Auto verkauft, Käufer beanstandet Mängel...
Hallo,
ich habe gerade folgendes Problem:
am Dienstag habe ich mein Ford Ka privat Verkauft, mir waren zu dem Zeitpunkt keine Mängel aufgefallen.
Jetzt am Donnerstag hat sich der Käufer gemeldet und stellt Geräusche beim Lenken über Unebenheiten fest. Er war auch schon in der Werkstatt und dort hat ein Meister festgestellt, dass das Gelenk zum elektrischen Servolenkgetriebe defekt sei. Angebliche 690€ ohne Einbau. Das soll ich jetzt bezahlen
Mir sind keine Geräusche aufgefallen und auf eine Probefahrt hat der Käufer 2 mal (unter Zeugen) verzichtet. Einen schriftlichen Kaufvertrag haben wir nicht abgeschlossen. Ich habe Ihm nur gesagt dass ich nicht für Sachmängel hafte on denen ich nichts weiß, auch unter Zeugen war das für Ihn in Ordnung.
Jetzt wirft er mir verschwiegene arglistige Täuschung vor und droht mit dem Anwalt.
Was kann ich tun?
Vielen DAnk für Eure Hilfe
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Sarinja schrieb am 12. Juni 2016 um 20:04:22 Uhr:
Ich hatte einen Vordrock vom AD AC dabei, den wollte er nicht unterschreiben.
Na dann hätte ich ihm einen guten Heimweg gewünscht.
170 Antworten
Zitat:
@Sarinja schrieb am 19. Juni 2016 um 15:40:05 Uhr:
Ruf ich da jetzt den Rechtsanwalt von Ihm an und stell das klar?
Ich würde folgendes machen:
Hast du eine Rechtschuts VS, dann geh zum Anwalt.
Wenn nicht, dann würde ich kurz und knapp schriftlich auf deinen Zeugen verweisen.
Nicht zuviel schreiben.
Sehr geehrter Herr?
Hiermit teile ich Ihnen mit, dass damals auf Wunsch ihres Mandanten kein schriftl. Kaufvertrag erstellt wurde.
Die Gewährleistung mündl. vor einem Zeugen mehrfach ausgeschlossen wurde.
Gerne benenne ich im Falle eines Rechtstreits diesen Zeugen mit Namen.
Ihr Mandant müsste als gewerbl. Autohändler wissen, dass solche beweisbaren Vereinbarungen vor Gericht
bestand haben.
Mit freundliichen Grüßen
Als Mail ohne Unterschrift senden.
@
Der Anwalt wird seinen Mandanten dann informieren und die Sache wäre eigendlich vom Tisch.
Wenn man zeigt das man seine Hausaufgaben gemacht hat, ist schnell Ruhe von der Gegenseite.
Auf weiteres hin und her würde ich mich dann nicht weiter einlassen bis Post vom Gericht kommt.
Zitat:
@Sarinja schrieb am 19. Juni 2016 um 15:40:05 Uhr:
Hallo,heute habe ich ein schreiben vom Anwalt bekommen! ...
Ruf ich da jetzt den Rechtsanwalt von Ihm an und stell das klar? ...
LG
das wäre das dümmste, das du machen könntest! Gegenüber einem ausgebufftem Winkeladvokaten kannst du dich höchstens in die Sch..xxx reden.
Ein Anwalt hat kein Interesse an der Aufklärung eines Sachverhaltes, sondern er will/muss das Beste für seinen Kienten herausholen. Das ist seine Pflicht. Nichts anderes.
Also schön warten, bis die Einladung zum Gericht kommt, und dann solltest du dir einen eigenen Anwalt besorgen.
ich würde mir schon die Mühe machen und ihm mit einem Zweizeiler mitteilen, dass die Gewährleistung ausgeschlossen wurde.
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Zitat:
@Kai R. schrieb am 21. Juni 2016 um 15:33:31 Uhr:
ich würde mir schon die Mühe machen und ihm mit einem Zweizeiler mitteilen, dass die Gewährleistung ausgeschlossen wurde.
Wobei soll das helfen? Es ist Aufgabe des klagenden Gegners, dem eigenen Anwalt das zu erzählen, was dieser zum Aufbau der Klage benötigt. Wenn das wichtigste erst vor Gericht kommuniziert wird, dann kostet es halt das Geld des Gegners, was soll's?
Ich würde wie oben vorgeschlagen auf die Formfreiheit hinweisen, die Zeugen benennen und vorallem darauf hinweisen dass der Wagen begutachtet und probegefahren würde. Zusätzlich, dass es weder eine Zustands- noch Bestimmungsvereinbarung gibt.
Das nächste mal rühren würde ich mich, wenn Post vom Gericht kommt.
