Auto verkauft, Käufer beanstandet Mängel...

Hallo,

ich habe gerade folgendes Problem:
am Dienstag habe ich mein Ford Ka privat Verkauft, mir waren zu dem Zeitpunkt keine Mängel aufgefallen.
Jetzt am Donnerstag hat sich der Käufer gemeldet und stellt Geräusche beim Lenken über Unebenheiten fest. Er war auch schon in der Werkstatt und dort hat ein Meister festgestellt, dass das Gelenk zum elektrischen Servolenkgetriebe defekt sei. Angebliche 690€ ohne Einbau. Das soll ich jetzt bezahlen

Mir sind keine Geräusche aufgefallen und auf eine Probefahrt hat der Käufer 2 mal (unter Zeugen) verzichtet. Einen schriftlichen Kaufvertrag haben wir nicht abgeschlossen. Ich habe Ihm nur gesagt dass ich nicht für Sachmängel hafte on denen ich nichts weiß, auch unter Zeugen war das für Ihn in Ordnung.
Jetzt wirft er mir verschwiegene arglistige Täuschung vor und droht mit dem Anwalt.

Was kann ich tun?
Vielen DAnk für Eure Hilfe

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Sarinja schrieb am 12. Juni 2016 um 20:04:22 Uhr:


Ich hatte einen Vordrock vom AD AC dabei, den wollte er nicht unterschreiben.

Na dann hätte ich ihm einen guten Heimweg gewünscht.

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Ob die TE noch durchblickt? 😕

Gruß Frank,
der gespannt ist wie das Ganze ausgeht. 😉

Zitat:

@Frank128 schrieb am 13. Juni 2016 um 22:05:28 Uhr:


Ob die TE noch durchblickt? 😕

Gruß Frank,
der gespannt ist wie das Ganze ausgeht. 😉

Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um. Vom "Durchblicken" steht nichts in den NUB. 😁

Grüße vom Ostelch

ich würd mir da auch keinen kopf machen.

wenn ne schriftliche forderung per gerichtlichem mahnbescheid von ihm kommt dann ab zum anwalt.
bei allen anderen anfragen schickst ihn nach hause.

->sollte er anfangen dir persönlich schaden zu wollen dann zögere nicht mit einer anzeige bzgl übler nachrede oder was auch immer (evtl gibt es noch andere betroffene)

mit zerstochenen reifen und sowas mußt eigentlich nicht rechnen. der typ möchte den preis drücken also dich betrügen, er hat finanziell nichts davon wenn er anfängt dich zu terroriseren, sondern wird hoffentlich 'nur fordern' und eben irgendwann ablassen und sich wohl zeitnah den nächsten dummen suchen (hat er halt mit dem fahrzeug nichts/nicht viel verdient aber der nächste doofe verkäufer kommt bestimmt).

---------
mach von deiner seite aus in jedem fall mal ein gedächtnisprotokoll
->ablauf beim verkauf deines fahrzeugs
->wie und wann äußerte er seine forderung(en)

Hallo Forum

Ich weiß nicht, warum dieser Thread wieder einmal zerredet wird. Das scheint wohl das einzige Interesse von einigen Leuten hier zu sein, die sonst nicht viel zu melden haben.
Das hilft Sarinja aber nicht weiter.

Hallo Sarinja

Zunächst einmal würde ich dem Käufer klipp und klar mitteilen, das du den Wagen vor einem Zeugen mündlich unter Ausschluss der Sachmängelhaftung ausgeschlossen hast. Teile ihm mit, dass du andernfalls diese Sache zur weiteren Klärung deinem Anwalt übergeben wirst.

Solltest du dann Post von dem Anwalt des Käufers bekommen, kannst du immer noch anbieten, den Wagen zum gleichen Preis zurückzunehmen (auch ohne einen Anwalt zu konsultieren). Die Kosten für die Beseitigung des Hagelschadens würde ich nicht übernehmen, da du diese nicht beauftragt hast. Teile dem Käufer dann mit, dass du für die gefahrenen Kilometer noch eine Kilometerpauschale verlangen wirst.

Viel Erfolg und viele Grüße
Michael Mark

@Forum: Natürlich sind dieses keine juristischen abgesegneten Tipps, aber vielleicht sollte man dem TE einfach mal zur Seite stehen und nicht gleich wieder ein Welteruntergangsszenario beschreiben!

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Zitat:

@Michael Mark schrieb am 14. Juni 2016 um 08:40:50 Uhr:


Hallo Forum

Ich weiß nicht, warum dieser Thread wieder einmal zerredet wird. Das scheint wohl das einzige Interesse von einigen Leuten hier zu sein, die sonst nicht viel zu melden haben.
Das hilft Sarinja aber nicht weiter.

