Auto verkauft jetzt kommt der Anwalt
Hallo Leute ! letztens habe ich mein Auto verkauft jetzt will mir der Käufer das Auto wieder zurückgeben der Grund ist die Heizung ist Defekt. Er wirft mir vor arglistig gehandelt zu haben ,aber ich bin mir sicher dass die Heizung bei mir funktioniert hat jetzt fordert der Anwalt dass ich das Auto wieder zurück nehme und ihm das Geld zurückgebe. Zug um Zug was kann ich jetzt machen?
Beste Antwort im Thema
Auf gar keinen Fall dem Anwalt antworten!!!!!! Es gibt überhaupt keinen Grund mit einem Anwalt eine Brieffreundschaft anzufangen. Der gegnerische Anwalt ist nicht dazu da mit dir zu verhandeln sondern er ist dazu da den Willen des Gegners durchzusetzen. Du kannst ihm schreiben was immer du möchtest, es ist seine Aufgabe die Interessen seines Mandanten durchzusetzen. Aktuell hat er absolut gar nichts was er gegen dich verwenden könnte. Warum solltest du also deine eigene Position schwächen indem du ihm irgendetwas evtl. unbedachtes schreibst, was er gegen dich verwenden könnte. Das einzige was du tun solltest ist die Korrespondenz mit deinem Käufer und dessen Anwalt komplett einzustellen. Bisher ist das von der Gegenseite nur Säbelgerassel ohne jegliche Substanz. Einfach weiter rasseln lassen. Solltest du unbedingt eine Antwort schreiben wollen, dann lediglich, dass du ab sofort ein Kontaktverbot aussprichst.
Hier wird es niemals zu irgendwelchen rechtlichen Schritten kommen. Oder hast du einen Kostenvoranschlag über eine Heizungsreparatur im Auto vergessen?
192 Antworten
Zitat:
@wowa8080 schrieb am 1. Oktober 2017 um 19:20:27 Uhr:
Was soll ich denn Anwalt schreiben?
Na - zb. einfach daß die Heizung bei Übergabe des Fahrzeuges noch funktioniert hat, wovon sich der Käufer auch Überzeugen hätte können. Deshalb siehst Du Dich nicht in der Pflicht zur Rücknahme des Fahrzeuges.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit weise ich Ihre Forderung als unbegründet zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Xy
Sehr geehrte Herr ×××××,
hiermit weise ich Ihre Forderung von ihrer Mandanten Herr×××× zurück.
Die Heizung hat bei der Übergabe des Fahrzeuges noch funktioniert , wovon sich der Käufer auch Überzeugen hätte können. Deshalb sehe ich keine Pflicht zur Rücknahme des Fahrzeuges.
Mit freundlichen Grüßen
×××××××
Ist das so okay wenn ich so abschicke?
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Sorry dass ich euch so viel Fragen Stelle, denn ich bin mit sowas noch nie zusammen gestoßen und mache mir ein bisschen Sorgen.
Ich würde es wirklich nur auf den von mir genannten Text beschränken. Danach würde ich nur noch auf Schreiben reagieren, die von einem Gericht kommen.
Eine konkrete Formulierung darf dir hier keiner nennen, das wäre dann nämlich bereits Rechtsberatung.
Würde noch "unbegründet" Einfügen - Ansonsten passt das schon in etwa! (Ist jetzt keine Rechtsberatung😉)
Sehr geehrter Herr ×××××,
hiermit weise ich Ihre Forderung Ihres Mandanten Herr×××× als unbegründet zurück.
Die Heizung hat bei der Übergabe des Fahrzeuges noch funktioniert , wovon sich der Käufer auch Überzeugen hätte können. Deshalb sehe ich keine Pflicht zur Rücknahme des Fahrzeuges.
Mit freundlichen Grüßen
×××××××
Zitat:
@wowa8080 schrieb am 1. Oktober 2017 um 20:10:21 Uhr:
Sorry dass ich euch so viel Fragen Stelle, denn ich bin mit sowas noch nie zusammen gestoßen und mache mir ein bisschen Sorgen.
Ich würde folgendes schreiben:
Sehr geehrter bla bla
sollten Sie mich auch nur noch mit EINEM weiteren Schreiben betreffend Ihre unbegründeten Forderungen belästigen, werde ich die Angelegenheit meinerseits einem Anwalt übergeben, dessen Kosten, wie Sie wissen, Ihr Mandant zu tragen hat.
Grüße bla ...
