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Autobahn angeblich mit Handy am Steuer, wobei mit mobilem Ladegerät

Themenstarteram 7. September 2020 um 15:59

Hi,

 

Ich war auf der AB, 3 spurig in der Mitte, von links überholt mich eine Streife, war mit ca 110 km unterwegs.

 

Hatte ein mobiles Ladegerät in der Hand, die hielten mich an, also etwa 3km raus gefahren.

 

Hatte gesagt, kein Handy dabei zu haben, nur das Teil, sie könnten sogar suchen, haben die nicht, stattdessen bekam ich jetzt ein Brief, Handy am Steuer.

 

Einspruch einlegen, wie seht ihr die Chancen?

Bin absolut sprachlos, will natürlich neben dem Punkt auch Kosten sparen, daher lein Anwalt , weil auch keine RV.

 

Grüße

Beste Antwort im Thema

Ich habe da mal eine Frage:Warum hat man bei 120 kmh auf der Autobahn ein mobiles

Ladegerät in der Hand. Das glaubt dir keiner.

Seelze 01

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Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 8. September 2020 um 14:05:17 Uhr:

Ich bin jetzt nicht ganz sicher, aber hat der Gesetzgeber nicht -elektronische Geräte- reingeschrieben ? Und eine Powerbank ist ja ziemlich eindeutig ein elektronisches Gerät.

Ein Trockenrasierer ist auch ein elektronisches Gerät. Ungeachtet dessen kann ich mich damit beim fahren rasieren.

Die StVO sagt dazu aus: "ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist" und "Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder." Eine Powerbank würde somit nicht unter diese Bestimmungen fallen, lässt sich aber leicht verwechseln und dann steht wieder Aussage gegen Aussage.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 8. September 2020 um 12:57:14 Uhr:

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 8. September 2020 um 12:55:10 Uhr:

Genau wie jedes andere Thema. Wenn Du keine Lust hast, Dich zu beteiligen, lass es doch einfach. ;)

Genau das habe ich bisher auch getan.

Im Gegensatz zu dir, der sich hier als Hilfsmod aufspielen möchte ;)

Nach mehreren Beiträgen, die sich genau mit der Frage des TE beschäftigen. Aber Prediger brauchen wir hier nicht.

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 8. September 2020 um 15:52:24 Uhr:

Die StVO sagt dazu aus: "ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist" und "Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder." Eine Powerbank würde somit nicht unter diese Bestimmungen fallen, lässt sich aber leicht verwechseln und dann steht wieder Aussage gegen Aussage.

Man könnte auch -Spitzfindigkeit- dazu sagen. Ihr könnt euch sicher noch an die Anfänge erinnern, als immer mehr Handys am Steuer genutzt wurden, dies dann verboten wurde, weil sie zu sehr ablenken. Hier kamen dann ganz Findige, welche meinten, mit einem Ipod kann man am Steuer hantieren, weil der ja zum Musikhören gedacht ist. Gar nicht lange, wurden auch diese Teile mit eingeschlossen. Nun stehen schon alle Elektronischen Geräte auf dem Index. Dummerweise kann man im Gesetz nicht jede erdenkliche Unterart bzw. Verwendungszweck erwähnen. Das würde vermutlich Seiten umfassen.

Eine Frage wird beim möglichen Prozess ganz sicher gestellt werden: Warum nimmt man eine Powerbank in die Hand, wenn sie doch nur lädt ?

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 8. September 2020 um 16:09:26 Uhr:

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 8. September 2020 um 15:52:24 Uhr:

Die StVO sagt dazu aus: "ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist" und "Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder." Eine Powerbank würde somit nicht unter diese Bestimmungen fallen, lässt sich aber leicht verwechseln und dann steht wieder Aussage gegen Aussage.

