Auto verkauft.. Anwaltsschreiben..

Hallo,

ich habe ein Auto verkauft . 20 Jahre alt. 250.000 km . Motor getriebe top.

2 -3 Kleinigkeiten gingen nicht und ein Unfallschaden Delle im Kotflügel. Auto hat Tüv und Au 02/2011 . Der Käufer fährt das Auto 1,5 monate , dann gehte r zum Anwalt und dann hab ich einen Brief bekommen .

Etliche Mängel aufgezählt (im Anwaltsschreiben) wurden aber alle festgehalten auf dem Kaufvertrag .. lediglich steht drin das der Wagen Ölverlust hat .. und ich den Motor frisch geputzt hätte das man es nicht sieht !! Der Motor wurde nie geputzt sieht gut aus, und verliert kein Tropfen Öl .. bei der Laufleistung . sonst denke ich hätter kaum Tüv bekommen vor 1,5 mOnaten ..

Dann sollte die Handbremse komplett unten sein .. ohne funktion .. dann wärer nicht durchen Tüv gekommen .. oder es ist ihm gerissen in den letzten 1,5 monate dafür kann ich ja nix .. was meint ihr.. Ich mein bei einem Auto bei der Laufleistung und Alter kann es sein das er in den nächsten 2 km expolidert mal ehrlich ausgedrückt.. man muss immer damit rechnen .. das was kapput geht .. ich habe es mit gutem Gewissen verkauft.. ? Wie sieht die rechtsgrundlage aus ? Zahlt eine Rechschutzversicherung bei diesem Fall?

Beste Antwort im Thema

Du kannst dich in dem Fall auf jeden Fall auf deine Rechtschutzversicherung wenden.

Wenn alle Mängel im Kaufvertrag festgehalten wurden brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Ölverlust ist kein Grund wo irgendein Gericht der Welt den Kaufvertrag für nichtig erklären würde.

Lass dich nicht in Bockshorn jagen, da will dich jemand übers Ohr hauen.

Schreib einen Brief zurück mit einer Kopie des Kaufvertrages und dem Hinweis das alle erwähnten Mängel dort schriftlich zwischen beiden Parteien festgehalten wurden, dass bei weiteren Mängeln der Käufer erstmal beweisen muss dass die beider Übergabe vorhanden, dir bekannt und arglistig verschwiegen wurden und dass du dich bei weiterem Vorgehen des Käufers an deine Rechtsschutzversicherung wenden wirst. Meist hillft das schon um Ruhe im Kasten zu schaffen.

78 weitere Antworten
78 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ


War doch eh nur eine Rechtsberatung.

Haja.. dafür sind die ja da ..

Und der hat mir dazu geraten .. weis jetz auch nicht mehr was richtig ist..=( jeder sagt was anderes.

Zitat:

Original geschrieben von Kawasaki2008heizer


Wo besteht der Unterschied? Die Frist ist bis morgen .

Der Unterschied ist das man man mündliches hinterher nicht mehr nachvollziehen kann.Du sagst es so und der Anwalt behauptet hinterher du hättest was anderes verzapft.

😉 Ausserdem kann dich dich Anwalt wenn du anrufst in die Ecke drängen und dir ein paar Sätze entlocken die im Falle eines Falles nicht zu deinen Gunsten gewertet werden könnten.

Mach es schriftlich per Einschreiben und fertig,du kannst dem Anwalt in dem Zuge ja noch eine Kopie des Vertrags zukommen lassen.Könnte ja sein das sein Klient ein paar wichtige Details vergessen hatte zu erwähnen.

Was die Fristen des Anwalts angehen,sein Problem da er dir genugend Zeit geben muß die Sache zu prüfen.

Davon abgesehen ist der Autokäufer der Auftraggeber und nicht du und die Rechnung geht an den Auftraggeber.Was er dann von dieser Rechnung wieder von dir einklagen könnte ist ein ganz anderes Thema.

Zitat:

Original geschrieben von Kawasaki2008heizer



Zitat:

Original geschrieben von Stefan_Raba


Wo der Unterschied liegt - ehrlich? 😉

Bist absolut sicher, dass sich der Anwalt morgen noch an das Telefongespräch erinnern wird. 😁

Naja aber was hat es für einen SInn wenn ichs ihm mitteile ich denke nicht dasser lockerlässt.

Ich werden mal gleich anrufen und das erzählen.. ma sehen wasser meint.