Und das (Anwalt übergeben) würde ich dann auch tun, wenn das nicht aufhört
KEINESFALLS würde ich irgendeine Aussage zur Sach- und Rechtslage machen, also nix darüber ob und wann die Heizung noch funktioniert hat, und nichts über die Klauseln aus dem Vertrag
best wishes ---
Eben.. als Jurist weiß man nämlich, dass man sich am besten nicht zu Äußerungen, die weitere Angriffspunkte bieten, hinreißen lassen sollte. Ich würde es wirklich darauf reduzieren, dass die Sache unbegründet ist und fertig. Alles Weitere "zur Heizung" kann bzw. sollte vor Gericht geklärt werden. Aber wie bereits richtig festgestellt wurde liegt weder ein arglistige Täuschung vor, noch wurde Nachbesserung verlangt. Insofern kurzmöglichst antworten und als erledigt abhaken.
Diese Drohung würde ich lassen. Nen eigenen Anwalt einschalten, würde ich erst, wenn es vor Gericht landen sollte. Der Hinweis mit den Kosten ist Nonsens, da die dann ggf erstmal eingeklagt werden müssten.
Entweder gar nicht reagieren, oder kurz und knapp die Forderung als unbegründet zurückweisen.
Fassen wir mal zusammen, Auto ist 13 Jahre als und hat 245000km. Da kann jederzeit irgendwas ohne große Vorwarnung kaputtgehen oder auch nur ein Ventil oder eine Klappe hängenbleiben und schon geht die Heizung nicht mehr.
Da würde ich mir keine Sorgen machen, auch weil die Prüfung der Heizung vor dem Kauf ja kein Problem darstellt.
Aber wie schon erwähnt gibt es Käufer die selbst bei diesem Alter und Kilometerstand den Zustand eines Neuwagens erwarten.
Richter sind mittlerweile auch auf dem Trip Schäden im Kontext zum Alter, Laufleistung, Allgemeinzustand und Preis zu betrachten.
Und wie schon erwähnt den Vorwurf zurückweisen und nicht auf den angeblichen Schaden eingehen. Der Käufer ist in der Pflicht dir nachzuweisen das du von der defekten Heizung wusstest.
Wobei ich mich nicht mal wundern würde wenn der Defekt schlicht eine Fehlbedienung wäre.
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 1. Oktober 2017 um 21:23:48 Uhr:
Fassen wir mal zusammen, Auto ist 13 Jahre als und hat 245000km. Da kann jederzeit irgendwas ohne große Vorwarnung kaputtgehen oder auch nur ein Ventil oder eine Klappe hängenbleiben und schon geht die Heizung nicht mehr.
Da würde ich mir keine Sorgen machen, auch weil die Prüfung der Heizung vor dem Kauf ja kein Problem darstellt.Aber wie schon erwähnt gibt es Käufer die selbst bei diesem Alter und Kilometerstand den Zustand eines Neuwagens erwarten.
Richter sind mittlerweile auch auf dem Trip Schäden im Kontext zum Alter, Laufleistung, Allgemeinzustand und Preis zu betrachten.
Und wie schon erwähnt den Vorwurf zurückweisen und nicht auf den angeblichen Schaden eingehen. Der Käufer ist in der Pflicht dir nachzuweisen das du von der defekten Heizung wusstest.Wobei ich mich nicht mal wundern würde wenn der Defekt schlicht eine Fehlbedienung wäre.
So seh ich das auch. Mach dir kein Kopf, lass dich nicht von der Situation erdrücken, du hast nichts zu befürchten. Ich würde entweder gar nicht reagieren oder kurz und knapp ohne Begründung und Rechtfertigungen antworten, wie oben schon erwähnt. Es kann ja durchaus sein dass die Heizung dummerweise kurz nach dem Kauf kaputt gegangen ist. Da du aber die Gewährleistung ausgeschlossen hast vertraglich, ist das nicht mehr auf deine Kosten zu reparieren. Eines rate ich dir: Verlier deinen Vertrag nicht, wenn es vor Gericht gehen soll wirst du ihn brauchen.
@wowa8080 ich würde in diesem Fall wirklich nichts unternehmen und auch nicht zurückschreiben.
Da ich beruflich selbst in diesem Bereich bin kann ich dir sagen das viele zwar oft klagen, aber spätestens vor Gericht nach 5 min Verhandlung die Klage als unbegründet abgewiesen wird.
Also abwarten und Tee trinken!