ForumAutoverkauf
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Autoverkauf
  5. Auto von Privat verkauft

Auto von Privat verkauft

Peugeot
Themenstarteram 23. Oktober 2023 um 13:48

Hallo,

Ich hätte da mal eine Frage.

Meine Schwester und ich haben von unserem im Juni verstorbenen Vater ein Peugeot Cabrio geerbt, Erstzulassung 2005, er hatte es selber erst 5 Tage vor seinem Tod gekauft mit ganz neuem TÜV. Wir haben alle Nachlassangelegenheiten geklärt, das Auto in die Garage meiner Schwester gefahren, abgemeldet und dann zum Verkauf inseriert im August. Es kam gleich eine Frau, sie schaute sich das Auto an, wollte keine Probefahrt machen (wurde von uns explizit gefragt ob sie nicht mal fahren möchte).

Sie zahlte das Auto an und kam ein paar Tage später und holte das Auto ab. Die Frau wohnt eine Stunde ca weg von uns. Sie fuhr vom Hof und meldete sich ein paar Stunden später nur nochmal ob der CD Player nicht funktioniert.

Dann hörten wir 2 Monate nichts von ihr bis sie sich meldete und sagte das sie das Auto zurückgeben will, da es vom ersten Tag Probleme machte und nicht richtig schalten würde und gleich in den Notgang springt. Sie wäre schon bei 3 Werkstätten gewesen, wir hätten das ihrer Meinung nach wissen müssen und das Auto hätte auch schonmal nen Unfall gehabt hätte eine Werkstatt festgestellt das hätten wir ihr verschwiegen. Wir hatten im verkaufsgespräch ganz klar gesagt das wir zu dem Auto nichts weiter sagen können, da es von unserem verstorbenen Vater ist und wir es nur von einer Garage in die andere ( 5km) gefahren haben und da lief das Auto einwandfrei. Äußerlich war das Auto in einem 1A Zustand und man kann da auf keinen Unfall deuten wenn man nicht vielleicht ein Mechaniker ist.

Im Kaufvertrag steht das keine Gewährleistung besteht. Sie meinte auf meine Frage warum sie sich erst mach 2 Monaten meldet wenn angeblich vom ersten Tag an das Auto kaputt sei, das sie ja auch Arbeitet.

Sie droht jetzt mit Anwalt, Gericht und Anzeige wegen Betrug.

Wir haben ihr aber ein Fahrtüchtiges in unseren Augen sehr gut gepflegtes altes Auto verkauft. Sie ist ja auch gabz normal bei uns weggefahren und ja auch bei sich angekommen und hatte mich wie gesagt ein paar Stunden später nur wegen dem Radio angeschrieben.

Hat sie ein Recht darauf das wir das Auto zurück nehmen? Nachdem sie sich 2 Monate nicht meldet und uns jetzt Betrug Vorwürft und behauptet wir hätten das ja selber alles merken müssen als wir das Auto diese eine kurze Strecke bewegt haben, dazu muss ich sagen bei uns lief das Auto ganz normal und die Automatikschaltung Mut der war auch alles gut.

Ich bedanke mich schonmal für die Antworten

Mfg

Ines Peter

Ähnliche Themen
23 Antworten

Allein schon die Drohung mit der Polizei, lässt eine anwaltliche Beratung fraglich erscheinen.

 

Sofern euch die Mängel also tatsächlich nicht bekannt waren und die Gewährleistung nachweisbar wirksam ausgeschlossen wurde, solltet ihr hier eigentlich aus dem Schneider sein.

Wenn einer zum Anwalt geht und der Anwalt sieht da Chancen, dass sein Mandant was rausholen kann, dann kommt auch Post vom Anwalt.

Denn daran verdient der Anwalt und wer zum Anwalt geht, will dann auch ein korrekt formuliertes Forderungsschreiben verschickt haben.

Daher sind Aussagen wie "Ich war beim Anwalt" meist nur leere Drohungen, um das Gegenüber einzuschüchtern und haben die gleiche Aussagekraft wie "Ich war im Bäcker".

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 25. Oktober 2023 um 10:11:43 Uhr:

... und haben die gleiche Aussagekraft wie "Ich war im Bäcker".

Da hab ich lieber ne Bäckerin... ;-)

am 25. Oktober 2023 um 8:43

Am ersten Tag des Jurastudiums lernen Anwälte zwei Sätze, die sie ihr gesamtes Berufsleben begleiten. (das könnte jetzt natürlich auch eine nicht bewiesene Unterstellung sein)

1. Den Prozess gewinnen wir

2. Die Entscheidung des Gerichts konnte man so nicht vorhersehen.

Es wird durchaus Anwälte geben, die grad wenig zu tun haben und auch so einen Fall gerne übernehmen. Die Büromiete muss schließlich bezahlt werden.