Falls er auf den Kaufvetrag besteht rüberfaxen oder drauf bestehen das er sich den von seinem Mandanten holt ?

Dir wurde ein Frist gesetzt

und innerhalb dieser Frist hätte der  Anwalt ein "nettes schreiben" mit den Worten Wiederspruch und das Ihr schreiben vom xx.xx.2009 Gegenstandslos ist  dazu garniert mit ein paar netten Gerichtsurteilen und die Rechtssprechung geschrieben.....

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald



Zitat:

Original geschrieben von Kawasaki2008heizer


Wo besteht der Unterschied? Die Frist ist bis morgen .
Der Unterschied ist das man man mündliches hinterher nicht mehr nachvollziehen kann.Du sagst es so und der Anwalt behauptet hinterher du hättest was anderes verzapft.
😉 Ausserdem kann dich dich Anwalt wenn du anrufst in die Ecke drängen und dir ein paar Sätze entlocken die im Falle eines Falles nicht zu deinen Gunsten gewertet werden könnten.
Mach es schriftlich per Einschreiben und fertig,du kannst dem Anwalt in dem Zuge ja noch eine Kopie des Vertrags zukommen lassen.Könnte ja sein das sein Klient ein paar wichtige Details vergessen hatte zu erwähnen.
Was die Fristen des Anwalts angehen,sein Problem da er dir genugend Zeit geben muß die Sache zu prüfen.
Davon abgesehen ist der Autokäufer der Auftraggeber und nicht du und die Rechnung geht an den Auftraggeber.Was er dann von dieser Rechnung wieder von dir einklagen könnte ist ein ganz anderes Thema.

Okay..

Könnte er da was einklagen dann ?(wegen den Anwaltskosten oder reperaturkosten ..? Davor hab ich schiss..

Naja der hat mir nur 6 Tage Zeit gegeben..

Und was soll ich jetz unternehmen .. die Frist ist ja verstrichen .. =(bzw weis ich nicht wie man so einen "professionelenn " Brief schreibt.

Ähnliche Themen

Also entweder war der Käufer deines Autos unglaublich gerissen (geplant, dich übers Ohr zu hauen) oder unglaublich dumm (hätte doch wissen müssen was er da kauft). Ich würde es auch drauf ankommen lassen, ich kann und will nicht glauben das man Leute so schnell und einfach anzeigen und abzocken kann.

Zitat:

Original geschrieben von Kawasaki2008heizer



Zitat:

Original geschrieben von bjoern1980


Hast du eigentlich zwischenzeitig mal versucht, mit dem Käufer zu sprechen? Oder vielleicht mit dem Anwalt? Manchmal hilft sowas...
Hey..

Ich habe mit der Anwaltsabteilung vom Adac gesprochen.

Zumindest eine kostenlose Beratung ist in der Mitgliedschaft.

Der Anwalt sagte mir so wie ich es schilder das es gut zu meiner Seite steht . Da das Auto so alt ist , und als Privatverkäufer die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, sowie als Bastlerauto verkauft sollte ich einigermaßen rauskommen--

Der Anwalt hat mir dazu geraten dem anderen Anwalt es so zu schildern mit dem Kaufvertrag .

Soll ich es jetz den Anwalt anrufen und ihm die Sache schildern ?

Hallo,

anrufen nur zum Termin holen. Schau in den Gelben Seiten nach, wo ein Alwalt in deiner Nähe ist und achte darauf, das er sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat. Telefonisch kann man da nicht viel machen, nimm den Kaufvertrag, den Brief des gegnerischen Anwalt und sehr hilfreich, eine Kopie des Letzten HU-Berichtes. Ist ja noch nicht lange her, den bekommst du ganz problemlos bei der Organisation, die dein Fahrzeug geprüft hat.
Mit diesen 3 Schriftstücken dackelst du zum Anwalt und dann kann der loslegen.

Aber, jetzt etwas aus eigener Erfahrung: RUHE BEWAHREN!!!!!!!!!! So ein Anwalt schreibt immer 2 mal. Wenn es dem Anwalt richtig ernst ist, kommt der nächste Brief als Einschreiben. Der Anwalt macht auch nichts von alleine, er fragt immer erst den Mandanten, seinen Auftraggeber. Also, ABWARTEN!!!

