Auto waschen in der Garage
Hallo Zusammen,
Ich wollte mal wissen, ob es möglich ist mein Auto auch in der Garage zu waschen.
Der Hochdruckreiniger würde ich bei einer SB-Wash in der nähe machen und dann mein Auto in der Garage waschen.
Meine Garage befindet sich im Mehrfamilienhaus im EG und kann nur durch mich betreten werden.
Ablauf in Boden sind vorhanden.
Würde etwas dagegen sprechen?
MfG Mirko 🙂
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Ich verstehe das nicht,warum man immer vor der Haustür das Auto waschen möchte. Es gibt doch dafür Waschanlagen. Man investiert drei Euro und das Auto ist sauber.
Es gibt aber auch Menschen die haben andere Ansprüche an eine Fahrzeugwäsche. Und glaube mir, ich bekomme mein Auto sogar für 2 Euro sauber eventuell sauberer, gerade weil ich das per Hand wasche. Da kiekste wa....
75 Antworten
Ich frag mich warum dann die meisten Waschboxen bei uns explizit Motorwäsche verbieten? Haben die etwa kein Ölabscheider?
Leute!
es steht in keinem Gesetz und Landesverordnung das eine Wagenwäsche irgendwo verboten ist, Punkt!
-Es ist per Verordnung verboten auf unversiegelten Böden zu Waschen wenn das Abwasser ins Erdreich eindringen kann
- es ist von einigen Komunen per Gemeindesatzung untersagt zu Waschen auf a) öffentlichen Wegen und/oder
b) wenn das Abwasser in einen Regenwasserkanal läuft
- Es ist generell verboten Stoffe dem Wasserkreislauf beizufügen die Eine Wassergefährdungsklasse größer 0 haben und nicht explizit erlaubt wurden
Es ist nirgends generell verboten eine Autowäsche auf versiegelten Böden durchzuführen die
a) nicht öffentlich sind
b) an einen Schmutzwasserkanal angeschlossen sind
redet nicht immer solche falschwahrheiten nach!
jup
Zitat:
Original geschrieben von Andy@Audi80
Ich frag mich warum dann die meisten Waschboxen bei uns explizit Motorwäsche verbieten? Haben die etwa kein Ölabscheider?
Dürfte mehr der rechtlichen Absicherung dienen, denn der technischen Machbarkeit. M.W. ist bei gewerblichen Waschboxen ein mehrstufiger Abscheider Pflicht, der dann natürlich auch Öle abtrennt.
Zitat:
Original geschrieben von jupdida
Leute!
es steht in keinem Gesetz und Landesverordnung das eine Wagenwäsche irgendwo verboten ist, Punkt!-Es ist per Verordnung verboten auf unversiegelten Böden zu Waschen wenn das Abwasser ins Erdreich eindringen kann
- es ist von einigen Komunen per Gemeindesatzung untersagt zu Waschen auf a) öffentlichen Wegen und/oder
b) wenn das Abwasser in einen Regenwasserkanal läuft- Es ist generell verboten Stoffe dem Wasserkreislauf beizufügen die Eine Wassergefährdungsklasse größer 0 haben und nicht explizit erlaubt wurden
Es ist nirgends generell verboten eine Autowäsche auf versiegelten Böden durchzuführen die
a) nicht öffentlich sind
b) an einen Schmutzwasserkanal angeschlossen sindredet nicht immer solche falschwahrheiten nach!
jup
Genau so sieht´s aus, Danke!
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Zitat:
Original geschrieben von Andy@Audi80
Ich frag mich warum dann die meisten Waschboxen bei uns explizit Motorwäsche verbieten? Haben die etwa kein Ölabscheider?
Einen Ölabscheider brauchst du generell 😉 Viele SB Boxen verbieten mittlerweile eine Motorwäsche, weil viele Leute es mal wieder übertrieben haben. Bei uns sind zu Zeiten der ersten Waschboxen die Schrauber hin gepilgert, Motor im Kofferraum, ausgeladen, Kaltreiniger drauf und gib ihm. Ist zwar eine Motorwäsche, aber so nicht im Sinne des Erfinders 🙄
Zudem wird die Elektrik immer empfindlicher und es ist noch die Haftungsfrage dazu gekommen. Auch wenn die Motorwäsche (wie die Wäsche generell) dort auf eigene Gefahr geschieht, versuchen hinterlistige Kunden immer wieder die eigenen Fehler dem Beitreiber unter zu schieben...
Die Fahrzeugwäsche an sich ist erlaubnispflichtig und da muss jeder in der Satzung der Gemeinde nachlesen, oder beim zuständigen Amt nachfragen.
