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Auto von Privat gekauft - Nachträglich Unfallschaden herausgefunden

Themenstarteram 11. Oktober 2022 um 1:32

Guten Tag,

vor ein paar Tagen habe ich einen Wagen (W202/C180/1995) aus zweiter Hand von Privat gekauft.

Dieser wurde als Unfallfrei beschrieben, steht auch so im Kaufvertrag.

Dazu gab es eine Dicke Mappe mit allen Rechnungen sie seit Neukauf angefallen sind.

Nun habe ich diese Mappe mal aus Interesse durchgeblättert und habe gesehen dass ein Unfallbericht von 2002 über ca. 3000€ vorliegt. Sieht nach Blechschaden an der rechten Seite aus.

Jetzt ist meine Frage, welche Möglichkeiten habe ich nun?

Vom Kauf zurücktreten muss ich nicht unbedingt, allerdings hätte ich niemals den vereinbarten Preis gezahlt, wenn ich von dem Unfall gewusst hätte.

Inwiefern kann ich den Vorbesitzer dafür zur Rechenschaft ziehen?

Auf der einen Seite hatte er besagte Rechnung in Besitz und hätte davon wissen können, auf der anderen Seite lag die Rechnung auch vor als ich den Wagen gekauft habe und ich hätte es selber sehen können.

Natürlich bin ich nicht jede einzelne Seite des Ordners beim Kauf durchgegangen.

Logischerweise könnte der Verkäufer auch nichts davon gewusst haben, weil er sich auch nicht durch 200 Seiten Rechnungen gewühlt hat.

Anhand der Dokumentation würde ich aber davon ausgehen dass der Erstbesitzer das nicht unbedingt verschwiegen hätte. Der Kaufvertrag von 1. zu 2. Hand war auch nicht im Ordner, auch wenn ich keine Ahnung habe ob man sowas überhaupt unbedingt dem Käufer vorzeigen würde.

 

Wie würdet ihr vorgehen?

Anwalt einschalten?

Kontakt zum Verkäufer aufnehmen?

Wie sieht es da rechtlich aus?

Falls ich nicht im richtigen Unterforum bin, bitte ich um Entschuldigung. Dieses hier wirkte am passendesten.

Ich will mich im vornherein für alle hilfreichen Antworten bedanken.

Grüße, CraBz

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36 Antworten

Gegenstandswert unter 500,- €, da freut sich jeder Anwalt...

Zitat:

@sailor701 schrieb am 11. Oktober 2022 um 20:02:49 Uhr:

Habt ihr einen Kaufvertrag selber aufgesetzt oder einen von Mobile und Co? Falls letzteres wie habt ihr die Unfallfreiheit festgehalten. Handschriftlicher Eintrag? Normalerweise ist der Wortlaut in den Kaufverträgen etwas anders. Also steht da wirklich unfallfrei oder doch „nur“ sinngemäss … keinen Unfallschaden während es im Besitz war?

VG

Im Vertrag ist sowohl bei "seit es im Besitz des Verkäufers steht" als auch "soweit bekannt Unfälle bei Vorbesitzern" ein Nein angekreuzt.

Kaufvertrag
Kaufvertrag

Zitat:

@PeterBH schrieb am 11. Oktober 2022 um 20:00:17 Uhr:

Sinnvoll wäre die Summe, mit der ihr beide gut leben könnt, irgendwas zwischen 250,- und 350,- €.

Da könnte es durchaus sein, dass zum Schadenszeitpunkt - was ja schon eine Weile her ist - bei der Schadenshöhe weniger bis gerade mal so viel rausgenommen ist. Die ich sehe da eher weniger. Wenn die Vertragsformulierung überhaupt was her gibt (siehe etwas weiter oben)

@CivicTourer

Deine Aussage verstehe ich gerade leider gar nicht...

Lass einfach gut sein. Wegen eines 20 Jahre alten 3.000 Euro Schadens jetzt ein Fass aufzumachen ist einfach nur peinlich. Spare dir und dem Verkäufer einfach die Nerven..

Bei der Formulierung muss der Käufer nachweisen, dass dem Verkäufer der Unfallschaden bekannt war und das ist nahezu nicht möglich.

Er schreibt ja selbst, dass er bei 200 Seiten Unterlagen nicht zwingend davon ausgeht, der Verkäufer habe die alle durchgearbeitet. Wäre natürlich schön, wenn im Kaufvertrag von damals was stehen würde, aber welcher Verkäufer behält den über Jahre?

Naja gut, ich denke ich lasse es dann einfach gut sein.

War hauptsächlich die "Enttäuschung" und der Gedanke vielleicht noch den ein oder anderen Euro wiederzubekommen.

Aber da ich den Wagen eh nicht zurückgeben möchte, bzw. vom Kaufvertrag zurücktreten will, passt das schon.

Jetzt kriegt der Benz noch einen schönen Lebensabend bei mir.

Wenn Dir das so dermaßen wichtig war/ist, dann hättest Du ja die kompletten Unterlagen vorm Kauf penibelst durchackern können.

