Auto verkauft, Anzahlung (ca. 50%) und Papiere mitgeben zum Anmelden! Is das Okay???

Hallo zusammen.

Ich habe heute ein Gebrauchtes Auto verkauft. Kommen aus ca. 40 km entfernung.
Haben sich heute das Auto angesehen, und möchten das auch haben.

KV wurde gemacht. Eigentlich wollten die jetzt am Montag bezahlen (alles) Papiere mitnhemen und am Dienstag mit Schildern angemeldet holen.

Jetzt drückt es aber bei denen so ein bischen und riefen eben an, ob sie Morgen anzahlen könnten
(ca. 50%) und die Papiere mitnehmen können. (HU/AU, Zulassungsbescheinigung Teil 1 u. 2)

Damit könnten sie dann am Montag anmelden und auch schon das Auto holen. Und bei Abholung den Gesamtbetrag / Restbetrag zahlen.

Schlüssel , COC und Auto bleiben bei mir. Finde ich eigentlich erstmal nicht so gut. Die machten aber einen wirklich Soliden und ehrlichen Eindruck.

Klar, es besteht bei sowas immer ein Risiko. Aber was haltet Ihr davon? Gibt es irgendwie nen Vordruck oder Formblatt wo man das entsprechend vermerken kann? Ähnlich einer Quittung?

Bei mir Klingelt immer noch... Wer den Brief hat, dem gehört das Auto.

Wie könnte ich mich absichern?

Beste Antwort im Thema

Das Risiko für den TE ist hier nahezu Null.

Papiere gegen 50% Anzahlung ist doch ok.

Ich hab für den MX-5 damals 1000,- Euro angezahlt und die Papiere dafür bekommen. Wagen angemeldet, mit Kennzeichen zum Verkäufer, Rest bezahlt, Schlüssel bekommen und ab nach Hause.

So wie ihr hier tut hätte ich überhaupt keinen Bock mit euch Geschäfte zu machen. Wer immer davon ausgeht, dass sein Gegenüber ihm was Böses will, tut das nur, weil er den Charakter dazu hat, selber einem Anderen was Böses zu tun.

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Zitat:

@Pauliese schrieb am 8. Mai 2021 um 06:56:49 Uhr:


Schade nur daß der TE, welcher vor 4 Jahren den Fred begonnen hatte, scheinbar nicht mehr unter uns weilt...
Ansonsten hätte er sicher eine abschließende Vollzugsmeldung gemacht.
Ich gehe mal stark davon aus, die Käufer haben Ihn mit den mitgebrachten Kennzeichen erschlagen oder mit den Papieren sein Haus und Auto angezündet.
(Morgenstund hat Stuss in Mund) 🙂

Der TE hat gestern im BMW-F11-Forum seine letzte Spur hinterlassen. Kannst ihn ja mal anfunken und fragen, ob er noch eine Vollzugsmeldung abgeben möchte.

Dann mach ich das mal.

@Vaterx25xe
Gibt's eine Auflösung zu diesem Fred?

Gruß M

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 7. Mai 2021 um 22:20:22 Uhr:



Und ja, wenn jemand 50% anzahlt, würde ich ihm die Papiere zur Anmeldung geben. Mit Vermerk im Kaufvertrag, dass das Fahrzeug am xx.xx.xx abzuholen und die restlichen 50% zu zahlen sind. Da hätte ich keien Bedenken, weil ich immer in einer besseren Position bin als der Käufer.

Bist du sicher, das du als Verkäufer mit der obigen Lösung wirklich in der besseren Position bist?

Also ich würde sagen, da irrst du dich!
Der Käufer hat das Fahrzeug angezahlt und hat die Fahrzeug Papiere erhalten, du hast das Fahrzeug, welches aber "Wertlos" ist ohne Papiere und zu dem hat der Käufer schon Eigentum (teilweise) daran erworben.
Wenn der Käufer zum angegeben Abholtermin NICHT erscheinen sollte, was machst du dann?
Der Käufer hat das Fahrzeug sogar schon Umgemeldet, so das er schon einmal als Besitzer in den Papieren steht ..!
Die alten Papiere als verloren melden, geht nicht weil du ja NICHT mehr der Eingetragene Besitzer bist.
Der Käufer meldet sich nicht und ist auch nicht erreichbar, du hast das halb bezahlte Auto da stehen, dessen Eigentümer du nicht mehr bist, na viel Spaß, bis das Juristisch "aufgearbeitet" ist.

