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Auto verkauft und nach 2 1/2 Wochen Mängel festgestellt !

Themenstarteram 20. Juni 2013 um 12:41

Hallo, ich bin neu hier und habe 1-2 Fragen, ich hoffe ihr könnt mir evtl. helfen, wäre super!!

Ein Auto wurde vor ca 2 1/2 Wochen verkauft. Für ca. 26.000€. Vor dem Verkauf wurde die Klimaanlage neu befüllt, mit Rechnung. Der Käufer ist ein Händler, welcher das Auto für einen Kunden haben möchte. Kaufvertrag (von Mobile) besteht zwischen dem Verkäufer und dem Käufer (Händler). Probefahrt wurde auch gemacht. (Vermekrt im Kaufvertrag wurde : gekauft wie gesehen) Der Käufer und der Verkäufer einigten sich. Nun nach 2 1/2 Wochen, stellt der Käufer fest, dass die Klimaanlage nicht richtig kühlt und das Navi höchstwahrscheinlich defekt ist und das beim Kauf die Navi CD fehlte.. Der Verkäufer hatte das Navi nie getestet oder benutzt, da er das Auto selber nur ca. 3 Monate fuhr und es nur fürs Wochenende benötigte.. Die Klimaanlage wurde vor dem Verkauf neu befüllt mit Rechnung. Und funktionierte lt. Werkstatt tadellos.

Nun möchte der Käufer Geld sehen um das Navi u. die Klima wieder heile zu machen. Er meint es wäre ein verschwiegener Mangel. Und droht mit einem Anwalt, da er die Kosten nicht alleine tragen möchte. Was soll man am besten machen? Kann er damit durchkommen?

Obwohl der Verkäufer leihe ist und das Navi nie getestet / benutzt hat? Der Käufer ist ein Händler.

Danke schonmal im Voraus!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von eugain

der händler will doch gar nichts.... :confused:

Doch, laut Beschreibung des TE will der Händler (welcher in diesem Fall der Käufer vom TE ist), Ersatzansprüche stellen.

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Wenn die CD ab Werk dabei war, dann gehört sie zum Lieferumfang und das Fehlen ist ein Mangel. Das müsste man klären, dann ist alles klar...

Nein, wie das Auto verkauft wurde spielt überhaupt keine Rolle.

Du verkaufst es ja in dem sichtbaren Zustand wie es aktuell ist mit den aktuellen Zubehörteilen und nicht wie es ausgeliefert wurde.

Nein... Wenn die CD ab Werk dabei war, gehört sie zum Auto dazu, so wie das Lenkrad oder die Sitze. Fehlt sie, muss das angegeben werden, denn es ist ein Mangel...

Zitat:

Original geschrieben von cube01

Wg. Klima "neu befüllt" stellt sich mir als Laie die dumme Frage: WARUM wurde die neu befüllt? Die Klimasuppe ist in meinem Dicken seit fast 10 Jahren drin, da wurde noch nie "neu befüllt". War die Klima etwa undicht? Dann wäre ja ein "Schaden" offensichtlich, oder bin ich jetzt auf dem Holzweg? Und ein Wagen für 26.000 € kann doch sooo alt noch nicht sein, oder? Ich frage deshalb so doof, weil ich mir eine leere Klima ohne Macken nicht wirklich vorstellen kann.

dann is das durchaus die ausnahme. eine dichte klima anlage die NIE nachgefüllt werden muss die gibt es nicht.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

Zitat:

 

dann is das durchaus die ausnahme. eine dichte klima anlage die NIE nachgefüllt werden muss die gibt es nicht.

Da hat mir meine VW-Werkstatt dann einen Bären aufgebunden: Die Klimaanlage sei wartungsfrei!

Wie soll einer das verstehen!

Nichts auf dieser Welt ist wartungsfrei. Es kann höchstens sein, dass die Wartungsintervalle so lang sind, dass während der üblichen Lebensdauer eines Produktes keine Wartung nötig ist... aber echte Wartungsfreiheit existiert nicht ;)

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

 

dann is das durchaus die ausnahme. eine dichte klima anlage die NIE nachgefüllt werden muss die gibt es nicht.

Da hat mir meine VW-Werkstatt dann einen Bären aufgebunden: Die Klimaanlage sei wartungsfrei!

Wie soll einer das verstehen!

jetzt mach mal den vw test. frag den selben typen mal ob ein g lader oder ein vr6 kettentrieb auch wartungsfrei sind. den genau das behauptet vw eben auch ;)

am 24. Juni 2013 um 12:24

Das Kältemittel diffundiert durch die Schläuche!!!

DU solltest alle paar Jahre (mein Intervall 3-4 Jahre) mal nachfüllen lassen.

Klar, wenn dann der KOmpi platt ist weil ohne Kältemittel und festgegammelt, lohnt sich das Arbeiten für die Werkstatt.

 

Dich will einer übern Tisch ziehen!!!!

Klima nachfüllen...

Mein freundlicher Audihändler meinte, "nachfüllen" geht nicht, da er nicht weiss, wie viel fehlt. Nur komplett ablassen und dann "neu" befüllen. In wie weit das stimmt, weiss ich leider nicht. Er meinte: Solange die Anlage kühlt, ist alles ok, und ich muss gestehen, sie kühlt hervorragend.

am 24. Juni 2013 um 18:27

Mein Klimaanlagenspezi hat gemeint, daß bereits 15% fehlende Flüssigkeit zum Versagen der Anlage führen. So war es bei mir dann auch.

@HairyOtter

Das ist Quatsch. Auch mit 50% Füllung funktioniert die Klima noch.

 

@xmisterdx

Bei VW bekommst du teilweise keine CD/DVD mehr geliefert, weil das Kartenmaterial bereits auf der Festplatte ist. ;)

Zitat:

Original geschrieben von UURRUS

Bei VW bekommst du teilweise keine CD/DVD mehr geliefert, weil das Kartenmaterial bereits auf der Festplatte ist. ;)

Es geht nicht um die CD/DVD, sondern darum, dass das Kartenmaterial zum Lieferumfang des Navi gehört...

Selbstverständlich kann ein privater Verkäufer die Sachmängelhaftung beim Verkauf eines gebrauchten Fahrzeuges ausschließen. Dies gilt aber nicht für bekannte Fahrzeugmängel! Der Verkäufer ist für diese bekannten Fahrzeugmängel haftbar, wenn er diese beim Verkauf verschwiegen hat!

Der Klimakreislauf ist ein geschlossenes System. Ist die Klimaflüssigkeit verdampft und muss neu befüllt werden, lässt dies auf einen Mangel (Leck) im Klimakreislauf schließen. Dies wurde dem Fahrzeugführer von der Werkstatt beim Befüllen der Klimaanlage sicherlich auch so mitgeteilt.

Der TE gibt weiter an, dass das Fahrzeug drei Monate in seinem Besitz war und er in dieser Zeit nicht bemerkt hat, dass das Navi defekt und die Navi-CD nicht vorhanden war. Hier habe ich starke Zweifel daran, dass diese Aussage im Falle eines Falles einen Richter überzeugen könnte.

Auch wenn mein Post sich von den Meinungen der hier ansässigen, ausgewiesenen Rechtsexperten abhebt, so glaube ich doch, dass der TE dieses Szenario als nicht unwahrscheinlichen Verlauf eines Rechtsstreites in Erwägung ziehen sollte.

NT

 

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