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Exportfahrzeuge an Privat verkaufen

Themenstarteram 23. Januar 2017 um 18:27

Hallo Leute,

da ich mir absoulut nicht sicher bin, in welches Unterforum mein Anliegen passt hoffe ich hier wenigstens ei igermaßend richrig zu sein.

Zur Zeit betreibe ich lokales Geschäft in dem ich KFZ Neuteile Verkaufe. Nun ergibt sich die möglichkeit mir nebenbei eine Hand voll Fahrzeuge zum Gewerblichen Verkauf mit anzubieten. Bei den Fahrzeugen handelt es sich durchschnittlich um ältere Modelle (rund 15 Jahre).

An sich würde ich eher den Export oder Bastlermarkt ansprechen wollen, anstatt den Privaten man da ich natürlich bei dem Alter für nichts Garantieren kann und der Kund zufrieden sein soll. Genau da kommt schon meine Frage ins Spiel:

Wenn ich die Fahrzeuge als Bastler bzw. eher als Exportfahrzeug direkt Inseriere und ein Privatmensch kommt der sagt" ist mir egal ich möchte dieses Fahrzeug trotzdem haben " inwiefern bin ich dann in der Haftung wenn dieser später doch einen Gewährleistungsanspruch stellt? Es gibt ja genug Urteile, in denen die "Bastlerfahrzeug" regelung als rechtswiedrig herausgestellt hat. Nur wer entschedet, ob ein Fahrzeug Verkehrstüchtig ist? Ich kenne Fahrzeuge mit 300000Kilometer auf der Uhr die besser Fahren als andere mit 190000Kilometer auf der Uhr.

Es geht mir auch nicht darum die Gewährleistung direkt auszuschlagen. Wenn ich beispielsweise einen passat , BJ 2012 mit 90000km auf der Uhr aufm Hof stehen hätte würde ich diesen direkt verkaufen. Es geht mir da nur um das oben genannte Beispiel, bei denen ich auch schon direkt in die Anzeige Schreiben würde " als Export / zum Ausschlachten".

Oder muss ich da direkt sagen "Nein, kein Verkauf an Privat"

Danke euch :)

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8 Antworten
am 24. Januar 2017 um 10:30

Ich würde Dir dringend davon abraten, außer Du hast Spass daran, mit zwielichtigen Gestalten, die nicht Deine Sprache sprechen, zu tun zu haben.

Export ist ein heißes Pflaster, und 15 Jahre alte Fahrzeuge sind für viele Länder schon wieder viel zu alt, da im Emfängerland diverse Steuern bzw. Zölle zu entrichten sind.

Meine Erfahrung der letzten 13 Jahre zu "Bastlerfahrzeugen": Ich habe das Gefühl, dass es keine Bastler mehr gibt.

Verkaufen kann man alles, nur zu welchem Preis?

..wie Rudi333 schreibt..

lass das mit den Bastlerfahrzeugen an Privat, gibt genügend Gerichtsentscheidungen

gegen den Händler, also Dich in Sachen Gewährleistung.

Was den Export angeht, wenn es Dich nicht abschreckt, mit Menschen die

entsprechende Sprachbarieren und Verhandlungsgebaren haben

(andere Länder andere Sitten), warum nicht.

Oder - ich versuche mich mal als Schlaumeier - Du verkaufst nur den Kotflügel (gebraucht, leicht angerostet, aber vom Guru Gaga gesegnet, deswegen der Preis - im Namen der Religionsfreiheit): 500 EUR.

Reste des KFZ, die noch dran montiert sind, bitte selbständig abmontieren.

Themenstarteram 24. Januar 2017 um 16:16

besten Dank für eure Beiträge.

Okay, dann werde ich den Verkauf an Privat wohl gänzlich Ausschließen.

Es geht mir da auch gar nicht darum die Gewährleistung komplett auszuschließen, sondern lediglich bei einigen Fahrzeugen einzugrenzen. Ein Fahrzeug mit z.b 280.000 Kilometer kann noch super sein. Bei einem bekannten hat sich z.b erst vor kurzem der Motor verabschiedet. Karosse , Fahrzeug, etc. alles noch in Tadellosem zustand.

