Autobahn plötzlich auf Tempo 100 begrenzt

Hallo MTer,

Ich hab da mal ne Frage:

Vor einiger Zeit war ich auf der Autobahn unterwegs, das Teilstück war ohne Tempolimit. Das irgenwann ein Limit kommt ist ja OK, aber das es gleich auf 100 runtergeht und 300 Meter weiter auf 80 km/h ist doch nicht normal, oder? Ist nicht üblicherweise erst ein 120er Schild aufzustellen?

Kann mich bitte einer aufklären?

Danke + vG

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Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28


...wenn man schneller fährt als 130 kann man bei einem Unfall grundsätzlich eine teilschuld zugesprochen bekommen auch wenn man eigentlich unschuldig ist.

Wie oft muss man diesen Schwachsinn hier eigentlich noch lesen!? 😠

Wenn man unschuldig ist - da das Überschreiten der Richtgeschwindigkeit nicht verboten ist, kann daraus auch keine Schuld konstruiert werden - kann man keine (Teil-)Schuld bekommen. Es kann lediglich zu einer (Teil-)Haftung aufgrund der (erhöhten) Betriebsgefahr kommen. Und das auch nur, wenn der Unfall bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit vermeidbar gewesen wäre.

Schuld/Haftung sind nicht einmal zwei Paar Schuhe, das sind Schuhe und Unterhosen...

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Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen


Ja, egal ob Überschreitung der Richt- oder "echten" Geschwindigkeitsbegrenzungen - es gibt keinen Unterschied in der Bewertung bei der Haftung.

Das ist falsch.

Im Falle der Überschreitung "echter Geschwindigkeitsbegrenzungen" kommt - falls mitursächlich - eine Verschuldenshaftung zzgl. einer erhöhten Mithaftung aus der Betriebsgefahr zum Tragen.

Bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit entfällt eine Verschuldenshaftung und bleibt - auch nur falls mitursächlich - nur eine (vglw. geringe) Mithaftung aus der Betriebsgefahr übrig. In diesem Beispiel trat die Mithaftung trotz mgl. Geschwindigkeit von 180km/h sogar gänzlich hinter dem Verschulden des Spurwechslers zurück.

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


Denn auch wenn zahlreiche Kraftfahrer entgegen der Empfehlung schneller als 130km/h fahren, ist ihnen eben dies gestattet. 😉

Ist es nicht.

Willst Du eine Genehmigung einführen, schneller fahren zu dürfen?

Zitat:

Und da es nunmal nicht verboten ist, schneller als 130 km/h zu fahren,

Es gibt keine Genehmigung aber es gibt eine deutliche Empfehlung, es nicht zu machen

- und damit ist das Thema durch.

Wieso müssen größere Schilder aufgestellt werden, wenn der Fahrer nicht schneller als 130 km/h fahren soll?

Zitat:

Elendes Raserpack. Selber Schuld! 😁🙄

Raser hast Du geschrieben, aber "selber schuld" ist völlig korrekt.

Eine Verschuldenshaftung allein aufgrund einer überhöhten Geschwindigkeit gibt es nicht.

Wenn ich bei Grün über eine Kreuzung fahre und werde durch einen Rotfahrer abgeschossen, dann ist es ohne jeden belang, wie schnell ich war.

Damit die Überschreitung der vorgegebenen Geschwindigkeit in die Haftung kommt, muss diese auch unfallursächlich gewesen sein - und dann ist es egal, ob dies nun die höchstzulässige oder die Richt-Geschwindigkeit war, die da überschritten wurde.

So jetzt reichts wieder mal.

Nummer eins darf man so schnell fahren wie man will.
Nummer zwei sind die Spurwechsel genauestens geregelt.

Das heisst wenn links einer schneller kommt und der stark bremsen muss ist der Spurwechsel zu unterlassen.

Und wenn der hundertmal mit 200 anrauscht und du mit 130 überholen willst.
Wenn der 200 Fahrer stark bremsen muss ist der Spurwechsel zu unterlassen.

Egal ob da Richtgeschwindigkeit 130 gilt oder nicht.
Klar ein langsames Verzögern des 200 Fahrers muss er hinnehmen.
aber so mir nix dir nix rausziehen wie es viele gerne mache ist eigentlich strafbar

Ich will da jetzt auch gar nicht wieder mit Spurwechseln anfangen.
Nur RG 130 heisst Richtgeschwindigkeit.
Nicht mehr und nicht weniger.

