Autobahn...

juhu,
ich war grad auf der autobahn und hatte es relativ eilig, die AB war fast leer aba manchmal hatten sich ein paar autos zu kleinen kolonnen zusammengerottet mindestens 3x is einer kurtz vor mir ohne blinken auf die linke spur gefaren oder hat kurz geblinkt un is dann einfach rübergezogen.. ich musste mind 2x voll in die eisen steigen. wenn ich auf sone gruppe zufahre hab ich eigentlich imma schon den fuß vor der bremse daher konnte ich bis jetzt immer schnellgenug reagiren. aba gibts irgeneine möglichkeit den menschen vorsich zu zeigen dass man schnell ankommt und die eigentlich nicht raus fahren sollten? meine ma hat gesagt sie is früher immer mit blinker links auf solche gruppen zugefahren. sie hat aba keine ahnung ob man das noch darf. also was darf man denn heute noch machen und wie schauts rechtlich aus wenn man soeinen crash überlebt? ahcja ich hab via suchfunktion nixdergleichen gefunden,
mfg marko

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Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Das ist ein klarer Verstoß gegen die StVO.

Lichttechnisch ist es auch absoluter Käse.

Es hilft vielleicht im Kopf des Fahrers,
und wird vereinzelt zu Aggressionen gegen den Nebelblender führen.

Stichwort:
Verkehrserzieher könnten sich genötigt fühlen tätig zu werden.
Gerade bei vermeintlich kleinen Autos.

daher ja das "sowohl als auch"

das kannst aber auf bestimmte regionen verwenden

A1 bis HH gehts ohne murren, A7 bis H gehts manchmal ned so gut und auf der A2 bis MD hebts keine sau an

PS: meine nebler sind sehr weit nach unten gestellt 😉

nein, das hilft schon, öfters ausprobiert, auch A7 rauf Richtung Fulda oder runter nach Kempten.

Ist auch weit mehr akzeptiert als das erlaubte "Ankündigen der Überholabsicht mit Lichthupe" (eines Kleinwagens) in ausreichendem Abstand.

Die Polizei stört das auch nicht. Nichtmal in Bayern.

Edit:
was mir gerade noch einfällt, glaub das war bei nem 24 Stunden Rennen (keien Ahnung obs jetzt auch noch so ist), da haben die schnellsten Autos nachts nen spezielles Licht bekommen, damit jeder wußte - aha da kommt was schnelles.

Wär vielleicht ganz interessant für nen Gesetz.

Ab 160 km/h automatisch Nebelscheinwerfer, ab 220 km/h automatisch n extra gelbes Licht.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Lichttechnisch ist es auch absoluter Käse.

Auf große Entfernungen sieht der Vordermann nur eine Lichtquelle im Rückspiegel.

=> nutzlos

Auf mittlere Entfernung sieht der Vordermann zwei Lichtquellen im Spiegel.
=> Eine würde reichen, Verkehrserzieher gehen jetzt mutwillig raus.

Auf kurze Entfernung wird der Vordermann durch das difuse Nebellicht geblendet.
=>Mit Pech kommt jetzt vom Vordermann das volle Programm mit Nebelschlußleuchte, Bremslichtern etc.

Gut gehen kann es immer,
vorgesehen und erlaubt ist bestenfalls Tagfahrlicht (was zusätzlich zum Abblendlicht nichts bringt).

Moinsen,
zu Thema NSW an auffer Bahn. Wenn ich meine (am Smart 44) an mache und mit knapp 170 über die BAB fahre ziehen weniger noch schnell auf die linke Spur. Ohne NSW, mit Fahrlicht, was immer an ist, ziehen unverhältnissmäßig viel bei der Geschwindigkeit auf die linke Spur( ist ja nur ein Smart). So zumindest meine Erfahrungen.

Mfg Christian

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exakt meine Erfahrung.

@madcruiser:
Nebelscheinwerfer sind passiv, daher stört das die Verkehrserzieher nicht so sehr wie die erlaubte aber AKTIVE Ankündigung einer Überholabsicht mit Lichthupe, da kanns schon zu unschönen Dingen kommen.

In ca. 20.000 km Autobahn mit dem schnellen Kleinwagen hat sich KEIN einziger vor mich reingedrängt um mich wegen Nebelscheinwerfern auszubremsen.

Nebelscheinwerfer die eingestellt sind blenden tagsüber auch niemanden. Erlaubt ist es nicht, aber es ist weitgehend akzeptiert, auch in Polizeikreisen.

Klar, wir können darüber streiten, ob Abblendlicht nicht allein ausreichen würde um gesehen zu werden, aber schau dir den Beitrag von fourfourfahrer an.

Mit Nebelscheinwerfern hat man eine größere Lichtfläche. Wer beides schon unterscheiden kann und dann nochmal nen Blick riskiert ist schon dabei die zuerst instinktiv als langsamen Kleinwagen eingeschätzte Geschwindigkeit zu überdenken.

