Auto verkauft, Käufer beanstandet Mängel...
Hallo,
ich habe gerade folgendes Problem:
am Dienstag habe ich mein Ford Ka privat Verkauft, mir waren zu dem Zeitpunkt keine Mängel aufgefallen.
Jetzt am Donnerstag hat sich der Käufer gemeldet und stellt Geräusche beim Lenken über Unebenheiten fest. Er war auch schon in der Werkstatt und dort hat ein Meister festgestellt, dass das Gelenk zum elektrischen Servolenkgetriebe defekt sei. Angebliche 690€ ohne Einbau. Das soll ich jetzt bezahlen
Mir sind keine Geräusche aufgefallen und auf eine Probefahrt hat der Käufer 2 mal (unter Zeugen) verzichtet. Einen schriftlichen Kaufvertrag haben wir nicht abgeschlossen. Ich habe Ihm nur gesagt dass ich nicht für Sachmängel hafte on denen ich nichts weiß, auch unter Zeugen war das für Ihn in Ordnung.
Jetzt wirft er mir verschwiegene arglistige Täuschung vor und droht mit dem Anwalt.
Was kann ich tun?
Vielen DAnk für Eure Hilfe
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Sarinja schrieb am 12. Juni 2016 um 20:04:22 Uhr:
Ich hatte einen Vordrock vom AD AC dabei, den wollte er nicht unterschreiben.
Na dann hätte ich ihm einen guten Heimweg gewünscht.
170 Antworten
Voerstrst kein RA,sondern nur konsequent daraufhinweisen, dass Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde und es damit ohne Bedeutung ist, ob der behauptete Mangel tatsächlich vorliegt oder ob es ggfs. auch ein Schaden aufgrund von Verschleiß ist.
Keine weitere Einlassung auf Einzeldiskussionen.
O.
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 14. Juni 2016 um 11:18:26 Uhr:
[...] WENN wirklich ein Schreiben vom Anwalt bei Dir im Briefkasten liegt, DANN kannst Du entsprechend reagieren. [...]
Nicht einmal dann besteht Handlungsbedarf! Der besteht erst wenn ein "bunter" Brief vom Gericht kommt und genau so lange würde ich NICHTS weiter unternehmen!
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 12. Juni 2016 um 19:59:37 Uhr:
Wie kann man so naiv sein, ein Fahrzeug ohne Kaufvertrag zu verkaufen? Nimm die Karre zurück,zahl dem Typ das Geld zurück und gut ist.
Vorallem darfst Du auf so nen Unsinn nicht hören.
In Deutschland gilt bis auf Ausnahmen Formfreiheit, ein Vertrag besteht also so oder so.
Wenn er jetzt einen Mangel geltend macht, dann soll er Dir nachweisen dass der bei Kauf nicht vorlag.
Ansonsten bleibt es dabei, ihr habt keinen Zustand vereinbart sondern das Auto ist in einem Zustand wie man es von Art und Beschaffenheit her erwarten kann, steht irgendwo so um 439 BGB drin.
Das ganze Spiel habe ich auch einmal durch, vorallem wenn dann die Worte Anwalt und Arglist fallen wird man irgendwann nervös, aber Arglist vorzuwerfen ist geradezu lächerlich.
Der spielt das Spiel nicht zum ersten Mal und wenn es Dir zu bunt wird würde ich einfach schreiben dass er demnächst Post von der Staatsanwaltschaft bekommt wegen Betrugs.
Zitat:
@S Klasse Fan schrieb am 14. Juni 2016 um 14:03:03 Uhr:
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 12. Juni 2016 um 19:59:37 Uhr:
Wie kann man so naiv sein, ein Fahrzeug ohne Kaufvertrag zu verkaufen? Nimm die Karre zurück,zahl dem Typ das Geld zurück und gut ist.Vorallem darfst Du auf so nen Unsinn nicht hören.
In Deutschland gilt bis auf Ausnahmen Formfreiheit, ein Vertrag besteht also so oder so.
Wenn er jetzt einen Mangel geltend macht, dann soll er Dir nachweisen dass der bei Kauf nicht vorlag.
Ansonsten bleibt es dabei, ihr habt keinen Zustand vereinbart sondern das Auto ist in einem Zustand wie man es von Art und Beschaffenheit her erwarten kann, steht irgendwo so um 439 BGB drin.
