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Auto verkauft mit Schildern.:-/ Fehler gemacht : nicht abgemeldet / Schilder weg. Wie abmelden???

Themenstarteram 31. August 2021 um 19:02

Ich habe mein Auto mit Schildern privat verkauft und es war noch nicht abgemeldet. Das war wohl ein dummer Fehler. Was muss ich nun tun um das Auto jetzt bei der Zulassungsbehörde abmelden zu können?

Bitte dringend um Rat. Danke für Eure Tips

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50 Antworten
Themenstarteram 1. September 2021 um 6:43

Ich versuche Heute vom Käufer die Nummernschilder zu bekommen und damit den Wagen abzumelden. Ich habe dann aber nicht die Papiere. Macht es überhaupt Sinn dann damit zur Zulassungsbbehörde zu gehen?

am 1. September 2021 um 6:44

Zitat:

@leonore schrieb am 1. September 2021 um 08:39:46 Uhr:

Gestern verkauft und er hat das Auto mitgenommen (abgeschleppt) . Unterschrift und Personalien habe ich natürlich im Kaufvertrag erfasst. Ich melde den Vorgang jetzt der Zulassungsbehörde und meiner Versicherung.

Na, da steht die Ampel ja noch nicht auf rot.

Wenn er abgeschleppt hat, dann kann das ja nicht so weit sein.

Wenn er nett ist, druckt er sich nach deinem Anruf die Veräußerungsanzeige aus, unterschreibt sie und steckt sie bis 11:00 Uhr in den Briefkasten. Und dann kannst du morgen alles so erledigen, wie das vorgesehen ist.

Edit: Wenn du ihm einen Besuch abstattest, dann kann das ja nicht so weit sein. Wieso keine ZB!? Weigert er sich? Dann wenigstens die unterschriebene Veräußerungsanzeige.

Abmeldung ohne ZB I:

Zitat:

@leonore schrieb am 1. September 2021 um 08:43:41 Uhr:

Ich versuche Heute vom Käufer die Nummernschilder zu bekommen und damit den Wagen abzumelden. Ich habe dann aber nicht die Papiere. Macht es überhaupt Sinn dann damit zur Zulassungsbbehörde zu gehen?

Wenn der Wagen gestern erst verkauft wurde, dann warte doch erst einmal ab, ob er den nicht selber wie zugesagt ab- oder ummeldet. Noch ist doch gar nichts Schlimmes passiert. Vielleicht ist der Wagen heute sogar schon umgemeldet. Ich verstehe gerade die Panik nicht.

am 1. September 2021 um 9:03

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 1. September 2021 um 10:52:17 Uhr:

Ich verstehe gerade die Panik nicht.

Ich kann es gut nachvollziehen, wenn man feststellt, dass man einen Fehler mit eventuell ärgerliche Folgen gemacht hat.

Aber die Ampel steht ja noch nicht auf rot, wie ich ihr auch bereits schrieb.

Zitat:

@leonore schrieb am 1. September 2021 um 08:43:41 Uhr:

. Macht es überhaupt Sinn dann damit zur Zulassungsbbehörde zu gehen?

Nein.

Zum Abmelden benötigt man die Kennzeichen und die ZB1.

Nach dem Abmelden muss der Käufer wieder in Besitz der. ZB1 kommen. Diese benötigt er wieder zum anmelden.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 1. September 2021 um 12:12:41 Uhr:

Zitat:

@leonore schrieb am 1. September 2021 um 08:43:41 Uhr:

. Macht es überhaupt Sinn dann damit zur Zulassungsbbehörde zu gehen?

Nein.

Zum Abmelden benötigt man die Kennzeichen und die ZB1.

Nach dem Abmelden muss der Käufer wieder in Besitz der. ZB1 kommen. Diese benötigt er wieder zum anmelden.

ZB1 = Zulassungsbescheinigung Teil 1 = Fahrzeugschein.

Ist ja nicht jeder autoorientiert wie wir auf MT ;)

 

@leonore

Da das ganze ja gestern erst passiert ist würde ich ebenfalls sonst abwarten bis er ihn evtl selbst in den nächsten Tagen auf sich ummeldet. Ist dir das zu unsicher, dann brauchst du die Kennzeichen und den Fahrzeugschein von ihm wieder um das Auto bei der Zulassungsbehörde selbst abzumelden. Danach kannst du ihm die entwerteten Schilder gerne in die Hand oder Tonne drücken. Den abgemeldeten Fahrzeugschein braucht er aber von dir wieder zur Neuanmeldung. Deine Versicherung wird automatisch über die Abmeldung dann informiert, wie auch die Behörde für die kfz Steuer.

