Autofahrer hupt, Radfahrer stürzt, Autofahrer schuld?

Moin,

vorweg, die Frage ist rein theoretisch. Gestern sprach ich mit mehreren Leuten darüber, dass immer mehr Radfahrer hier in der Gegend auf der Straße fahren (außerorts), obwohl ein gut ausgebauter Radweg neben der Straße langführt.

Dabei kam folgende Frage auf: Ein Radfahrer fährt auf der Landstraße, der Autofahrer kann wegen Gegenverkehr oder mangelnder Sicht nach vorne nicht überholen und ärgert sich, dass der Radfahrer auf der Straße fährt. Oder aber er kann sofort überholen, ärgert sich aber trotzdem.

In beiden Fällen hupt er den Radfahrer kurz vor oder während des Überholens an.

Der Radfahrer erschreckt sich und kommt dadurch zu Fall.

Hat der Autofahrer jetzt eine Schuld am Sturz des Radfahrers, da er ja den Sturz durch das Hupen und das darauffolgende Erschrecken verursacht hat?

Meine Überlegungen dazu: Hupen ist erlaubt, wenn man sich oder einen anderen in Gefahr sieht und darauf aufmerksam machen oder warnen will. Der Radfahrer fährt auf der Straße, was eine Gefahr für ihn darstellt. Folglich ist das Hupen erlaubt (auch wenn es hier wohl dann eher aus Ärger und zur Maßregelung erfolgt).

Weiterhin ist das Hupen ein Vorgang, der durchaus im Straßenverkehr vorkommt. Sollte also einen anderen Verkehrsteilnehmer nicht so aus dem Konzept bringen, dass er stürzt oder einen Unfall baut.

Mein Fazit daher: Sofern der Autofahrer genügend Abstand zum Fahrradfahrer eingehalten hat, trifft ihn keine rechtliche Schuld, auch wenn der Sturz durch sein Hupen ausgelöst wurde.

Eine Bitte noch: Bitte keine Diskussionen über ein generelles Auto-Radfahrer-Problem, keine moralische Schulddiskussion.

PS: Nach meiner Recherche ist der Radfahrer verpflichtet, einen entsprechend beschilderten Radweg zu benutzen (ich meine, die Regelung war zwischenzeitlich mal aufgehoben, aber besteht mittlerweile wieder). Gehen wir hier also davon aus, dass es sich um einen "echten" Radweg mit entsprechendem Verkehrszeichen handelt.

128 Antworten

Zitat:

@birscherl schrieb am 20. Dezember 2020 um 12:55:28 Uhr:



Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 20. Dezember 2020 um 12:48:47 Uhr:


Du musst deine Geschwindigkeit den Umständen anpassen. Wenn vor dir ein langsamer, noch dazu gefährdeter, Verkehrsteilnehmer ist, runter vom Gas. Paragraf 1, Rücksichtnahme ge?enüber allen Verkehrsteilnehmer. Überholen Kannst du auch mit 60, 50 oder weniger. Was verlierst du dadurch?

Wenn ich auf der Bundesstraße mit 100 km/h fahre und vor mir ein Radler auftaucht, den ich bequem auf der Gegenspur überholen kann, muss ich nicht runter vom Gas und mit 50 an ihm vorbeizockeln. "Geschwindigkeit den Umständen anpassen" heißt nicht, dass ich wegen jeder potentieller abstrakter Gefahr bremsen muss, sonst dürfte ich erst gar nicht losfahren.

Wenn du auf der Gegenspur überholen kannst, hast du mit dem Radfahrer auch kein Problem, da 3 oder mehr Meter zwischen euch sind.

Von Bremsen war nicht die Rede. Geschwindigkeit verringern heißt nicht zwangsläufig Bremsen.
Was du aber immer sein musst ist Bremsbereit! Gerade wenn du einen Radfahrer überholst.
Ist der Radfahrer nicht mit dir gleichberechtigt ?

Edit: Kennzeichen doch bitte, wenn du im Nachhinein deinen Post editierst

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 20. Dezember 2020 um 12:59:16 Uhr:


… Wenn du auf der Gegenspur überholen kannst, hast du mit dem Radfahrer auch kein Problem, da 3 oder mehr Meter zwischen euch sind. …
Edit: Kennzeichen doch bitte, wenn du im Nachhinein deinen Post editierst

Genau das hatte ich geschrieben.
Zum Editieren: Ich hatte nur eine Antwort auf HighspeedRS angefügt, das hat mit meiner Antwort auf deinen Post nichts zu tun.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 20. Dezember 2020 um 11:36:05 Uhr:


Nicht ashpahltiert, sondern mit diesen hellen Betonplatten(?) gelegt.

Ich kenne den Weg gut, gehe da oft mit dem Hund lang (kombinierter Rad- und Fußweg). Breit genug, dass zwei entgegenkommende aneinandervorbeifahren können, ohne dass eienr ausweichen muß.

Ein Betonpflaster kann je nach Steinart unangenehm mit schmalen Reifen sein.

