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Auto Vk - Anzahl Vorbesitzer lt. Brief

Hallo,

gebe mein Fahrzeug in Zahlung, Händler hat Vertrag vorab aufgesetzt und mir zugeschickt, diesen habe ich geprüft und nach besten Wissen und Gewissen unterschrieben.

Nun kommt mir doch eine Frage. Der Händler hat die Daten von meinem Ankauffahrzeug gemäß KFZ -SCHEIN gemacht und einer Aussage von mir (ich wüsste das jetzt so aber nicht genau, so ad hoc)
Er fragte, wie viele Vorbesitzer das Auto hatte, meine Antwort war 2.
Jetzt steht die 2. auch im Kaufvertrag ( Zahl der Vorbesitzer (lt. KFZ Brief).
Brief hat der Käufer nie gesehen !!! ( Bei Erstellung des Ankaufs )
Nun steht im Brief mein Name und Zahl der Vorhalter "2". Theor. ja korrekt, da ich zur Zeit ja noch Halter bin und zum Zeitpunkt des Verkaufts, mir 2. weitere Vorbesitzer bekannt sind, so steht es ja auch im Brief.
Wenn er mein Fahrzeug nun wiederum verkauft, müsste er jetzt Vorbesitzer 3 angeben, oder ?

Bitte um kurze Auflösung.
Ich möchte jetzt vermeiden, dass bei Vorlages des Briefs ver "Ankäufer" nochmal den Ankaufspreis drücken möchte.

Meine Angaben stimmen ja, zum Zeitpunkt des VK hatten 2 Leute vor mir das Auto in Ihrem Besitz

Beste Antwort im Thema

danach bucht der Händler das Fahrzeug in sein Verkaufssystem ein; dort steht dann "Vorbesitzer 2"... er verkauft das Auto und auf dem neuen Kaufvertrag steht dann auch "Vorbesitzer 2"... der neue Käufer bekommt die ZUB II in die Hand nach Zulassung und sieht vielleicht dann erst "oha, ich bin ja Nummer 4"... da kommt Freude auf...

einfach falsche Kommunikation und Fragestellung! Als Händler bei Hereinnahme fragt man immer "der wievielte Besitzer sind sie!?" dann ist es eindeutig...

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Wenn die Frage wirklich nach den Vorbesitzern lautet, ist 2 aktuell korrekt. Solange das Fahrzeug dein Eigentum ist, gibt es nunmal nur 2 Besitzer vor dir. Würde die Frage lauten: "wie vielte Hand das Fahrzeug ist", müssten 3 genannt werden. Ist zwar sehr spitzfindig, aber so ist unsere Sprache nunmal.
Der Händler muss 3 Vorbesitzer angeben.

Gut, vertrag lautet vorbesitzer lt. Brief, das waren 2.ich bin der 3.

für den Ankaufsvertrag des Händlers als NEUER BESITZER sind es laut KFz- Brief 3 Vorbesitzer!

Zitat:

@kr1zl schrieb am 23. September 2019 um 19:18:24 Uhr:


Meine Angaben stimmen ja, zum Zeitpunkt des VK hatten 2 Leute vor mir das Auto in Ihrem Besitz

die Frage ist nur, WIE hast Du die Anzahl "2" GENAU kommuniziert???

üblicherweise ist die Zahl der Vorhalter INKLUSIVE des aktuellen Briefeintrags gemeint!

Zitat:

@kr1zl schrieb am 23. September 2019 um 19:18:24 Uhr:


Ich möchte jetzt vermeiden, dass bei Vorlages des Briefs ver "Ankäufer" nochmal den Ankaufspreis drücken möchte.

in diesem Fall - also wenn Du eine missverständliche Angabe gemacht haben solltest - wäre das wohl kein (nachträgliches) "Drücken" des Ankaufspreises, sondern eine Korrektur des Angebots in Entsprechung der Korrektur bei den Fahrzeugdaten 😉

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Vorbesitzer laut Brief sind natürlich 3, da auch du im Brief aus Sicht des Käufers als Vorbesitzer aufgeführt bist.
(Steht in jedem ADAC Kaufvertrag "Fahrzeughalter einschließlich Verkäufer"😉

P.S. Sehe gerade, dass camper0711 bereits das Gleiche geschrieben hat.