Themenstarteram 1. September 2021 um 13:00

Gut liebe Crew: Danke für Eure zahlreichen und hilfreichen Informationen. Ich habe Heute Morgen persönlich die Berliner Zulassungsbehörde informiert und den Kaufvertrag hinterlegt.Mir wurde gesagt (so die Daten des Käufers stimmen / es war ein Deutscher Ausweis mit exotischem Namen, mit Riss und Loch aber Datum gültig./ ich hoffe die Adresse stimmt aber er hatte mir noch Krankenkassenkarte und Girokarte gezeigt. Ausserdem hatten wir ein sympathisches und langes Gespräch. Ich bin halt auch ein netter Mensch) . Er ist nun nicht mehr erreichbar :-/ und deshalb bin ich wirklich irritiert. Es bleibt aber wie Ihr alle sagt das Problem bestehen: wenn der Käufer nicht ummeldet zahle ich die Steuern und bekomme ggF. alle Strafzettel. Der Bearbeiter der Behörde sagte das ich dann jedesmal eine Kopie vom Kaufertrag schicken müsste damit ich nicht fremde Strafgebühr zahlen muss. Fazit dumm gelaufen und Fehler gemacht Nun warte ich ab und bereue meine Leichtfertigkeit. Gruß in die Runde.

Solange die Daten des Käufer's stimmen wird die Behörde diesen dann zum ummelden auffordern/zwingen.

Sollte er das dann immer noch nicht machen, kann die Zulassungsstelle die Zulassung nach erfolglosen Aufgebot beenden. Paragraf 13 Abs 4 FZV.

Das waren noch Zeiten, als man Autos ohne derartige Schweißtreibende Angstattacken durchaus mit Kennzeichen angemeldet ge und verkauft hat.

Kann mich noch dunkel erinnern. Auch war damals das Gras noch grün und der Himmel blau, morgens wurde es hell und abends dunkel. Schöne Zeiten waren das., hat sich scheinbar vieles verändert.

Wenn man weiß, wieviele ihr Fahrzeug angemeldet verkaufen und dann der Abmeldung hinterher laufen, kann man grundsätzlich nur davon abraten,ein fzg angemeldet mitzugeben.

Da wird schon reichlich Mist mit gebaut.

Mag alles sein.

Sicherer für den Veräußerer ist der andere Weg.

Dennoch ist der von der Bürokratie eigentlich vorgesehene Weg, daß ein Auto angemeldet verkauft wird, der typische Halterwechsel.

Ist das stressfreieste für beide Parteien, weder Verkäufer noch Käufer brauchen sich Gedanken über die Verbringung eines abgemeldeten Fahrzeugs zu machen, der Verkäufer kat keinerlei Rennerei zur ZuLa, der Käufer gondelt mit seiner EVB zur Zulassungsstelle, V fliegt raus, K kommt rein und fertig ist der Lack u.s.w.

Win-Win Situation für beide.

Wenn.... ja wenn sich beide an die Abmachungen halten.

Das wiederum weiss man leider erst hinterher.

 

In diesem Fall würde ich mir nach gerade 24 Stunden wenig Kopf darüber machen, was alles in welcher Konstellation passieren könnte.

Ändern kann mans jetzt ohnehin nicht mehr.

Wichtig (und notwendig) ist die unverzügliche Meldung an Zulassungsstelle und Versicherung.

Zitat:

@Matsches schrieb am 2. September 2021 um 07:04:25 Uhr:

 

Wenn.... ja wenn sich beide an die Abmachungen halten.

Das wiederum weiss man leider erst hinterher.

Und aus diesem Grunde ist das Fahrzeug abgemeldet zu verkaufen, der ratsamste.

Mit vernünftigem Kaufvertrag ist doch das alles kein Problem.

Zusatz Kaufvertrag ADAC

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 2. September 2021 um 10:39:26 Uhr:

Mit vernünftigem Kaufvertrag ist doch das alles kein Problem.

Aber nur wenn der Vertrag auch anständig ausgefüllt wurde. Wie ich das hier gelesen habe hatte der Käufer keinen Ausweis bei, dementsprechend ist der Kaufvertrag eher nur zur Hälfte ausgefüllt, zB fehlt dir die Ausweisnummer. Ich habe schon 2x ein angemeldetes Auto verkauft, die potentiellen Käufer habe ich immer darauf hingewiesen ihren Personalausweis/Reisepass mitzubringen, andere Dokumente hätte ich nicht akzeptiert. Gab nie Probleme, spätestens nach 2 Wochen wurde mir durch die KFZ-Steuer-Nachberechnung mitgeteilt dass das KFZ ab-/umgemeldet wurde.

So halte ich das im übrigen nicht nur mit Autoverkäufen sondern auch mit anderen Privatverkäufen ab einer gewissen Summe. So ist man immer auf der sicheren Seite.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 2. September 2021 um 10:39:26 Uhr:

Mit vernünftigem Kaufvertrag ist doch das alles kein Problem.

Wenn es Fake Daten sind, wie so oft, nützt Dir ein beschriebenes Blatt auch nichts.

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