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Auto verkauft, Käufer beanstandet Mängel...

Themenstarteram 12. Juni 2016 um 17:57

Hallo,

ich habe gerade folgendes Problem:

am Dienstag habe ich mein Ford Ka privat Verkauft, mir waren zu dem Zeitpunkt keine Mängel aufgefallen.

Jetzt am Donnerstag hat sich der Käufer gemeldet und stellt Geräusche beim Lenken über Unebenheiten fest. Er war auch schon in der Werkstatt und dort hat ein Meister festgestellt, dass das Gelenk zum elektrischen Servolenkgetriebe defekt sei. Angebliche 690€ ohne Einbau. Das soll ich jetzt bezahlen

Mir sind keine Geräusche aufgefallen und auf eine Probefahrt hat der Käufer 2 mal (unter Zeugen) verzichtet. Einen schriftlichen Kaufvertrag haben wir nicht abgeschlossen. Ich habe Ihm nur gesagt dass ich nicht für Sachmängel hafte on denen ich nichts weiß, auch unter Zeugen war das für Ihn in Ordnung.

Jetzt wirft er mir verschwiegene arglistige Täuschung vor und droht mit dem Anwalt.

Was kann ich tun?

Vielen DAnk für Eure Hilfe

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Sarinja schrieb am 12. Juni 2016 um 20:04:22 Uhr:

Ich hatte einen Vordrock vom AD AC dabei, den wollte er nicht unterschreiben.

Na dann hätte ich ihm einen guten Heimweg gewünscht.

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Zitat:

@S Klasse Fan schrieb am 22. Juni 2016 um 11:51:21 Uhr:

Vielleicht wäre es klüger gewesen Ironie daneben zu schreiben, wie vorgeschlagen.

Wenn man es dann näher anguckt würde ich das auch nicht machen

Nur, diese Praktiken wiederholen sich ständig... Da schwillt einem irgendwann der Kamm.

Die Superschlauen und Dummdreisten sterben nie aus. Manchmal haben sie mit ihren Methoden ja leider auch Erfolg. Aber deshalb ist das nicht gleich strafrechtlich relevant. Es hat auch keine erziehrische Wirkung. Im Gegenteil. Der Superschlaue fühlt sich noch bestärkt, wenn man ihm mit Anzeige droht, das auch noch wahr macht und dann wird erst gar kein Verfahren eröffnet oder es wird eingestellt. Damit beschäftigt man nur die Justiz, die ihre Zeit für sinnvolle Arbeit nutzen sollte. Als Frustableiter ist sie ungeeignet.

Grüße vom Ostelch

Ich meine nur, versuchter Betrug ist da zumindest in der Theorie nicht so fernliegend, nur für die Praxis nicht empfehlenswert

Ich würde erstmal nichts machen und abwarten. Ihn drauf hinweisen, dass er auf die Probefahrt verzichtete unter Zeugen und Dir keine Mängel bekannt waren. Wenn was kommt vom Anwalt beraten lassen!

Zitat:

@Sarinja schrieb am 19. Juni 2016 um 15:40:05 Uhr:

Hallo,

heute habe ich ein schreiben vom Anwalt bekommen! ... Ach und den Betrag für die außergerichtliche Einigung ist schon wieder ein anderer... dieses mal höher.

Hallo zusammen,

hallo Sarinja,

dein letzter Beitrag enthält den ersten substanziellen Ansatz in diesem Thread, leider erwähnst du nur bruchstückhaft "Betrag" und "außergerichtliche Einigung".

Einmal angenommen, der Käufer möchte den Kaufpreis mindern. Er kann den Kaufpreis nur dann zum Teil mindern, wenn Voraussetzungen für einen Rücktritt vorliegen. Hier gilt "Zurücktreten vor Minderung" und dem geht eine angemessene Frist zur Nacherfüllung voraus.

Das Vorhaben des Käufers würde an der fehlenden Fristsetzung zur Nacherfüllung fehlschlagen.

Ebenso könnten Schadenersatzforderungen statt Leistung, Rücktritt oder Minderung nur dann erfolgreich durchgesetzt werden, wenn der Käufer dem Verkäufer zuvor Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben hat.

Du solltest anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen oder hast du dich etwa auf einen außergerichtlichen Vergleich eingelassen?

LG, Walter

 

 

Es ist bereits alles geschrieben worden, nur halt noch nicht von jedem. :(

Themenstarteram 26. Juni 2016 um 12:44

Ich habe mir Hilfe von einem Anwalt geholt, der hat mir auch empfohlen nichts zu tun. Und genau das mach ich jetzt... abwarten.

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