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Auto Vk - Anzahl Vorbesitzer lt. Brief

Hallo,

gebe mein Fahrzeug in Zahlung, Händler hat Vertrag vorab aufgesetzt und mir zugeschickt, diesen habe ich geprüft und nach besten Wissen und Gewissen unterschrieben.

Nun kommt mir doch eine Frage. Der Händler hat die Daten von meinem Ankauffahrzeug gemäß KFZ -SCHEIN gemacht und einer Aussage von mir (ich wüsste das jetzt so aber nicht genau, so ad hoc)
Er fragte, wie viele Vorbesitzer das Auto hatte, meine Antwort war 2.
Jetzt steht die 2. auch im Kaufvertrag ( Zahl der Vorbesitzer (lt. KFZ Brief).
Brief hat der Käufer nie gesehen !!! ( Bei Erstellung des Ankaufs )
Nun steht im Brief mein Name und Zahl der Vorhalter "2". Theor. ja korrekt, da ich zur Zeit ja noch Halter bin und zum Zeitpunkt des Verkaufts, mir 2. weitere Vorbesitzer bekannt sind, so steht es ja auch im Brief.
Wenn er mein Fahrzeug nun wiederum verkauft, müsste er jetzt Vorbesitzer 3 angeben, oder ?

Bitte um kurze Auflösung.
Ich möchte jetzt vermeiden, dass bei Vorlages des Briefs ver "Ankäufer" nochmal den Ankaufspreis drücken möchte.

Meine Angaben stimmen ja, zum Zeitpunkt des VK hatten 2 Leute vor mir das Auto in Ihrem Besitz

Beste Antwort im Thema

danach bucht der Händler das Fahrzeug in sein Verkaufssystem ein; dort steht dann "Vorbesitzer 2"... er verkauft das Auto und auf dem neuen Kaufvertrag steht dann auch "Vorbesitzer 2"... der neue Käufer bekommt die ZUB II in die Hand nach Zulassung und sieht vielleicht dann erst "oha, ich bin ja Nummer 4"... da kommt Freude auf...

einfach falsche Kommunikation und Fragestellung! Als Händler bei Hereinnahme fragt man immer "der wievielte Besitzer sind sie!?" dann ist es eindeutig...

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Zum Zeitpunkt des Verkaufes sind es 2 Vorbesitzer...!!
Erst durch die Vollziehung des kompletten Verkaufes sind es dann 3 Vorbesitzer...

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 26. September 2019 um 10:55:44 Uhr:


Zum Zeitpunkt des Verkaufes sind es 2 Vorbesitzer...!!
Erst durch die Vollziehung des kompletten Verkaufes sind es dann 3 Vorbesitzer...

Genau so sehe ich es auch. Danke

Schmarrn, der Verkauf sagt nichts über die Zahl der Vorhalter im Farzeugbrief. Solange der Karren von einem zum andern verkauft wird....ändert sich an der Zahl der Vorhalter im KFZ-Brief garnüx.

Die Fragestellung aus dem Ankaufvertrag erfolgt aber aus Sicht des ankaufenden Händlers - und aus dessen Sicht hatte der Wagen 3 Vorbesitzer (oder besser gesagt 3 Haltereinträge in der Zulassungsbescheinigung)

Man kann natürlich so lange Wortklauberei betreiben, bis man zum gewünschten Ergebnis kommt, doch muss das nicht heißen, dass dies in einem rechtlichen Konflikt auch so bestätigt wird.

Bedenke, dass diejenigen die dir jetzt bestätigen dass du mit der Angabe unter Vorbesitzer "2" richtig gehandelt hast, vermutlich auch jene sind die den späteren Käufer zum Anwalt hetzen werden, weil der der dreckige Betrüger-Händler ihnen einen Vorbesitzer verschwiegen hat. Und der in Anspruch genommene Händler wird dann höchstwahrscheinlich versuchen DICH am A... zu kriegen.

Ich habe als Verkäufer deutlich mehr als Hundert Autos in Zahlung genommen und als Kunde mehrere Dutzend in Zahlung gegeben und IMMER bestand Einigkeit darüber, dass mit der Zahl der Vorbesitzer die Zahl der Haltereinträge gemeint ist, zu dem Zeitpunkt wenn der Wagen angekauft wird.