Man könnte auch -Spitzfindigkeit- dazu sagen. Ihr könnt euch sicher noch an die Anfänge erinnern, als immer mehr Handys am Steuer genutzt wurden, dies dann verboten wurde, weil sie zu sehr ablenken. Hier kamen dann ganz Findige, welche meinten, mit einem Ipod kann man am Steuer hantieren, weil der ja zum Musikhören gedacht ist. Gar nicht lange, wurden auch diese Teile mit eingeschlossen. Nun stehen schon alle Elektronischen Geräte auf dem Index. Dummerweise kann man im Gesetz nicht jede erdenkliche Unterart bzw. Verwendungszweck erwähnen. Das würde vermutlich Seiten umfassen.

Eine Frage wird beim möglichen Prozess ganz sicher gestellt werden: Warum nimmt man eine Powerbank in die Hand, wenn sie doch nur lädt ?

Sie ist dann immer so schön warm.

Na wenn er doch sagt, dass es nur die Powerbank war, muss es doch stimmen!

 

Lebt halt jeder in seiner eigenen kleinen Welt und belügt wahlweise sich oder sein Umfeld.

 

Der TE darf gerne dass Gericht und seine Finanzen strapazieren, ruhiger wird er mit der Zeit von ganz alleine!

 

Mit allen Mitteln recht haben wollen, kostet halt.

 

Grüße vom Armani-Biker...

Und das Ergebnis findet man hier

Zitat:

@Oskar78 schrieb am 28. Oktober 2020 um 14:53:19 Uhr:

Und das Ergebnis findet man hier

Das sieht der TE selbst aber anders.

Der TE hat im von Dir verlinkten Thread bereits bezüglich diesen Threads klargestellt:

Zitat:

@dreiliterSMG schrieb am 23. Oktober 2020 um 20:52:55 Uhr:

Nein, es geht nicht um diesen Fall, sondern um einen anderen Fall, in dem nicht mal ich betroffen bin.

Ich wollte diesen Brief aber gerne für jemanden beantwortet haben, vielen Dank dafür.

Zitat:

Ich habe nur ein Verfahren mit dem Mobilen Ladegerät, darum ging es eben nicht.

Ergo müssen wir noch auf eine finale Aufklärung durch den TE zu dieser Thematik warten.

Der TE schrieb aber eindeutig auch:

Zitat:

kann mich bitte jemand über den Inhalt des Briefes *genau* aufklären?

Gerade was die Paragraphen angeht.

 

Was ist verstehe, die Sache wird gegen mich eingestellt, da das Gericht eine Ahndung als NICHT geboten hält.

Die Staatskasse übernimmt die Kosten, ich müsste höchstens Auslagen übernehmen?

Nur welche Auslagen?

 

Wenn das durchgeht, muss ich auch keine Bußgeldstrafe und Punkte befürchten, korrekt?

 

Schöne Grüße

Er widerspricht sich ja mehrmals ...... aber OK warten wir ab

Zitat:

@Oskar78 schrieb am 28. Oktober 2020 um 15:16:21 Uhr:

Er widerspricht sich ja mehrmals

Wenn, dann geht es dort um einen (1) vermeintlichen Widerspruch zwischen Eingangspost und den Folgeposts des TEs (ob er der Betroffene in dem anderen Thread ist oder nicht). Die Darlegungen hier und in dem anderen Thread sind willkürlich zu Lasten des TE ausgelegt und berücksichtigen keine andere Möglichkeit außer, dass dieser die Unwahrheit gesagt hat.

Selbst wenn er in dem anderen Thread der Betroffene des Schreibens wäre, könnte es immer noch um ein anderes Verfahren gegen ihn handeln.

Eine weitere Perspektive: Der TE hat sich der Einfachheit halber in der "Ich"-Form ausgedrückt und die Frage seines Bekannten gestellt. Dass dies unglücklich ist und Assoziationen zu diesem Thread hervorruft ist, ist verständlich. Dem hat der TE allerdings in mehreren Beiträgen inhaltlich konsistent widersprochen und sich kurz zu dem aktuellen Stand des Verfahrens in diesem Thread geäußert und sogar hier ein Follow-up zugesagt. Und, da stimme ich Dir zu, darauf sollten wir fairerweise warten.

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