Autofahrer hupt und erschreckt mich.
Folgende Situation. Ich fahre mit dem Fahrrad auf der Straße in geschlossener Ortschaft. Bin ca. 20 km/h schnell und natürlich innerhalb des 1 m Bereiches vom Rand. Es ist Sonntag morgens, keine Autos unterwegs, alles leer. Hinter mit kommt ein PKW, er ist hörbar schnell. Gleichzeitig befindet sich an der Stelle eine Verkehrsinsel (ca. 50 m lang), so dass ein Überholen nicht möglich ist, weil die Bahn zu eng ist. Dort befindet sich ein Fußgängerübergang und es gilt 30 km/h. Ich fahre weiter, dem PKW Fahrer geht es nicht schnell genug, er fährt nah auf und hupt, um mich wegzufegen. Dabei hätte er nur 5 sec. warten müssen. Ich habe mit diesem grundlosen „Schallzeichen“ nicht gerechnet und mich ordentlich erschreckt. Hätte auch sturzen können. Aus meiner Sicht völlig unnötiges gefährliches Verhalten. Ich überlege ob ich den Fahrer wegen Nötigung und unerlaubtes Hupens anzeigen soll. Kennzeichen habe ich notiert. Was meint Ihr?
Beste Antwort im Thema
wo wir wieder bei der Frage wären 😁
Radweg vorhanden oder nicht
wenn vorhanden hät ich nicht nur 1 mal gehubt
wobei doch 1 mal
vom Anfang der Verkehrsinsel bis zum Ende
ach und wieder diese Aussage ich hab gehört er fährt schnell
meine Geeichten Ohren haben eine Geschwindigkeit von 54.23 Km/h in einer 30 Zone festgestellt.... ohne Toleranz Abzug da meine Ohren so genau sind da gibt es sowas nicht
30 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von viktor12v
Und der Pastaflizzer traut sich das noch in einem AutoForum sagen! 😁Zitat:
Original geschrieben von roadtoni
@ PastaflizzerOhhhhh, was bist Du bösartig! 😰😰😁😁😁😁
Gruß Toni
Viktor
Wieso auch nicht 🙄 🙂
Ich benutze ab und zu halt auch mal das Fahrrad.
Wenn ich mit dem Auto unterwegs bin versuche ich auch immer auf andere Verkehrsteilnehmer u.a. Radfahrer Rücksicht zu nehmen 😉
Zitat:
Original geschrieben von Counderman
wo wir wieder bei der Frage wären 😁Radweg vorhanden oder nicht
wenn vorhanden hät ich nicht nur 1 mal gehubt
wobei doch 1 mal
vom Anfang der Verkehrsinsel bis zum Ende
ach und wieder diese Aussage ich hab gehört er fährt schnell
meine Geeichten Ohren haben eine Geschwindigkeit von 54.23 Km/h in einer 30 Zone festgestellt.... ohne Toleranz Abzug da meine Ohren so genau sind da gibt es sowas nicht
Zum einen unterstellst du hier etwas, was keinerlei Belege hat. Und zum anderen ist auch dann kein Hupen erlaubt oder sinnvoll sondern zeugt in der konkreten Situation nur von Agression und fehlender Fähigkeit, sich möglicher Folgen bewußt zu sein. Zeugt nicht von der Fähigkeit, ein Fahrzeug zu führen.
Ach, da hier etwas von F*rzen zu lesen war: Wer die nicht abbekommt, muss wohl selber der ... sein. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Rocket2
Zum einen unterstellst du hier etwas, was keinerlei Belege hat. Und zum anderen ist auch dann kein Hupen erlaubt oder sinnvoll sondern zeugt in der konkreten Situation nur von Agression und fehlender Fähigkeit, sich möglicher Folgen bewußt zu sein. Zeugt nicht von der Fähigkeit, ein Fahrzeug zu führen.Zitat:
Original geschrieben von Counderman
wo wir wieder bei der Frage wären 😁Radweg vorhanden oder nicht
wenn vorhanden hät ich nicht nur 1 mal gehubt
wobei doch 1 mal
vom Anfang der Verkehrsinsel bis zum Ende
ach und wieder diese Aussage ich hab gehört er fährt schnell
meine Geeichten Ohren haben eine Geschwindigkeit von 54.23 Km/h in einer 30 Zone festgestellt.... ohne Toleranz Abzug da meine Ohren so genau sind da gibt es sowas nicht
Ach, da hier etwas von F*rzen zu lesen war: Wer die nicht abbekommt, muss wohl selber der ... sein. 😉
wer sagt das wenn ich den Radfahrer warnen will das er sich verkehrswidrig auf der Strasse aufhält kein Hupen erlaubt ist?
soll ich aus dem Fenster brüllen?
ich könnte ihn auch von der Straße drängen
oder einfach garnix machen das ihn vielleicht der nächste überfährt
und klar war einer vorhanden sonst wäre es schon erwähnt worden
immerhin wurde hier ja auch jedes Detail wie "überhöhte Geschwindigkeit, nah auffahren (wie das ein Fahrradfahrer allerdings ohne Kollision mitkriegt ist mir ein Rätsel) angesprochen
ach halt es handelt sich hier ja um Daredevil ja gut das is dann natürlich was andres 😁
wenn keiner da gewesen wäre hätte der Autofahrer garantiert auch nicht gehupt
...als Autofahrer fahr ich in so einer Situation links an der Verkehrsinsel vorbei. Natürlich nur wenn keiner kommt.
