Auto verkauft, Käufer beanstandet Mängel...

Hallo,

ich habe gerade folgendes Problem:
am Dienstag habe ich mein Ford Ka privat Verkauft, mir waren zu dem Zeitpunkt keine Mängel aufgefallen.
Jetzt am Donnerstag hat sich der Käufer gemeldet und stellt Geräusche beim Lenken über Unebenheiten fest. Er war auch schon in der Werkstatt und dort hat ein Meister festgestellt, dass das Gelenk zum elektrischen Servolenkgetriebe defekt sei. Angebliche 690€ ohne Einbau. Das soll ich jetzt bezahlen

Mir sind keine Geräusche aufgefallen und auf eine Probefahrt hat der Käufer 2 mal (unter Zeugen) verzichtet. Einen schriftlichen Kaufvertrag haben wir nicht abgeschlossen. Ich habe Ihm nur gesagt dass ich nicht für Sachmängel hafte on denen ich nichts weiß, auch unter Zeugen war das für Ihn in Ordnung.
Jetzt wirft er mir verschwiegene arglistige Täuschung vor und droht mit dem Anwalt.

Was kann ich tun?
Vielen DAnk für Eure Hilfe

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Sarinja schrieb am 12. Juni 2016 um 20:04:22 Uhr:


Ich hatte einen Vordrock vom AD AC dabei, den wollte er nicht unterschreiben.

Na dann hätte ich ihm einen guten Heimweg gewünscht.

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Zitat:

@LF117 schrieb am 21. Juni 2016 um 23:11:10 Uhr:



Zitat:

@Bananenbiker schrieb am 21. Juni 2016 um 19:00:59 Uhr:


Warum soll man es zu einem Gerichtstermin kommen lassen?

Spätestens dann braucht man einen Anwalt den man ersteinmal bezahlen muss und einen Tag Urlaub.

Ja eben. Noch dazu ist der Richter in der Bewertung der Beweise frei, daher birgt ein Prozess auch für die TE durchaus ein gewisses Risiko, wie Backside entsprechend geschrieben hat:

Zitat:

@LF117 schrieb am 21. Juni 2016 um 23:11:10 Uhr:



Zitat:

@Backside schrieb am 21. Juni 2016 um 20:23:24 Uhr:


Allerdings sollte man sich seiner Zeugen und der Verwertbarkeit deren Aussagen SEHR sicher sein.

Von daher wäre es meiner Meinung nach sinnvoller, es so zu drehen, dass der Anwalt seinem Mandanten von der Sache abrät. Dazu muss er aber erst mal den "wahren" Sachverhalt kennen. Und den kann man ihm mit den drei kurzen Sätzen schnell vermitteln.

Bitte nicht zu blauäugig sein, was den "wahren Sachverhalt" betrifft. Denn das, was die TE dem Anwalt sagen kann, wäre auch das, was jeder Gegenanwalt erst einmal behaupten würde. Warum soll der Anwalt des Käufers der Gegenseite mehr glauben als seinem Mandanten? Er kann bestenfalls gewarnt sein, dass das alles kein Spaziergang wird. Dass der aber seinem Mandantennach einem Brief der Gegenseite gleich von weiteren Aktivitäten abrät, ist eher unwahrscheinlich. Dann wäre viel Platz auf den Fluren deutscher Gerichte. 😉

Grüße vom Ostelch

Dem kann ich nur zustimmen.
Ob nun ein Vertrag vorliegt oder Peng, im Zweifelsfall endscheidet ein Richter was Ansage ist.
Um die Gerichte nicht weiter zu verstopfen sollte man sich aber vorher mal im Klaren sein, was das soll.
Und leider rennen die meisten erst mal einem Anwalt die Bude ein, weil der gibt mir ja Recht. Grundsätzlich. Ist aber leider meistens falsch.

Ich hab schon 2x das Vergnügen gegen mich gehabt. Hinterher sagen die Leute dann: "Wozu nehme ich mir dann eigentlich einen Anwalt? Wenn ich eh kein Recht kriege...."

Üble Zustände hier .....

Ostkelch.

Mach es doch nicht so kompliziert.

Du weißt doch das diese 3 Sätze absolut ok sind, und erstmal nichts kosten.

Ich hatte das mit meiner gewerbl. Vermietung früher regelm. (Heute durch Vorauswahl nicht mehr)

In der Regel wird der eigene Anwalt belogen und man hofft auf die nicht vorhandene Macht eines Anwaltschreibens.

Deshalb mein Hinweis mit dumm.
Denn nur dumme Menschen, und dazu gehört dieser Anspruchsteller gehen mit so einer dünnen Ausgangslage zum Anwalt.

Händler, keine Probefahrt und Zeuge der Gegenpartei.

Auf Probefahrt wegen Zeitmangel verzichtet... Mehr muss man eigentlich niemandem erzählen.