Und wenn ich so ein Egoist wäre und mit 350 runterdüsen würde geht das auch niemanden etwas an.

a)habe ich nicht das Fahrzeug dafür
und
b)bin ich auch nicht der Typ für eine egoistische Fahrweise.

Aber wenn dann würde es auch keinen angehen

Richtgeschwindigkeit heisst nicht Tempolimit.
Obwohl mir das mittlerweile im Ausland auch schon ziemlich wo hingeht.
Sieht man ja wie bescheuert die fahren.

Also es ist alles ganz klar geregelt.

Vor mir alles frei und mich darf keiner behindern FREIE FAHRT
Soviel Fairness darf man erwarten und erwarte ich auch.

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Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen



Ist es nicht.

Willst Du eine Genehmigung einführen, schneller fahren zu dürfen?

Einer Genehmigung bedarf es nicht, da es ohnehin gestattet ist. Allerdings ist der "Idealfahrer" gehalten, die empfohlene Richtgeschwindigkeit zu beachten, will er sich nicht im Falle eines Unfalls dem Einwand der Mithaftung aus einer erhöhten Betriebsgefahr ausgesetzt sehen.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen


Wieso müssen größere Schilder aufgestellt werden, wenn der Fahrer nicht schneller als 130 km/h fahren soll?

Von "müssen" war nicht die Rede; ich habe dies nur angeregt.

Wie die vorstehende Diskussion gezeigt hat, würde es bei realistischer Betrachtungsweise aber jedweden vernünftigen Zeitrahmen sprengen, Dir das verklaren zu wollen.

Gn8

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen


Wenn ich bei Grün über eine Kreuzung fahre und werde durch einen Rotfahrer abgeschossen, dann ist es ohne jeden belang, wie schnell ich war.

Auch hier irrst Du gewaltig.

Wenn sich eine Überschreitung der zHg mitursächlich auswirkte, und Du den Unfall durch Beachtung der zHg locker hättest vermeiden können, bist Du schneller in der Mithaftung als Dir lieb ist.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen


Damit die Überschreitung der vorgegebenen Geschwindigkeit in die Haftung kommt, muss diese auch unfallursächlich gewesen sein - und dann ist es egal, ob dies nun die höchstzulässige oder die Richt-Geschwindigkeit war, die da überschritten wurde.

Auch falsch.

Es genügt, dass sie mitursächlich wird.
Und deshalb schrieb ich auch:

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


Im Falle der Überschreitung "echter Geschwindigkeitsbegrenzungen" kommt - falls mitursächlich - eine Verschuldenshaftung zzgl. einer erhöhten Mithaftung aus der Betriebsgefahr zum Tragen.

Und, wie gesagt, auf Autobahnen ohne Geschwindigkeitsbeschränkung kommt eine Verschuldenshaftung grundsätzlich NICHT zum Tragen.

Zitat:

Original geschrieben von Der-0815-Joe


Hallo MTer,

Ich hab da mal ne Frage:

Vor einiger Zeit war ich auf der Autobahn unterwegs, das Teilstück war ohne Tempolimit. Das irgenwann ein Limit kommt ist ja OK, aber das es gleich auf 100 runtergeht und 300 Meter weiter auf 80 km/h ist doch nicht normal, oder? Ist nicht üblicherweise erst ein 120er Schild aufzustellen?

Kann mich bitte einer aufklären?

Danke + vG

Ich möchte nur noch einmal den Eingangsbeitrag in Erinnerung bringen. Ihr habt doch nicht ernstlich erwartet, dass ich nicht auch diese Diskussion verfolge 😉 - bitte kehrt auf den Pfad der Tugend und den Eingansbeitrag zurück

twindance/MT-Moderation

Zitat:

Original geschrieben von krebsandi


So jetzt reichts wieder mal.

Nummer eins darf man so schnell fahren wie man will.
Nummer zwei sind die Spurwechsel genauestens geregelt.
...

und was hat das alles mit zu kleinen Schildern zu tun?

abgesehen von dem hier:

Zitat:

Und wenn ich so ein Egoist wäre und mit 350 runterdüsen würde geht das auch niemanden etwas an.
...
Aber wenn dann würde es auch keinen angehen

Absolut richtig, es interessiert niemanden.

Sollte man sich immer bewusst sein, bevor man Forderungen stellt.