Trotz allem ist die Diskussion hier unsinnig, weil sie schon 1.000x geführt wurde und nie kam man zu einem richtigen Ergebnis. Dem TE hilft sie auch nicht wirklich bei seinem Problem. Ich hoffe, er liest sich zum Thema ONR ein und kann bald glücklich in der Garage waschen. 😉
Zitat:
Original geschrieben von jupdida
Leute!
es steht in keinem Gesetz und Landesverordnung das eine Wagenwäsche irgendwo verboten ist, Punkt!-Es ist per Verordnung verboten auf unversiegelten Böden zu Waschen wenn das Abwasser ins Erdreich eindringen kann
- es ist von einigen Komunen per Gemeindesatzung untersagt zu Waschen auf a) öffentlichen Wegen und/oder
b) wenn das Abwasser in einen Regenwasserkanal läuft- Es ist generell verboten Stoffe dem Wasserkreislauf beizufügen die Eine Wassergefährdungsklasse größer 0 haben und nicht explizit erlaubt wurden
Es ist nirgends generell verboten eine Autowäsche auf versiegelten Böden durchzuführen die
a) nicht öffentlich sind
b) an einen Schmutzwasserkanal angeschlossen sindredet nicht immer solche falschwahrheiten nach!
jup
Herr Schlaumeier!
Dann sag mal wo das steht. Du stellst nichts als beleglose Behauptungen auf.
Zitat:
Original geschrieben von Schreckschraubaer
Herr Schlaumeier!
Dann sag mal wo das steht. Du stellst nichts als beleglose Behauptungen auf.
Zitat:
Original geschrieben von chain2805
Klarheit wird für jeden einzelnen nur der Gang zum zuständigen Ordnungsamt bringen.
Gruss DiSchu
Zitat:
Original geschrieben von Schreckschraubaer
Herr Schlaumeier!
Dann sag mal wo das steht. Du stellst nichts als beleglose Behauptungen auf.
Andersrum wird ein Schuh draus. Du hast etwas behauptet und somit ist es an dir, Fakten zu liefern, "...um die eindeutige Gesetzeslage..." zu belegen. Ansonsten einfach mal Luft anhalten und weniger Unsinn verbreiten.
Zitat:
Original geschrieben von Schreckschraubaer
Herr Schlaumeier!
Dann sag mal wo das steht. Du stellst nichts als beleglose Behauptungen auf.
Tach,
du bist lustig, verlangt eine
Quellenangabefür Sachen die
nirgendsals Verboten aufgelistet sind, ich kugel mich gleich.....
andersrum: du hast behauptet es steht in der Landesbauordnung, also Butter bei die Fische, Rück mal mit der Quellenangabe raus...... du hast es ja laut deiner Aussage dort erlesen --- na wo den?
Welches Land? welcher Abschnitt? welche Seite? Welcher § , los raus mit der Sprache!
Ich warte auf deine Belege......
Auto waschen in der Garage. 😰 Leute gibt es. 😁
Wenn Dich in der Garage keiner sieht und nur Du Zugang hast warum fragst Du dann überhaupt ? Einfach machen und gut ist !
Zitat:
Original geschrieben von jupdida
du bist lustig, verlangt eine Quellenangabe für Sachen die nirgends als Verboten aufgelistet sind, ich kugel mich gleich.....
Sofern du keinen Ölabscheider unter dem Grundstück hast, ist das Auto waschen in Deutschland erst mal erlaubnispflichtig. Soll heißen, generell
eigentlichverboten, du musst es dir erlauben lassen. In dem Fall wird sich gerne auf §48 des WHG berufen "Reinhaltung des Grundwassers". Du musst dir weiterhin keine Sorgen machen, wenn dein Hof versiegelt ist und das Waschwasser nur in die Schmutzwasserkanalisation laufen kann. Hierbei ist zu beachten, dass ein normales Verbundpflaster oder normale Betonplatten nicht als versiegelte Fläche gelten, höchstens eine durchaspahltierte Einfahrt. Zudem darf diese auch kein Gefälle in Richtung Straße (öffentlicher Raum) aufweisen. Das Thema öffentlicher Raum ist natürlich ebenfalls nicht zu verachten, auch wenn es wieder in einen anderen Gesetzesbereich fällt. Hast du dein Grundstück in einer Höhe von 1m komplett umfriedet (Zaun, Mauer), ist es ein Privatgrundstück. Hast du im Zaun ein Loch gelassen (ohne Tor), damit du zum Nachbarn gehen kannst, wird dein Privatgrundstück zum öffentlichen Verkehrsraum 😰🙄 Deutschland und seine Gesetze, ich liebe es 🙄
Ich meine, du warst einer derjenigen, die von meinem Waschverbot damals mitbekommen haben und ich konnte im Nachhinein nur den Kopf schütteln, wie sogar die obersten Behörden sich gestritten haben, weil jeder die Worte der Gesetze anders interpretiert. Seitdem halte ich mich aus der Diskussion eigentlich weitestgehend raus und lasse die Leute bei ihrem Glauben. Autowäsche ist in Deutschland eine meist geduldete Grauzone, wenn dir einer böse will, kannst du oft nicht viel machen.
