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Auto verkauft, Käufer beanstandet Mängel...

Themenstarteram 12. Juni 2016 um 17:57

Hallo,

ich habe gerade folgendes Problem:

am Dienstag habe ich mein Ford Ka privat Verkauft, mir waren zu dem Zeitpunkt keine Mängel aufgefallen.

Jetzt am Donnerstag hat sich der Käufer gemeldet und stellt Geräusche beim Lenken über Unebenheiten fest. Er war auch schon in der Werkstatt und dort hat ein Meister festgestellt, dass das Gelenk zum elektrischen Servolenkgetriebe defekt sei. Angebliche 690€ ohne Einbau. Das soll ich jetzt bezahlen

Mir sind keine Geräusche aufgefallen und auf eine Probefahrt hat der Käufer 2 mal (unter Zeugen) verzichtet. Einen schriftlichen Kaufvertrag haben wir nicht abgeschlossen. Ich habe Ihm nur gesagt dass ich nicht für Sachmängel hafte on denen ich nichts weiß, auch unter Zeugen war das für Ihn in Ordnung.

Jetzt wirft er mir verschwiegene arglistige Täuschung vor und droht mit dem Anwalt.

Was kann ich tun?

Vielen DAnk für Eure Hilfe

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Sarinja schrieb am 12. Juni 2016 um 20:04:22 Uhr:

Ich hatte einen Vordrock vom AD AC dabei, den wollte er nicht unterschreiben.

Na dann hätte ich ihm einen guten Heimweg gewünscht.

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Wie kann man so naiv sein, ein Fahrzeug ohne Kaufvertrag zu verkaufen? Nimm die Karre zurück,zahl dem Typ das Geld zurück und gut ist.

Hallo Sarinja,

herzlich Willkommen hier auf Motor - Talk.

 

Hast du die Sachmängelhaftung im Kaufvertrag wirksam ausgeschlossen?

 

Wenn, ja abwarten u. Tee trinken.

In diesem Thread wird alles bestens erklärt und ist eigentlich auch nicht zu übersehen, da ganz oben angepinnt:

http://www.motor-talk.de/.../...autokauf-bzw-autoverkauf-t1246526.html

 

Gruß

Könnte ein Trick sein den Kaufpreis zu drücken.

Bitte ihn doch mal was schriftliches von der Werkstatt zu schicken.

Ansonsten gilt der Kaufvertrag, in der Regel musst du da nicht mehr für später auftretende Mängel gerade stehen.

Hier kannst du dich erst einmal bequem im Sessel zurücklehnen.

Der Käufer stellt eine Behauptung auf - somit ist er erst einmal in der Pflicht, diese zu belegen.

Themenstarteram 12. Juni 2016 um 18:02

Da war ich wohl etwas zu Naiv. Der Käufer kommt aus dem Nachbarort, ich dachte da mache ich nicht viel Falsch. (Falsch gedacht)

Zurückgeben geht nicht mehr weil das Auto schon in der Werkstatt ist und ein Hagelschaden (bekannt) behoben wird

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 12. Juni 2016 um 19:59:37 Uhr:

Wie kann man so naiv sein, ein Fahrzeug ohne Kaufvertrag zu verkaufen? Nimm die Karre zurück,zahl dem Typ das Geld zurück und gut ist.

Mist, das habe ich überlesen.

Themenstarteram 12. Juni 2016 um 18:04

Ich hatte einen Vordrock vom AD AC dabei, den wollte er nicht unterschreiben.

Zitat:

@Sarinja schrieb am 12. Juni 2016 um 20:04:22 Uhr:

Ich hatte einen Vordrock vom AD AC dabei, den wollte er nicht unterschreiben.

Na dann hätte ich ihm einen guten Heimweg gewünscht.

Zitat:

@Sarinja schrieb am 12. Juni 2016 um 20:04:22 Uhr:

Ich hatte einen Vordrock vom AD AC dabei, den wollte er nicht unterschreiben.

Welche Begründung hat er für die Weigerung vorgebracht? :eek:

Themenstarteram 12. Juni 2016 um 18:10

Zitat:

Na dann hätte ich ihm einen guten Heimweg gewünscht.

Das hätte ich jetzt im nachhinein machen müssen, leider hilft mir das jetzt nicht wirklich weiter.

Muss ich jetzt die Rechnung von dem Schaden von dem ich nichts wusste Zahlen?

Zitat:

@Drahkke schrieb am 12. Juni 2016 um 20:07:06 Uhr:

 

Welche Begründung hat er für die Weigerung vorgebracht? :eek:

Die Begründung hat er doch jetzt gegeben. Ich hasse solche Typen.

Zitat:

@Sarinja schrieb am 12. Juni 2016 um 20:04:22 Uhr:

Ich hatte einen Vordrock vom AD AC dabei, den wollte er nicht unterschreiben.

Jetzt ist dir klar warum er keinen Vertrag unterschreiben wollte. Ohne Vertag würde ich meinem besten Freund kein Auto verkaufen - na ja würde ich eh nicht machen, falls doch später was auftritt. Das ist dann immer blöd.

Dein Käufer braucht noch ein bisschen Geld für die Reparatur vom Hagelschaden.

Themenstarteram 12. Juni 2016 um 18:11

Zitat:

Welche Begründung hat er für die Weigerung vorgebracht? :eek:

"Brauchen wir nicht. Ich vertraue Dir dass alles in Ordnung ist, ich brauche nur dringend ein Auto für meine Tochter"

Zitat:

@Sarinja schrieb am 12. Juni 2016 um 20:10:02 Uhr:

Muss ich jetzt die Rechnung von dem Schaden von dem ich nichts wusste Zahlen?

Nein.

Laß dich jetzt nicht einschüchtern. Wenn der Käufer anfangen sollte zu stalken, kannst du auch strafrechtlich gegen ihn vorgehen.

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