MfG Günter

Juristisch magst du da durchaus richtig liegen. Aber wenn ich von der Praxis ausgehe, sieht es für mich so aus:

Der Käufer hat das Auto zur Hälfte angezahlt (ich glaube es ging hier um insgesamt 6000 EUR, also 3000 EUR hab ich schonmal).

Der Käufer hat also das Auto hab bezahlt und ist 3000 EUR plus Anmeldung ärmer. Warum sollte er 3000 EUR aus der Hand geben, um dann ein Auto anzumelden, welches er noch nicht hat und es dann nicht abholen?

Hätte er nur 50 EUR angezahlt, dann würd eich auch sagen,. ich habe keine Papiere mehr und kann nur hoffen, dass der nochmal auftaucht, aber bei 3000 EUR wärs schon ne harte Nummer, wenn der nicht mehr wiederkommt.

Natürlich geht das nur bei Autos, die nicht für 500 EUR weggehen, aber wenn jemand ein paar Tausender anzahlt, fällt es mir schwer zu glauben, dass der es sich wortlos anders überlegt.

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Zitat:

@4matic Guenni schrieb am 8. Mai 2021 um 16:41:10 Uhr:


Bist du sicher, das du als Verkäufer mit der obigen Lösung wirklich in der besseren Position bist?

Also ich würde sagen, da irrst du dich!
Der Käufer hat das Fahrzeug angezahlt und hat die Fahrzeug Papiere erhalten, du hast das Fahrzeug, welches aber "Wertlos" ist ohne Papiere und zu dem hat der Käufer schon Eigentum (teilweise) daran erworben.
Wenn der Käufer zum angegeben Abholtermin NICHT erscheinen sollte, was machst du dann?
Der Käufer hat das Fahrzeug sogar schon Umgemeldet, so das er schon einmal als Besitzer in den Papieren steht ..!
Die alten Papiere als verloren melden, geht nicht weil du ja NICHT mehr der Eingetragene Besitzer bist.
Der Käufer meldet sich nicht und ist auch nicht erreichbar, du hast das halb bezahlte Auto da stehen, dessen Eigentümer du nicht mehr bist, na viel Spaß, bis das Juristisch "aufgearbeitet" ist.

MfG Günter

Ich verstehe das Beispiel, finde es aber unrealistisch. Der Käufer setzt doch keine 3000 Euro in den Sand, für ein Produkt, was unbenutzt door rumgsteht, und an Wert verliert. Würde der Käufer kein Geld mehr haben, um den Rest zu zahlen, hat er doch bestimmt interesse seine 3000 Euro zurück zu bekommen.

Und immer noch wissen wir nicht ob der TE nun sein Auto ohne Papiere immer noch bei sich rumstehen hat, oder der Käufer abgesprungen ist.

@Vaterx25xe

Zitat:

@MvM schrieb am 8. Mai 2021 um 17:14:31 Uhr:



Zitat:

@4matic Guenni schrieb am 8. Mai 2021 um 16:41:10 Uhr:


Bist du sicher, das du als Verkäufer mit der obigen Lösung wirklich in der besseren Position bist?

Also ich würde sagen, da irrst du dich!
Der Käufer hat das Fahrzeug angezahlt und hat die Fahrzeug Papiere erhalten, du hast das Fahrzeug, welches aber "Wertlos" ist ohne Papiere und zu dem hat der Käufer schon Eigentum (teilweise) daran erworben.
Wenn der Käufer zum angegeben Abholtermin NICHT erscheinen sollte, was machst du dann?
Der Käufer hat das Fahrzeug sogar schon Umgemeldet, so das er schon einmal als Besitzer in den Papieren steht ..!
Die alten Papiere als verloren melden, geht nicht weil du ja NICHT mehr der Eingetragene Besitzer bist.
Der Käufer meldet sich nicht und ist auch nicht erreichbar, du hast das halb bezahlte Auto da stehen, dessen Eigentümer du nicht mehr bist, na viel Spaß, bis das Juristisch "aufgearbeitet" ist.

MfG Günter

Ich verstehe das Beispiel, finde es aber unrealistisch. Der Käufer setzt doch keine 3000 Euro in den Sand, für ein Produkt, was unbenutzt door rumgsteht, und an Wert verliert. Würde der Käufer kein Geld mehr haben, um den Rest zu zahlen, hat er doch bestimmt interesse seine 3000 Euro zurück zu bekommen.