Würde ich an deiner Stelle telefonisch mit dem Händler klären, bevor die Papiere übergeben werden. Der geht jetzt davon aus, dass er ein Fahrzeug aus 2. Hand kauft.
Ein Halter mehr wirkt sich natürlich wertmindernd aus.

A: Wieviele Vorbesitzer hatte ihr Auto bisher ?
B: Zwei.

Vorbesitzer = Besitzer Davor...
Da er immer noch in deinem Besitz ist bist du kein Vorbesitzer sondern der aktuelle Besitzer.

Die Frage war ja nicht, wieviele Eigentümer der PKW BISHER schon durch hat...

Wenn dich jemand auf dein Auto anspricht, sagt dass er schön wäre und aus Neugierde fragt wieviele vorbesitzer denn eingetragen sind zählt man sich selbst nicht mit da die Frage lautet WIEVIELE HATTEN IHN IM VORBESITZ... sollte verständlich sein.

@Peterchen1975 kommt sich auf die konkrete Artikulation an wonach gefragt wird... Beim privat verkauf muss man die Angaben wie vom ADAC machen, da man den Wagen i.d.R ABGEMELDET übergibt.

Sehe ich völlig anders.
Vorbesitzer laut Brief sind ganz klar 3.
Ansonsten hätte der Händler in seinem Kaufvertrag geschrieben "Vorbesitzer ausser Ihnen laut Fahrzeugbrief".

Das hat auch nichts mit abgemeldet oder angemeldet zu tun.

Aber wie gesagt, ein kurzes Telefonat mit dem Händler würde sofortige Klarheit bringen.

Das ist wortklauberei, die Rechtssprechung ist da auch nicht eindeutig. Siehe urteile im Netz. Händler nicht erreicht. Morgen Abholung vom neuen. Da werden wir das persönlich besprechen

Ist von mir auch nicht böse gemeint, ich würde gefragt wie viele Besitzer vor mir waren, 2! Das er das dann vorab Eintrag ohne den Brief zu sehen, soll ja nicht mein Nachteil sein.

Um das Rätsel eventuell weiter zu lüften, so sieht der Ankauf-Beitrag aus.

Als Verkäufer trete ich im Briefkopf aus.

Der Rest ist wie folgt.

Unbenannt

danach bucht der Händler das Fahrzeug in sein Verkaufssystem ein; dort steht dann "Vorbesitzer 2"... er verkauft das Auto und auf dem neuen Kaufvertrag steht dann auch "Vorbesitzer 2"... der neue Käufer bekommt die ZUB II in die Hand nach Zulassung und sieht vielleicht dann erst "oha, ich bin ja Nummer 4"... da kommt Freude auf...

einfach falsche Kommunikation und Fragestellung! Als Händler bei Hereinnahme fragt man immer "der wievielte Besitzer sind sie!?" dann ist es eindeutig...

Dann würde aber der Händler einen Fehler machen.

Und ausserdem: "Besitzer" ist überhaupt nicht eindeutig .

Aber lt. Vertrag ist bei ankauf die explizite Frage nach vorbesitzer daher wäre 2. Ja korrekt. Er muss ihn natürlich dann mit der Angabe 3 vorbesitzer nach ankauf von mir angeben!!

Ich werde es heute Nachmittag sehen, sollte ich das explizit ansprechen? Liegt der Fehler bei mir? Ich habe den ankaufvertrag so vorab unterschrieben.

Zitat:

@neunelfcarrera schrieb am 26. September 2019 um 10:36:45 Uhr:


omg

Sehr sinnfrei

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