Zitat:

Original geschrieben von krebsandi


Also ehrlich.
Euch kann ich mich so richtig bildlich vorstellen.
Kommt so mit 200 an seht das Schild 100 stehen und legt eine Vollbremsung hin das es nur so raucht und eure Hintermänner/Frauen auch.

Das soll verkehrssicher sein?

Sollte das Schild vom Himmel fallen (und auch noch ordendlich aufgestellt sein) dann geb ich dir recht.

Ansonsten sollte doch bekannt sein, dass solche Schilder (weis mit rotem Rand) etwas zu bedeuten haben.

Erkenne ich dann noch Ziffern ist bereits eine Reaktion von Nöten sollte ich sehr schnell unterwegs sein.

Zitat:

Original geschrieben von twindance


Ich möchte nur noch einmal den Eingangsbeitrag in Erinnerung bringen.

Das ist doch längst geklärt, warum dies so ist, so sein soll und mancherorts, zB. nördlich von Berlin die erste Beschilderung eines Geschwindigkeits-Trichters mit ausgeschilderter 130 bzw. 120 km/h-Limitierung abgebaut wurden.

Zitat:

Ihr habt doch nicht ernstlich erwartet, dass ich nicht auch diese Diskussion verfolge 😉

Welches eigentlich auch der Grundidee einer öffentlichen Diskussion entspricht 😉

Zitat:

bitte kehrt auf den Pfad der Tugend und den Eingansbeitrag zurück

Hier im V+S 😕

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl



Ansonsten sollte doch bekannt sein, dass solche Schilder (weis mit rotem Rand) etwas zu bedeuten haben.

Ja, aber es gibt nicht nur gerade Strecken ohne Steigungen, das Schild ist daher auch objektiv oft nicht x km vorher sichtbar sondern auch ggf. nur ~100 Meter. Übrigens muss man auch auf andere Sachen achten, wie Leute fahren die nur die Schilder scannen sehen wir oft genug, die können dann auch kaum etwas anderes abfangen z.B. Fahrfehler anderer.

Und selbst wenn man nicht 250 km/h fährt sondern zivilisierte 160 km/h, auch dann ist es nicht garantiert dass man ohne stärkeres Bremsen auf plötzliche "100" reagieren kann.

Aber selbst wenn, man kann auch links sein und muss sich rechts einreihen und links jemanden ausbremsen ist ebenso nicht so ganz legal bzw. selbst wenn, dann nicht ungefährlich und ich dachte Unfallvermeidung geht vor alles, aber wenn ich das Gegenteil schriftlich bekomme dann überlege ich es mir ob ich es paar §-Reitern genehm mache um vorzuführen wie in sich schlüssig ihre Ergüsse sind.

Lange Rede kurzer Sinn, es macht Sinn die Geschwindigkeit langsamer runter zu regeln,

wenn sie das nicht machen fragt sich ob nur aus mangelnder Phantasie (sehr schlecht, Autorität verspielt) oder Absicht resultiert um zu kassieren (noch schlechter, müsste man aktiver gegen vorgehen).

Zitat:

Original geschrieben von Opelowski



Zitat:

Original geschrieben von wkienzl



Ansonsten sollte doch bekannt sein, dass solche Schilder (weis mit rotem Rand) etwas zu bedeuten haben.
Ja, aber es gibt nicht nur gerade Strecken ohne Steigungen, das Schild ist daher auch objektiv oft nicht x km vorher sichtbar sondern auch ggf. nur ~100 Meter.

Diese Aussage ist gut. (Ach ist ja nur ein Schild Papa) 🙂🙂

Da ist aber dann u U was anderes als nur ein Schild am AB-Rand.

Erstmal:
Ich will die Möglichkeit schneller als 130 nicht wegnehmen - nur hat man dann eben auch vermehrt Pflichten! Und falls diese Pflichten immer wieder ignoriert werden wird es immer mehr Limits geben.
"unbegrenzt" ist kein Freibrief.
------

Wenn das Schild erst aus 100 Metern sichtbar ist - in ner Kurve? - da stellt sich die Frage nach dem Sichtfahrgebot.

Dann warst du wohl zu schnell für die Sichtweite.

Oder wenn du es erst so spät siehst - dann ist die Aufmerksamkeit offenbar nicht mehr wirklich da.

