Auto verkauft jetzt kommt der Anwalt
Hallo Leute ! letztens habe ich mein Auto verkauft jetzt will mir der Käufer das Auto wieder zurückgeben der Grund ist die Heizung ist Defekt. Er wirft mir vor arglistig gehandelt zu haben ,aber ich bin mir sicher dass die Heizung bei mir funktioniert hat jetzt fordert der Anwalt dass ich das Auto wieder zurück nehme und ihm das Geld zurückgebe. Zug um Zug was kann ich jetzt machen?
Beste Antwort im Thema
Auf gar keinen Fall dem Anwalt antworten!!!!!! Es gibt überhaupt keinen Grund mit einem Anwalt eine Brieffreundschaft anzufangen. Der gegnerische Anwalt ist nicht dazu da mit dir zu verhandeln sondern er ist dazu da den Willen des Gegners durchzusetzen. Du kannst ihm schreiben was immer du möchtest, es ist seine Aufgabe die Interessen seines Mandanten durchzusetzen. Aktuell hat er absolut gar nichts was er gegen dich verwenden könnte. Warum solltest du also deine eigene Position schwächen indem du ihm irgendetwas evtl. unbedachtes schreibst, was er gegen dich verwenden könnte. Das einzige was du tun solltest ist die Korrespondenz mit deinem Käufer und dessen Anwalt komplett einzustellen. Bisher ist das von der Gegenseite nur Säbelgerassel ohne jegliche Substanz. Einfach weiter rasseln lassen. Solltest du unbedingt eine Antwort schreiben wollen, dann lediglich, dass du ab sofort ein Kontaktverbot aussprichst.
Hier wird es niemals zu irgendwelchen rechtlichen Schritten kommen. Oder hast du einen Kostenvoranschlag über eine Heizungsreparatur im Auto vergessen?
192 Antworten
Zitat:
@Johnny202 schrieb am 1. Oktober 2017 um 21:35:51 Uhr:
@wowa8080 ich würde in diesem Fall wirklich nichts unternehmen und auch nicht zurückschreiben.Da ich beruflich selbst in diesem Bereich bin kann ich dir sagen das viele zwar oft klagen, aber spätestens vor Gericht nach 5 min Verhandlung die Klage als unbegründet abgewiesen wird.
Also abwarten und Tee trinken!
Hallo Johnny202, wenn es bis zu ein Gericht kommt soll ich einen Anwalt nehmen oder kann ich auch alleine hingehen?
Zitat:
@wowa8080 schrieb am 01. Okt. 2017 um 21:42:10 Uhr:
oder kann ich auch alleine hingehen?
Du könntest theoretisch auch alleine hingehen. Ist aber wärmstens von abzuraten. Nicht selten wird dann aus einer "glasklaren" Sachlage ein Verlierer. Die Anwaltskosten zahlt im übrigen die unterlegenen Partei. Aber warte doch jetzt erstmal ab...
Im übrigen würde ich die Forderung auch ohne
IRGEND
eine Begründung oder weitere Kommunikation zurückweisen. Ein Einzeller reicht da völlig. Man macht sich da als Laie nur angreifbar, allein durch unglückliche Formulierungen.
Reagieren sollte man schon, kurz und knapp.. nur als unbegründet zurückweisen. Wenn man garnicht reagiert könnte es vor Gericht, falls es überhaupt dazu kommt, unnötige Fragen aufwerfen oder negativ ausgelegt werden.
Ich habe mit der Zeit gelernt das es besser ist gar nicht zu antworten als irgendwas. Das gibt eher Diskussionen.
Einen Anwalt würde ich mir da schon nehmen das zahlt wie oben beschrieben ja die unterliegende Partei, oder du bekommst Prozesskostenbeihilfe. Der Anwalt bringt einen Schriftsatz ein und wenn es der Käufer nicht getan hat im Anhang den Kaufvertrag. Der Richter sieht sich dann den Kaufvertrag an und in der Verhandlung wird er von deinem Anwalt nocheinmal hervorgeholt und auf den Gewährleistungsausschluss hingewiesen. Das dauert in der Regel nur wenige Minuten und dann wird die Klage abgewiesen.