Und das halte ich fast für ausgeschlossen weil kein tauglicher Anwalt bei sowas zur Klage raten würde.
Begutachtet und Probegefahren wurde er aber nicht. Das hatte der Käufer trotz entsprechendem Angebot abgelehnt, weil er es eilig hatte. Hat die TE irgendwann mal hier erwähnt und wirst du überlesen haben. Von daher würde ich das weglassen.
Ansonsten wie genannt kurz und bündig schreiben und keinesfalls beim Anwalt anrufen!
Dann ist das Thema sowieso durch 😁
Das ist fahrlässige Unkenntnis, und die wird wie Kenntnis behandelt 😁
Ist eigentlich viel ausschlaggebender als der Ausschluss der Mängelhaftung.
Zitat:
@HairyOtter schrieb am 21. Juni 2016 um 17:33:31 Uhr:
Mit gegenerischen Anwälten kommuniziert man niemals. Das ist die Grundregel #1.
Zuviel Tatort geschaut?
Was soll ein Anwalt an 3 wahren nachvollziehbaren Sätzen drehen??
Der Kläger ist nach dem Sachverhalt hier dumm.
Der wird dem Anwalt nicht die Wahrheit geschildert haben oder hofft auf ein einknicken des VK.
Dumm weil er sich auf dieses Spiel aus der nahen Dorfgegend einlässt.(Autohändler)
Dumm auch weil er das Fahrzeug nicht prüfte und sich auf die wenigen km und der Gier auf einen dicken Gewinn blenden lies.
Da tut es Not in 3 - 4 Sätzen den Sachverhalt dem seinen Antwalt mittzuteilen.
Mit der Hoffnung das dieser den Fall dann klarer sieht und bevor er weiter tätig wird eine Abschlagzahlung an seinen Mandanten richtet. (die arbeiten auch nicht gerne kostenlos)
Die RSV wird nach dieser Sachlage auch kein OK geben für die Kostenübernahme.
Warum soll man es zu einem Gerichtstermin kommen lassen?
Spätestens dann braucht man einen Anwalt den man ersteinmal bezahlen muss und einen Tag Urlaub.
Bananenbiker das sehe ich genauso. Es wäre allerdings auch lustig, wenn der Sachverhalt erst vor dem Richter auf den Tisch kommt und der gegnerische Anwalt aus allen Wolken fällt 😁
....und dann vor allem alles zahlen darf....
rzz
Zitat:
@martinb71 schrieb am 21. Juni 2016 um 19:08:39 Uhr:
Bananenbiker das sehe ich genauso. Es wäre allerdings auch lustig, wenn der Sachverhalt erst vor dem Richter auf den Tisch kommt und der gegnerische Anwalt aus allen Wolken fällt 😁
Es gibt genau gar keinen Grund mit dem gegnerischen Anwalt zu kommunizieren. Man kann dabei nichts gewinnen.
Auf die Klage oder den Mahnbescheid warten und gut.
Allerdings sollte man sich seiner Zeugen und der Verwertbarkeit deren Aussagen SEHR sicher sein.
Zitat:
@Backside schrieb am 21. Juni 2016 um 20:23:24 Uhr:
Es gibt genau gar keinen Grund mit dem gegnerischen Anwalt zu kommunizieren. Man kann dabei nichts gewinnen.Auf die Klage oder den Mahnbescheid warten und gut.
Allerdings sollte man sich seiner Zeugen und der Verwertbarkeit deren Aussagen SEHR sicher sein.
Noch steht ja nicht einmal fest, ob es überhaupt einen Sachmangel gibt und selbst wenn, hat der Käufer das Problem, das Auto nicht ausreichend besichtigt und probegefahren zu haben. Damit muss er sich so behandeln lassen, als hätte er ihn gekannt.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Bananenbiker schrieb am 21. Juni 2016 um 19:00:59 Uhr:
Warum soll man es zu einem Gerichtstermin kommen lassen?Spätestens dann braucht man einen Anwalt den man ersteinmal bezahlen muss und einen Tag Urlaub.
Ja eben. Noch dazu ist der Richter in der Bewertung der Beweise frei, daher birgt ein Prozess auch für die TE durchaus ein gewisses Risiko, wie Backside entsprechend geschrieben hat:
Zitat:
@Backside schrieb am 21. Juni 2016 um 20:23:24 Uhr:
Allerdings sollte man sich seiner Zeugen und der Verwertbarkeit deren Aussagen SEHR sicher sein.
Von daher wäre es meiner Meinung nach sinnvoller, es so zu drehen, dass der Anwalt seinem Mandanten von der Sache abrät. Dazu muss er aber erst mal den "wahren" Sachverhalt kennen. Und den kann man ihm mit den drei kurzen Sätzen schnell vermitteln.