Autobahn plötzlich auf Tempo 100 begrenzt

Hallo MTer,

Ich hab da mal ne Frage:

Vor einiger Zeit war ich auf der Autobahn unterwegs, das Teilstück war ohne Tempolimit. Das irgenwann ein Limit kommt ist ja OK, aber das es gleich auf 100 runtergeht und 300 Meter weiter auf 80 km/h ist doch nicht normal, oder? Ist nicht üblicherweise erst ein 120er Schild aufzustellen?

Kann mich bitte einer aufklären?

Danke + vG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28


...wenn man schneller fährt als 130 kann man bei einem Unfall grundsätzlich eine teilschuld zugesprochen bekommen auch wenn man eigentlich unschuldig ist.

Wie oft muss man diesen Schwachsinn hier eigentlich noch lesen!? 😠

Wenn man unschuldig ist - da das Überschreiten der Richtgeschwindigkeit nicht verboten ist, kann daraus auch keine Schuld konstruiert werden - kann man keine (Teil-)Schuld bekommen. Es kann lediglich zu einer (Teil-)Haftung aufgrund der (erhöhten) Betriebsgefahr kommen. Und das auch nur, wenn der Unfall bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit vermeidbar gewesen wäre.

Schuld/Haftung sind nicht einmal zwei Paar Schuhe, das sind Schuhe und Unterhosen...

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das ganze leben ist ein risiko.😛

Richtig,
wird nur komisch, wenn man dieses Risiko auf Kosten anderer reduzieren will, zB. über eine Forderung Bremstrichter bei einer Ausschilderung und entfernungsmäßigen Auslegung für komfortable Verzögerungen mit 300 km/h beginnen zu lassen.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen


Ja, natürlich,
weil alles über 130 km/h seit 1978 keine Berücksichtigung mehr findet:

Das ist ein Relikt aus grauer Vorzeit und taugt aktuell zur Begründung meiner Frage nicht.

Man kann getrost davon ausgehen, dass heutzutage weit mehr Pkw auf der AB schneller als 180km/h fahren als vor 35(!) Jahren.

ich sag doch immer: weg mit dem schilderwald!

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Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen



Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


... in unlimitierten Bereichen ...
Nochmals der Hinweis, auch wenn es bei einigen zu einen Beißreflex führt:

Es gibt keine unlimitierten Bereiche, da gilt 130 km/h Richtgeschwindigkeit.

Du wurdest zwar schon ein paarmal gebissen, dennoch:

Die Richtgeschwindigkeit ist kein Limit, deshalb ist die Bezeichnung "unlimitiert" für solche Bereiche korrekt.

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


Das ist ein Relikt aus grauer Vorzeit und taugt aktuell zur Begründung meiner Frage nicht.

😁😁😁

Zitat:

Man kann getrost davon ausgehen, dass heutzutage weit mehr Pkw auf der AB schneller als 180km/h fahren als vor 35(!) Jahren.

und was hat das mit einer Empfehlung zu tun - oder bist Du der Meinung, dass das empfohlen werden muss, was eine ausreichend große Menge macht?

Dann ist doch eine gesetzliche Empfehlung zur Missachtung von Geschwindigkeitslimits viel dringender😕

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen



😁😁😁

Diese drei Smilies lassen erkennen, dass Du meinen Einwand nicht begriffen hast. 😁😁😁

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen



Zitat:

Man kann getrost davon ausgehen, dass heutzutage weit mehr Pkw auf der AB schneller als 180km/h fahren als vor 35(!) Jahren.

und was hat das mit einer Empfehlung zu tun - oder bist Du der Meinung, dass das empfohlen werden muss, was eine ausreichend große Menge macht?

Nein. Mit der Empfehlung, die Richtgeschwindigkeit von 130km/h auf ABen nicht zu überschreiten, hat das nicht zu tun.

Wenn man aber seit Einführung der Richtgeschwindigkeit im Jahre 1978 sich - lt. Deinen Ausführungen - bei der Auslegung der ABen vornehmlich nur nach dieser Geschwindigkeit richtet, heuzutage aber unzählige Kraftfahrer dank des techn. Fortschritts häufig und erlaubterweise wesentlich schneller fahren, ist m.E. das heutige tatsächliche Erfordernis zur Auslegung der Schildergröße ein anderes als vor 35 Jahren. 😉

Zitat:

Original geschrieben von buggymaxi


Die Richtgeschwindigkeit ist kein Limit, deshalb ist die Bezeichnung "unlimitiert" für solche Bereiche korrekt.

Auch wenn die Limitierung nur aus einer Empfehlung besteht, so handelt es sich um eine Limitierung (Grenze), deren Überschreitung eine deutliche Veränderung der Situation zur Folge hat.

Dass hier andere Dinge eintreten, als beim Überschreiten einer Limitierung durch eine höchstzulässige Geschwindigkeit, sollte irgendwo klar sein. Der unterschiedliche Name macht da schon einen deutlichen Hinweis.