Grundsätzlich hast du vermutlich Recht aber heute gibt es Zeitgenossen, die kommen auf ganz abstruse Ideen.
Eine Idee könnte sein, einfach abwarten, in der Gewissheit das der Verkäufer mit dem Fahrzeug nichts machen kann, da er Gefahr laufen würde sich selber Strafbar zu machen. Und nach einiger Zeit bietet er dem Verkäufer an, das Fahrzeug ab zu holen wenn er noch eine Summe X von der Restsumme abziehen würde, ansonsten könne es noch etwas dauern ..!
Also ich würde empfehlen klar definierte Fristen für die max. Standzeit bis zur Abholung in den Vertrag zu schreiben incl. einer Standgebühr so bald die Frist überschritten wird.

Ich habe jetzt schon zweimal folgendes gemacht (Dabei ging es allerdings um Zugelassene Fahrbereite Fahrzeuge):
Schon bei der Vereinbarung des Besichtigungstermines habe ich dem Interessenten gesagt, das er das Fahrzeug sofort mitnehmen könnte, wenn er den Kaufpreis in Bar dabei hat und eine "Sicherheitsleistung" für eine Zeitnahe Um/ Abmeldung hinterlassen würde.
Für die "Sicherheitsleistung" gibt es einen separaten Schriftlichen Vertrag, wenn er Käufer das nicht möchte, dann wird das Fahrzeug vor der Übergabe abgemeldet = er müsste ggf. noch einmal vorbei kommen.
In dem Schriftlichen Vertrag wird mit Datum festgelegt, bis wann der Käufer das Fahrzeug Um/ Abgemeldet haben muss (in der aktuellen Corona Situation mit dem Problem Termine bei einer Behörde zu bekommen, habe ich eingefügt das nach entsprechender Absprache der Termin verschoben werden kann), ansonsten wird nachdem überschreiten des Termines, von der "Sicherheitsleistung" ein Betrag von 25Euro pro Tag Überziehung unwiederbringlich ABGEZOGEN.
In dem Vertrag steht auch das ich die "Sicherheitsleistung" (oder was davon übrig ist) nach der erfolgten Um/ Abmeldung (belegt durch ein entsprechendes Foto der Dokumente, Info meiner Versicherung) sofort auf ein vom Käufer zu angegebenes Konto überweise.
Hat bis jetzt gut funktioniert.
Wenn dem Käufer dafür das Vertrauen in meine Person fehlen sollte, warum soll ich dem Käufer trauen und ihm das Fahrzeug mitgeben? Vertrauen gegen Vertrauen!
Wenn der Käufer das nicht möchte, dann wird das Fahrzeug vor der Übergabe abgemeldet.

Eines passiert mir nicht mehr, das Käufer ein Fahrzeug mitnehmen, trotz Versprechen nicht Fristgerecht ummelden und wenn ich nachfrage, weil meine Versicherung angefragt hat wie lange noch zwei Fahrzeuge auf dem Vertrag laufen sollen .., pampig und ausfallend reagieren!
Und ich für den Käufer auch noch zwei/ drei Wochen Steuer und Versicherung bezahle ohne etwas dafür zu bekommen.

MfG Günter

Ich würde in dem Fall in den Kaufvertrag natürlich eine Frist schreiben, bis zu der er das Fahrzeug umzumelden, abzuholen und vollständig zu bezahlen hat. Gefahrenübergang ist aber nicht bei Übergabe, sondern bei Vertragsabschluß.

Nach Ablauf der Frist stelle ich das Auto vom Grundstück runter und parke es an der Straße.

Zitat:

@4matic Guenni schrieb am 8. Mai 2021 um 16:41:10 Uhr:



Der Käufer hat das Fahrzeug angezahlt und hat die Fahrzeug Papiere erhalten, du hast das Fahrzeug, welches aber "Wertlos" ist ohne Papiere und zu dem hat der Käufer schon Eigentum (teilweise) daran erworben.

Blödsinn. Eigentum erwirbt man, wenn der vorherige Eigentümer es einem überträgt, und zwar vollständig. Das ist meist bei Übergabe der Fall

Zitat:

Der Käufer hat das Fahrzeug sogar schon Umgemeldet, so das er schon einmal als Besitzer in den Papieren steht ..!
Die alten Papiere als verloren melden, geht nicht weil du ja NICHT mehr der Eingetragene Besitzer bist.

Noch mal Blödsinn. In den Papieren wird weder Eigentümer noch Besitzer, sondern der Halter eingetragen. Das hat auf die Eigentumsverhältnisse keinen Einfluss. Stehe sogar drauf

Edit: Auf eine Leiche hereingefallen🙁

Zitat:

@franneck1989 schrieb am 11. Mai 2021 um 11:39:21 Uhr:



Zitat:

@4matic Guenni schrieb am 8. Mai 2021 um 16:41:10 Uhr:



Der Käufer hat das Fahrzeug angezahlt und hat die Fahrzeug Papiere erhalten, du hast das Fahrzeug, welches aber "Wertlos" ist ohne Papiere und zu dem hat der Käufer schon Eigentum (teilweise) daran erworben.