Deswegen sage ich ja auch dass da ein versuchter Betrug vorliegt....

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Zitat:

@S Klasse Fan schrieb am 22. Juni 2016 um 09:10:03 Uhr:


[.....]
Deswegen sage ich ja auch dass da ein versuchter Betrug vorliegt....

Wenn du kein Plan von unserer Rechtsprechung hast, unterlasse doch einfach solch dumme Aussagen! 🙄

Das hat nichts mit Rechtsprechung zu tun sondern steht im Gesetz.

Wieso soll den versuchter Betrug nicht einschlägig sein?

Zitat:

@Bananenbiker schrieb am 22. Juni 2016 um 08:36:45 Uhr:


Ostkelch.

Mach es doch nicht so kompliziert.

Du weißt doch das diese 3 Sätze absolut ok sind, und erstmal nichts kosten.

Ich hatte das mit meiner gewerbl. Vermietung früher regelm. (Heute durch Vorauswahl nicht mehr)

In der Regel wird der eigene Anwalt belogen und man hofft auf die nicht vorhandene Macht eines Anwaltschreibens.

Deshalb mein Hinweis mit dumm.
Denn nur dumme Menschen, und dazu gehört dieser Anspruchsteller gehen mit so einer dünnen Ausgangslage zum Anwalt.

Händler, keine Probefahrt und Zeuge der Gegenpartei.

Ich mache gar nichts kompliziert. Eigentlich ist das Thema auch schon mindestens zwei mal ausdiskutiert. Alle Ratschläge sind erteilt. Aber Leuten den Floh ins Ohr zu setzen, wenn der Anwalt der "Wahrheit" wüsste, wäre die Sache erledigt, ist kontraproduktiv. Weil es diese "Warheit" nur hier aus unserer Sicht gibt. Der Käufer wird das ganz anders sehen. Ich habe nichts gegen diese drei Sätze, sondern nur etwas dagegen, den Eindruck zu vermitteln, dass es damit erledigt sei. Je mehr man schreibt umso mehr Stoff liefert man der Gegenseite, um sich eine Angriffsstrategie zu überlegen. Deshalb sollte man nur das schreiben, was einem später nicht schaden kann. Wenn man nicht so genau weiß, was das sein könnte, sollte man lieber nichts schreiben oder einen Fachmann fragen. So, das war jetzt wieder sehr kompliziert.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@S Klasse Fan schrieb am 22. Juni 2016 um 10:14:24 Uhr:


Das hat nichts mit Rechtsprechung zu tun sondern steht im Gesetz.

Wieso soll den versuchter Betrug nicht einschlägig sein?

Das steht im Gesetz:

Zitat:

§ 263 StGB Betrug
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Das ist "Betrug".

Diese Rechte glaubt der Käufer zu haben:

Zitat:

§ 437 BGB Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Warum soll es Betrug sein, wenn sich der Käufer auf diese Rechte beruft?

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@S Klasse Fan schrieb am 22. Juni 2016 um 10:14:24 Uhr:


Das hat nichts mit Rechtsprechung zu tun sondern steht im Gesetz.

Wieso soll den versuchter Betrug nicht einschlägig sein?

Nenne uns doch mal die Tatbestandsvoraussetzungen und subsumiere sie unter die passende Rechtsgrundlage inkl. Nennung derselbigen.

§§ 263 Abs. 2 StGB.... Vermögensverfügung liegt noch nicht vor, Geld hat sie ja noch nicht bezahlt. Falsche Tatsache bzw Unterdrücken ist der Knackpunkt, wenn der Käufer vortäuscht im Moment des Gefahrübergangs keine Kenntnis der Mängel gehabt zu haben. Man wird da sicher nicht auf das zivilrechtliche Kennenmüssen bzw fahrlässige Unkenntnis abstellen können. Vielleicht aber dass der Käufer sich vorsätzlich keine Kenntnis verschafft hat, um später dann Mängel zu beanstanden. Hier im Fall wird das vom Nachweis her natürlich schwierig.

Man kann da sicher geteilter Meinung sein. Bei mir wurde damals beanstandet, ich hätte "offensichtliche Mängel verschwiegen, etwa Rost an den Kotflügeln"

Wer sowas schreibt bittet ja geradezu um Strafanzeige.

Die hier genannten Tipps und Ratschläge sind gut gemeint, aber es passiert genau das, was 8/10 Menschen aus Unsicherheit und dem Drang nach Rechtfertigung in Rechtsgeschichten passiert:

Sie quatschen und rechtfertigen sich um Kopf und Kragen...

Es ist verständlich, dass solche Dinge - die nicht alltäglich sind - einen verunsichern und man den Drang verspürt, das sofort zu regeln...aber meist erreicht man genau das Gegenteil.

Alles was die Verkäuferin jetzt in diesem Moment machen würde, führt zu nichts und kostet unnötig Energie.