Mich hat noch niemand ausgebremst, den ich freundlich mit Lichthupe auf meine Überholabsicht aufmerksam gemacht hab.

Im Gegenteil... da wurde direkt Platz gemacht (natürlich sollte man die Lichthupe nur dann einsetzen, wenn auch wirklich Platz zum Platz machen da ist). Nach dem Überholvorgang kurz Blinker Links-Rechts (oder andersherum) als Dankeschön und die Welt ist gleich etwas besser.

Man lernt ja nie aus.

"Nebelscheinwerfer als passive Beleuchtung."
Bislang hatte ich darunter Katzenaugen etc. verstanden.
Nicht aber Scheinwerfer mit eigener, aktiver Lichtquelle.

"Nebelscheinwerfer blenden tagsüber nicht."
Weswegen verbietet der Gesetzgeber dann die Nutzung sofern nicht erhebliche Sichtbehinderungen durch Nebel, Schnee oder Regen vorliegen?

Zum Blendeffekt.
In der Stadt und bei Regen sind die Teile im Gegenverkehr echt ätzend. Auf kurze Distanz sind sie aus Gründen des vorgesehenen Einsatzgebietes echte Blender.

Noch eine Interessefrage.
Wie stellt man fest, ob sich einer wegen Nebelleuchten, wegen eines Kleinwagens oder wegen ... reindrängelt?

Zitat:

Original geschrieben von forfourfahrer


Wenn ich meine (am Smart 44) an mache und mit knapp 170 über die BAB fahre ziehen weniger noch schnell auf die linke Spur. Ohne NSW, mit Fahrlicht, was immer an ist, ziehen unverhältnissmäßig viel bei der Geschwindigkeit auf die linke Spur( ist ja nur ein Smart). So zumindest meine Erfahrungen.

So habe ich das noch nie gesehen.

140 bis 170 km/h ist für mich die typische PKW-Reisegeschwindigkeit, d.h. die nutzt die Mehrzahl der PKWs auf der Bahn. 😉

Bei solchen Tempis ist ein Einscheren anderer Verkehrsteilnehmer mit 20 oder 30 km/h weniger vielleicht unangenehm, aber nicht wirklich gefährlich.
Man geht kurz vom Gas oder tippt mal eben die Bremse an und gut ist.

Klar ist auch, dass man mit Kleinwägen und insbesondere mit Diesel wieder ein paar Meter braucht um auf Fullspeed zu kommen.

Aber deswegen mit vier Lampen durch die Gegend fahren?
Sieht doch irgendwo albern aus, oder?

wo steht das mit den nsw in der stvo?

Zitat:

Original geschrieben von chartinael


wo steht das mit den nsw in der stvo?
www.fahrtipps.de

- einer Nachschlageseite, die man nur empfehlen kann:

Zitat:

Dazu schaue man in § 17 StVO: »Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein«.

Es kommt also auf die erhebliche Sichtbehinderung durch schlechtes Wetter an.
Der Hintergrund:
Nebelscheinwerfer bedeuten immer eine gewisse Blendungsgefahr für den Gegenverkehr.

Ohne Gefährdung o.ä. gibt es allerdings nur schlappe 10 EUR Bußgeld und deswegen wird es deswegen kaum Tickets geben. 😉

Bei der Führerscheinprüfung sieht es schpn anders aus:
Dazu gibt es die amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.17-005 und die ist mit 3 Fehlerpunkte eine die eher weh tut.

Für mich scheint das, was du zitiert hast aber dann auch auch abblendlicht zuzutreffen. und das hab ich grundsätzlich an.

kristin

Lesen von §§ ist für viele schwer.
Hier die deutsche Übersetzung.:

"Bei erheblicher Sichtbehinderungen durch Nebel, Schneefall und Regen muss mit Abblendlicht gefahren werden."
Wenn du ganztägig mit Abblendlicht fährst, dann verstößt Du gegen diese Vorschrift nicht, da Du ja auch bei diesen Sichtverhältnissen Licht an hast.

"Nebelscheinwerfer dürfen nur bei erheblicher Sichtbehinderungen durch Nebel, Schneefall und Regen benutzt werden."Also kein Zwang bei schlechter Sicht, aber ein Verbot soweit diese erheblichen Sichtbehinderungen nicht vorliegen.

