Autobahn plötzlich auf Tempo 100 begrenzt
Hallo MTer,
Ich hab da mal ne Frage:
Vor einiger Zeit war ich auf der Autobahn unterwegs, das Teilstück war ohne Tempolimit. Das irgenwann ein Limit kommt ist ja OK, aber das es gleich auf 100 runtergeht und 300 Meter weiter auf 80 km/h ist doch nicht normal, oder? Ist nicht üblicherweise erst ein 120er Schild aufzustellen?
Kann mich bitte einer aufklären?
Danke + vG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
...wenn man schneller fährt als 130 kann man bei einem Unfall grundsätzlich eine teilschuld zugesprochen bekommen auch wenn man eigentlich unschuldig ist.
Wie oft muss man diesen Schwachsinn hier eigentlich noch lesen!? 😠
Wenn man unschuldig ist - da das Überschreiten der Richtgeschwindigkeit nicht verboten ist, kann daraus auch keine Schuld konstruiert werden - kann man keine (Teil-)Schuld bekommen. Es kann lediglich zu einer (Teil-)Haftung aufgrund der (erhöhten) Betriebsgefahr kommen. Und das auch nur, wenn der Unfall bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit vermeidbar gewesen wäre.
Schuld/Haftung sind nicht einmal zwei Paar Schuhe, das sind Schuhe und Unterhosen...
169 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Nö, es geht von 100 auf 80 nach 300 Metern.Du willst vor dem 100 aber noch 3x120 haben.
Ok, du willst im besten Fall nur 1 Kilometer mehr Begrenzung auf der Autobahn haben. 😁
Vor jedem 80 Schild. Zwecks reinrollen...Es ist einfach dein Problem wenn du am Schild nicht die geforderte Geschwindigkeit haben kannst.
Oder willst.Wenn du 130 fährst, dann mußt du da vermutlich gar nicht bremsen.
Wenn du mehr fahren willst - das darfst du durchaus - dann hast du aber die Verpflichtung noch anhalten zu können.
Nicht immer nur Rechte - auch Pflichten.
Mindestens keine Klagen wenn man vorsätzlich nur ausrollen lässt.
Eigene Entscheidung...
Bei 200 km/h kannst du durchaus noch einigermaßen normal bremsen auf 100 km/h.
Darüber wird es dann langsam haarig. (bei angenommenen 300 Meter bis zum Schild)
Was heißt hier ich will?
Überall wo das so beschildert ist und das ist Gott sei Dank meist der Fall, funktioniert das klaglos.
Man bremst von 200 auf ca 170, der Hintermann kracht einem nicht gleich ins Heck und lässt dann ausrollen.
Alle sind glücklich und zufrieden.
Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
...........
Überall wo das so beschildert ist und das ist Gott sei Dank meist der Fall, funktioniert das klaglos.
Man bremst von 200 auf ca 170 der Hintermann kracht einem nicht gleich ins Heck und lässt dann ausrollen.
dieses Argument ist so durchsichtig wie eine durchgewetzte Hose.
warum sollte einem der Hintermann ins Heck knallen ? Für den gelten dieselben regeln wie für Dich.
Auch er muß am Schild auf 100km/h reduziert haben.
Zitat:
Alle sind glücklich und zufrieden.
... und auch die Blitzertruppe reibt sich die Hände weils so schön in der Kasse klingelt. Nur das "Abzocke"-Geplärr hinterher klingt dann ein wenig erbärmlich.
Also ehrlich.
Euch kann ich mich so richtig bildlich vorstellen.
Kommt so mit 200 an seht das Schild 100 stehen und legt eine Vollbremsung hin das es nur so raucht und eure Hintermänner/Frauen auch.
Das soll verkehrssicher sein?
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Bei 200 km/h kannst du durchaus noch einigermaßen normal bremsen auf 100 km/h.
Darüber wird es dann langsam haarig. (bei angenommenen 300 Meter bis zum Schild)
300m sind schon arg optimistisch. Selbst bei einem Visus von 1 und guten äußeren Bedingungen dürfte nur auf bis zu 200m klar zu erkennen sein, dass es sich bei dem "Schild" um eine Geschwindigkeitsbegrenzung handelt und welche Geschwindigkeit konkret signalisiert wird.
Da nach VwV-StVO die Beschilderung hinsichtlich ihrer Größenabmessungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit anzupassen ist, stellt sich durchaus die Frage, ob angesichts der heutzutage vielfach gefahrenen höheren Geschwindigkeiten (>180km/h) die - ab einer zHg größer/gleich 80km/h angezeigte - Größe 3 in unlimitierten Bereichen überhaupt noch zeitgemäß ist und nicht stattdessen aus Gründen der Sicherheit durch Vergrößerung der Schilder ihre Erkennbarkeitsentfernung in diesen Bereichen erhöht werden sollte.
Mit dem Sichtfahrgebot, bzw. die Forderung an den Kraftfahrer, stets nur so schnell zu fahren, dass er in der Lage ist, das Fahrzeug jederzeit innerhalb der sichtbaren Fahrstrecke anzuhalten, hat die Erkennbarkeitsentfernung der Verkehrsschilder im Übrigen nichts zu tun. Durchaus kann man bei Tage die AB über mehrere Hundert Meter überblicken und unter Beachtung des Sichtfahrgebotes unterwegs sein, ohne dass man über diese große Distanz jedes VZ bereits sehen und das darauf angezeigte erkennen könnte.
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Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
Also ehrlich.
Euch kann ich mich so richtig bildlich vorstellen.
Kommt so mit 200 an seht das Schild 100 stehen und legt eine Vollbremsung hin das es nur so raucht und eure Hintermänner/Frauen auch.Das soll verkehrssicher sein?