Was soll denn ein rundes Schild mit rotem Rand schon sein? Sobald man erkennt es sind wohl Zahlen kann man bremsen. Angenommen man erkennt rund mit Zahlen aus 500 Metern.
Dann hat man die Reaktionszeit eigentlich zu vernachlässigen, denn man hat es schon erkannt.

Dann kommt man mit 250 durchaus mit einer moderaten Bremsung auf 100 km/h. Innerhalb der 500 Meter.

Sobald man erkennt "oh 100 statt 120 - hab ich die 3 Baustellenankündigungsschilder übersehen?". Kann man leicht mehr bremsen.

Wer das nicht leisten kann - sollte es lassen.

Und wer erstmal gar nicht bremst oder 120 + 40 anpeilt - oder sich auf "die blitzen doch erst nachm 3. Schild" verlässt - naja persönliche Entscheidung. Aber nicht beschweren.

Oder behaupten "ich wollte den hinter mir nicht gefährden dadurch, daß ich auf die erlaubte Geschwindigkeit abgebremst habe - im Prinzip bin ich ein Held der Straße".

"Weiche Limits"

Es ist möglich auf unlimitierter Strecke ein Limit zu haben das unter 130 liegt. Das Limit ergibt sich dann aus den weichen Faktoren.

Zitat:

Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung

z. B. die A7 hat irgendwo bei den Ellwanger Bergen eine schöne Linkskurve. (eigentlich eine rechts links rechts Kombination)

Hat man jetzt noch ein tieferes Fahrzeug (und mit tiefer ist tiefer als ein größerer SUV gemeint) kann man nicht mehr über die Bepflanzung sehen - je nach Höhe/Schnitt.

Daraus ergibt sich für SUV Fahrer ein anderes Limit - die haben mehr Sichtweite, können drübersehen.

Und sogar ein anderes Limit auf der linken Spur als auf der rechten Spur (für tiefere Fahrzeuge). 😁

Einfach aufgrund der Sichtweite aufgrund der Linkskurve und der noch nicht geschnittenen Bepflanzung.

Ein leichteres Beispiel ist wohl

Zitat:

Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen

Selbst wenn bei starkem Regen kein (80) [bei Nässe] da steht - ist die Geschwindigkeit denn immer noch "unbegrenzt"?

Zitat:

Original geschrieben von Der-0815-Joe


Hallo MTer,

Ich hab da mal ne Frage:

Vor einiger Zeit war ich auf der Autobahn unterwegs, das Teilstück war ohne Tempolimit. Das irgenwann ein Limit kommt ist ja OK, aber das es gleich auf 100 runtergeht und 300 Meter weiter auf 80 km/h ist doch nicht normal, oder? Ist nicht üblicherweise erst ein 120er Schild aufzustellen?

Kann mich bitte einer aufklären?

Danke + vG

Tja, hätten wir ein Tempolimit 130, wär das alles kein Thema. Das 100er Schild würden alle rechtzeitig sehen und könnten sich geruhsam ausrollen lassen. Wir bräuchten weniger Schilder und alles würde gut.

Zitat:

Original geschrieben von Handschweiß



Zitat:

Original geschrieben von Der-0815-Joe


Hallo MTer,

Ich hab da mal ne Frage:

Vor einiger Zeit war ich auf der Autobahn unterwegs, das Teilstück war ohne Tempolimit. Das irgenwann ein Limit kommt ist ja OK, aber das es gleich auf 100 runtergeht und 300 Meter weiter auf 80 km/h ist doch nicht normal, oder? Ist nicht üblicherweise erst ein 120er Schild aufzustellen?

Kann mich bitte einer aufklären?

Danke + vG

Tja, hätten wir ein Tempolimit 130, wär das alles kein Thema. Das 100er Schild würden alle rechtzeitig sehen und könnten sich geruhsam ausrollen lassen. Wir bräuchten weniger Schilder und alles würde gut.

das wäre eine Lösung. Die andere wäre die Schilder so groß zu gestalten daß niemand mehr eine Ausrede hat (nicht gesehen, nicht erkannt, dachte das wäre ne Zielscheibe usw.).

Nur, die eine ist unbeliebt (verständlicherweise), an die andere macht sich (unverständlicherweise) niemand heran. Statt dessen wird über den (angeblich) unlösbaren Konflikt (Schild zu klein, Bremsen zu gefährlich) lamentiert wie auf einem orientalischen Basar.

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