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Auto verkauft und nach 2 1/2 Wochen Mängel festgestellt !

Themenstarteram 20. Juni 2013 um 12:41

Hallo, ich bin neu hier und habe 1-2 Fragen, ich hoffe ihr könnt mir evtl. helfen, wäre super!!

Ein Auto wurde vor ca 2 1/2 Wochen verkauft. Für ca. 26.000€. Vor dem Verkauf wurde die Klimaanlage neu befüllt, mit Rechnung. Der Käufer ist ein Händler, welcher das Auto für einen Kunden haben möchte. Kaufvertrag (von Mobile) besteht zwischen dem Verkäufer und dem Käufer (Händler). Probefahrt wurde auch gemacht. (Vermekrt im Kaufvertrag wurde : gekauft wie gesehen) Der Käufer und der Verkäufer einigten sich. Nun nach 2 1/2 Wochen, stellt der Käufer fest, dass die Klimaanlage nicht richtig kühlt und das Navi höchstwahrscheinlich defekt ist und das beim Kauf die Navi CD fehlte.. Der Verkäufer hatte das Navi nie getestet oder benutzt, da er das Auto selber nur ca. 3 Monate fuhr und es nur fürs Wochenende benötigte.. Die Klimaanlage wurde vor dem Verkauf neu befüllt mit Rechnung. Und funktionierte lt. Werkstatt tadellos.

Nun möchte der Käufer Geld sehen um das Navi u. die Klima wieder heile zu machen. Er meint es wäre ein verschwiegener Mangel. Und droht mit einem Anwalt, da er die Kosten nicht alleine tragen möchte. Was soll man am besten machen? Kann er damit durchkommen?

Obwohl der Verkäufer leihe ist und das Navi nie getestet / benutzt hat? Der Käufer ist ein Händler.

Danke schonmal im Voraus!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von eugain

der händler will doch gar nichts.... :confused:

Doch, laut Beschreibung des TE will der Händler (welcher in diesem Fall der Käufer vom TE ist), Ersatzansprüche stellen.

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Irgendwie ist es in meinen Augen fernab der Lebenswirklichkeit ein Auto mit Navi zu kaufen und es dann nichtmal für eine winzige Strecke zu testen, geschweige denn auch nur ein einziges Mal einzuschalten. Insofern kann man die Aussage, das defekte Navi war nicht bekannt, durchaus anzweifeln.

Ich hab mich in mein neues Auto gesetzt und das erste was ich tat war, meinen Wohnort einzugeben und die Routenführung zu starten, weil ich wissen wollte, welche Route der wohl vorschlagen wird...

Ich kenne jetzt den juristischen Fachbegriff nicht, aber vor Gericht werden solche Alltagsrealitäten, die eigentlich jeder macht, durchaus herangezogen...

PS:

Darf ich mal erfahren, bei welchem Automobilhersteller ein Navi ohne mitgeliefertem Kartensatz auf CD/DVD verkauft wird? Nicht dass ich aus versehen mal ein Auto dieser Marke kaufe...

Stimmt.

Das äussert sich daran, dass der gekaufte Gegenstand so weit möglich sofort auf die Beschaffenheit geprüft werden soll.

Wenn du erst nach zwei Wochen merkst, das etwas offensichtliches, nachprüfbares am PKW fehlt (wie die CD) oder du einfach nach zwei Wochen das erst mal das Navi ausprobierst, mal angenommen es gehört zum Gegenstand, dann bist du selbst schuld.

Denn der Verkäufer kann gutgläubig annehmen, dass du den Gegenstand annimmst wie er ist wenn die Mängel sichtbar sind. Daher auch der häufige, überflüssige Zusatz "Gekauft wie gesehen".

 

Anders als ein versteckter Mangel der "unsichtbar" ist und erst später wirklich auftritt.

Dies gilt allerdings auch für den Verkäufer, dem man deiner Ausführung nach unterstellen muss, dass er vom defekten Navi gewusst hat ;)

Das ist ebenso zweifelhaft, wie die Behauptung man habe ein defektes Radio oder eine defekte Park-Distance-Control über mehrere Monate lang nicht bemerkt...

Zitat:

Original geschrieben von philipp699

Der Händler (Käufer) möchte jetzt Geld sehen, bzw. die Reperatur des Navis + die CD haben.

ein gepflegtes "leck mich" (gerne auch humaner formuliert) würde ich dem schreiben. WEN die gewährleistung ausgeschlossen wurde im kaufvertrag. den das ist nämlich NICHT automatisch so bei einem verkauf an einen händler.

am 21. Juni 2013 um 15:48

Zitat:

Original geschrieben von Mark-86

 

...Nun wird es natürlich wieder etwas einfacher, weil der Händler das Fahrzeug weiterverkauft hat. Deine Gewährleistungspflichten gelten nur gegenüber dem Händler, nicht gegenüber dem neuen Käufer. Die sind nicht übertragbar.

...

Stimmt leider nicht so ganz, die Gewährleistungsansprüche lassen sich sehr wohl übertragen, im Gegensatz zu Garantieansprüchen, wo dies regelmäßig ausgeschlossen ist.

Bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube: Gekauft, wie gesehen -> reicht nicht als Gewährleistungsausschluss aus. Irgendwo hab ich mal gelesen, dass der Gewährleistungsausschluss wörtlich geschrieben werden muss.

Navi und Klima sollten von einem Gewährleistungsausschluss gedeckt sein, sofern der Käufer nicht beweisen kann, dass der Verkäufer von den Mängeln wusste und sie verschwiegen hat.