Blödsinn. Eigentum erwirbt man, wenn der vorherige Eigentümer es einem überträgt, und zwar vollständig. Das ist meist bei Übergabe der Fall

Zitat:

@franneck1989 schrieb am 11. Mai 2021 um 11:39:21 Uhr:



Zitat:

Der Käufer hat das Fahrzeug sogar schon Umgemeldet, so das er schon einmal als Besitzer in den Papieren steht ..!
Die alten Papiere als verloren melden, geht nicht weil du ja NICHT mehr der Eingetragene Besitzer bist.

Noch mal Blödsinn. In den Papieren wird weder Eigentümer noch Besitzer, sondern der Halter eingetragen. Das hat auf die Eigentumsverhältnisse keinen Einfluss. Stehe sogar drauf

Du erwirbst kein Eigentum, du erwirbst den Besitz an einer Sache. Versuche mal z.b., dich als Eigentümer deines Hauses eintragen zu lassen. Das wird dir jede Behörde verweigern, bei KFZ ist es ähnlich.

Den Besitz an einer Sache erwerbe ich auch wenn ich gestohlene Ware kaufe,bin dann aber immer noch nicht der Eigentümer.
Besitz und Eigentum sind immer noch 2 verschiedene Dinge.
Besitzen kann ich vieles,es muss aber nicht unbedingt mein Eigentum sein.

https://de.wikipedia.org/wiki/Besitz

Zitat:

@Bikerleo66 schrieb am 13. Mai 2021 um 12:13:20 Uhr:



Du erwirbst kein Eigentum, du erwirbst den Besitz an einer Sache. Versuche mal z.b., dich als Eigentümer deines Hauses eintragen zu lassen. Das wird dir jede Behörde verweigern, bei KFZ ist es ähnlich.

Natürlich erwirbt man Eigentum an einer Sache, wenn man es sich übertragen lässt, was im Anschluss an einen Kaufvertrag regelmäßig der Fall ist. Ob das irgendjemand für dich einträgt, ist völlig egal.
Besitz hingegen kann man nicht erwerben, sondern man erlangte ihn durch die tatsächliche Herrschaft über einen Gegenstand. Bitte erstmal mit diesen Grundlagen beschäftigen...

Zitat:

@Vaterx25xe schrieb am 22. April 2017 um 19:03:12 Uhr:


Hallo zusammen.

Ich habe heute ein Gebrauchtes Auto verkauft. Kommen aus ca. 40 km entfernung.
Haben sich heute das Auto angesehen, und möchten das auch haben.

KV wurde gemacht. Eigentlich wollten die jetzt am Montag bezahlen (alles) Papiere mitnhemen und am Dienstag mit Schildern angemeldet holen.

Jetzt drückt es aber bei denen so ein bischen und riefen eben an, ob sie Morgen anzahlen könnten
(ca. 50%) und die Papiere mitnehmen können. (HU/AU, Zulassungsbescheinigung Teil 1 u. 2)

Damit könnten sie dann am Montag anmelden und auch schon das Auto holen. Und bei Abholung den Gesamtbetrag / Restbetrag zahlen.

Schlüssel , COC und Auto bleiben bei mir. Finde ich eigentlich erstmal nicht so gut. Die machten aber einen wirklich Soliden und ehrlichen Eindruck.

Klar, es besteht bei sowas immer ein Risiko. Aber was haltet Ihr davon? Gibt es irgendwie nen Vordruck oder Formblatt wo man das entsprechend vermerken kann? Ähnlich einer Quittung?

Bei mir Klingelt immer noch... Wer den Brief hat, dem gehört das Auto.

Wie könnte ich mich absichern?

Ich würde mich nie im Leben auf so was einlassen und würde auch jedem abraten das zu tun.
Geld auf den Tisch legen, Papiere und Schlüssel mitnehmen und gut ist.
Alles andere verursacht nur schlaflose Nächte bei mindestens einem der Beteiligten.
Wenn der Käufer sympathisch aber gerade nicht flüssig ist und das Fahrzeug unbedingt haben will dann würde ich es höchstens gegen Zahlung einer Unkostenpauschale die bei Nichtkauf verfällt und beim Kauf verrechnet wird ein paar Tage für ihn reservieren.

r

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