😁
Jetzt fehlt nur noch, dass diese Frage bejaht wird. 🙂
Aber ich vermute, dass es damit enden wird, dass Dir gleich verklart werden wird, dass wir schon heute auch in unlimitierten Abschnitten wegen der beschränkten Erkennbarkeitsentfernung der VZ eigentlich ein (heimliches) Limit von ca. 180km/h haben! 😉
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
... in unlimitierten Bereichen ...
Nochmals der Hinweis, auch wenn es bei einigen zu einen Beißreflex führt:
Es gibt keine unlimitierten Bereiche, da gilt 130 km/h Richtgeschwindigkeit.
Das nennt sich Richtgeschwindigkeit, weil sich alles danach richtet, zB. die gesamten bau-planungsrechtlichen Dinge wie Schildergrößen, Kurvenradien, ...
Zitat:
Original geschrieben von 18.430
Ohne ersichtlichen Grund!
Aus der Perspektive eines gutmütigen Menschen nicht, aber es gibt ein Grund, dort kann man leichter blitzen 😉
Jetzt stelle man sich vor man ist links und hat noch jemanden hinter sich, da lautet die Entscheidung tendenziell auch Unfall vs. nichts Schäuble abgeben und nette Leute entscheiden sich gegen Unfall et voilà, wieder Geld in der Kasse.
somit wäre ein überschreiten der richtgeschwindigkeit eine ordnungswidrigkeit oder straftat.
also ist das mumpitz was du da schreibst😁
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Nochmals der Hinweis, auch wenn es bei einigen zu einen Beißreflex führt:Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
... in unlimitierten Bereichen ...Es gibt keine unlimitierten Bereiche, da gilt 130 km/h Richtgeschwindigkeit.
Das nennt sich Richtgeschwindigkeit, weil sich alles danach richtet, zB. die gesamten bau-planungsrechtlichen Dinge wie Schildergrößen, Kurvenradien, ...
Verzeih mir das ist Unsinn.
Die meisten Kurven kannst du gefahrlos mit 180 und mehr durchfahren.
OK sicher wird es ab 200 plus spannend ob die Sicht zb in der Kurve noch passt aber so bis 200 kann man eigentlich soferne die anderen aufpassen konstant fahren.
Zitat:
Original geschrieben von John-Doe1111
somit wäre ein überschreiten der richtgeschwindigkeit eine ordnungswidrigkeit oder straftat.also ist das mumpitz was du da schreibst😁
Könntest Du diese Einschätzung bitte ableiten bzw. erklären?
Warum nennt sich das Eine eine "höchstzulässige Geschwindigkeit" und das Andere eine "Richtgeschwindigkeit" - zwei Begriffe, zwei Bedeutungen, kann eigentlich nicht so schwer sein?
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Es gibt keine unlimitierten Bereiche, da gilt 130 km/h Richtgeschwindigkeit.
Und nochmal für die Begriffsstutzigen:
In AB-Abschnitten, in denen gem. der Richtgeschwindigkeitsverordnung
- den Führern von Personenkraftwagen sowie von anderen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t empfohlen wird, auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen nicht schneller als 130 km/h zu fahren,
ist es erlaubt, schneller als 130 km/h zu fahren.
benutze goggle oder wikipedia.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Das nennt sich Richtgeschwindigkeit, weil sich alles danach richtet, zB. die gesamten bau-planungsrechtlichen Dinge wie Schildergrößen, Kurvenradien, ...
Und so steht´s stattdessen in der VwV-StVO:
"Auf Autobahnen und autobahnähnlich ausgebauten Straßen ohne Geschwindigkeitsbeschränkung werden Verbote und vergleichbare Anordnungen zunächst durch Verkehrszeichen der Größe 3 nach den Vorgaben des VzKat angekündigt, Wiederholungen erfolgen bei zweistreifigen Fahrbahnen in der Regel in der Größe 2."
"Die Ausführung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen ist auf das tatsächliche Erfordernis zu begrenzen; unnötig groß dimensionierte Zeichen sind zu vermeiden."
😉
Frage: Entspricht die Größe 3 (noch) dem "tatsächlichen Erfordernis" auf Autobahnen "ohne Geschwindigkeitsbeschränkung"?
Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
Verzeih mir das ist Unsinn.
Irgendwo scheint der Begriff "Richtgeschwindigkeit" recht viele Synapsen zu überlasten 🙄
Zitat:
Die meisten Kurven kannst du gefahrlos mit 180 und mehr durchfahren.
Mag sein, aber es ist aber nicht garantiert.
Du schreibst doch selbst, dass dies nur für die Meisten aber eben nicht für alle zutrifft. Ein Kurvenradius muss für mindestens 130 km/h ausgeführt sein, ist der das nicht, muss limitiert werden. Ob der für deutlich mehr als 130 km/h getaugt hat, weiß man hinterher.
Der Spruch mit dem "schneller als 130 km/h fährt man auf eigenes Risiko" ist richtig. Wird zwar gerne in Bereiche verlegt, mit denen man das widerlegt, aber zB. an den Schildergrößen sieht man es eindeutig. Fährt man schneller - was man darf - dann sind eventuelle Überraschungen wegen zu später Erkennbarkeit und dann "zu kurzem" Bremsweg das eigene Problem, das eigene Risiko.
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Frage: Entspricht die Größe 3 (noch) dem "tatsächlichen Erfordernis" auf Autobahnen "ohne Geschwindigkeitsbeschränkung"?
Ja, natürlich,
weil alles über 130 km/h seit 1978 keine Berücksichtigung mehr findet:
http://www.gesetze-im-internet.de/babrigeschwv_1978/BJNR018240978.html
Wenn Du einer offiziellen Empfehlung nicht folgst, dann machst Du das auf eigenes Risiko.