Das Problem ist aber wahrscheinlich die Kombination von Rad- und Fußweg. Fußgänger mit Hund oder kleinen Kindern sind immer ein ziemlicher Gefahrenmoment für Radfahrer. Sie bewegen sich oft unhersehbar. Man klingt und der Hund oder ein Kleinkind läuft vors Fahrrad. Bis der Hundehalter seinen Hund bei sich hat, muss man fast bis zum Stillstand runterbremsen. Da kann die Auto-Fahrbahn sicherer erscheinen.
Im Dunkeln ist ein besonderer Gefahrenpunkt, wenn man den Hund bzw. die Leine zw. Fußgänger und Hund nicht richtig sieht.

Zitat:

@Anselm-M schrieb am 20. Dezember 2020 um 13:07:04 Uhr:



Zitat:

@fehlzündung schrieb am 20. Dezember 2020 um 11:36:05 Uhr:


Nicht ashpahltiert, sondern mit diesen hellen Betonplatten(?) gelegt.

Ich kenne den Weg gut, gehe da oft mit dem Hund lang (kombinierter Rad- und Fußweg). Breit genug, dass zwei entgegenkommende aneinandervorbeifahren können, ohne dass eienr ausweichen muß.

Ein Betonpflaster kann je nach Steinart unangenehm mit schmalen Reifen sein.

Das Problem ist aber wahrscheinlich die Kombination von Rad- und Fußweg. Fußgänger mit Hund oder kleinen Kindern sind immer ein ziemlicher Gefahrenmoment für Radfahrer. Sie bewegen sich oft nicht ziemlich unhersehbar. Man klingt und der Hund oder ein Kleinkind läuft vors Fahrrad. Da kann die Auto-Fahrbahn sicherer erscheinen.
Im Dunkeln ist ein besonderer Gefahrenpunkt, wenn man den Hund bzw. die Leine zw. Fußgänger und Hund nicht richtig sieht.

Deine Argument möchte ich nicht Wichten. Jedoch stellen sich dabei meine, Nackenhaare auf. Fahre ich Fahrrad so bin ich immer auf dem Radweg. Gibt es keinen so nehme ich eine andere Strecke. Eine schlecht einsehbare Landstraße mit dem Fahrrad zu befahren ist wie Suizid. Da ist die Hundeleine das kleinere Problem.
Mit dieser Einstellung werfe ich auch als Kraftfahrer sofort den Anker wenn ein Radfahrer vor mir erscheint und ich nicht weiß ob ich ihn gefahrlos überholen kann. Vermutlich bin ich ein Schisser.

Gruß

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Zitat:

@Anselm-M schrieb am 20. Dezember 2020 um 13:07:04 Uhr:



Zitat:

@fehlzündung schrieb am 20. Dezember 2020 um 11:36:05 Uhr:


Nicht ashpahltiert, sondern mit diesen hellen Betonplatten(?) gelegt.

Ich kenne den Weg gut, gehe da oft mit dem Hund lang (kombinierter Rad- und Fußweg). Breit genug, dass zwei entgegenkommende aneinandervorbeifahren können, ohne dass eienr ausweichen muß.

Ein Betonpflaster kann je nach Steinart unangenehm mit schmalen Reifen sein.

Das Problem ist aber wahrscheinlich die Kombination von Rad- und Fußweg. Fußgänger mit Hund oder kleinen Kindern sind immer ein ziemlicher Gefahrenmoment für Radfahrer. Sie bewegen sich oft unhersehbar. Man klingt und der Hund oder ein Kleinkind läuft vors Fahrrad. Bis der Hundehalter seinen Hund bei sich hat, muss man fast bis zum Stillstand runterbremsen. Da kann die Auto-Fahrbahn sicherer erscheinen.
Im Dunkeln ist ein besonderer Gefahrenpunkt, wenn man den Hund bzw. die Leine zw. Fußgänger und Hund nicht richtig sieht.

Aber diese Konstellation ist doch nichts anderes, als wenn der Radfahrer auf der Strasse fährt. Nur das dann die Rollen vertauscht sind.
Der vermeintlich stärkere VT muss auf die Schwächeren Rücksicht nehmen.
Der PKW gegenüber dem Rad, und auf dem kombinierten Rad/Fußweg der Radfahrer gegenüber dem Fußgänger.
Diese Rücksicht beinhaltet auch ein Anhalten zur Not.

Ich wollte nur erklären, warum mancher Radfahrer einen schönen Radweg verschmäht, obwohl sich die Planer alles so schön ausgedacht haben.

Wir wissen jetzt aber nicht, wie unübersichtlich und verkehrsreich die Landstraße des TE ist und wie viele Fußgänger auf dem Kobiweg unterwegs sind.

Zitat:

@Scirosto 8V schrieb am 20. Dezember 2020 um 09:34:03 Uhr:



Es wird Zeit das die Radwegpflicht wieder eingeführt wird (egal was für ein Zustand, als KFZ Lenker darf man auch nicht auf den Rad/Gehweg ausweichen wenn die Straße mies ist) und die Abstandpflicht von 1,5-2 m auch für Radfahrer gelten sollte...