Wenn ich z.b das Fahrwerk überhole habe ich auch keine Bauchschmerzen darauf eine Gewährleistung zu geben. In einem 280.000 Kilometerwagen steckt man jedoch nicht drinnen. Bremsen, Fahrwerksteile und Co sind idr. alle bereits einmal gewechselt wurden in der Zeit, da kann immer etwas Passieren. Daher wollte ich einfach mal in Erfahrung bringen, ob es da eine Grenze gibt was man als Bastler bezeichnen kann und was nicht.

Wenn der Kunde 2 Tage später mit 50km mehr auf der Uhr wieder kommt und einen Kapitalen Motorschaden hat, ist das die eine Sache, da müsste man durch. Wenn der Kunde jedoch nach einem halben Jahr mit 350.000KM auf der Uhr wiederkommt und wegen einem Motorschaden jammert ist das eine ganz andere Sache finde ich.

Oder gibt es die Möglichkeit in so einem Fall die Gewährleistung lediglich für den Bereich Motor/Getriebe auszuschließen?

Verkehrsunsichere Fahrzeuge gehen bei mir nicht in den Deutschen Straßenverkehr. Entweder werden sie neu getüvt, auf die Mängel hingewiesen oder aber an Händler / Export / als Bastler verkauft.

am 24. Januar 2017 um 19:14

Ich schreib morgen nochmal was dazu, ist mir jetzt zu komplex das Ganze.........

Themenstarteram 24. Januar 2017 um 20:03

Kein Problem, danke dir. Schönen Abend dir noch

..bei Verkauf an Privat, kannst Du die Gewährleistung nicht ausschließen

und höchstens den einen od. anderen "Bereich" (Getriebe, Antrieb, etc.).

Wobei auch das, schon schwer wird.

"Bastlerfahrzeuge" gibts so nicht, ebenso Verkauf nur ohne "Gewährleistung".

Daher, wie schon Eingangs geschrieben, wennde "Pech" hast, und der Private Dich

vor Gericht zerrt, dann kann es auch mal schlecht für Dich ausfallen trotz "Ausschlüsse",

etc. und sodann darfst Du dann z.n. nen "neuen" Motor/Getriebe doch bezahlen.

Gibt ja genügend Post's hier in MT, von "privaten", die Preiswert gekauft haben und meinen,

es müsse ein "Neuwagen" sein und hier dann posten wie...

"...Hilfe, Händler hat mich bei meinem 1.000€ Auto übern Tisch gezogen / betrogen,

weil Lack blättert ab, Rost, etc."

Daher, wende "Glücksspiele" liebst, dann kannste solche "Yolo" Cars an Privat verkaufen.

Grüße

am 25. Januar 2017 um 10:36

So, jetzt hab ich was mehr Zeit.

Wie bereits gesagt, prinzipiell kann man alles vermarkten, egal ob defekt, hohe Laufleistung oder beschädigt. Also vernünftig inserieren und entsprechend beschreiben. Das Problem sitzt aber am anderen Ende, nämlich der Kunde oder Interessent. Der liest nicht richtig, egal ob er nun der deutschen Spache mächtig ist oder nicht. Es ist ein Riesenaufwand, erstmal zu hinterfragen, in welcher Eigenschaft er als Käufer auftritt und dann jedem alles haarklein zu erklären.

Anspruch auf Gewährleistung hat prinzipiell erst einmal jeder, ausschließen kann man es nur für Firmen, Gewerbetreibende und andere Händler.

Es gibt aber auch Möglichkeiten, defekte Dinge an Privat zu verkaufen. Man muss die Mängel halt im Kaufvertrag festhalten als Zustandsbeschreibung zum Zeitpunkt des Verkaufes. z.B. KLimaanlage defekt, dann kann der Käufer hinterher natürlich keine Instandsetzung dieser fordern. Und man braucht viel Menschenkenntnis beim Verkauf älterer Gebrauchtwagen an Privat. d.h. man muss auch Geschäfte von sich aus ablehnen können.

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