Wer also meint sich selber als letzten Halter nicht mitzählen zu müssen, der sollte sich nicht darauf verlassen dass ein Richter das genauso sieht.

Ich finde: Der vergleichsweise geringe Betrag der einem bei einer Richtigstellung vielleicht abgezogen wird, lohnt aller Wahrscheinlichkeit nach nicht den Ärger der einem daraus erwachsen kann.

Ok, das mal ein guter Beitrag, danke. Ich denke hier handelt es sich um ein großes Missverständnis zw den Parteien. Wir werden es in 5 Stunden wissen. Dann sitz ich beim Händler. Der Wagen wird in Zahlung gegeben.

Zitat:

@Bloedbaer schrieb am 26. September 2019 um 12:39:52 Uhr:


Die Fragestellung aus dem Ankaufvertrag erfolgt aber aus Sicht des ankaufenden Händlers - und aus dessen Sicht hatte der Wagen 3 Vorbesitzer (oder besser gesagt 3 Haltereinträge in der Zulassungsbescheinigung)

Eben, genau das versuchte ich dem TE schon auf Seite 1 klar zu machen.

Zitat:

@kr1zl schrieb am 26. September 2019 um 10:48:18 Uhr:



Zitat:

@neunelfcarrera schrieb am 26. September 2019 um 10:36:45 Uhr:


omg

Sehr sinnfrei

das bezog sich leider auf den Beitrag vor deinem bzgl. "Besitzer" und weiterer unnötiger Wortklauberei!

Mag für dich vielleicht Wortklauberei sein, aber in so einem schwachsinnigen Kaufvertrag in dem "Besitzer" abgefragt werden, trägt man besser gar nichts ein.

Ich habe das nicht eingetragen, das ja das Problem!!

Zitat:

@Bloedbaer schrieb am 26. September 2019 um 12:39:52 Uhr:


... späteren Käufer zum Anwalt hetzen werden, weil der der dreckige Betrüger-Händler ihnen einen Vorbesitzer verschwiegen hat. Und der in Anspruch genommene Händler wird dann höchstwahrscheinlich versuchen DICH am A... zu kriegen.

naja, dann wäre es zu spät 😉

Wenn der Neuwagenkunde = Altautoinzahlunggeber ihm Auto UND PAPIERE gibt, wird ja offensichtlich, was die tatsächliche Zahl der Vorbesitzer ist
(außer bei Importfahrzeugen, wo die Anzahl der ausländischen Halter vor Import nach D nicht erkennbar ist!)

--> dann wäre der Moment, um die Kalkulation/den Ankaufspreis zu korrigieren!

Lösung: beim ankauf werde ich als aktueller Halter mitgezählt. Also war ich falsch. Sorry für den Stress und danke an alle. Kann geschlossen werden.

.... und blieb der Ankaufspreis unverändert?

Moin,

Der Fehler liegt in der nicht ausreichend präzise formulierten Frage.

Der TE hat die Frage sachlich grundsätzlich richtig beantwortet. Denn er ist ja kein vorheriger, sondern aktueller eingetragener Halter. Natürlich ist aber auch drei eine sachlich korrekte Antwort - denn ais Sicht des Händlers kommt ja ein Halter dazu. Aber - diese intellektuelle Leistung kann man dem Händler wiederum auch zutrauen.
Die Frage wird durch ihre unpräzise Formulierung eben beliebig in beide Richtungen interpretierbar und die Antwort ist eben durch die möglichen unterschiedlichen Erwartungshaltungen richtig oder falsch.

Das ist dann auch die Ursache der verschiedenen Ansichten hier. Die hier genannten Frage - der wievielte Halter/Besitzer sind Sie - ist daher ganz klar präziser und weniger problematisch. Fazit - Schuld kann keinem zugeordnet werden - es ist einfach ein Beispiel für unpräzise Kommunikation.

LG Kester

Zitat:

@Volvoluder schrieb am 26. September 2019 um 23:00:05 Uhr:


.... und blieb der Ankaufspreis unverändert?

Ja, unfassbar guter Verkäufer, sehr entspannt. Der ankaufspreis war aber auch sehr gut für ihn

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