Das ganze Spiel habe ich auch einmal durch, vorallem wenn dann die Worte Anwalt und Arglist fallen wird man irgendwann nervös, aber Arglist vorzuwerfen ist geradezu lächerlich.
Der spielt das Spiel nicht zum ersten Mal und wenn es Dir zu bunt wird würde ich einfach schreiben dass er demnächst Post von der Staatsanwaltschaft bekommt wegen Betrugs.
Ich werde hier schon ganz verrückt...
Was aber, wenn da wirklich etwas defekt ist? Und ich beim Verkauf das nicht wusste?
Ich kenn mich wirklich nicht mit Autos aus... ;(
Ähnliche Themen
Jetzt mach Dich mal nicht kirre. In § 434 BGB steht Deine Antwort eigentlich drin.
Ihr habt keine Beschaffenheitsvereinbarung, ihr habt keine Zweckverwendung vereinbart, deswegen gilt § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB, und da steht ziemlich einwandfrei drin dass die Sache mangelfrei ist, wenn sie die nach Art und Weise übliche Beschaffenheit aufweist.
Und dass bei einem Gebrauchtwagen Verschleiß vorhanden ist, wird kein Mensch ernsthaft in Frage stellen.
Wenn wirklich was defekt ist, dann hat Dich das als Verkäufer höchstens zu interessieren, wenn du Händler bist und man sowas wie ein Wissensgefälle annehmen kann, weil man dann einen anderen Wissenshorizont annimmt. Das steht so ungefähr in § 442 BGB.
Wenn Du ein Auto verkaufst, keine Ahnung von Autos hast, und wer anders der genau so wenig Ahnung hat das Ding kauft und ein Mangel da ist, dann ist das Pech vom Käufer.
Ich würde mich da gar nicht auf Diskussionen einlassen.
Das erste worauf ich reagieren würde wäre Post vom Amtsgericht.
Ich kann Dir ja mal schildern wie es bei mir damals lief, vielleicht beruhigt Dich das.
Ich hab damals einen alten Mercedes verkauft, ca 300.000 km gelaufen, optisch deutlich gebraucht. Käufer war anfangs ganz nett, entspannter Umgang, alles schick. Kaufvertrag schriftlich festgehalten, Ausschluss der Mangelhaftung, die ganze Palette. Probefahrt gemacht, darauf hingewiesen dass der Schaltvorgang von 2 auf 3 etwas hängt, so wie man das als redlicher Normalmensch halt macht.
Etwas misstrauisch wurde ich, als er von ca 3.000 Euro Kaufpreis 1.000 Euro am Tag vor der Übereignung per Überweisung zahlen wollte. Rein instinktiv abgelehnt und gesagt Übergabe des Fahrzeugbriefs erfolgt nach Einzahlung des Kaufpreises in Bar in der örtlichen Bankfiliale. Größter Fehler (das erste und letzte Mal): Fahrzeug angemeldet übergeben, natürlich schriftlich die Verpflichtung festgehalten dass das Fahrzeug binnen 3 Werktagen umzumelden ist, Haftung bei Höherstufung meiner Versicherung etc pp.
Keine 30 Minuten später klingelt das Telefon, Fensterheber geht nicht. Wusste ich auch nicht, ärgerlich. Ihm gesagt dass ich das auch nicht wusste, da war von meiner Seite aus die Stimmung eigentlich noch normal.
2 Stunden später ging es weiter, ich hätte "offensichtliche Mängel verschwiegen", etwa Rost an den Saccobrettern. Da hat sich dann so langsam der Verdacht gehegt, dass da jemand planend vorgegangen ist. Und so lief es dann, mehrere Tage mit SMS bombardiert worden, Bilder von den offensichtlichen, arglistig verschwiegenen Mängeln.
Nicht dass ich rechtlich irgendwelche Zweifel an der Klarheit der Sachlage gehabt hätte, aber man ist natürlich schon erheblich verunsichert.
Dann war erstmal ne Woche Ruhe, Rufnummer blockiert.
