Auto verkauft und nach 2 1/2 Wochen Mängel festgestellt !

Hallo, ich bin neu hier und habe 1-2 Fragen, ich hoffe ihr könnt mir evtl. helfen, wäre super!!

Ein Auto wurde vor ca 2 1/2 Wochen verkauft. Für ca. 26.000€. Vor dem Verkauf wurde die Klimaanlage neu befüllt, mit Rechnung. Der Käufer ist ein Händler, welcher das Auto für einen Kunden haben möchte. Kaufvertrag (von Mobile) besteht zwischen dem Verkäufer und dem Käufer (Händler). Probefahrt wurde auch gemacht. (Vermekrt im Kaufvertrag wurde : gekauft wie gesehen) Der Käufer und der Verkäufer einigten sich. Nun nach 2 1/2 Wochen, stellt der Käufer fest, dass die Klimaanlage nicht richtig kühlt und das Navi höchstwahrscheinlich defekt ist und das beim Kauf die Navi CD fehlte.. Der Verkäufer hatte das Navi nie getestet oder benutzt, da er das Auto selber nur ca. 3 Monate fuhr und es nur fürs Wochenende benötigte.. Die Klimaanlage wurde vor dem Verkauf neu befüllt mit Rechnung. Und funktionierte lt. Werkstatt tadellos.
Nun möchte der Käufer Geld sehen um das Navi u. die Klima wieder heile zu machen. Er meint es wäre ein verschwiegener Mangel. Und droht mit einem Anwalt, da er die Kosten nicht alleine tragen möchte. Was soll man am besten machen? Kann er damit durchkommen?
Obwohl der Verkäufer leihe ist und das Navi nie getestet / benutzt hat? Der Käufer ist ein Händler.

Danke schonmal im Voraus!!

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Zitat:

Original geschrieben von eugain


der händler will doch gar nichts.... 😕

Doch, laut Beschreibung des TE will der Händler (welcher in diesem Fall der Käufer vom TE ist), Ersatzansprüche stellen.

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Käufer droht nun immer noch mit Anwalt und mit einklagung der kompletten Kosten ca. 600€.

Hast du einen Kaufvertrag mit dem der jetzt mit dem Anwalt droht?

siehe Post 1. Kaufvertrag besteht vom ADAC. Gewährleistung ausgeschlossen, gekauft wie gesehen (Probefahrt). Ob das Navi vorher schon hin war, kann ich nicht sagen. Habe es nie getestet.

Mit dem Anwalt drohen ist lächerlich.
Das ist ein bezahlter Schreibknecht, der mit blumigen Textbausteinen versucht den Gegner einzuschüchtern und keinerlei rechtliche Befugnisse hat.

Solange kein gelber Umschlag vom Gericht kommt müsste man den Kram nichtmal lesen. Und dem gerichtlichen Mahnbescheid (so jemals einer kommen sollte) einfach widersprechen und dann kann der Käufer abwägen ob er Klage einreichen lässt oder nicht.

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Lass dich nicht einschüchtern. Er soll mit Land und Leute drohen. Du hast einen Vertrag,und wenn er denn zum Anwalt gehen sollte,wird er ihm schon sagen,das er schlechte Karten hat. Würde dem ganz gelassen entgegensehen.🙂

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