Auto Vk - Anzahl Vorbesitzer lt. Brief
Hallo,
gebe mein Fahrzeug in Zahlung, Händler hat Vertrag vorab aufgesetzt und mir zugeschickt, diesen habe ich geprüft und nach besten Wissen und Gewissen unterschrieben.
Nun kommt mir doch eine Frage. Der Händler hat die Daten von meinem Ankauffahrzeug gemäß KFZ -SCHEIN gemacht und einer Aussage von mir (ich wüsste das jetzt so aber nicht genau, so ad hoc)
Er fragte, wie viele Vorbesitzer das Auto hatte, meine Antwort war 2.
Jetzt steht die 2. auch im Kaufvertrag ( Zahl der Vorbesitzer (lt. KFZ Brief).
Brief hat der Käufer nie gesehen !!! ( Bei Erstellung des Ankaufs )
Nun steht im Brief mein Name und Zahl der Vorhalter "2". Theor. ja korrekt, da ich zur Zeit ja noch Halter bin und zum Zeitpunkt des Verkaufts, mir 2. weitere Vorbesitzer bekannt sind, so steht es ja auch im Brief.
Wenn er mein Fahrzeug nun wiederum verkauft, müsste er jetzt Vorbesitzer 3 angeben, oder ?
Bitte um kurze Auflösung.
Ich möchte jetzt vermeiden, dass bei Vorlages des Briefs ver "Ankäufer" nochmal den Ankaufspreis drücken möchte.
Meine Angaben stimmen ja, zum Zeitpunkt des VK hatten 2 Leute vor mir das Auto in Ihrem Besitz
Beste Antwort im Thema
danach bucht der Händler das Fahrzeug in sein Verkaufssystem ein; dort steht dann "Vorbesitzer 2"... er verkauft das Auto und auf dem neuen Kaufvertrag steht dann auch "Vorbesitzer 2"... der neue Käufer bekommt die ZUB II in die Hand nach Zulassung und sieht vielleicht dann erst "oha, ich bin ja Nummer 4"... da kommt Freude auf...
einfach falsche Kommunikation und Fragestellung! Als Händler bei Hereinnahme fragt man immer "der wievielte Besitzer sind sie!?" dann ist es eindeutig...
30 Antworten
Na, dann doch ist ja alles gut gelaufen. Glückwunsch!
Bei MT wurde damit mal wieder eine Problemfrage geklärt. Hilft vielleicht Rechtsstreitigkeiten beim Verkauf/Ankauf eines PKW vorzubeugen.