Zweiter Tipp aus eigener Erfahrung: Wenn der neue Besitzer das Auto zur Wekstatt bringt und dort reparieren lässt, MUSS ER DIE RECHNUNG BEZAHLEN!!!!! Keine Werkstatt wird sich darauf einlassen und versuchen, sich das Geld von dir zu holen. Das sage ich dir als Werkstattbetreiber.
In solchen Fällen würde ich noch nicht mal gegen Rechnung Arbeiten, sondern sofort kassieren.

So, KAWA, jetzt tief durchatmen und nichts tun. NICHT den gegnerischen Anwalt anrufen. Wenn du vor hast, einen Anwalt einzuschalten, mach nichts selbst.

Kannst mich gerne Anrufen. Über mein Profil zur Homepage .

MFG Thomas

Zitat:

Original geschrieben von Kawasaki2008heizer



Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Der Unterschied ist das man man mündliches hinterher nicht mehr nachvollziehen kann.Du sagst es so und der Anwalt behauptet hinterher du hättest was anderes verzapft.
😉 Ausserdem kann dich dich Anwalt wenn du anrufst in die Ecke drängen und dir ein paar Sätze entlocken die im Falle eines Falles nicht zu deinen Gunsten gewertet werden könnten.
Mach es schriftlich per Einschreiben und fertig,du kannst dem Anwalt in dem Zuge ja noch eine Kopie des Vertrags zukommen lassen.Könnte ja sein das sein Klient ein paar wichtige Details vergessen hatte zu erwähnen.
Was die Fristen des Anwalts angehen,sein Problem da er dir genugend Zeit geben muß die Sache zu prüfen.
Davon abgesehen ist der Autokäufer der Auftraggeber und nicht du und die Rechnung geht an den Auftraggeber.Was er dann von dieser Rechnung wieder von dir einklagen könnte ist ein ganz anderes Thema.

Okay..
Könnte er da was einklagen dann ?(wegen den Anwaltskosten oder reperaturkosten ..? Davor hab ich schiss..

Naja der hat mir nur 6 Tage Zeit gegeben..

Und was soll ich jetz unternehmen .. die Frist ist ja verstrichen .. =(bzw weis ich nicht wie man so einen "professionelenn " Brief schreibt.

@ Sir Donald

Da haste ja was angerichtet. Das kommt doch erst viel später, wenn überhaupt.

@ Kawasaki

Ruhig bleiben. Nichts machen. Überhaupt, was ist das für ein Anwalt?
6 Tage Frist!!! Üblich sind da 14 Tage.

MFG Thomas

Schließe mich mal Toms Meinung an, es muss aber nicht unbedingt ein Anwalt für Verkehrsrecht sein da es sich im dem Falle um Vertragsrecht  / Kaufvertrag = BGB Recht handelt und das sollte jeder Anwalt können

Okay danke an euch ..

Vor allem an SchraubermeisterTom für das aufklärende Gespräch =) 😉

Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom


 
Da haste ja was angerichtet. Das kommt doch erst viel später, wenn überhaupt.

Warum?Dem Anwalt einen simplen Brief mit Verweis auf den Kaufvertrag in Kopie zu schicken dürfte nicht verkehrt sein.Das der Anwalt Mängel beanstandet die im Kaufvertrag aufgeführt sind ist meiner Meinung nach ein Zeichen dafür das er ihn nicht zu Gesicht bekommen hat.Denn das er keine Mängel reklamieren kann die im Vertrag aufgeführt sind dürfte jedem Anwalt klar sein.Wäre im Falle des Falles wohl ein schönes Eigentor für die Klägerseite.

Das besser ein Anwalt auf ein Anwaltsschreiben antwortet ist wieder ein anderes Thema.

Zitat:

Original geschrieben von Kawasaki2008heizer


So also : Es gibt definitiv kein Rechtsschutz.

Auf dem Anwaltsschreiben steht das wenn ich mich bis zum 29ten nicht melde, das der Käufer das Auto in die Werkstatt stellt und die Kosten ich tragen muss... kann das sein ? Nicht das der Anwalt die Kosten gegen mich eintreibt .. weil ich halte es für komisch abzuwarten..

Mal so meine laienhafte Meinung dazu:

Immer mit der Ruhe!

Soll er das Auto zur Werkstatt bringen. Da muss er die Rechnung zahlen und das Geld muss er dann von Dir einklagen. Das dauert ein Jahr und den Prozeß verliert er, wenn es so ist, wie Du beschreibst. Du nimmst Dir in aller Ruhe einen Anwalt dafür, weil den zahlt er auch (wenn er verliert, wovon wir mal ausgehen!!! Eine Rechtsschutzversicherung braucht man, um Forderungen einzutreiben, aber nicht, um welche abzuwehren!!!

