Auto verkauft, Käufer beanstandet Mängel...
Hallo,
ich habe gerade folgendes Problem:
am Dienstag habe ich mein Ford Ka privat Verkauft, mir waren zu dem Zeitpunkt keine Mängel aufgefallen.
Jetzt am Donnerstag hat sich der Käufer gemeldet und stellt Geräusche beim Lenken über Unebenheiten fest. Er war auch schon in der Werkstatt und dort hat ein Meister festgestellt, dass das Gelenk zum elektrischen Servolenkgetriebe defekt sei. Angebliche 690€ ohne Einbau. Das soll ich jetzt bezahlen
Mir sind keine Geräusche aufgefallen und auf eine Probefahrt hat der Käufer 2 mal (unter Zeugen) verzichtet. Einen schriftlichen Kaufvertrag haben wir nicht abgeschlossen. Ich habe Ihm nur gesagt dass ich nicht für Sachmängel hafte on denen ich nichts weiß, auch unter Zeugen war das für Ihn in Ordnung.
Jetzt wirft er mir verschwiegene arglistige Täuschung vor und droht mit dem Anwalt.
Was kann ich tun?
Vielen DAnk für Eure Hilfe
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Sarinja schrieb am 12. Juni 2016 um 20:04:22 Uhr:
Ich hatte einen Vordrock vom AD AC dabei, den wollte er nicht unterschreiben.
Na dann hätte ich ihm einen guten Heimweg gewünscht.
170 Antworten
Zitat:
@rockyzoomzoom schrieb am 16. Juni 2016 um 23:10:08 Uhr:
Hallo TE,,
ich würde gar nicht auf Anrufe oder Briefe reagieren. Erst wenn ein amtlicher Mahnbescheid oder etwas von seinem RA kommt würde ich einen eigenen RA beauftrage.
Solche asozialen Schmarotzer gibt es leider viel zu oft. Augrund der laschen Rechtssprechung haben die hier fast Narrenfreiheit.rzz
Welche lasche Rechtsprechung führt denn hier fast zur Narrenfreiheit? Hast du da Beispiele oder ist das nur eine markige Behauptung?
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@S Klasse Fan schrieb am 16. Juni 2016 um 22:43:07 Uhr:
Die TE soll sagen was Sache ist, gekauft wie gesehen, Ausschluss Gewährleistung, wenn Käufer irgendwas will soll er einen Mangel beweisen, der arglistig verschwiegen wurde weil das überhaupt die einzige Möglichkeit für Nachbesserung bzw Schadensersatz wäre. Da aber die Sachlage das niemals hergibt würde ich einfach die Füße stillhalten bis der Blödsinn durch ist.Und reagieren nur auf Unterlagen vom Gericht und ansonsten auf Anfrage das oben geschriebene freundlich anmerken.
Nun, zumindest was die Sachlage betrifft, sind wir uns ja einig. Angesichts der Tatsache, dass die TE in solchen Sachen unerfahren und nach eigener Aussage auch verunsichert ist, halte ich es für gewagt, sie in eine mögliche erneute Konfrontation mit einem offenbar gewieften und in solchen Dingen redegewandten Gegner kommen zu lassen. Daher meine Empfehlung mit dem Brief, quasi auch proaktiv, um Kontaktversuche des Käufers anschließend mit Verweis auf den Brief abzuweisen. Und ansonsten bis auf Schreiben von Gericht nicht mehr reagieren, da stimme ich vollkommen zu.
Zitat:
@LF117 schrieb am 16. Juni 2016 um 23:43:14 Uhr:
Zitat:
@S Klasse Fan schrieb am 16. Juni 2016 um 22:43:07 Uhr:
Die TE soll sagen was Sache ist, gekauft wie gesehen, Ausschluss Gewährleistung, wenn Käufer irgendwas will soll er einen Mangel beweisen, der arglistig verschwiegen wurde weil das überhaupt die einzige Möglichkeit für Nachbesserung bzw Schadensersatz wäre. Da aber die Sachlage das niemals hergibt würde ich einfach die Füße stillhalten bis der Blödsinn durch ist.Und reagieren nur auf Unterlagen vom Gericht und ansonsten auf Anfrage das oben geschriebene freundlich anmerken.
Nun, zumindest was die Sachlage betrifft, sind wir uns ja einig. Angesichts der Tatsache, dass die TE in solchen Sachen unerfahren und nach eigener Aussage auch verunsichert ist, halte ich es für gewagt, sie in eine mögliche erneute Konfrontation mit einem offenbar gewieften und in solchen Dingen redegewandten Gegner kommen zu lassen. Daher meine Empfehlung mit dem Brief, quasi auch proaktiv, um Kontaktversuche des Käufers anschließend mit Verweis auf den Brief abzuweisen. Und ansonsten bis auf Schreiben von Gericht nicht mehr reagieren, da stimme ich vollkommen zu.
Hallo,
bisher hat der Käufer sich auch nicht mehr gemeldet. Falls er es doch tut, werde ich Ihn auf die Ausschließung der Sachmängel aufmerksam machen und er kein Anrecht auf Reperaturen eines Verschleißteils hat. Dann werde ich ihm klar machen, dass ich seine Nummer sperren werde und Kontakt nur nch schriftlich akzeptiere.
LG
Zitat:
@Sarinja schrieb am 17. Juni 2016 um 11:8:55 Uhr:
Hallo,bisher hat der Käufer sich auch nicht mehr gemeldet. Falls er es doch tut, werde ich Ihn auf die Ausschließung der Sachmängel aufmerksam machen und er kein Anrecht auf Reperaturen eines Verschleißteils hat. Dann werde ich ihm klar machen, dass ich seine Nummer sperren werde und Kontakt nur nch schriftlich akzeptiere.