Ich persönlich wäre in diesem Fall stur und würde es ggf. auf eine Prozess ankommen lassen. Andere - vielleicht auch die TE - packen das nervlich nicht und sollten hier dann lieber auf ihre Gesundheit achten.

Als nicht persönlich betroffen, lässt sich natürlich schlau reden. Aktuell würde ich die Käuferin auf allen Kanälen blockieren und keine weitere Kommunikation zulassen. Erst dann selbst aktiv werden, wenn Post vom Gericht kommt.

Und nie vergessen, dass jeder halbwegs normale Mensch keine Lust hat, sich vor Gericht zu streiten. Man schimpft, man flucht, man droht, man ärgert sich.......und dann ist es irgendwann auch wieder gut.

Außer natürlich, man kommt auf einen Anwalt der einem ein lautstarkes " den Prozess gewinnen wir" entgegenschmettert. :)

:D Ich könnte mich auf die blöde Autokorrektur berufen, aber ich bin ehrlich, ich habe am PC geschrieben, aber wollte erst Supermarkt schreiben und habe dann auf Bäcker umgeschwenkt.

Zitat:

@zugspitzbahn schrieb am 25. Oktober 2023 um 10:43:18 Uhr:

 

Ich persönlich wäre in diesem Fall stur und würde es ggf. auf eine Prozess ankommen lassen. Andere - vielleicht auch die TE - packen das nervlich nicht und sollten hier dann lieber auf ihre Gesundheit achten.

Zu einem Prozess wird es da zu 99% eh nicht kommen und wenn doch, hat man beste Chancen, wenn alles wahrheitsgemäß berichtet wurde.

Um die Gesundheit zu schonen, kann man die Käuferin überall blockieren und dann brauch tman daran keinen weiteren gedanken zu verschwenden. Das ist wohl die gesündeste Variante.

Zitat:

@Ipeter-80 schrieb am 25. Oktober 2023 um 08:33:17 Uhr:

Sie hatte sich Anfang Oktober gemeldet das sie schon beim Anwalt war und der meinte angeblich sie solle es erstmal friedlich versuchen.

Könnte schon sein, dass sie tatsächlich beim Anwalt war. Auch wenn ich mich durchaus ein Stück weit meinen Vorrednern bzgl. Anwälten anschließen will und die genannten zwei Sätze viel zu oft kommen, so gibt es sicher nicht nur schlechte Anwälte. Und mit ein bisschen stiller Post würde ich dieses "friedlich versuchen" mal so deuten, dass dieser vielleicht gesagt hat. "Ich empfehle, dass Sie versuchen sich außergerichtlich im Guten mit dem Verkäufer zu einigen". Warum macht er das? Weil er weiß, dass seine Mandantin vor Gericht keine Chance hat.

Und da bin ich dann genauso bei den Vorrednern, einfach nicht reagieren.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 25. Oktober 2023 um 10:01:41 Uhr:

Allein schon die Drohung mit der Polizei, lässt eine anwaltliche Beratung fraglich erscheinen.

Sofern euch die Mängel also tatsächlich nicht bekannt waren und die Gewährleistung nachweisbar wirksam ausgeschlossen wurde, solltet ihr hier eigentlich aus dem Schneider sein.

Genau mein Gedanke: wenn sie beim Anwalt gewesen wäre(!), dann wüsste Sie, dass das Thema mit Betrug absoluter Quatsch ist.

Wenn sie wirklich dort war und der Anwalt Chancen sehen würde, dann hättest du längst schon Post bekommen.

Die juristische Seite ist, denke ich, geklärt. Immer unter der Voraussetzung dass ihr den Kaufvertrag auch schriftlich niedergelgt und die gesetzliche Gewährleistung und Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen habt.

Diese Nachklarerei tritt inzwischen leider sehr häufig auf.

Wir wechseln unsere Autos öfter mal, weshalb ich inzwischen für Besichtigungstermine den einen oder anderen ausschließe und eventuelle Mängel klar erwähne.

Bei älteren Fahrzeugen sage ich auch immer dazu, dass der Wagen meines Wissens aktuell in Ordnung sei (wenn es so ist), man aber bei einem älteren Fahrzeug nie wissen könne, was wann defekt geht.

Natürlich verwende ich eine vernünftige Vertragsvorlage für den schriftlichen Kaufvetrag.

Wenn dann jemand nachverhandelt, weise ich auf den schriftlichen vertrag und das Besprochene bei der Besichtigung hin und bitte höflich, von weiteren Forderungen Abstand zu nehmen.

Auch wegen der Vorauswahl der Interessenten klappt das so ganz gut.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Autoverkauf
  5. Auto von Privat verkauft