Auto verkauft, Käufer beanstandet Mängel...
Hallo,
ich habe gerade folgendes Problem:
am Dienstag habe ich mein Ford Ka privat Verkauft, mir waren zu dem Zeitpunkt keine Mängel aufgefallen.
Jetzt am Donnerstag hat sich der Käufer gemeldet und stellt Geräusche beim Lenken über Unebenheiten fest. Er war auch schon in der Werkstatt und dort hat ein Meister festgestellt, dass das Gelenk zum elektrischen Servolenkgetriebe defekt sei. Angebliche 690€ ohne Einbau. Das soll ich jetzt bezahlen
Mir sind keine Geräusche aufgefallen und auf eine Probefahrt hat der Käufer 2 mal (unter Zeugen) verzichtet. Einen schriftlichen Kaufvertrag haben wir nicht abgeschlossen. Ich habe Ihm nur gesagt dass ich nicht für Sachmängel hafte on denen ich nichts weiß, auch unter Zeugen war das für Ihn in Ordnung.
Jetzt wirft er mir verschwiegene arglistige Täuschung vor und droht mit dem Anwalt.
Was kann ich tun?
Vielen DAnk für Eure Hilfe
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Sarinja schrieb am 12. Juni 2016 um 20:04:22 Uhr:
Ich hatte einen Vordrock vom AD AC dabei, den wollte er nicht unterschreiben.
Na dann hätte ich ihm einen guten Heimweg gewünscht.
170 Antworten
Die einen wissen um was es geht und geben Ruhe, akzeptieren andere Meinungen. Die anderen diskutieren sich 'nen Wolf. Immer wieder das Gleiche, immer wieder von vorne ....
Und das musste ich dir erklären?
Zitat:
@S Klasse Fan schrieb am 15. Juni 2016 um 11:57:27 Uhr:
Das ist leider wieder ein wertloser Beitrag, weil die angesprochene Beweislastkehr von 6 Monaten nur beim Verbrauchsgüterkauf greift, also Vertrag zwischen Verbraucher und Unternehmer, §§ 476, 13, 14 BGB.
Ja, hast Recht.
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 15. Juni 2016 um 12:42:46 Uhr:
[.....]
Und das musste ich dir erklären?
Nö, das interessierte mich nicht!
Bleib beim Thema! Ich wollte von dir wissen, welche Rückschlüsse du auf die Teilnehmer an der Diskussion ziehst!
Zitat:
@Jubi TDI/GTI schrieb am 15. Juni 2016 um 13:48:37 Uhr:
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 15. Juni 2016 um 12:42:46 Uhr:
[.....]
Und das musste ich dir erklären?
Nö, das interessierte mich nicht!Bleib beim Thema! Ich wollte von dir wissen, welche Rückschlüsse du auf die Teilnehmer an der Diskussion ziehst!
Kannst du nicht lesen? Begreifst du die Inhalte nicht? Wobei brauchst du meine Hilfe?
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Hier meldet sich eh keiner mehr und es wird der übliche Thread, aus dem man keine Rückschlüsse ziehen kann.
Zitat:
@Jubi TDI/GTI schrieb am 14. Juni 2016 um 13:34:51 Uhr:
Nicht einmal dann besteht Handlungsbedarf! Der besteht erst wenn ein "bunter" Brief vom Gericht kommt und genau so lange würde ich NICHTS weiter unternehmen!
Genauso würde ich das auch halten.
Mit irgendwelchen Schreiben kann man sich bestenfalls ein Ei an's Schienbein nageln.
Gruß Metalhead
Zitat:
@S Klasse Fan schrieb am 14. Juni 2016 um 14:03:03 Uhr:
Wenn er jetzt einen Mangel geltend macht, dann soll er Dir nachweisen dass der bei Kauf nicht vorlag.
?????????
Mängel die bei Kauf nicht vorlagen sind nicht von der Gewährleistung gedeckt (selbst bei Privatkauf von einem Händler).
Gruß Metalhead
Auch mündliche Verträge sind Verträge. Der einzige Nachteil ist, dass schwer nachweisbar ist was vereinbart wurde. Da die Theaderstellerin aber Zeugen hat, dass die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde ist erstmal alles gut. Ich würde nun abwarten ob wirklich was von Anwalt kommt und dann ebenfalls einen einschalten. Falls du ADAC Mitglied bist kannst du dich da auch jetzt schonmal beraten lassen. Erstberatung ist soweit ich weis da kostenlos.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 16. Juni 2016 um 08:49:16 Uhr:
Zitat:
@Jubi TDI/GTI schrieb am 14. Juni 2016 um 13:34:51 Uhr:
Nicht einmal dann besteht Handlungsbedarf! Der besteht erst wenn ein "bunter" Brief vom Gericht kommt und genau so lange würde ich NICHTS weiter unternehmen!
Genauso würde ich das auch halten.
Mit irgendwelchen Schreiben kann man sich bestenfalls ein Ei an's Schienbein nageln.
Das ist so nicht ganz richtig. Der/die TE hat, soweit ich das mitbekommen habe, dem Käufer bisher noch nicht mitgeteilt, dass die Kostenübernahme wegen dem Ausschluss der Gewährleistung verweigert wird. Ganz im Gegenteil:
Zitat:
Ich habe dem Käufer nun angeboten, dass ich das Auto in meine "Stammwerkstatt" fahren darf, dass dort der Angebliche Lenkgetriebedefekt überprüft wird.