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Soweit ist es doch noch garnicht, dass es vor Gericht geht und sich der TE einen Anwalt nehmen muss.. soweit wird es vermutlich auch garnicht kommen. Ich schätze mal eher, dass es darauf hinausläuft, sofern sich der TE in seinem Schreiben unglücklich äußert bzw. zu Äußerungen hinreißen lässt, dass dann noch ein 2. Schreiben kommt mit welchem der Anwalt weiteren Druck aufbaut, um dann letztlich ein paar hundert Euro zur Abgeltung der Sache anzubieten.
Könnte natürlich auch sein das er ihm gutmütiger Weise für einen Preisnachlass und seine Kosten anbietet alles sein zu lassen. Ich würde mich davon nicht stressen lassen und einfach weiter abwarten bis mehr kommt.
Hab schon viele Autos privat gekauft und ich fand immer irgendwelche Mängel nach dem kauf und nie was vom Verkäufer verlangt. Privat gekauft, also muss man damit leben.
Zitat:
@CBR-333 schrieb am 2. Oktober 2017 um 12:18:34 Uhr:
Hab schon viele Autos privat gekauft und ich fand immer irgendwelche Mängel nach dem kauf und nie was vom Verkäufer verlangt. Privat gekauft, also muss man damit leben.
5 Seiten... ...und jetzt endlich mal einer der es auf den Punkt bringt.
Das ist doch völliger Schwachsinn, da stellt sich wirklich die Frage, wer da was geraucht hat. Der "sogenannte" Anwalt ist doch wohl eher ein Witz - mach der sonst Scheidungen ???
Als Käufer MUSS ich die alte Kiste auf Herz und Nieren prüfen.
Und jetzt soll die Heizung nicht mehr funzen ??
Ich lach mich schlapp - hier fehlt der Kopp-Klatsch-Smiley...
Kein Richter der Welt lässt hier auch nur annähernd eine Klage zu, der klopft sich eher auf den Schenkel vor lachen. Und wie hier weiter oben schon geschrieben wurde, sollte der Käufer sich mal den On-Off-Knopf der Heizung näher ansehen... ...nach rechts gedreht wird's warm...
Kopfschüttelnder Gruß, Jörg.
Ich würde mal den Ball flach halten.
Immerhin handelt es sich um eine MB E-Klasse aus diesem Jahrtausend. Die kann durchaus eine Klimaautomatik haben, und dann war es das mit rechts-links-drehen. Die hat nämlich keinen Bowdenzug mehr, alles elektrisch. Da entscheidet das Steuergerät, ob es kühlt oder heizt.
Eine Fehlerdiagnose und Reparatur kann dann durchaus einige hundert Euro kosten.
Zitat:
@Deloman schrieb am 2. Oktober 2017 um 14:32:40 Uhr:
Ich würde mal den Ball flach halten.Immerhin handelt es sich um eine MB E-Klasse aus diesem Jahrtausend. Die kann durchaus eine Klimaautomatik haben, und dann war es das mit rechts-links-drehen. Die hat nämlich keinen Bowdenzug mehr, alles elektrisch. Da entscheidet das Steuergerät, ob es kühlt oder heizt.
Eine Fehlerdiagnose und Reparatur kann dann durchaus einige hundert Euro kosten.
Der Ball ist völlig flach, man könnte sogar sagen, er rollt nur etwas.
Klima hin und her, es geht doch um den Punkt des Einschaltens, nicht ob da ein Bowdenzug dranne ist 😕 Und ja, sicher kostet das etwas, sicher kann die Rep ein paar Hunderter verschlingen.
Darum umso mehr: Der Käufer hat das zu prüfen, das ist ein altes Auto, er hat das alles zu prüfen. Wie will, soll, oder noch besser, wer soll denn so jetzt irgendwas entscheiden ???? Ein Richter ??? Ich bitte dich....
Wäre genauso, wenn ihm in 1000 km der Motor um die Ohren fliegt und er sagt, der wäre vorher schon hin gewesen.... ....das ist ein altes Auto, und im Moment des Verkaufs lief der Motor.
Gruß Jörg.
Zitat:
@63er-joerg schrieb am 02. Okt. 2017 um 14:55:38 Uhr:
Darum umso mehr: Der Käufer hat das zu prüfen, das ist ein altes Auto, er hat das alles zu prüfen. Wie will, soll, oder noch besser, wer soll denn so jetzt irgendwas entscheiden ???? Ein Richter ??? Ich bitte dich....Wäre genauso, wenn ihm in 1000 km der Motor um die Ohren fliegt und er sagt, der wäre vorher schon hin gewesen.... ....das ist ein altes Auto, und im Moment des Verkaufs lief der Motor.