Interessantes Thema, aber evtl. sollte jemand mal den Titel auf was Aussagekräftigeres wie "Wie kündige ich mich richtig auf der Autobahn an, dass mir der Vorausfahrende nicht plötzlich mit wesentlich niedrigerer Geschwindigkeit vor die Nase zieht" oder so 😁

Ich persönlich habe was das angeht folgende Erfahrungen gemacht (man muss dazu sagen, dass ich ein recht flottes Auto mit recht wenig Überholprestige fahre)

  • Abblendlicht: Ist bei mir immer an, daher kann ich keine Unterschiede feststellen. Ich sehe aber an mir selbst, dass ich Autos im Rückspiegel viel eher bemerke, wenn sie Abblendlicht anhaben... außerdem kann ich deren Geschwindigkeit so leichter und schneller abschätzen, daher EXTREM WICHTIG!
  • Nebelscheinwerfer: Hatte ich eine Zeit lang mal probiert und einen positiven Effekt festgestellt. Bis zu einem gewissen Grad können NSW als "Geschwindigkeitswarnleuchte" fungieren. AAAABER: NSW provozieren in einem von 20 Fällen Erziehungsmaßnahmen - dummerweise können genau diese Erzieher meist NICHT abschätzen, dass sie gerade jemanden ausbremsen, der sehr sehr schnell von hinten 'rankommt... oder sie sind einfach verbittert und lebensmüde. Blenden tun NSW übrigens (korrekt eingestellt) nur bei nasser Fahrbahn!
  • Lichthupe: Ist in D erlaubt, um außerorts eine Überholabsicht anzukündigen. Bei offensichtlichen "Linkspennern", die einfach nur vergessen haben, wieder nach rechts einzuscheren, funktioniert das recht gut. Ich persönlich empfinde das auch nicht als aggressiven Akt (und entschuldige mich auch, wenn mich einer mit LH beim Linkspennen aufweckt - passiert aber nicht ganz so oft 😉) - viele sehen das leider anders und dann bricht auch hier der Oberlehrer durch. Wie auch immer: Erlaubt isses und bleibts auch!
  • Blinker links: Ist auf deutschen BAB eigentlich nur erlaubt, um einen Spurwechsel anzukündigen. Wenn ich aber auf der linksesten Spur bin und dann noch links blinke, dann rafft mein Vordermann garantiert, worauf ich hinauswill. Kurzes Antippen ist ok, längeres Linksblinken finde ich persönlich etwas penetrant... das wird auch von den meisten entsprechend geahndet 😉
  • Hupen: Ist genau wie die Lichthupe außerorts zum Ankündigen einer Überholabsicht erlaubt. Aber mal ehrlich: Wer hupt schon auf der AB, wenn er überholen will... ich nicht. Und ich weiß auch nicht, ob das mein Vordermann hört, wenn ich von hinten mit 200m Abstand ranfahre und hupe. Wie auch immer: Ich kann mir Situationen vorstellen, wo hupen das letzte Mittel der Wahl sein kann (nämlich wenn der Vorherfahrende GAR nicht in die Spiegel guckt)
  • Sicherheitsabstand verringern: Immer wieder gern gesehen... einfach auf den Vordermann auflaufen lassen und erst im letzten Moment abbremsen. Eine sehr effektive Methode, denn jeder wird versuchen, irgendwie nach rechts auszuweichen... ja wenn da nicht a) der moralische Aspekt (wenn der vor mir sich so sehr erschreckt, dass er in den Graben fährt) und b) der Sicherheitsaspekt (wenn der vor mir bremsen muss, stehe ich in seinem Kofferraum) wäre. Mein Tipp: LASSEN!
  • Xenon: wurde bisher noch nicht genannt, zählt auch nicht ganz rein, ist aber für Neuwagenkäufer vielleicht interessant. Xenonbefeuerte Wagen haben grundsätzlich eine etwas höhere Überholprestige... keiner weiß warum 🙂

Es versteht sich, dass diese Methoden nur funktionieren und angewendet werden, wenn RECHTS FREI ist - das vergessen leider viel zu viele... wenn ich mit 220 auf einen alten VW-Bus auffahre, der gerade eine LKW-Kolonne überholt, dann brauche ich mir nicht die Mühe zu machen, ihm meine Überholabsicht mitzuteilen... der wird garantiert eh am Ende wieder einscheren 😉

€dit:
Das wichtigste habe ich vergessen: defensive und vorausschauende Fahrweise - es ist durchaus möglich, gleichzeitig schnell und defensiv zu fahren. Madcruiser hat das sehr schön beschrieben - man kann auch ohne Blinkzeichen sehr schön sehen, ob ein Fahrzeug gleich ausscheren wird oder nicht.
100%ig darauf verlassen sollte man sich aber auch nicht - beim Überholen oder Heranfahren an eine Kolonne sollte man immer damit rechnen, dass irgendeiner Mist macht - und irgendeiner macht garantiert Mist *g*

Gruß
Ralle

Nebler leuchte doch nur knapp vor das Fahrzeug. Bei meinen Nbelern ist auch die Leuchtkante knapp unter denen der Abblendlichter. Bei meinem Dicken sind die Nebler allerdings auch in die Hauptscheinwerfer integriert.

Das ein Diesel mehr Zeit braucht, weder auf die alte Geschwindigkeit zu kommen, bezweifle ich jetzt mal 😉

Bezweifel ich eher nicht, bei deinem TURBOdiesel sieht das natürlich anders aus 😉 .

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