Getäuscht hat Dich hier niemand, weil dann hätte der Verkäufer die entsprechenden Nachweise ja vernichtet.

Hier traf Gutgläubig1 halt Gutgläubig2, das rechtfertigt keinen Aufriss hinterher.

Gute Entscheidung

Sehe ich auch so, ist sicher vernünftig das einfach

gut sein zu lassen. Du hättest ja offensichtlich von dem

Unfall nichts bemerkt, wenn Dir der Verkäufer nicht

fairerweise alle Rechnungen ausgehändigt hätte.

Dass Dich da im ersten Moment ein komisches Gefühl

beschleicht, kann ich absolut verstehen, ginge mir als

emotionalem Menschen auch so, aber nach einer

Nacht drüber schlafen sieht’s dann ja oft nicht mehr

so schlimm aus….

In diesem Alter eines Fahrzeugs zählt der Zustand mehr als die Historie. Dass ein Gebrauchtwagenkäufer auch von Fahrzeugen in dieser Altersklasse ein Auto im Neuzustand mit gefülltem Scheckheft erwartet, ist eine Unsitte unserer Zeit.

@cockie_1

Wo habe ich denn geschrieben dass ich ein Wagen im Neuzustand erwarte? Ich erwarte nur Ehrlichkeit.

Dass ein so altes nunmal nicht neuwertig ist, ist mir schon klar.

Zitat:

@CraBz schrieb am 13. Oktober 2022 um 16:10:56 Uhr:

@cockie_1

Wo habe ich denn geschrieben dass ich ein Wagen im Neuzustand erwarte? Ich erwarte nur Ehrlichkeit.

Dass ein so altes nunmal nicht neuwertig ist, ist mir schon klar.

Sorry, falls Du Dich angegriffen fühlst. In der Tat hattest Du das nicht geschrieben, meine Aussage bezog sich deshalb auch nicht auf Dich sondern war allgemeiner Natur. Es gibt zu diesem Thema leider sehr viele Threads, wo Käufer sich über dies und jenes beschweren, was halt beim Kauf von komplexer Gebrauchtware in der Natur der Sache liegt.

 

Zitat:

@CraBz schrieb am 13. Oktober 2022 um 16:10:56 Uhr:

Ich erwarte nur Ehrlichkeit.

Natürlich erwartet man das -allerdings muss der VK nicht zwangsweise davon gewusst haben. Genauso wenig wie du dir die Unterlagen angesehn hast kann es auch ihm ergangen sein.

Zumal er dir die Unterlagen vollständig ausgehändigt hat und damit dürfte es selbst bei höheren Beträgen sehr schwer werden jemanden über Arglist dran zu bekommen.

Deshalb ist die Angabe im Kaufvertrag eben genau auf diese Unwissenheit angelegt:

Zitat:

Im Vertrag ist sowohl bei "seit es im Besitz des Verkäufers steht" als auch "soweit bekannt Unfälle bei Vorbesitzern" ein Nein angekreuzt.

Sowohl hatte der VK keinen Unfall & ebenso ist es ihm nicht bekannt das vor seiner Zeit etwas war.

Das sind also erstmal -ohne Unterstellungen- völlig korrekte Angaben.

Wie die anderen schon geschrieben haben, bei dem Fahrzeugalter+Preisbereich sollte man um des eigenen Puls Willen sowas beiseite legen-Kosten/Nutzen/Aufregung stehn in keinem Verhältnis.

Mich interessiert bei sowas einzig um was für einen Schaden es genau ging-denn als "Unfall" wird ja heute so ziemlich alles gewertet selbst ne Delle im Kotflügel...;) ich sage immer so lange es keine tragende Struktur vom Fahrzeug betrifft (Schweller, ASäule, Seitenteil rausgeflext ect). ist das alles vertretbar-alles andere sind Anbauteile& Nachlackierungen. Heissmachen lohnt nicht nach 28Jahren

 

Der Grundfehler sind die 5.000 Eur für einen W202.

Ein gut reparierter Vorschaden rechtfertigt eine Wertminderung von ein paar Prozentpunkten. 100-300 Eur sind es, worüber man hier also sprechen kann, selbst bei dem völlig überzogenen Kaufpreis für so ein Auto.

Was das Thema Historie und Werterhalt/-Zuwachs betrifft: ein W202 wird niemals einen nennenswerten Liebhaberwert erreichen. Er war das rostende, hässliche Entlein aus der traurigsten Ära der Marke Mercedes mit langweiliger Technik, uraltem, biederen Design und unterdurchschnittlicher Qualität.

Einzig die raren AMGs könnten irgendwann mal den einen oder anderen Sammler jucken, aber auch hier wird der Erhalt den Gewinn übersteigen.

Vielleicht wäre es keine schlechte Idee, eine Wandlung des Kaufvertrages aufgrund einer unerfüllten vereinbarten Eigenschaft anzustreben, um diesen schlechten Deal (unabhängig von dem Unfall) rückgängig zu machen.

Dann suchst du dir einen ordentlichen w203 oder gar 204 mit etwas Aufpreis.

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