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Zitat:
Wenn ich mit dem Auto unterwegs bin versuche ich auch immer auf andere Verkehrsteilnehmer u.a. Radfahrer Rücksicht zu nehmen
Ganz schön einseitige Rücksichtsnahme
§ 16 STVO Schallzeichen
1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben
1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder
2. wer sich oder andere gefährdet sieht.
Zitat:
Original geschrieben von Counderman
wo wir wieder bei der Frage wären 😁Radweg vorhanden oder nicht
wenn vorhanden hät ich nicht nur 1 mal gehubt
wobei doch 1 mal
vom Anfang der Verkehrsinsel bis zum Ende
Die Ragfahrer dürfen auf der Straße fahren, auch wenn ein Radweg (in welchem Zustand auch immer) vorhanden ist. Wenn Du das in der Fahrschule nicht versanden hast, würde ich dir das an Ort und Stelle erklären versuchen. Wenn Du mein Leben in Gefahr bringst, hört der Spaß für mich auf, für dich übrigens auch. Ich würde dir diese einfache Botschaft auch mit anderen Mitteln klarmachen. Ob Du nachher noch einen Notartz brauchst, würde ich dir überlassen. Darum ist es wichtig eine Anzeige zu erstatten, um bestimmten Menschen an die Rücksichtnahme erinnern zu lassen. Das werde ich tun. Danke für Zahlreiche Beiträge! 🙂
Die Rücksichtnahme sollte mal eher von dir ausgehen...
Zitat:
Original geschrieben von bkj5
Darum ist es wichtig eine Anzeige zu erstatten, um bestimmten Menschen an die Rücksichtnahme erinnern zu lassen. Das werde ich tun.
Eine Anzeige gegen Unbekannt wird dich hier nicht viele weiterbringen. Und die Halterhaftung gilt nur für den ruhenden Verkehr, nicht für den fließenden Verkehr.
Dir ist nix passiert, also freu Dich über den kurzen Adrenalinstoß und lass die Polizei die wirklich bösen Buben fangen.
"Dich zeig ich an...Du hörst von meinem Anwalt"...muss das wirklich immer sein?
Zitat:
Original geschrieben von bkj5
Die Ragfahrer dürfen auf der Straße fahren, auch wenn ein Radweg ...vorhanden ist....Wenn Du das in der Fahrschule nicht versanden hast,
mir wurde bereits im kindergarten nahe gelegt, den radweg zu nutzen - egal in welchem zustand dieser ist - da man als radfahrer weder knautschzone noch entsprechende schutzbekleidung anhat und IMMER den kürzeren zieht...
aber hauptsache auf dem grabstein steht dann "...er war im recht..." 🙄
interessant wäre zu erfahren, wie der autofahrer die geschichte schildert...
Zum einen gibt es hier keinen zweifelsfreien Fahrer und zum anderen wäre ich als Fahrer dann halt ausversehen an die Hupe gekommen, sowas kann passieren.
Zitat:
Original geschrieben von bkj5
Die Ragfahrer dürfen auf der Straße fahren, auch wenn ein Radweg (in welchem Zustand auch immer) vorhanden ist.
Es gibt aber sicherlich andere Rechtgüter, für die es sich eher lohnt, sein eigenes Leben auf's Spiel zu setzen...🙄
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Es gibt aber sicherlich andere Rechtgüter, für die es sich eher lohnt, sein eigenes Leben auf's Spiel zu setzen...🙄Zitat:
Original geschrieben von bkj5
Die Ragfahrer dürfen auf der Straße fahren, auch wenn ein Radweg (in welchem Zustand auch immer) vorhanden ist.
freilich haben Radfahrer eine Benutzungspflicht
da merkt man mal was für beschissene Fahrschulen es gibt
Zitat:
Original geschrieben von bkj5
Die Ragfahrer dürfen auf der Straße fahren, auch wenn ein Radweg (in welchem Zustand auch immer) vorhanden ist.
Nicht dein Ernst, oder?
Eine ausdrückliche Benutzungspflicht für Radwege in der Straßenverkehrs-Ordnung findet sich in der StVO § 27 (1) von 1937. Sie bedingt eine Verkehrssicherungspflicht der Kommunen. Bei rechtzeitig gemeldeten Schäden, die nicht in angemessener Zeit entschärft werden, ist der Straßenbaulastträger, also in der Regel die Kommune, im Falle eines dadurch mitverschuldeten Unfalls regresspflichtig.