Hier muss jetzt(!) weder zum Anwalt gegangen werden, noch irgendwelche Einverständnisse oder sonstiges...vor allem da im Rahmen dieser (auch emotionalen) Kommunikation zwischen Käufer und Verkäufer um schwindelige Ansprüche "abzuwehren" oder zu fordern, man Inhalte dann ggf. später als Bumerang wieder zurück bekommt.

Man erklärt dem Käufer seinen Standpunkt und dann gibt es keinen Kontakt mehr.
Wenn der Käufer droht und fordert...ignorieren. Sollte der Käufer dann tatsächlich - wovon in der Regel nicht auszugehen ist - dann doch den Rechtsweg auf irgendeine Art bestreiten...DANN erst fängt man im eigenen Bereich das arbeiten an.

ER muss den Schritt überhaupt erst einmal vollziehen, der dich dazu bewegt handeln zu müssen...

Dieser genannte Drang nach Regelung und Rechtfertigung im Vorfeld führt zu nichts...gar nichts...außer es meist schlimmer zu machen. Das hier und jetzt ist nur "hätte, hätte Fahrradkette"

Das ist das selbe Programm wie bspw. die Abmahnindustrie :
Da wird Tante Lieschen ein Urheberrechtsverstoß vorgeworfen...und das erste was man unbedingt machen muss ist sich erklären...seitenweise...anstatt einfach die Füße still zu halten, bis es denn so kommt wie es kommen sollte...wenn es überhaupt so kommt.

Solange der Käufer nicht aktiv mit entsprechenden Stellen handelt, muss die Verkäuferin nichts anderes machen, als sich bei Sonnenschein auf die Terrasse zu legen.

@manudrescher Ich gebe dir ja gerne recht, aber was machst du mit den Leuten hier, die zeigen, dass sie keine Ahnung von rechtlichen Grundlagen haben, aber trotzdem weiter darauf bestehen? Die TE hätte ja dann schon eine Anzeige wegen versuchten Betrugs fertigen müssen... Was machst du mit denen?

Zitat:

@S Klasse Fan schrieb am 22. Juni 2016 um 11:04:47 Uhr:


§§ 263 Abs. 2 StGB.... Vermögensverfügung liegt noch nicht vor, Geld hat sie ja noch nicht bezahlt. Falsche Tatsache bzw Unterdrücken ist der Knackpunkt, wenn der Käufer vortäuscht im Moment des Gefahrübergangs keine Kenntnis der Mängel gehabt zu haben. Man wird da sicher nicht auf das zivilrechtliche Kennenmüssen bzw fahrlässige Unkenntnis abstellen können. Vielleicht aber dass der Käufer sich vorsätzlich keine Kenntnis verschafft hat, um später dann Mängel zu beanstanden. Hier im Fall wird das vom Nachweis her natürlich schwierig.

Man kann da sicher geteilter Meinung sein. Bei mir wurde damals beanstandet, ich hätte "offensichtliche Mängel verschwiegen, etwa Rost an den Kotflügeln"

Wer sowas schreibt bittet ja geradezu um Strafanzeige.

Lass es lieber. Ein Käufer, der ein Fahrzeug gar nicht untersucht hat, kann nicht vortäuschen, keine Kenntnis zu haben. aber darauf kommt es nicht an. Sich auf, wenn auch nur vermeintlich bestehende, Rechte zu berufen, ist kein Betrug, auch kein versuchter.

Nicht alles was unanständig ist, ist auch strafbar.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@manudrescher schrieb am 22. Juni 2016 um 11:14:20 Uhr:


Die hier genannten Tipps und Ratschläge sind gut gemeint, aber es passiert genau das, was 8/10 Menschen aus Unsicherheit und dem Drang nach Rechtfertigung in Rechtsgeschichten passiert:

Sie quatschen und rechtfertigen sich um Kopf und Kragen...

Es ist verständlich, dass solche Dinge - die nicht alltäglich sind - einen verunsichern und man den Drang verspürt, das sofort zu regeln...aber meist erreicht man genau das Gegenteil.

Alles was die Verkäuferin jetzt in diesem Moment machen würde, führt zu nichts und kostet unnötig Energie.
(...)
Solange der Käufer nicht aktiv mit entsprechenden Stellen handelt, muss die Verkäuferin nichts anderes machen, als sich bei Sonnenschein auf die Terrasse zu legen.

Stimmt. Das wurde der TE hier auch bereits mehrfach in unterschiedlichen Worten von mehreren Leuten so erklärt. Ich glaube, es wurde, wie so oft, bereits alles gesagt, nur noch nicht von allen. 😉

Grüße vom Ostelch

Vielleicht wäre es klüger gewesen Ironie daneben zu schreiben, wie vorgeschlagen.

Wenn man es dann näher anguckt würde ich das auch nicht machen

Nur, diese Praktiken wiederholen sich ständig... Da schwillt einem irgendwann der Kamm.

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