Wenn der VK nicht beweisen kann, dass die Navi-CD bei der Besichtigung nicht im Auto lag oder das Vorhandensein explizit zugesichert war -> zurücklehnen

Wenn Gewährleistung ausgeschlossen wurde, kann man sich auch bei den anderen Mängeln zurücklehnen. Das aber jemand über Monate hinweg nicht bemerkt haben will, dass das Navi defekt war, kann ich mir nicht so recht vorstellen. Da hätte man anders argumentieren können.

am 21. Juni 2013 um 16:24

Im ADAC-Vertrag ist die Gewährleistung sauber ausgeschlossen. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

Man muß hier nicht Haare spalten. Wenn ein Händler von einem Privaten kauft ist Er eh selbst schuld wenn sich hinterher Mängel zeigen die Er vor dem Kauf nicht sah. Von einem Kfz-Händler erwartet der Gesetzgeber  das Er sich nicht übern Tisch ziehen lässt sondern das Auto vor dem Kauf auf Mängel prüft.

Das Gewährleistungsrecht soll den Verbraucher vor den Händlern schützen und nicht die Händler vor den privaten Verkäufern, deswegen gibt es beim Verkauf von Gewerblich zu Gewerblich auch keine Gewährleistung aber selbst der selbstständige Bäcker ist gegenüber einem Privatkäufer Gewährleistungspflichtig selbst wenn Er von Kfz weniger Ahnung hat als der Automechaniker der dessen Firmenfahrzeug kauft.

Aber wie auch immer, der ADAC wird nicht so blöde sein einen Kaufvertrag ins Netz zu stellen Der nicht von ihrer Rechtsabteilung formuliert wurde und deswegen auf rechtlich festem Boden steht, davon abgesehen das der Gesetzgeber eh keine Gewährleistung von Privat an Gewerbe vorsieht.

 

Wenn wirklich ein Brief von einem Anwalt kommt dem gelassen erwiedern das man den Sachverhalt von einem Anwalt prüfen lässt. Dann dürfte Ruhe sein, denn eine Navi-CD und/oder ein gebrauchtes Navi sind für einen Händler den Streit nicht wert.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Das Gewährleistungsrecht soll den Verbraucher vor den Händlern schützen und nicht die Händler vor den privaten Verkäufern, deswegen gibt es beim Verkauf von Gewerblich zu Gewerblich auch keine Gewährleistung aber selbst der selbstständige Bäcker ist gegenüber einem Privatkäufer Gewährleistungspflichtig selbst wenn Er von Kfz weniger Ahnung hat als der Automechaniker der dessen Firmenfahrzeug kauft.

Das ist Unfug. Die Sachmangelhaftung regelt im allgemeinen Schuldverhältnisse ohne die Absicht des Schutzes.

Das insinuiert ja schon ein Hauch Betrug, und damit hat die Sachmangelhaftung primär nichts zu tun. Es geht um alle bekannten oder unbekannten Mängel und was sie für Rechtsfolgen auslösen.

Selbstverständlich gibt es eine Sachmangelhaftung bei dem Verkauf von Gewerbe zu Gewerbe! ;)

am 21. Juni 2013 um 16:57

Die Gewährleistung von Händler zu Händler kann man auch ausschließen.

Selbstverständlich.

Es gibt nur nicht "keine Gewährleistung".

Was war das bitte für ein Händler :confused:

Ignorieren und sich nicht einschüchtern lassen!

Wg. Klima "neu befüllt" stellt sich mir als Laie die dumme Frage: WARUM wurde die neu befüllt? Die Klimasuppe ist in meinem Dicken seit fast 10 Jahren drin, da wurde noch nie "neu befüllt". War die Klima etwa undicht? Dann wäre ja ein "Schaden" offensichtlich, oder bin ich jetzt auf dem Holzweg? Und ein Wagen für 26.000 € kann doch sooo alt noch nicht sein, oder? Ich frage deshalb so doof, weil ich mir eine leere Klima ohne Macken nicht wirklich vorstellen kann.

1. kann auch eine intakte Anlage Kühlmittel verlieren, sind ja nicht nur verlötete Rohre wie beim Kühlschrank sondern auch noch Schläuche als Verbindungsstücke.

2. Ist nicht jede Anlage bei Auslieferung bis Maximum befüllt.

In der Regel schaltet die Anlage bei zu wenig Kühlmittel selbstständig ab, was Viele mit einem Defekt gleichsetzen. Oftmals kündigt sich dieser "Defekt" durch schwankende Kühlleistung an.

Auch kommt es auf die Auslegung an, die einen Anlagen arbeiten bis kaum noch Kühlmittel drin ist und Andere meckern schon bei knapp 50% Befüllung.

Bei meinem Vorigen habe ich nach 5 Jahren neu befüllen lassen, hat rund 1/3 gefehlt aber Das hat gereicht das die Anlage gelegendliche Aussetzer hatte, vor allem wenn es gut Heiß war. Neu befüllt und eine Klimaleistung wie Sie nicht mal Neu vorhanden war.

am 23. Juni 2013 um 7:43

Zitat:

Original geschrieben von philipp699

Der Händler (Käufer) möchte jetzt Geld sehen, bzw. die Reperatur des Navis + die CD haben.

Die CD ist Bestandteil des Navis, die gehört dazu.

Genau, und meine CD Sammlung ist Bestandteil meiner Stereoanlage.

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