Die Frist hat er gesetzt, die braucht Dich nicht groß zu zu interessieren. Schreib ihm die Tage mal einen Brief, indem Du erstens ein Original seiner Vollmacht verlangst, den Käufer zu vertreten. Das wird ihn beschäftigen. Dann schreibst, Du, das die alterstypischen Mängel am Fahrzeug alle im Kaufvertrag angegeben sind. Und das die Sachmängelhatung ausdrücklich ausgeschlossen war (Egal, was im Vertrag steht, schreib es! Dann mus er den Vertrag lesen und hat schon wieder eine halbe Stunde verplempert). Und das Du es bedauerst, das nun, nach kaum 20 Jahren, an dem Fahrzeug Schäden aufgetreten sind, die zu Lasten des Käufers gehen. Und dann schreibst Du, schönen Dank mit freundlichen Grüßen auf Wiedersehn...

ICH würde auch auf keinen Fall da anrufen! Das bringt nur die Gefahr einen unangenehmen Diskussion, Du wirst möglicherweise laut, er erzählt irgendeinen Schi%ss und macht Dich nervös, was auch immer. Du schreibst einen Brief, den hast Du Dir in aller Ruhe überlegt, und mehr gibts nicht. Den Kaufvertrag legst Du natürlich NICHT bei, den soll er sich selber besorgen. Der Anwalt soll auch wegen dem bisschen Streitwert schön viel Arbeit haben und einsehen, dass er seinen Mandanten dazu beraten soll, die Sache zu lassen!

Also: Immer ruig bleiben! Ein Brief und gut is. Wenn dann eine Antwort kommt, siehst Du weiter.
Und last not least: Da ich kein Anwalt bin, ist das auch nur miene Meinung, keine Rechtsberatung...

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald



Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom


 
Da haste ja was angerichtet. Das kommt doch erst viel später, wenn überhaupt.
Warum?Dem Anwalt einen simplen Brief mit Verweis auf den Kaufvertrag in Kopie zu schicken dürfte nicht verkehrt sein.Das der Anwalt Mängel beanstandet die im Kaufvertrag aufgeführt sind ist meiner Meinung nach ein Zeichen dafür das er ihn nicht zu Gesicht bekommen hat.Denn das er keine Mängel reklamieren kann die im Vertrag aufgeführt sind dürfte jedem Anwalt klar sein.Wäre im Falle des Falles wohl ein schönes Eigentor für die Klägerseite.

Das besser ein Anwalt auf ein Anwaltsschreiben antwortet ist wieder ein anderes Thema.

Warum immer die Asse sofort auf den Tisch. Wenn es zu irgendeiner Verhandlung mal kommt, kann amn den Kaufvertrag immer noch vorlegen. Dann ist auch der Überraschungseffekt größer!😁😁

MFG Thomas

Weil das Thema dann möglicherweise gleich vom Tisch ist.So schön ein gewonnener Prozess sein kann ist er doch mit einen unnötigen Zeitaufwand verbunden den einem keiner ersetzt.
Davon mal abgesehen das man vor Gericht zwar ein Urteil bekommt aber nicht unbedingt sein Recht.

So die Frist ist ja am 29.04 abgelaufen..

Bis jetzt ist nonix gekommen , fast 10/11 Tage vergangen ..

naja ma sehen . wenns ihn intessiert hätte würder schneller antworten oder?

Entsprechende sachdienliche Tipps wurden hier ja genug gegeben...

Tja, wegen solchen Streithanselkäufern und dem damit verbundenen Schreibrkram
handeln KFZ-Händler i.d.r. nicht mehr mit älteren Fahrzeugen.
Wobei:
Selbst von einem Händler wird bei einem Fahrzeug in dieser Alters-/km-Klasse
in aller Regel überhaupt keine Haftung für irgendwelche Mängel (entsprechend der sontigen gesetzlichen Gewährleitung) mehr erwartet, da alles mögliche als "Verschleiss" ausgelegt wird.

...

Ich persönlich verkaufe meine (Alt-) fahrzeuge zusätzlich noch mit dem Vermerk
"Bastlerfahrzeug". Der Käufer, der damit nicht einverstanden ist, soll sich nach einem
anderen Fahrzeug umschauen.

Ähnliche Themen