Hallo Sarinja

Zunächst einmal würde ich dem Käufer klipp und klar mitteilen, das du den Wagen vor einem Zeugen mündlich unter Ausschluss der Sachmängelhaftung ausgeschlossen hast. Teile ihm mit, dass du andernfalls diese Sache zur weiteren Klärung deinem Anwalt übergeben wirst.

Solltest du dann Post von dem Anwalt des Käufers bekommen, kannst du immer noch anbieten, den Wagen zum gleichen Preis zurückzunehmen (auch ohne einen Anwalt zu konsultieren). Die Kosten für die Beseitigung des Hagelschadens würde ich nicht übernehmen, da du diese nicht beauftragt hast. Teile dem Käufer dann mit, dass du für die gefahrenen Kilometer noch eine Kilometerpauschale verlangen wirst.

Viel Erfolg und viele Grüße
Michael Mark

@Forum: Natürlich sind dieses keine juristischen abgesegneten Tipps, aber vielleicht sollte man dem TE einfach mal zur Seite stehen und nicht gleich wieder ein Welteruntergangsszenario beschreiben!

Wenn du die Beiträge zum Thema alle gelesen hast, wundert mich dein Vorwurf an das Forum und dein Vorschlag für die TE. Jetzt mit einem reparierten (oder in Reparatur befindlichen Hagelschaden) den Kaufvertrag rückgängig machen zu wollen, ohne dem Käufer die Kosten für die Reparatur ersetzen zu wollen, ist einigermaßen unrealistisch. Mit diesem Vorschlag würde sie den Käufer mit Sicherheit auf die Palme bringen, aber keine ruhige Lösung des Problems erreichen. Das wäre vielleicht gegangen, wenn der Käufer nichts an den Auto gemacht hätte, so dass er es höchstens mit ein paar Kilometern mehr auf dem Tacho hätte zurückgeben können. Der Rest ist der TE schon mehrfach so empfohlen worden, mit Begründung warum sie so handeln sollte.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Michael Mark schrieb am 14. Juni 2016 um 08:40:50 Uhr:


@Forum: Natürlich sind dieses keine juristischen abgesegneten Tipps, aber vielleicht sollte man dem TE einfach mal zur Seite stehen und nicht gleich wieder ein Welteruntergangsszenario beschreiben!

tolle Tipps, die juristisch geradewegs auf das Abstellgleis führen. Welche Veranlassung sollte @Sarinja haben, das Auto zurückzunehmen?

Bevor sie jetzt irgendwelche schlauen Erklärungen abgibt, sollte sie sich juristischen Rat einholen. So unkompliziert ist die Lage leider nicht, weil es vier Verteidigungsstellungen gibt:
1. Sachmängelhaftung wurde ausgeschlossen. Problem: Beweis
2. Mangel fällt gar nicht unter die Sachmängelhaftung, weil Verschleiss. Problem: Dazu müsste man über den Mangel und die Laufleistung mehr wissen
3. Käufer kauft gewerblich und hätte den Mangel erkennen können. Problem: Nachweis
4. Verkäufer hat Nachbesserungsrecht, welches der Käufer nicht ermöglicht hat. Problem: wir wissen nicht, ob der Käufer den Mangel schon repariert hat

Bei der Zeugensache sollte man vielleicht auch noch etwaige Zeugen des Käufers bedenken. Wenn der ebenfalls noch einen "Zeugen" dabei hatte, der den Ausschluss nicht gehört hat steht wieder Aussage gegen Aussage. Generell helfen "eigene" Zeugen vor Gericht nicht unbedingt viel, da man sich nur selten auf deren Neutralität verlassen kann.
War der Käufer denn alleine oder ebenfalls zu zweit oder gar zu dritt?

Die ganze Aktion stinkt jedenfalls zum Himmel und ich würde wetten dass die Karre weder den Defekt hat, noch dass der Hagelschaden repariert wird. Ist bestimmt nur der Vorwand damit du nichts nachkontrollieren kannst und das Auto nicht zurück nehmen kannst.
Sollte es tatsächlich bis vors Gericht kommen, was mich schwer wundern würde, hat er nicht unbedingt die besten Karten wenn herauskommt, dass er KFZ Händler ist.

Wenn er KFZ-Händler ist würde ich einfach mal Abends auf seinem Hof schauen ob die Kiste schon weiterverkauft wird, oder ob sie vor seinem Haus steht statt in der Werkstatt...

Zitat:

tolle Tipps, die juristisch geradewegs auf das Abstellgleis führen. Welche Veranlassung sollte @Sarinja haben, das Auto zurückzunehmen?

