhr:

 

Der Vorteil an Autobatterien ist, dass man diese Ausbauen kann und somit nicht an die örtlichen Ladegegebenheiten gebunden ist ;)

Ich lade dich gerne ein, mal die Batterie meines Touareg auszubauen - steckt unter dem Fahrersitz. Oder beim EOS, der hat gleich zwei davon, irgendwo hinter der Verkleidung im Kofferraum versteckt.

Je nach Entfernung zur Wohnung und Kondition des Trägers macht es sich auch Spaß, das Ding zu tragen.

Tja, dann muss man wohl die Batterie abklemmen, dann ist sie nach 3 Wochen auch nicht leer bei den Temperaturen. Und nach Corona kann man dann wieder Ladefahrten machen.

Außerdem sollen wir hier keine Vermutungen anstellen welches Auto gemeint sein könnte, solange solche Informationen nicht explizit erwähnt wurden.

Stimmt, sollte auch nur ein Hinweis sein, dass nicht jede Autobatterie so einfach auszubauen ist. Bei meinen beiden komme ich nicht einmal an den Minuspol heran. Konstrukteure scheinen sehr erfinderisch zu sein.

am 8. April 2020 um 19:13

Eigentlich sollte man diese ganzen „Darf ich mit dem Auto........“ mal schließen und auf einen der 500 Threads zu dem Thema verlinken.

Zitat:

@ktown schrieb am 8. April 2020 um 17:49:13 Uhr:

Angenommen, man besitzt ein Auto (kein E-Auto), das mindestens alle drei Wochen bewegt werden muss, damit die Batterie nicht leer läuft (heutzutage ist halt leider recht viel Elektronik eingebaut), weil aufgrund örtlicher Gegebenheiten keine anderweitige Lademöglichkeit verfügbar ist und man fährt nun z.B. eine Stunde spazieren, um die Batterie nachzuladen.

Batterie kann ausgebaut werden und kann mit einem Ladegerät in jeder Wohnung aufgeladen werden.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 8. April 2020 um 18:50:35 Uhr:

Siehe oben - 12 Jahre alt.

Da es jetzt wärmer wird, werden Batterien auch leistungsfähiger.

Lithiumbatterien wie deine haben eine bedeutend geringere Selbstentladung als herkömmliche Bleibatterien. Das ist also Standzeitentechnisch nicht vergleichbar.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 8. April 2020 um 20:53:37 Uhr:

Tja, dann muss man wohl die Batterie abklemmen, dann ist sie nach 3 Wochen auch nicht leer bei den Temperaturen. Und nach Corona kann man dann wieder Ladefahrten machen.

Das dürfte für die meisten ein großes Problem sein da sie es nicht können. Geschweigedenn die Batterie auszubauen. Es gibt Leute außerhalb von Motortalk.

Zitat:

@audijazzer schrieb am 8. April 2020 um 20:03:41 Uhr:

Zitat:

@FWebe schrieb am 8. April 2020 um 18:51:13 Uhr:

 

Wieso machst du das, wenn du doch vermutlich um die Problematik weißt?

vielleicht weil ich keine Lust habe, schwere Taschen zu schleppen und der derzeitige Zustand ein hoffentlich vorübergehender ist??

Dann werden meine Strecken wieder "batteriefreundlicher".

Ich habe ehrlich gesagt auch keine sinnvollen Gründe erwartet.

Zitat:

@WingZ schrieb am 8. April 2020 um 22:38:58 Uhr:

 

Das dürfte für die meisten ein großes Problem sein da sie es nicht können. Geschweigedenn die Batterie auszubauen. Es gibt Leute außerhalb von Motortalk.

Und auch bei MT gibt es nur einige wenige, die alles, aber auch wirklich alles können und wissen.

Zitat:

@ktown schrieb am 8. April 2020 um 17:49:13 Uhr:

Ich will hier mal ein Thema aus einem anderen Forum reinposten, weil mich auch der technische Aspekt interessiert.

Hier erstmal der Text

Zitat:

@ktown schrieb am 8. April 2020 um 17:49:13 Uhr:

Zitat:

Angenommen, man besitzt ein Auto (kein E-Auto), das mindestens alle drei Wochen bewegt werden muss, damit die Batterie nicht leer läuft (heutzutage ist halt leider recht viel Elektronik eingebaut),

weil aufgrund örtlicher Gegebenheiten keine anderweitige Lademöglichkeit verfügbar ist und man fährt nun z.B. eine Stunde spazieren, um die Batterie nachzuladen.

Diese Fahrt findet vollständig alleine bzw. ohne Begleitung, ohne zwischenzeitliches Aussteigen und unter Vermeidung jedweder Kontakte statt,

ist dieses zulässig oder würde ein derartiges Handeln den aktuellen "Corona-Gesetzen" zuwider laufen?

Ist es wirklich so, sorry bin da vollkommener Laie, dass die Batterie eines stehenden Autos nach 3 Wochen leer ist? Oder ist das reine Panik des Besitzers?

Natürlich dürft und sollt ihr auch die eigentliche Frage diskutieren.;)

Hallo,

um mal wieder zum Thema zurückzukommen:

Wenn Du nicht in Bayern oder Sachsen wohnst darfst Du mit dem Auto so lange grundlos spazierenfahren, bis es auseinanderfällt. Sollten weitere Personen dabei sein, die im gleichen Haushalt mit Dir wohnen, darfst Du so viele Personen mitnehmen, wie das Auto Sitze hat. Wenn sie nicht mit Dir im Haushalt wohnen, darf eine zusätzliche Person mitfahren, wenn 1,5 m Abstand eingehalten werden können. In einem VW Golf dürfte das nicht möglich sein (=verboten) aber im VW-Bus durchaus (=erlaubt).

Ich hoffe, ich konnte helfen.

 

Grüße,

diezge

Zitat:

@diezge schrieb am 9. April 2020 um 17:19:15 Uhr:

 

Wenn Du nicht in Bayern oder Sachsen wohnst darfst Du mit dem Auto so lange grundlos spazierenfahren, bis es auseinanderfällt.

Grundlos durfte man noch nie ein Fahrzeug im Bereich der StVO bewegen, denn unnützes Hin- und Herfahren stellt gem. § 30 Abs. 1 StVO eine Ordnungswidrigkeit dar.

Nachdem das Fahren jedoch einen Zweck erfüllt, nämlich das Aufladen der Starterbatterie, ist es nicht mehr unnütz ;) .

Gruß,

SUV-Fahrer

Du meinst vermutlich diesen Satz in 30 I StVO:

"Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden."

Man beachte die Voraussetzungen - geschlossene Ortschaft und Belästigung anderer.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 9. April 2020 um 19:10:54 Uhr:

Man beachte die Voraussetzungen - geschlossene Ortschaft und Belästigung anderer.

Nach geltender Rechtssprechung auch außerorts (Az. 2 ObOWi 410/00).

Man sollte daran denken, dass es durchaus auch vorübergehend den Führerschein kosten kann, wenn man sinnlos auf öffentlichen Straßen hin- und her fährt.

Gruß,

SUV-Fahrer

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