Du hast zwar "moralisch" Recht, aber das Gesetz sieht das anders. Es gibt dem Käufer nunmal explizit die Gelegenheit einen Sachmangel nachzuweisen, den der Verkäufer dann auch zu beseitigen hat. Da gibt es keine Diskussion. Und niemand ist verpflichtet irgendwas zu testen. Wie sinnvoll dieses Vorgehen in diesem Fall wäre, ist eine andere Frage.
Zitat:
@guruhu schrieb am 2. Oktober 2017 um 15:00:14 Uhr:
Es gibt dem Käufer nunmal explizit die Gelegenheit einen Sachmangel nachzuweisen, den der Verkäufer dann auch zu beseitigen hat. Da gibt es keine Diskussion.
Richtig, da gibt es nichts zu diskutieren. Im hier angefragten Fall wurde die Sachmängelhaftung nämlich ausgeschlossen.
Zitat:
@guruhu schrieb am 2. Oktober 2017 um 15:00:14 Uhr:
Zitat:
@63er-joerg schrieb am 02. Okt. 2017 um 14:55:38 Uhr:
Darum umso mehr: Der Käufer hat das zu prüfen, das ist ein altes Auto, er hat das alles zu prüfen. Wie will, soll, oder noch besser, wer soll denn so jetzt irgendwas entscheiden ???? Ein Richter ??? Ich bitte dich....Wäre genauso, wenn ihm in 1000 km der Motor um die Ohren fliegt und er sagt, der wäre vorher schon hin gewesen.... ....das ist ein altes Auto, und im Moment des Verkaufs lief der Motor.
Du hast zwar "moralisch" Recht, aber das Gesetz sieht das anders. Es gibt dem Käufer nunmal explizit die Gelegenheit einen Sachmangel nachzuweisen, den der Verkäufer dann auch zu beseitigen hat. Da gibt es keine Diskussion. Und niemand ist verpflichtet irgendwas zu testen. Wie sinnvoll dieses Vorgehen in diesem Fall wäre, ist eine andere Frage.
Dir ist schon klar das die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde oder???
Natürlich ist der Käufer nicht verpflichtet irgendwas zu testen aber das ist nicht das Problem des Verkäufers.
Wenn der Käufer zu blöd ist beim Kauf die Funktionen zu testen ist er selber Schuld.
Da sieht das Gesetz auch nichts anderes. Ende aus
Zitat:
@guruhu schrieb am 2. Oktober 2017 um 15:00:14 Uhr:
Zitat:
@63er-joerg schrieb am 02. Okt. 2017 um 14:55:38 Uhr:
Darum umso mehr: Der Käufer hat das zu prüfen, das ist ein altes Auto, er hat das alles zu prüfen. Wie will, soll, oder noch besser, wer soll denn so jetzt irgendwas entscheiden ???? Ein Richter ??? Ich bitte dich....Wäre genauso, wenn ihm in 1000 km der Motor um die Ohren fliegt und er sagt, der wäre vorher schon hin gewesen.... ....das ist ein altes Auto, und im Moment des Verkaufs lief der Motor.
Du hast zwar "moralisch" Recht, aber das Gesetz sieht das anders. Es gibt dem Käufer nunmal explizit die Gelegenheit einen Sachmangel nachzuweisen, den der Verkäufer dann auch zu beseitigen hat. Da gibt es keine Diskussion. Und niemand ist verpflichtet irgendwas zu testen. Wie sinnvoll dieses Vorgehen in diesem Fall wäre, ist eine andere Frage.
Das Gesetz sagt aber auch, dass der Käufer den Nachweis erbringen muss, dass der Mangel bereits bei Übergabe da war. Bei Privatverkauf gibt es nämlich keine Beweislastumkehr.
Mal davon ab, dass hier die Sachmangelhaftung ausgeschlossen wurde.
Ich vermute, dass der Käufer eine Rechtschutzversicherung hat und es so hald Mal probiert. Weil im Endeffekt kostet ihn dann das ganze ja nichts.
Der Anwalt hat sicher selbst geprüft ob die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde, aber das Resultat kann ihm im Endeffekt ja egal sein die Versicherung (wenn vorhanden) wird das ganze eh bezahlen und so verdient er sich hald was dazu.