Dann kamen SMS von unterdrückter Nummer von wegen er hätte seine Rechtsschutzversicherung kontaktiert usw und (das hab ich gefeiert) "mit euch Deutschen kann man keine Geschäfte machen"
Da ist mir dann irgendwann der Draht aus der Mütze gesprungen, Schreiben verfasst dass a) Kein Sachmangel vorliegt, b) Selbst wenn einer vorläge, die Haftung für diesen ausgeschlossen wäre und c) Der Vorwurf einen offensichtlichen Mangel arglistig verschwiegen zu haben mir den Eindruck vermittelt, er wolle mich betrügen.
Dann ging es weiter. Wagen könne nicht umgemeldet werden, weil das Motorsteuergerät defekt sei und der Wagen nicht fahren könne. Außerdem Inserat gefunden, wo der Wagen online für das Doppelte des mir bezahlten Kaufpreises angeboten wurde, dummerweise nur mit meinen Fotos.
Da war es dann zu Ende. Ich hab ein Schreiben aufgesetzt, in dem ich diverse Fristen gesetzt habe. Unter anderem mitgeteilt, dass der Wagen innerhalb von 48 Stunden umzumelden ist, da er andernfalls zur Fahndung ausgeschrieben wird, Pflichtverletzung aus Kaufvertrag, die Staatsanwaltschaft wegen versuchten Betrugs ermitteln wird, wegen der Bilder einen Mahnbescheid über 12.000 Euro Streitwert per Einschreiben eingeschickt und mit schwerer Artillerie geschossen.
Dann war auf einmal Ruhe, nach 24 Stunden Post von der Versicherung bekommen, dass der Wagen umgemeldet wurde, keine SMS mehr, keine Drohung mehr mit Rechtsschutzversicherung etc.
Nach 2 Tagen Ruhe dann angekündigt, dass die Sache wegen der Bilder jetzt dem Oberlandesgericht übergeben wird, da kamen dann flehentliche Antworten und letztlich habe ich dann natürlich nicht Klage erhoben weil das mit dem Streitwert vermutlich eh nie durchgegangen wäre und ich eigentlich ja auch nur meine Ruhe haben wollte.
Der Trick an der Sache ist, dass es im Bereich Kauf von Privat zig Kleinkriminelle gibt, die genau nach der Masche vorgehen. Gebrauchtes Auto kaufen, dann den dicken Max machen mit Rechtsschutzversicherung und Arglist und so nochmal 500-1.000 Euro rausholen.
Wenn Du aber den Spieß umdrehst und sozusagen mit Kanonen auf Spatzen schießt, dann kehrt sehr schnell Ruhe ein.
Es gibt bei sowas zwei Komponenten, Härte und Zeit. Das eine ersetzt das andere.
Zitat:
@Sarinja schrieb am 14. Juni 2016 um 14:32:08 Uhr:
Ich werde hier schon ganz verrückt...
Was aber, wenn da wirklich etwas defekt ist? Und ich beim Verkauf das nicht wusste?
Ich kenn mich wirklich nicht mit Autos aus... ;(
Mach dich nicht selbst verrückt. Du musst nicht jeden Schaden kennen, den dein Auto hat. Jedes ältere Auto hat Verschleiß an Bauteilen. Der Ka sicher auch. Das allein ist rechtlich kein Mangel. Nur ein Schaden, der bei einem Auto dieses Alters nicht auftreten dürfte ist, ein Mangel im rechtlichen Sinn. Dann hat der Käufer selbst keine Probefhrt machen wollen. Dadurch hat er sich selbst die Möglichkeit genommen, erkennbare Mängel am Auto festzustellen. Das ist grob fahrlässig. Deshalb muss er sich jetzt so behandeln lassen als hätte er diese Mängel gekannt. Auch dann muss der Verkäufer dafür nicht geradestehen. Und schließlich hast du Zeugen dafür, dass du die Mängelgewährleistung ausgeschlossen hast. Bleib ruhig und warte ab, ob der Käufer überhaupt was unternimmt. Vielleicht macht er nur viel Wind und dann passiert gar nichts. Denn wenn der zum Anwalt geht und sich beraten lässt, wird der ihm auch sagen, dass seine Chancen schlecht sind.
Grüße vom Ostelch
Der macht vor allem deswegen Wind, weil er, wenn er auf dem offiziellen Wege, also übers Amtsgericht, irgendwas gegen Dich geltend machen will in Vorleistung treten muss, die vermutlich den Streitwert übersteigt.