Na ja, im Kfz kannst du aber auch nicht stürzen.

Und mal ganz allgemein zum Thema: Warum verzichtet man nicht einfach auf solchen potenziell gefährlichen Bockmist und überholt bei nächster Gelegenheit einfach? Warum immer diese Rachegelüste, wenn es um Fehlverhalten von Radfahrern geht? Man ärgert sich doch auch oft genug über das Verhalten anderer Autofahrer und drängt die deswegen trotzdem nicht von der Straße.

Zitat:

@Shoggoth schrieb am 20. Dezember 2020 um 15:01:48 Uhr:


Man ärgert sich doch auch oft genug über das Verhalten anderer Autofahrer und drängt die deswegen trotzdem nicht von der Straße.

Aber auch Autofahrer maßregeln sich gegenseitig, Ausbremsen, dichtes Auffahren, Lichthupe, Hupe, Nebelscheinwerfer, absichtliches Schleichen oder Bremsen (bei Dränglern) usw.

Gruß

Uwe

===}> klickmich

Zitat:

@Shoggoth schrieb am 20. Dezember 2020 um 15:01:48 Uhr:



Na ja, im Kfz kannst du aber auch nicht stürzen.
....

Oha, als Motorad, Roller, Mofafahrer kann ich also nicht stürzen ? Interessant...

Das mit dem gegenseitigen Angreifen habt ihr wohl im Griff.
Nächste Quest:
Den ersten Beitreg des TE in diesem Thema lesen.
Sich mit diesen Fakten beschäftigen.

- keine neuen Fakten schaffen
- persönliche Ausgangssituationen vermeiden

Der Thread hätte mir im Sommer geholfen....

Situation: Schwer einsehbare Strasse (Landstrasse, ausserorts, 100km/h erlaubt) und vor mir fährt ein "Jan Ulrich" (Hobby Rad-RennSchleichfahrer in voller Montour) auf seinem Rad mitten auf der Strasse und nicht auf dem Radweg (Radweg gerade neu gemacht worden, einwandfreie Oberfläche). Mit mitten auf der Strasse meine ich tatsächlich MITTEN (auf dem Mittelstreifen).
Wäre von vorn einer um eine der viele Kurven gekommen, hätte es ihn vom Rad gefegt.

Hupen wollte ich nicht, hätte ich aber offenbar dürfen.

Mir half eigentlich nur gemächlich mit 15km/h im ersten Gang (Rennradfahrer halt...da streiche ich mal die ersten Buchstaben) hinter ihm zu bleiben. Allerdings müssen die grollenden 5,2 Liter Hubraum bei 3000Umdrehungen recht bedrohlich gewirkt haben.... Er drehte sich immer ängstlich um... machte aber dennoch keinen Platz.
(Die Automatik wollte den ersten Gang, nicht ich...)

Hätte ich doch noch hupen sollen?
Den Mittelfinger zeigte er mir auch noch.... fand er wohl ganz lustig.

Zitat:

[ schrieb am 21. Dezember 2020 um 08:20:36 Uhr:
Der Thread hätte mir im Sommer geholfen....

@WeissNicht

Da wäre ich mir nicht so sicher.
Ich möchte dich schon mal vorwarnen. Du wirst dir hier wahrscheinlich demnächst von Mini-Mods etwas über eigene Problembewältigung oder Plädoyer für Kraftfahrer mit vermeintlichen Grundrecht darauf, eine Landstraße durchgängig und ungehindert mit 100km/h befahren zu dürfen, anhören können.

Der TE fragt hier nach möglicher Schuldzuweisung infolge eines möglichen Sturzes eines Radlers, welcher sich durch berechtigtes oder unberechtigtes Anhupen beim Überholen erschreckt haben könnte.

Bei dir scheitert es schon an einer fundamentalen Grundvoraussetzung.

Zitat:

Hätte ich doch noch hupen sollen?

Zitat:

@Kai R. schrieb am 20. Dezember 2020 um 11:06:20 Uhr:


Außerorts mag es auf Radwegen sicherer sein, innerorts ist das nicht so.

Thema verfehlt. Hier geht es nur um Radwege außerorts.

Grüße,

diezge

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 20. Dezember 2020 um 12:38:48 Uhr:



Zitat:

@reox schrieb am 20. Dezember 2020 um 12:08:12 Uhr:



@fehlzündung

Welcher Abstand zum Radler ist in dieser fiktiven Situation, deiner Meinung nach, genügend/ausreichend?

Der Abstand, den man zum gefahrlosen überholen eines Radfahrers einhalten muss oder sollte. Ich meine, mal was von 1,5 m Seitenabstand gelesen zu haben. Mehr geht natürlich auch, wenn die Verkehrssituation es hergibt.

Hallo,

nicht ganz:
Innerorts: 1,5 m
Außerorts: 2 m

Außerorts bleibt Dir daher nichts anderes übrig, beim Überholen eines Radler komplett auf den Gegenspur zu wechseln. Bei Gegenverkehr heißt dies, hinter dem Radler bleiben.

Grüße,

diezge

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