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Sofern du keinen Ölabscheider unter dem Grundstück hast, ist das Auto waschen in Deutschland erst mal erlaubnispflichtig. Soll heißen, generell eigentlich verboten, du musst es dir erlauben lassen.
Auch hier: wo steht das? Quellenangabe?
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
In dem Fall wird sich gerne auf §48 des WHG berufen "Reinhaltung des Grundwassers".
das zieht nicht, es wird kein stoff ins Grundwasser eingeleitet
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Du musst dir weiterhin keine Sorgen machen, wenn dein Hof versiegelt ist und das Waschwasser nur in die Schmutzwasserkanalisation laufen kann. Hierbei ist zu beachten, dass ein normales Verbundpflaster oder normale Betonplatten nicht als versiegelte Fläche gelten, höchstens eine durchaspahltierte Einfahrt.
lt. meiner grundsteuerabrechnung ist mein Hof (Verbundsteinpflaster) eine versiegelte Fläche für die ich Beiträge wg. Einleitung von Niederschlagswasser in den Schmutzwasserkanal bezahlen muß, dazu gibts auch ein Aktenzeichen vom Finanzamt! Also darf ich da mein Auto waschen!
Oder ists doch nicht versiegelt und ich kann die Beiträge von vielen Jahren zurückfordern? Entweder oder, aber nicht mal so und dann wieder doch nicht!
Währe lustig zu sehen wie im Streitfall die eine Behörde die Argumente der anderen Behörde verneint 😁
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Zudem darf diese auch kein Gefälle in Richtung Straße (öffentlicher Raum) aufweisen.
doch darf es, wenn die Kanalisation der Straße ebenfalls als Schmutzwasserkanal ausgeführt ist ( ist hier so)
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Das Thema öffentlicher Raum ist natürlich ebenfalls nicht zu verachten, auch wenn es wieder in einen anderen Gesetzesbereich fällt. Hast du dein Grundstück in einer Höhe von 1m komplett umfriedet (Zaun, Mauer), ist es ein Privatgrundstück. Hast du im Zaun ein Loch gelassen (ohne Tor), damit du zum Nachbarn gehen kannst, wird dein Privatgrundstück zum öffentlichen Verkehrsraum
es ist lediglich eine deutliche trennung von beiden nötig, dazu reicht ein in der höhe abgesetzter Bordstein mit einer anderen Oberfläche (Teer > Pflaster) um die beiden Bereiche eindeutig optisch zu trennen.
mein Grundstück ist auch ohne Mauer ohne Loch kein öffentlicher Raum sondern mein Privatgrundstück das meiner Weisungsbefugnis unterliegt ( auch meiner Haftung, das ist untrennbar verbunden)
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Ich meine, du warst einer derjenigen, die von meinem Waschverbot damals mitbekommen haben und ich konnte im Nachhinein nur den Kopf schütteln, wie sogar die obersten Behörden sich gestritten haben, weil jeder die Worte der Gesetze anders interpretiert.
da hast du Recht
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Seitdem halte ich mich aus der Diskussion eigentlich weitestgehend raus und lasse die Leute bei ihrem Glauben. Autowäsche ist in Deutschland eine meist geduldete Grauzone, wenn dir einer böse will, kannst du oft nicht viel machen.
Leider stößt es mir immer wieder auf wenn ich falsche Behauptungen lese
sollte mein Nachbar das mal versuchen kommt die Retoure in Form des Abbaues seiner Zaun-Palisade, die ist nämlich 5 cm zu hoch 😁
Außerdem läuft sein Regenwasser über meinen Hof ab, das ist auch nicht erlaubt, und wenn ers ändern will muß er seinen ganzen Hof umgestalten.
Hallo
Lest mal den ersten Absatz
http://www.duisburg.de/.../102010100000128952.php
oder hier
http://www.derwesten.de/.../...trassenrand-erlaubt-aimp-id8218455.html