Rechtsschutzversicherungen prüfen Anliegen natürlich bevor sie einen Cent bezahlen und wenn es so ist wie geschildert, dann bleibt es vermutlich bei ein bisschen Lautmalerei 😉
Vor allen Dingen ist doch auch klar, dass WENN er wirklich so vorgehen wollen würde (Anwalt, Gericht), doch schon längst was in Gang gebracht wäre. Kein seriöser Käufer droht zig mal mit irgend welchen Maßnahmen.
Kann mich meinen Vorrednern nur anschließen, bitte nicht verrückt machen lassen, und IN JEDEM FALL abwarten, ob eine konkrete, schriftlich fixierte Forderung in Deinem Briefkasten liegt. Wie schon jemand hier sagte, selbst dann wäre es fragwürdig ob Du reagieren musst.
Ein Detail fand ich interessant: Du sagtest ja, dass der Typ aus dem Nachbarort käme, und das bei Euch alles kleine Gemeinden sind. Wenn dem so ist, dann wäre er doch bestimmt schon mal so vorbei gekommen um mit Dir zu reden. Daher sind irgendwelche SMS oder Anrufe noch fragwürdiger.
Hallo
EIn mündlich geschlossener Kaufvertrag ist ebenso rechtsgültig wie ein schriftlicher Vertrag. Die eventuell getroffenen Absprachen kannst du durch die anwesenden Zeugen bestätigen lassen.
Im übrigen ist der Käufer in der Beweispflicht, dass ein entsprechen Mangel überhaupt vorliegt (Kostenvoranschlag etc.)
Solange das nicht der Fall ist würde ich mich mit dem Käufer nicht mehr auseinandersetzen. Solange der Käufer keinen Beweis liefert muss man sich nicht über die weiteren Maßnahmen den Kopf zerbrechen.
Besten Gruß
Wir könnten jetzt mal langsam eine Strichliste machen, wie oft schon das Gleiche geschrieben wurde. 😕
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 15. Juni 2016 um 10:37:26 Uhr:
Wir könnten jetzt mal langsam eine Strichliste machen, wie oft schon das Gleiche geschrieben wurde. 😕
Das ist vergleichbar mit den Jahresringen der Bäume. Die Zahl der inhaltlichen Wiederholungen läßt Rückschlüsse auf das Alter des Beitrags zu. 😉
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@S Klasse Fan schrieb am 14. Juni 2016 um 14:03:03 Uhr:
Wenn er jetzt einen Mangel geltend macht, dann soll er Dir nachweisen dass der bei Kauf nicht vorlag.
Braucht er nicht zu tun.
Entweder die Gewährleistungspflicht wurde wirksam ausgeschlossen (dann spielt ein vorhandener Mangel beim Kauf keine Rolle solange er nicht arglistig verchwiegen wurde) oder sie wurde nicht wirksam ausgeschlossen (dann muss in den ersten 6 Monaten der VERKÄUFER nachweisen, dass eiin Mangel beim Verkauf NICHT vorlag).
Wenn Du schon Tipps gibst, sollten sie halbwegs richtig sein.
Das ist leider wieder ein wertloser Beitrag, weil die angesprochene Beweislastkehr von 6 Monaten nur beim Verbrauchsgüterkauf greift, also Vertrag zwischen Verbraucher und Unternehmer, §§ 476, 13, 14 BGB.
Wenn Du schon meinst, mit Halbwissen die wenigen fundierten Beiträge hier korrigieren zu müssen, dann stelle bitte sicher dass Du keinen Blödsinn schreibst, oder lass es mit dem korrigieren ganz
Zitat:
@Ostelch schrieb am 15. Juni 2016 um 10:49:12 Uhr:
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 15. Juni 2016 um 10:37:26 Uhr:
Wir könnten jetzt mal langsam eine Strichliste machen, wie oft schon das Gleiche geschrieben wurde. 😕Das ist vergleichbar mit den Jahresringen der Bäume. Die Zahl der inhaltlichen Wiederholungen läßt Rückschlüsse auf das Alter des Beitrags zu. 😉
Grüße vom Ostelch
Und es lässt Rückschlüsse auf die Teilnehmer an der Diskussion zu .... 😕