LG
Ja genau, mache das so. Vielleicht hat er es auch schon selber begriffen. Schnell erhitzte Gemüter kühlen auch oft genauso gut schnell wieder ab, oder er wollte mal sehen, ob er eine dumme gefunden hat, um noch ein bisschen Geld aus ihr rauszuleiern. Alles Gute wünscht dir
der Ostelch
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Hallo,
heute habe ich ein schreiben vom Anwalt bekommen! Der Käufer stützt sich darauf dass keine Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde... Was ja nicht stimmt, da wir ein mündlichen Vertrag haben.
Ruf ich da jetzt den Rechtsanwalt von Ihm an und stell das klar? oder die Frist ablaufen lassen?
Ach und den Betrag für die außergerichtliche Einigung ist schon wieder ein anderer... dieses mal höher.
LG
Gar nix machen. Wenn er was will, soll er vor Gericht gehen. Und erst wenn du was vom Gericht bekommst, reagierst du, indem du dir ebenfalls einen Anwalt nimmst.
Zitat:
@S Klasse Fan schrieb am 19. Juni 2016 um 16:28:48 Uhr:
Anzeige wegen versuchten Betrugs in Aussicht stellen.
Ironische Beiträge bitte auch als solche kennzeichnen...
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 19. Juni 2016 um 16:33:17 Uhr:
Zitat:
@S Klasse Fan schrieb am 19. Juni 2016 um 16:28:48 Uhr:
Anzeige wegen versuchten Betrugs in Aussicht stellen.
Ironische Beiträge bitte auch als solche kennzeichnen...
Danke! Bitte nicht wieder die arme TE mit solchen Tipps verwirren!
Grüße vom Ostelch
Die Frage ist, hält der TE das durch (nichts zu machen bis zum Schreiben vom Gericht)? Ich hab den Eindruck, jetzt zum Anwalt zu gehen wäre zumindest für sein Nervenkostüm, und somit für seine Gesundheit, der richtige Ratschlag.
Ansonsten kann ich mich meinen Vorrednern nur anschließen. Erstmal ist noch nix passiert. Ich persönlich würde mir zwar schon mal mündlichen anwaltlichen Rat einholen, aber richtig aktiv werden muss man noch nicht.
Ja, ruhig bleiben und abwarten ist nicht einfach.
Aber sehr Empfehlenswert. Vielleicht noch einmal mit dem Zeugen sprechen. Der kann das was er weis vielleicht mal schriftlich fixieren. Ist später eine gute Gedächnisstütze.
Gruß Frank,
alles andere wurde ja schon gesagt. 😉
Ich würde mich rechtlich beraten lassen ob ich strafrechtlich gegen den Käufer vorgehen könnte.
Nötigung, versuchter Betrug etc
rzz
Zitat:
@rockyzoomzoom schrieb am 19. Juni 2016 um 18:38:59 Uhr:
Ich würde mich rechtlich beraten lassen ob ich strafrechtlich gegen den Käufer vorgehen könnte.
Nötigung, versuchter Betrug etcrzz
Das könnte sie machen, aber ich befürchte außer dass der Anwalt Umsatz macht, kommt da nichts bei raus. Nur weil jemand Rechte geltend macht, die er nicht hat, macht er sich nicht gleich strafbar.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 19. Juni 2016 um 19:23:28 Uhr:
Zitat:
@rockyzoomzoom schrieb am 19. Juni 2016 um 18:38:59 Uhr:
Ich würde mich rechtlich beraten lassen ob ich strafrechtlich gegen den Käufer vorgehen könnte.
Nötigung, versuchter Betrug etcrzz
Das könnte sie machen, aber ich befürchte außer dass der Anwalt Umsatz macht, kommt da nichts bei raus. Nur weil jemand Rechte geltend macht, die er nicht hat, macht er sich nicht gleich strafbar.
Grüße vom Ostelch
Ja, aber dann wäre evtl. gleich Ruhe?
Zitat:
@Sarinja schrieb am 19. Juni 2016 um 19:49:50 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 19. Juni 2016 um 19:23:28 Uhr:
Das könnte sie machen, aber ich befürchte außer dass der Anwalt Umsatz macht, kommt da nichts bei raus. Nur weil jemand Rechte geltend macht, die er nicht hat, macht er sich nicht gleich strafbar.
Grüße vom Ostelch
Ja, aber dann wäre evtl. gleich Ruhe?
Warum sollte der Käufer dann Ruhe geben? Was er tut ist nicht strafbar. Jedenfalls nicht das, was hier bislang bekannt ist. Jeden Tag machen Menschen Rechte, auch mit Nachdruck geltend, die sie objektiv nicht haben. Hättest du keine Zeugen für den Gewährleistungsausschluss und wäre der Schaden an der Lenkung kein Verschleiß, sondern ein Mangel, dann müsstest du ihn im Rahmen der dann bestehenden Gewährleistung reparieren lassen. Völlig abwegig ist das nicht, was der Käufer fordert, nur liegen in seinem Fall die Vorausetzungen nicht vor, das fordern zu können.
Wenn es dich beruhigt, beauftrage einen Anwalt dich zivilrechtlich wegen der behaupteten Mängel zu vertreten. Selber solltest du auf das Schreiben des Käufer-Anwalts auf keinen Fall reagieren. Da könntest du nur unbeabsichtigt Fehler machen. Nutzlose Strafanzeigen heizen das Klima nur unnötig an, beschäftigen die Justiz und bringen dir nichts.
Grüße vom Ostelch