Das und auch nur das sollte daher schnellstmöglich nachgeholt werden, und zwar beweisbar schriftlich per einfachem Einwurf-Einschreiben (das reicht in diesem Fall). Es könnte sonst als Verstoß gegen die Mitwirkungs- bzw. Schadenminderungspflichten o.ä. gewertet werden und dem Käufer Schadenersatzansprüche gewähren. Wurde aber bereits mehrfach empfohlen:
Zitat:
@LF117 schrieb am 13. Juni 2016 um 15:53:28 Uhr:
Hast du ihm schon gesagt, dass du das wegen dem Ausschluss der Sachmängelhaftung nicht bezahlst? Hast du für das Gespräch Zeugen? Wenn nein, solltest du ihm das schleunigst per Einwurf-Einschreiben schriftlich mitteilen und dass du (einen) Zeugen für den Fahrzeugverkauf hast, der den Ausschluss der Sachmängelhaftung bezeugen kann.
Zitat:
@Michael Mark schrieb am 14. Juni 2016 um 08:40:50 Uhr:
Zunächst einmal würde ich dem Käufer klipp und klar mitteilen, das du den Wagen vor einem Zeugen mündlich unter Ausschluss der Sachmängelhaftung ausgeschlossen hast. Teile ihm mit, dass du andernfalls diese Sache zur weiteren Klärung deinem Anwalt übergeben wirst.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 14. Juni 2016 um 10:31:33 Uhr:
die Drohungen von ihm kannst Du mal gepflegt ignorieren.Ich würde es so machen: Ihm per Einschreiben mitteilen, dass die Gewährleistung rechtswirksam ausgeschlossen wurde.
Ich gehe mal davon aus, dass dann Ruhe wäre. Ansonsten auf weitere Kommunikation nicht eingehen.
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 14. Juni 2016 um 11:08:41 Uhr:
Ich bin der Meinung, ihm nochmal mitzuteilen, dass die Sachmängelhaftung rechtswirksam ausgeschlossen wurde, ist eine gute Idee.
Zitat:
@go-4-golf schrieb am 14. Juni 2016 um 13:25:11 Uhr:
Voerstrst kein RA,sondern nur konsequent daraufhinweisen, dass Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde und es damit ohne Bedeutung ist, ob der behauptete Mangel tatsächlich vorliegt oder ob es ggfs. auch ein Schaden aufgrund von Verschleiß ist.
Keine weitere Einlassung auf Einzeldiskussionen.
Was denn bitte für Mitwirkungspflichten?! Jetzt hört doch mal auf mit diesem schwachsinnigen Jura-halbwissen...
Wenn Du hier sowas einwirfst dann bitte nur mit Rechtsgrundlage, alles andere ist völlig ohne Wert.
Hier wird alles mögliche zusammengeworfen, vom Verbrauchsgüterkauf über dass nur schriftlich ein Vertrag vorliegt und jetzt kommst Du noch mit irgendwelchen Schadensminderungs- und Mitwirkungspflichten....
Wenn man mit der Materie nicht vertraut ist sollte man einfach nichts dazu schreiben und die Themenstarterin nicht noch weiter verunsichern.
Die Sache ist total einfach, und daraus hier irgend eine irre Geschichte zu basteln ist nur unnötig.
Zitat:
@S Klasse Fan schrieb am 16. Juni 2016 um 20:08:31 Uhr:
Die Sache ist total einfach, und daraus hier irgend eine irre Geschichte zu basteln ist nur unnötig.
....aber Motor Talk gerecht...😁
Natürlich möchte ich keine irre Geschichte basteln. Da du dich anscheinend auszukennen scheinst, bitte ich dich, nur diese Sache zu bewerten, auf die kam es mir dabei an:
Zitat:
Der/die TE hat, soweit ich das mitbekommen habe, dem Käufer bisher noch nicht mitgeteilt, dass die Kostenübernahme wegen dem Ausschluss der Gewährleistung verweigert wird. Ganz im Gegenteil:
Zitat:
Ich habe dem Käufer nun angeboten, dass ich das Auto in meine "Stammwerkstatt" fahren darf, dass dort der Angebliche Lenkgetriebedefekt überprüft wird.
Oder kann man das tatsächlich einfach so ignorieren? Ich war da der Meinung, dass sollte die TE dem Käufer gegenüber klarstellen/korrigieren.
Die TE soll sagen was Sache ist, gekauft wie gesehen, Ausschluss Gewährleistung, wenn Käufer irgendwas will soll er einen Mangel beweisen, der arglistig verschwiegen wurde weil das überhaupt die einzige Möglichkeit für Nachbesserung bzw Schadensersatz wäre. Da aber die Sachlage das niemals hergibt würde ich einfach die Füße stillhalten bis der Blödsinn durch ist.
Und reagieren nur auf Unterlagen vom Gericht und ansonsten auf Anfrage das oben geschriebene freundlich anmerken.
Hallo TE,,
ich würde gar nicht auf Anrufe oder Briefe reagieren. Erst wenn ein amtlicher Mahnbescheid oder etwas von seinem RA kommt würde ich einen eigenen RA beauftrage.
Solche asozialen Schmarotzer gibt es leider viel zu oft. Augrund der laschen Rechtssprechung haben die hier fast Narrenfreiheit.
rzz