Aber es ist eindeutig, dass hier eine Veränderung eintritt und somit ein Limit überschritten wird. Wer den Begriff "Limit" mit Bußgeld, Fahrverbot, ... definiert, dafür kann ich nichts. Eine Veränderung der Haftungssituation ist bei beiden vorhanden.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen


Eine Veränderung der Haftungssituation ist bei beiden vorhanden.

nur wenn sich ein unfall durch "nicht überschreiten der empfehlung" hätte vermeiden lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


Wenn man aber seit Einführung der Richtgeschwindigkeit im Jahre 1978 sich - lt. Deinen Ausführungen - bei der Auslegung der ABen vornehmlich nur nach dieser Geschwindigkeit richtet, heuzutage aber unzählige Kraftfahrer dank des techn. Fortschritts häufig und erlaubterweise entgegen geltender Empfehlungen wesentlich schneller fahren, ist m.E. das heutige tatsächliche Erfordernis zur Auslegung der Schildergröße ein anderes als vor 35 Jahren. 😉

Ich habe Deine Antwort mal modifiziert, vielleicht wird es verständlicher:

"Erfordernisse" entstehen nicht aus der Missachtung von Empfehlungen. Empfehlungen werden immer dann gegeben, um Haftungsgrenzen zu definieren, und warum müssen Haftungsgrenzen angehoben werden, weil diese immer mehr missachtet werden?

Vor der "Winterreifenpflicht" gab es nur eine Empfehlung zur Nutzung von Winterreifen, da dem immer weniger nachgekommen wurde, hätte man dann diese nur Empfehlung zurückziehen müssen, damit alles besser wird?

An diesem Beispiel sollte eigentlich deutlich werden, was immer stärker missachtete Empfehlungen für tatsächliche Konsequenzen haben. Licht am Tag war eine Empfehlung, jetzt haben wird das nicht-abschaltbare Tagfahrlicht als Pflichtausstattung bei neuen Fahrzeugen.

Zitat:

Original geschrieben von John-Doe1111



Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen


Eine Veränderung der Haftungssituation ist bei beiden vorhanden.
nur wenn sich ein unfall durch "nicht überschreiten der empfehlung" hätte vermeiden lassen.

Ja, egal ob Überschreitung der Richt- oder "echten" Geschwindigkeitsbegrenzungen - es gibt keinen Unterschied in der Bewertung bei der Haftung.

seit doch froh, dass es bei uns noch kein allgemeines tempolimit gibt.

braucht genauso kein mensch wie alkoholtester.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen



Zitat:

Original geschrieben von John-Doe1111



nur wenn sich ein unfall durch "nicht überschreiten der empfehlung" hätte vermeiden lassen.
Ja, egal ob Überschreitung der Richt- oder "echten" Geschwindigkeitsbegrenzungen - es gibt keinen Unterschied in der Bewertung bei der Haftung.

Es ist aber trotzdem nur eine

Richtgeschwindigkeit.

man soll sich halt ungefähr so um die 130 richten.

und die meisten fahren ja auch meistens nur so 130 bis 170.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen


Ich habe Deine Antwort mal modifiziert, vielleicht wird es verständlicher.

Nein, es bleibt unverständlich.

Denn auch wenn zahlreiche Kraftfahrer entgegen der Empfehlung schneller als 130km/h fahren, ist ihnen eben dies gestattet. 😉

Und da es nunmal nicht verboten ist, schneller als 130 km/h zu fahren, ist es schon aus Gründen der Verkehrssicherheit wenig sinnvoll, eine Schildergröße zu verwenden, die selbst bei aufmerksamer Fahrweise, guter Sehkraft und optimalen Sichbedingungen beim Befahren der Autobahn unter Beachtung des Sichtfahrgebotes mit alltäglicher Geschwindigkeit von z.B. 180km/h aufgrund (zu geringer) Erkennbarkeitsentfernung ein (unnötiges) starkes - für den Hintermann ggf. gefahrenträchtiges - Abbremsen erforderlich werden lässt, um unmittelbar auf Höhe einer erstmals signalisierten zHg von 100km/h nur noch diese Geschwindigkeit überhaupt einhalten zu können.

Ich kann nicht nachvollziehen, was daran so schlimm wäre, zur Vergrößerung der Erkennbarkeitsentfernung die Schildergröße in unlimitierten Abschnitten angemessen zu vergrößern. Aber wahrscheinlich weidet man sich lieber an denjenigen, die unbedingt meinen, schneller als 130km/h fahren zu müssen und rumlamentieren, stark bremsen zu müssen, wenn die zHg ad hoc auf 100 km/h herabgesetzt wird. Elendes Raserpack. Selber Schuld! 😁🙄

Zitat:

Original geschrieben von krebsandi


Es ist aber trotzdem nur eine Richtgeschwindigkeit.

"Trotzdem nur" würde ich weglassen, das führt zu falschen Rückschlüssen, sieht man hier ganz deutlich.

Ein noch einfacheres Beispiel:
Heiße Herdplatte und empfehle, die nicht anzufassen.

Ein Verbot - nein,
keine Notwendigkeit

Eine Erlaubnis - nein
Da steht nicht: "Ich erlaube ...", somit keine Erlaubnis und auch kein "erlaubterwiese". Würde eine Erlaubnis gegeben, dann würde doch der haften, der diese Erlaubnis erteilt.

Abgesehen von der interessanten Logik, dass eine Empfehlung etwas nicht zu machen (Richtgeschwindigkeit) eine Erlaubnis sein soll, es zu machen ("erlaubterweise"😉.

Es ist tatsächlich "nur" eine Empfehlung es nicht zu machen und damit uneingeschränkt Deine freie Entscheidung es "trotzdem" zu machen, aber eine ganz deutliche Limitierung meiner Haftung, wenn Du es machen solltest.

Und dann kommt einer an, der nachweisen kann, dass immer mehr Leute an die heiße Herdplatte packen und das ist dann die Notwendigkeit, dass ich irgend etwas machen müsste, dass es nicht mehr ganz so weh tut - auch nur dann logisch, wenn man nicht drüber nachdenkt.

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