Bevor sie jetzt irgendwelche schlauen Erklärungen abgibt, sollte sie sich juristischen Rat einholen. So unkompliziert ist die Lage leider nicht, weil es vier Verteidigungsstellungen gibt:
1. Sachmängelhaftung wurde ausgeschlossen. Problem: Beweis
2. Mangel fällt gar nicht unter die Sachmängelhaftung, weil Verschleiss. Problem: Dazu müsste man über den Mangel und die Laufleistung mehr wissen
3. Käufer kauft gewerblich und hätte den Mangel erkennen können. Problem: Nachweis
4. Verkäufer hat Nachbesserungsrecht, welches der Käufer nicht ermöglicht hat. Problem: wir wissen nicht, ob der Käufer den Mangel schon repariert hat

1. 2 Aussagen Verkäufer zu 1 Aussage Käufer, Käufer hatte weder bei der Besichtigung, noch bei der Übergabe vor seiner Haustür einen Partner dabei.

2. Zuerst hat er Bemängelt: Gelenk zum Servoelektrogetriebe, dann: Lenksäule und Lenkzwischenwelle + Schrauben aus einer Mail abkopiert. Ob dass das selbe ist weiß ich nicht, da ich mich mit Autos nun wirklich nicht auskenne... Laufleistung waren es erst 37000Km.

3. Dann hat er in dem moment als Privatperson gehandelt?

4. Stimmt, bisher droht er mir nur mit Anwalt, Arglistiger verschwiegener Täuschung und Schadensersatz...

die Drohungen von ihm kannst Du mal gepflegt ignorieren.

Ich würde es so machen: Ihm per Einschreiben mitteilen, dass die Gewährleistung rechtswirksam ausgeschlossen wurde. Ihm mitteilen, dass das Gewährleistungsrecht in jedem Fall ein Nachbesserungsrecht durch den Verkäufer vorsieht. Einer Überprüfung der Lenkung in einer Werkstatt meiner Wahl zustimmen und ihn bitten, dafür Terminvorschläge zu unterbreiten. Kosten für die Überprüfung gehen, soweit der Mangel nicht besteht, zu Lasten des Käufers.

Ich gehe mal davon aus, dass dann Ruhe wäre. Ansonsten auf weitere Kommunikation nicht eingehen.

Ich bin der Meinung, ihm nochmal mitzuteilen, dass die Sachmängelhaftung rechtswirksam ausgeschlossen wurde, ist eine gute Idee. Ist ja erstmal total egal, ob es wirklich gesagt wurde. Ob mit oder ohne Zeugen. Dann soll er erstmal machen. Natürlich wird er das anders sehen, aber auf seine "Maßnahmen" würde ich dann erstmal warten.

Oder soll ich jetzt schon einen Rechtsanwalt einschalten der für mich ein Schreiben verfasst? klar habe ich dann einmal die Kosten für das Schreiben zu tragen, aber wenn Ihr euch alle auch so unsicher seit mit der Rechtslage?

Nein, keinen Cent würd ich vorab in die Hand nehmen. WENN wirklich ein Schreiben vom Anwalt bei Dir im Briefkasten liegt, DANN kannst Du entsprechend reagieren. Vor allen Dingen hast Du dann etwas, worauf Du (mit Deinem eigenen Anwalt) reagieren kannst.

Zitat:

@Sarinja schrieb am 14. Juni 2016 um 11:14:12 Uhr:


Oder soll ich jetzt schon einen Rechtsanwalt einschalten der für mich ein Schreiben verfasst? klar habe ich dann einmal die Kosten für das Schreiben zu tragen, aber wenn Ihr euch alle auch so unsicher seit mit der Rechtslage?

Ich würde schlicht abwarten. Trotz fehlendem schriftlichen Kaufvertrag sieht die Sache für dich ganz gut aus. Lass dich nicht verrückt machen und bleibe vor allem bei einer Linie. Mach keine Angebote, die du nachher bereuen musst. Wenn hier zuerst einer zum Anwalt sollte, dann der Käufer. Der will was von dir und nicht umgekehrt.

Grüße vom Ostelch

Da liegt an sich schon kein Sachmangel vor....

Zitat:

@Sarinja schrieb am 14. Juni 2016 um 11:14:12 Uhr:


Oder soll ich jetzt schon einen Rechtsanwalt einschalten der für mich ein Schreiben verfasst? klar habe ich dann einmal die Kosten für das Schreiben zu tragen, aber wenn Ihr euch alle auch so unsicher seit mit der Rechtslage?

Nein, du könntest aber eine kostenlose Rechtsberatung in Anspruch nehmen um die rechtliche Situation von einem Anwalt bestätigen zu lassen die du hier schon mehrfach genannt bekommen hast, und wie man weiter verfahren sollte wenn der weiter nervt.

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